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Verjährung der Handwerkerrechnung: Fristen und der 31. Dezember

Stand
11.10.2026
Rechtsgrundlage
§ 199 Abs. 1 BGB

Für die Verjährung einer Handwerkerrechnung gelten drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Werklohn fällig wurde. Fällig wird er mit der Abnahme, beim Bauvertrag erst mit Abnahme und prüffähiger Schlussrechnung. Eine 2023 fällige Rechnung verjährt am 31. Dezember 2026.

Kurz gefasst

  • Mahnungen halten die Frist nicht an. Das tut erst die Zustellung eines Mahnbescheids, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB – und dafür zählt schon der Eingang des Antrags bei Gericht, wenn die Zustellung demnächst folgt, § 167 ZPO.
  • Die Mängelrechte Ihres Kunden laufen auf einer eigenen Uhr: bei einem Bauwerk fünf Jahre ab Abnahme, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
  • Verhandeln Sie mit dem Kunden über Ihre Forderung, auch wegen gerügter Mängel, steht die Frist still; sie endet frühestens drei Monate nach dem Ende der Verhandlungen, § 203 BGB.
  • Zahlt der Kunde nach Fälligkeit einen Teil oder bittet er um Raten, beginnt die Frist in der Regel neu, § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB.
  • Verzugszinsen verjähren zusammen mit dem Werklohn, § 217 BGB.

Verjährung der Handwerkerrechnung: wann die drei Jahre beginnen

Der Werklohn hat keine eigene Verjährungsfrist. Es gilt die regelmäßige von drei Jahren, § 195 BGB, für den Malerbetrieb wie für den Heizungsbauer, gegenüber Privatkunden wie gegenüber Unternehmen.

Die Frist beginnt nicht am Tag der Abnahme und nicht am Rechnungsdatum. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Ihren Kunden kannten, § 199 Abs. 1 BGB. Entstanden ist der Werklohn, sobald er fällig ist. Ob die Abnahme im Februar oder im Dezember lag, ändert am Ende der Frist also nichts – alle Forderungen eines Jahres verjähren am selben 31. Dezember.

FallWerklohn fälligVerjährt am
Reparatur eines Firmenwagens, abgeholt und abgenommen im März 2023202331.12.2026
Badsanierung, Abnahme im November 2023, Schlussrechnung zugegangen im Dezember 2023202331.12.2026
Dieselbe Badsanierung, Schlussrechnung aber erst im Januar 2024 zugegangen202431.12.2027
Dachreparatur, Abnahme und Schlussrechnung im Mai 2024202431.12.2027
Regelverjährung nach § 195 BGB, Fristbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB; Fälligkeit nach § 641 Abs. 1 BGB und beim Bauvertrag nach § 650g Abs. 4 BGB. Ohne Hemmung und Neubeginn.

Die dritte Zeile ist kein Versehen. Warum dieselbe Arbeit ein Jahr länger durchsetzbar bleibt, steht im nächsten Kapitel. Für den eigenen Fall genügt der Tag, an dem der Werklohn fällig wurde: Der Rechner nennt Fristbeginn, Verjährungsende und die Zeit, die noch bleibt.

Wann verjährt Ihre Forderung?

Die meisten Geldforderungen verjähren in der regelmäßigen Frist von drei Jahren, § 195 BGB, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, § 199 Abs. 1 BGB. Daneben stehen kürzere und längere Fristen, die taggenau laufen: sechs Monate für Schäden an einer zurückgegebenen Mietsache, § 548 Abs. 1 BGB, zwei Jahre bei Mängeln einer gekauften Sache, § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB, zehn Jahre für Ansprüche auf Übertragung oder Begründung eines Rechts an einem Grundstück und auf die Gegenleistung, § 196 BGB, dreißig Jahre ab Rechtskraft eines Titels, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Worum es dabei gehtBeim Kauf verjähren Mängelansprüche bei einem Bauwerk in fünf Jahren, ebenso bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Sonst sind es zwei Jahre, § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Worum es dabei gehtBeim Werkvertrag verjähren Mängelansprüche in fünf Jahren bei einem Bauwerk und bei einem Werk, dessen Erfolg in Planungs- oder Überwachungsleistungen dafür besteht, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Für die Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache und die Planung dafür sind es zwei Jahre, § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB. Die Regel für Baustoffe aus dem Kaufrecht, § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, gilt beim Werkvertrag nicht.
Welcher Tag gemeint ist, hängt an der Anspruchsart, und die Beschriftung sagt es: bei einer Rechnung der Tag der Fälligkeit, bei einer Mietsache der Tag des Rückerhalts, § 548 Abs. 1 BGB, bei einem Kauf der Tag der Ablieferung, § 438 Abs. 2 BGB, beim Werkvertrag der Tag der Abnahme, § 634a Abs. 2 BGB, bei einem Titel der Tag seiner Rechtskraft oder Errichtung, § 201 BGB.

Nicht das Rechnungsdatum, sondern der Tag, an dem die Zahlung fällig war.

Die Höchstfrist von 30 Jahren läuft ab der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis, ohne Rücksicht darauf, wann der Schaden entstand: bei einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit allein, § 199 Abs. 2 BGB, bei sonstigem Schadensersatz neben den zehn Jahren ab Entstehung, und es gilt die früher endende Frist, § 199 Abs. 3 BGB. Die regelmäßige Frist beginnt dagegen mit dem Schluss des Jahres, in dem der Schaden entstand und Sie davon wussten, § 199 Abs. 1 BGB.

Nur ausfüllen, wenn der Schaden erst später eingetreten ist.

Die regelmäßige Frist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gläubiger von Anspruch und Schuldner Kenntnis erlangt oder sie ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, § 199 Abs. 1 BGB. Unabhängig davon endet sie spätestens mit der Höchstfrist: zehn Jahre ab Entstehung, § 199 Abs. 4 BGB; bei sonstigem Schadensersatz zehn Jahre ab Entstehung oder 30 Jahre ab der schädigenden Handlung, was früher endet, § 199 Abs. 3 BGB; 30 Jahre ab der schädigenden Handlung bei einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit, § 199 Abs. 2 BGB.

Nur ausfüllen, wenn Sie erst später von Anspruch und Schuldner erfahren haben.

Erkennt der Schuldner die Forderung an, etwa durch eine Teilzahlung, beginnt die Verjährung neu, § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB – taggenau ab dem Folgetag, frühestens aber mit dem regulären Beginn der Frist. Ein Anerkenntnis nach Ablauf der Frist lässt sie nicht neu beginnen.

Leer lassen, wenn der Schuldner weder gezahlt noch die Forderung anerkannt hat.

Mit der Zustellung des Mahnbescheids ist die Verjährung gehemmt, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB: Die Frist steht still und läuft erst sechs Monate nach dem Ende des Verfahrens weiter, § 204 Abs. 2 BGB. Geht der Antrag kurz vor dem Fristende ein, wirkt die Zustellung auf den Eingang zurück, wenn sie demnächst erfolgt, § 167 ZPO.

Leer lassen, wenn noch kein Mahnbescheid zugestellt ist.

FristDie Länge der Frist und die Vorschrift, aus der sie stammt. Neben der regelmäßigen Frist von drei Jahren, § 195 BGB, stehen kürzere und längere: sechs Monate, § 548 Abs. 1 BGB, zwei oder fünf Jahre bei Mängeln, § 438 BGB und § 634a BGB, zehn Jahre, § 196 BGB, dreißig Jahre für einen Titel, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB.–
Frist beginnt amDie regelmäßige Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand und Sie von Anspruch und Schuldner wussten oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten wissen müssen, § 199 Abs. 1 BGB. Eine Forderung vom März und eine vom November desselben Jahres verjähren deshalb am selben Tag. Die übrigen Fristen beginnen taggenau: mit der Entstehung des Anspruchs, § 200 BGB, soweit das Gesetz keinen anderen Beginn bestimmt, etwa die Rückgabe der Mietsache, die Ablieferung oder die Abnahme, bei einem Titel mit seiner Rechtskraft oder Errichtung, § 201 BGB.–
Verjährung tritt ein amDas Ende der Frist, die oben steht. Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB; geht der Antrag kurz vor dem Ende ein, wirkt die Zustellung auf den Eingang zurück, wenn sie demnächst erfolgt, § 167 ZPO.–
Verbleibende Zeit–

Was der Antrag kostet und was der Schuldner Ihnen dann schuldet, zeigt der Gebührenrechner.

Unverbindliche Berechnung. Abgebildet sind die regelmäßige Frist, § 195 BGB, mit Fristbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB und den Höchstfristen nach § 199 Abs. 2 bis 4 BGB, die zehnjährige Frist nach § 196 BGB, die sechs Monate nach § 548 Abs. 1 BGB, die Mängelfristen nach § 438 BGB und § 634a BGB sowie die dreißig Jahre für einen Titel, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB und § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB, bei künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen ersetzt durch die regelmäßige Frist, § 197 Abs. 2 BGB. Nicht berechnet werden: die dreißig Jahre für Schadensersatz wegen vorsätzlicher Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung, § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB, arglistiges Verschweigen eines Mangels, der dreißigjährige Fall des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, Werke ohne Bezug zu einer Sache nach § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB, vertraglich vereinbarte Fristen, § 202 BGB, Hemmung durch Verhandlungen, § 203 BGB, der Neubeginn durch eine Vollstreckungshandlung, § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB, und der Neubeginn neben einer Höchstfrist. Ein Anerkenntnis wie eine Teilzahlung rechnet der Rechner, auch beim Titel, § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Die Frist für eine Betriebskostennachforderung ist keine Verjährungs-, sondern eine Ausschlussfrist, § 556 Abs. 3 BGB, und steht deshalb nicht in dieser Liste. Ersetzt keine Rechtsberatung.

Den Rechner gibt es auch als eigene Seite, den Verjährungsrechner für Forderungen. Welche Jahrgänge allgemein wann ablaufen, zeigt die Tabelle unter Wann verjährt eine Rechnung.

Abnahme und Schlussrechnung: der Tag, an dem der Werklohn fällig wird

Beim gewöhnlichen Werkvertrag ist die Vergütung bei der Abnahme zu entrichten, § 641 Abs. 1 BGB. Abnahme heißt: Der Kunde billigt das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß – ausdrücklich, mit Protokoll oder schlüssig, etwa indem er das reparierte Fahrzeug abholt und in Gebrauch nimmt. Eine Rechnung verlangt das Gesetz für die Fälligkeit hier nicht.

Anders beim Bauvertrag. Das ist jeder Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon, § 650a Abs. 1 BGB. Instandhaltung gehört dazu, wenn die Arbeit für Konstruktion, Bestand oder Gebrauch des Gebäudes wesentlich ist, § 650a Abs. 2 BGB. Die neue Heizung, das sanierte Bad und das reparierte Dach fallen in der Regel darunter, die gewartete Kaffeemaschine nicht.

Beim Bauvertrag wird die Vergütung erst fällig, wenn beides vorliegt: die Abnahme und eine prüffähige Schlussrechnung, § 650g Abs. 4 BGB. Prüffähig ist sie, wenn sie die erbrachten Leistungen übersichtlich aufstellt und der Kunde sie nachvollziehen kann. Erhebt er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang begründete Einwendungen gegen die Prüffähigkeit, gilt sie als prüffähig, § 650g Abs. 4 BGB.

Achtung

Die Regel gilt für Bauverträge, die seit dem 01.01.2018 geschlossen wurden. Sie verschiebt den Beginn der Verjährung: Geht die Schlussrechnung erst im neuen Jahr zu, beginnt die dreijährige Frist ein Jahr später. Für gewöhnliche Werkverträge gilt das nicht – dort zählt das Jahr der Abnahme, auch wenn Sie nie abgerechnet haben.

Ein Freibrief zum Liegenlassen ist das nicht. Solange die Schlussrechnung fehlt, ist auch nichts fällig: kein Verzug, keine Zinsen, kein Mahnbescheid. Das Aufmaß wird mit jedem Monat schwerer zu belegen. Steuerlich besteht ohnehin eine Pflicht zur Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung, unter anderem bei Arbeiten an einem Grundstück und bei Leistungen an Unternehmer, § 14 Abs. 2 UStG.

Haben Sie mit dem Kunden die VOB/B vereinbart, die Vertragsbedingungen für Bauleistungen, wird die Schlusszahlung alsbald nach Prüfung fällig, spätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung, § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B. Ausdrücklich vereinbaren lassen sich bis zu 60 Tage. Eine Schlussrechnung, die Mitte Dezember zugeht, kann die Fälligkeit damit in den Januar schieben.

Ohne Abnahme ist der Werklohn in aller Regel nicht fällig, § 641 Abs. 1 BGB – und eine Frist, die nicht anläuft, ist kein Vorteil: Solange nichts fällig ist, können Sie weder wirksam mahnen noch durchsetzen. Schweigt der Kunde, führen Sie die Abnahme mit einer Frist herbei, § 640 Abs. 2 BGB; wie das geht, auch gegenüber Privatkunden, steht in unserem Ratgeber zur nicht bezahlten Handwerkerrechnung.

Für die Akte

Halten Sie den Tag der Abnahme schriftlich fest, beim Bauvertrag zusätzlich den Tag, an dem die Schlussrechnung zugegangen ist. Beide Daten bestimmen, in welchem Jahr die Frist anläuft – und im Streit muss sie der beweisen, der sich auf sie beruft.

Zwei Uhren: Ihr Werklohn und die Gewährleistung des Kunden

Viele Darstellungen werfen zwei Fristen zusammen, die nichts miteinander zu tun haben. Ihr Anspruch auf den Werklohn verjährt nach drei Jahren zum Jahresende. Die Ansprüche Ihres Kunden wegen Mängeln verjähren nach eigenen Regeln, und nur deren Frist beginnt tatsächlich mit dem Tag der Abnahme, § 634a Abs. 2 BGB.

Verjährung der Handwerkerrechnung

Zwei Uhren: Werklohn und Gewährleistung

  • Ihr Werklohn

    Frist
    drei Jahre, § 195 BGB
    Beginn
    Schluss des Jahres der Fälligkeit, § 199 Abs. 1 BGB
  • Mängelrechte des Kunden bei Arbeiten an einer Sache, etwa Reparatur oder Wartung

    Frist
    zwei Jahre, § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB
    Beginn
    Tag der Abnahme, § 634a Abs. 2 BGB
  • Mängelrechte des Kunden bei einem Bauwerk

    längste Frist

    Frist
    fünf Jahre, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB
    Beginn
    Tag der Abnahme, § 634a Abs. 2 BGB

Fällig wird der Werklohn mit der Abnahme, § 641 Abs. 1 BGB, beim Bauvertrag erst mit Abnahme und prüffähiger Schlussrechnung, § 650g Abs. 4 BGB. Ohne Hemmung und Neubeginn. Bei arglistig verschwiegenem Mangel gilt für den Kunden die regelmäßige Frist, beim Bauwerk nicht kürzer als die fünf Jahre, § 634a Abs. 3 BGB.

Mahnbescheid beantragen

Die Uhr des Kunden beginnt am Tag der Abnahme, Ihre erst zum Jahresende. Bei einem Bauwerk kann er Mängel deshalb noch rügen, wenn Ihr Werklohn längst verjährt ist, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.

Daraus folgt eine unbequeme Lage: Nach einer Badsanierung kann Ihr Kunde noch Mängel geltend machen, wenn Ihre Restforderung längst verjährt ist. Aufrechnen dürfen Sie mit ihr nur, wenn sie noch nicht verjährt war, als sich beide Ansprüche erstmals gegenüberstanden, § 215 BGB. Zeigt sich der Mangel erst danach, hilft Ihnen das nicht – ein Grund mehr, den Werklohn rechtzeitig zu sichern.

Solange ein Mangel besteht, darf der Kunde einen angemessenen Teil der Vergütung zurückhalten, in der Regel das Doppelte der Kosten für die Beseitigung, § 641 Abs. 3 BGB. Für die Verjährung ändert das nichts: Der zurückbehaltene Teil verjährt mit dem Rest.

Was die Frist anhält und was nicht

Eine Mahnung hält die Verjährung nicht an. Auch die dritte nicht, und auch nicht die mit Fristsetzung und Ankündigung gerichtlicher Schritte. Wirksam sind nur wenige Dinge, im Handwerk vor allem drei.

Verhandlungen. Rügt der Kunde Mängel und verhandeln Sie darüber, ob und in welcher Höhe er den Werklohn deshalb zahlt, ist die Verjährung gehemmt, bis einer von beiden die Fortsetzung der Gespräche verweigert. Danach tritt sie frühestens drei Monate später ein, § 203 BGB. Das ist im Handwerk der häufigste Fall, und der unsicherste: Wann eine Verhandlung eingeschlafen ist, sieht im Nachhinein jeder anders.

Anerkenntnis. Zahlt der Kunde nach Fälligkeit einen Teil, bittet er um Ratenzahlung oder bestätigt er die Forderung schriftlich, beginnt die Frist in der Regel von vorn, § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB – frühestens aber mit dem Schluss des Jahres, in dem der Werklohn fällig wurde. Anders als bei einer Hemmung laufen dann die vollen drei Jahre neu.

Gerichtliche Geltendmachung. Die Zustellung eines Mahnbescheids hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, ebenso die Erhebung einer Klage, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Die Hemmung endet sechs Monate nach dem Ende des Verfahrens, § 204 Abs. 2 BGB. Wie lange welcher Tatbestand trägt, steht im Einzelnen unter Verjährung von Forderungen: Hemmung und Neubeginn.

Achtung

Eine Mängelrüge allein hemmt nichts. Erst eine Verhandlung darüber, ob und was der Kunde deshalb zahlt, tut es. Antworten Sie auf eine Rüge schriftlich und mit Datum – dann lässt sich später belegen, wann verhandelt wurde und wann nicht mehr.

Rettung vor dem 31. Dezember: der Mahnbescheid

Ist eine Forderung aus 2023 im Herbst 2026 noch offen und hat der Kunde nichts anerkannt, bleibt bis zum Jahresende ein Weg, der ohne seine Mitwirkung funktioniert: der Mahnbescheid. Entscheidend ist dabei nicht der Tag, an dem er beim Kunden ankommt. Geht der Antrag vor dem Jahreswechsel bei Gericht ein und wird der Mahnbescheid demnächst zugestellt, wirkt die Hemmung auf den Eingang zurück, § 167 ZPO. Was beim Zustellen schiefgehen kann, steht unter Zustellung des Mahnbescheids.

Vor dem Antrag sind drei Fragen zu klären:

  • Ist die Forderung 2023 fällig geworden? Beim Bauvertrag heißt das: Abnahme und Zugang der Schlussrechnung lagen beide in 2023.
  • Lassen sich Abnahme, Leistung und Schlussrechnung belegen? Das Mahngericht prüft das nicht, ein späteres Streitverfahren schon.
  • Sind die Verzugszinsen beziffert? Sie gehören in denselben Antrag, weil sie mit dem Werklohn verjähren, § 217 BGB. Was über die Jahre zusammenkommt, zeigt der Verzugszinsrechner.

Bei Handwerkerrechnungen kommt oft ein Widerspruch: Der Kunde hält das Werk für mangelhaft. Das nimmt dem Mahnbescheid nicht seine Wirkung. Die Sache geht dann an das Streitgericht, sobald die Abgabe beantragt ist. Die Hemmung hält, solange Sie das Verfahren betreiben; bleibt es liegen, endet sie sechs Monate nach der letzten Verfahrenshandlung, § 204 Abs. 2 BGB.

Wir übernehmen den Antrag beim zuständigen Mahngericht, die Antwort auf Rückfragen des Gerichts und die Überwachung der Zustellung. Die Gerichtsgebühr beträgt mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Bei berechtigter Forderung trägt der Kunde die Kosten des Verfahrens; sie werden in den Vollstreckungsbescheid aufgenommen, § 699 Abs. 3 ZPO. Unsere Vergütung können Sie vom Kunden als Schaden nur bis zur Höhe der Vergütung ersetzt verlangen, die einem Anwalt nach dem RVG zustünde, § 13e Abs. 1 RDG; die Aufstellung steht unter Kosten des Mahnbescheids.

Wie Sie vorgehen, wenn eine Rechnung schlicht nicht bezahlt wird und die Verjährung noch weit weg ist – Mahnung, Verzug, Zurückbehaltung wegen Mängeln -, beschreibt unser Ratgeber Kunde zahlt Rechnung nicht.

Wenn die Handwerkerrechnung schon verjährt ist

Verjährt heißt nicht erloschen: Der Kunde darf die Zahlung verweigern, muss sich aber darauf berufen, § 214 Abs. 1 BGB. Bevor Sie die Werklohnrechnung abschreiben, gehen Sie die Zeit nach der Abnahme durch. Wurde über die Rechnung verhandelt, ist die Frist für diese Zeit gehemmt, § 203 BGB. Hat der Kunde nach Fälligkeit einen Teil gezahlt, beginnt sie in der Regel neu, § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Was gilt, wenn sie trotzdem abgelaufen ist, und warum ein Mahnbescheid dann Kosten verursachen kann, steht im Beitrag dazu, wann eine Rechnung verjährt.

Häufige Fragen

Wann verjährt eine Handwerkerrechnung?

Für die Verjährung der Rechnung eines Handwerkers gelten drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Werklohn fällig wurde, § 195 BGB und § 199 Abs. 1 BGB. Wurde er 2023 fällig, verjährt er am 31.12.2026, wurde er 2024 fällig, am 31.12.2027.

Ab wann läuft die Verjährung – ab Abnahme oder ab Rechnung?

Beim gewöhnlichen Werkvertrag ab dem Jahr der Abnahme, § 641 Abs. 1 BGB. Beim Bauvertrag ab dem Jahr, in dem Abnahme und prüffähige Schlussrechnung beide vorliegen, § 650g Abs. 4 BGB. In beiden Fällen beginnt die Frist erst zum Jahresende.

Verjährt eine Handwerkerrechnung, die ich nie gestellt habe?

Beim gewöhnlichen Werkvertrag ja: Die Frist hängt an der Abnahme, nicht an der Rechnung. Beim Bauvertrag ist die Vergütung ohne prüffähige Schlussrechnung nicht fällig, und die Frist hat nicht begonnen – Sie können sie dann aber auch nicht verlangen.

Bis wann muss ich die Rechnung stellen?

Das BGB setzt dafür keine Frist. Ist die VOB/B vereinbart, verlangt sie die Schlussrechnung binnen weniger Werktage nach Fertigstellung. Steuerlich müssen Sie bei Arbeiten an einem Grundstück und bei Leistungen an Unternehmer innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung abrechnen, § 14 Abs. 2 UStG.

Gilt für Privatkunden eine andere Verjährungsfrist?

Nein, die Verjährungsfrist der Handwerkerrechnung beträgt für Verbraucher wie für Unternehmen drei Jahre, § 195 BGB. Einen Unterschied gibt es bei der Abnahme durch Fristsetzung: Gegenüber Privatkunden wirkt sie nur mit einem Hinweis in Textform, § 640 Abs. 2 BGB.

Was gilt, wenn die VOB/B vereinbart ist?

Die Frist ist dieselbe. Fällig wird die Schlusszahlung nach Prüfung, spätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung, § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B – das Jahr, in dem dieser Tag liegt, bestimmt den Beginn.

Hemmt die Mängelrüge des Kunden die Verjährung meiner Werklohnforderung?

Die Rüge allein nicht. Verhandeln Sie aber darüber, ob und in welcher Höhe er wegen des Mangels zahlt, ist die Verjährung gehemmt, solange die Gespräche laufen, und endet frühestens drei Monate danach, § 203 BGB.

Beginnt die Frist nach einer Abschlagszahlung neu?

In der Regel ja, wenn der Kunde nach Fälligkeit einen Teil auf Ihre Forderung zahlt: Damit erkennt er sie an, und die drei Jahre laufen von vorn, § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Liegt die Zahlung vor dem Schluss des Jahres, in dem der Werklohn fällig wurde – etwa ein Abschlag während der Arbeiten -, ändert sie am Fristbeginn nichts.

Kann ich mit einer verjährten Forderung aufrechnen?

Ja, wenn sie noch nicht verjährt war, als Sie erstmals hätten aufrechnen können, § 215 BGB. Standen sich beide Forderungen erst gegenüber, nachdem Ihre verjährt war, hilft das nicht.

Reicht es, den Mahnbescheid am 30. Dezember zu beantragen?

Für die Hemmung zählt der Eingang des Antrags bei Gericht, wenn die Zustellung demnächst folgt, § 167 ZPO. Ein Antrag in den letzten Tagen kann die Forderung retten; je knapper er kommt, desto weniger Spielraum bleibt für Rückfragen des Gerichts.

Wie beantrage ich den Mahnbescheid über Sie?

Über unser Formular auf der Startseite, ohne Registrierung. Wir prüfen die Angaben, reichen den Antrag ein und überwachen die Fristen. Mahnbescheid online beantragen.

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