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Katalognummern im Mahnbescheid: was sie bedeuten

Stand
11.10.2026
Rechtsgrundlage
§ 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

Im Mahnantrag steht Ihre Forderung nicht als Fließtext, sondern als Nummer aus einem amtlichen Verzeichnis. Wer die falsche wählt, bekommt eine Beanstandung des Gerichts - und verliert Zeit, in der die Verjährung weiterläuft.

Kurz gefasst

  • Die Katalognummer bezeichnet den Rechtsgrund Ihrer Forderung – Kaufvertrag, Werkvertrag, Miete und so fort.
  • Das Gesetz verlangt die Bezeichnung des Anspruchs „unter bestimmter Angabe der verlangten Leistung“, § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO.
  • Haupt- und Nebenforderungen werden gesondert bezeichnet; die Nummer gehört zur Hauptforderung.
  • Passt die Nummer erkennbar nicht, beanstandet das Gericht den Antrag, § 691 Abs. 1 ZPO.

Alle Katalognummern für den Mahnbescheid

Das Verzeichnis führt 56 Einträge. Suchen Sie nach der Forderung oder nach der Nummer; die Tabelle nennt dazu den Hinweis, den die Justiz zu dieser Position macht.

Nr.ForderungHinweis der Justiz
1Anzeigen in Zeitungen u.a.
2Ärztliche oder zahnärztliche Leistung
3Bürgschaft
4Darlehensrückzahlung
5DienstleistungsvertragKeine Ansprüche aus Arbeitsvertrag – Zuständigkeit des Arbeitsgerichts
6Frachtkosten
7Geschäftsbesorgung durch Selbständigez. B. Rechtsanwälte, Steuerberater
8Handwerkerleistung
9Heimunterbringung
10Hotelkostenz. B. Übernachtung, Verzehr, Getränke
11Kaufvertrag
12Kontokorrentabrechnung
13Krankenhauskosten – Pflege/Behandlung –
14Lagerkosten
15Leasing/Mietkauf
16Lehrgangs-/Unterrichtskosten
17Miete für Geschäftsraum einschl. Nebenkosten
18Miete für Kraftfahrzeug
19Miete für Wohnraum einschl. NebenkostenPLZ und Ort der Wohnung sind im Vordruck Zeile 35 einzutragen. Wollen Sie die Nebenkosten getrennt geltend machen, siehe Katalog-Nr. 20.
20Mietnebenkosten – auch Renovierungskosten –nur für Wohnraum*; falls keine Miete geltend gemacht wird, sind PLZ und Ort der Wohnung im Vordruck Zeile 35 einzutragen.
21Mietesonstige
22Mitgliedsbeitrag
23Pacht
24Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandshonorar
25Rentenrückstände
26Reparaturleistung
27Rückgriff aus Versicherungsvertrag wegen Unfall/Vorfall
28Schadenersatz aus -VertragDie Vertragsart ist im Vordruck Zeile 35 zweite Hälfte einzutragen.
29Schadenersatz aus Unfall/Vorfall
30Scheck/WechselFügen Sie bitte keine Scheck-/Wechselabschrift bei.
31Scheck-/Wechselprovision1/3 %
32Scheck-/Wechselunkosten – Spesen/Protest –
33Schuldanerkenntnis
34Speditionskosten
35Tilgungs-/Zinsraten
36Überziehung des BankkontosKonto-Nr. in Zeile 32-34 in der 3. Spalte angeben.
37Ungerechtfertigte Bereicherung
38Unterhaltsrückstände
39Vergleich, außergerichtlicher
40Vermittlungs-/Maklerprovisionnicht aus Ehemaklervertrag
41Versicherungsprämie/-beitragohne Beiträge zur privaten Pflegeversicherung, vgl. Nr. 95
42Versorgungsleistung – Strom, Wasser, Gas, Wärme –Abn./Zähler-Nr. in Zeile 32-34 in der 3. Spalte eintragen.
43Warenlieferung/-en
44Werkvertrag/Werklieferungsvertrag
45Zeitungs-/Zeitschriftenbezug
46Zinsrückstände/VerzugszinsenGilt nur für Zinsen, bei denen die zugrundeliegende Forderung nicht gleichzeitig geltend gemacht wird. Zinsen in diesen Fällen nicht in Zeile 40-43 bezeichnen.
61Wahlleistungen bei stationärer BehandlungArt der Wahll. in Zeile 32-34 in der 2. Spalte eintragen.
70KindertagesstättenbeitragZeitraum vom – bis angeben
75Reisevertrag
76Telekommunikationsleistungen
77Krankentransportkosten
78Tierärztliche Leistung
79Verpflegungskosten
80Rückgriff aus Bürgschaft oder Garantie
90Wohngeld/Hausgeld für WohnungseigentümergemeinschaftPLZ und Ort des Wohnungseigentums sind im Vordruck in Zeile 35 einzutragen.
95Beiträge zur privaten PflegeversicherungZuständigkeit des Sozialgerichts für das streitige Verfahren

Ohne eigene Nummer:

  • Hausgeld – siehe Wohngeld
  • Pflegeversicherung – siehe Beiträge zur privaten Pflegevers.
  • Wechsel – siehe Scheck

Hinweis oder Ergänzung der Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren. Stand 04.09.2026, Quelle: Hauptforderungs-Katalog der Mahngerichte auf mahngerichte.de. Der Katalog wird gepflegt; im Online-Antrag wird die Bezeichnung zur Auswahl angeboten.

Achtung

Verbindlich ist immer das aktuelle Verzeichnis der Justiz. Der Katalog wird gepflegt und ändert sich; unter der Tabelle steht deshalb das Datum unseres Abrufs. Im Online-Antrag wird die passende Bezeichnung ohnehin zur Auswahl angeboten.

Warum der Mahnbescheid mit Nummern arbeitet

Das gerichtliche Mahnverfahren läuft maschinell. Das Mahngericht prüft nicht, ob Ihre Forderung berechtigt ist – es prüft, ob der Antrag zulässig ist und die vorgeschriebenen Angaben enthält, § 691 Abs. 1 ZPO. Damit das automatisiert geht, wird der Rechtsgrund nicht beschrieben, sondern verschlüsselt: Jeder Anspruchsart ist eine Nummer zugeordnet.

Rechtlich dahinter steht § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Danach muss der Anspruch „unter bestimmter Angabe der verlangten Leistung“ bezeichnet werden, und Haupt- und Nebenforderungen sind gesondert und einzeln aufzuführen. Die Katalognummer ist der maschinenlesbare Teil dieser Bezeichnung; Datum oder Zeitraum und Betrag gehören dazu.

Hinweis

Die Nummer sagt nichts darüber aus, ob Ihre Forderung besteht. Sie ordnet sie nur ein. Ob der Schuldner zahlen muss, entscheidet erst ein Gericht – und auch das nur, wenn er widerspricht oder Einspruch einlegt.

Wo die Nummer im Antrag steht

Im Vordruck für den Mahnbescheid stehen die Hauptforderungen in den Zeilen 32 bis 34. Dort tragen Sie je Forderung die Katalognummer ein, dazu den Zeitraum oder das Datum und den Betrag; Zeile 35 nimmt die Zusatzangaben auf.

Manche Nummern verlangen eine Zusatzangabe. Bei Miete für Wohnraum gehört etwa die Wohnung mit Postleitzahl und Ort dazu – sie steht in Zeile 35. Fehlt sie, ist der Antrag unvollständig, obwohl die Nummer stimmt. Das ist einer der häufigsten Fehler überhaupt.

Wie Sie die richtige Nummer finden

Fragen Sie nicht, wie die Rechnung heißt, sondern woraus der Anspruch entsteht. Nicht „offene Rechnung“ ist der Rechtsgrund, sondern der Vertrag dahinter: Wer eine Ware geliefert hat, wählt den Kaufvertrag; wer eine Leistung erbracht hat, je nach Ausgestaltung Dienst- oder Werkvertrag.

  • Ware geliefert, Eigentum verschafft – Kaufvertrag.
  • Ein Werk hergestellt oder ein Erfolg geschuldet, etwa Handwerk oder Reparatur – Werkvertrag.
  • Eine Tätigkeit geschuldet ohne bestimmten Erfolg, etwa Beratung – Dienstvertrag.
  • Geld überlassen mit Rückzahlungsabrede – Darlehen.

Findet sich keine passende Nummer, hat der Vordruck die Zeilen 36 und 37 für einen sonstigen Anspruch, der in Worten bezeichnet wird – mit seinem Rechtsgrund und dem Vertragsdatum oder Zeitraum. Sie sind nur für Ansprüche gedacht, die der Katalog nicht kennt, und die letzte Wahl, nicht die bequeme: Je genauer die Bezeichnung, desto reibungsloser läuft der Antrag durch.

Mehrere Forderungen in einem Antrag

Offene Rechnungen kommen selten einzeln. Für den Antrag gilt dann dieselbe Regel wie für eine: Jede Forderung wird gesondert und einzeln bezeichnet, § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Drei Rechnungen aus einem Kaufvertrag ergeben also drei Positionen mit dreimal derselben Katalognummer – nicht eine Position über die Summe, denn einen Gesamtbetrag aus mehreren Einzelforderungen muss schon der Mahnbescheid aufschlüsseln.

Zu jeder Position gehören dabei drei Angaben: die Nummer, der Zeitraum oder das Datum, und der Betrag. Das Datum ist die Stelle, die am häufigsten zu knapp ausfällt. „Rechnung vom 12.03.2026″ ordnet die Forderung zu; „offene Rechnungen 2026″ tut es nicht, und dann fehlt dem Antrag die bestimmte Bezeichnung, obwohl die Nummer stimmt.

Verschiedene Rechtsgründe können in denselben Antrag, solange sich der Antrag gegen denselben Schuldner richtet: eine Kaufpreisforderung und eine Werklohnforderung stehen dann als zwei Positionen mit zwei verschiedenen Nummern nebeneinander. Ob mehrere Schuldner in einen Antrag gehören, hängt daran, ob sie für dieselbe Forderung haften.

Die Aufteilung hat einen zweiten Vorteil, der erst später sichtbar wird. Der Schuldner kann einzelnen Positionen widersprechen und andere unbestritten lassen; der Widerspruch ist schriftlich zu erheben, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist, § 694 Abs. 1 ZPO. Über den unbestrittenen Teil kommen Sie dann weiter, während nur der bestrittene in das streitige Verfahren geht.

Hinweis

Die Aufteilung in einzelne Positionen kostet nichts. Die Gerichtsgebühr richtet sich nach dem Wert aller Hauptforderungen zusammen, § 39 Abs. 1 GKG, nicht nach der Zahl der Zeilen; Zinsen und Kosten zählen als Nebenforderungen nicht mit, § 43 Abs. 1 GKG. Wer zusammenfasst, spart also nichts und riskiert die Beanstandung.

Nebenforderungen richtig beziffern

Zinsen, Mahnkosten, Auslagen und die Pauschale sind Nebenforderungen. Sie haben im Antrag eigene Zeilen und werden nicht in die Hauptforderung eingerechnet – dieselbe Vorschrift verlangt beides gesondert und einzeln, § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Eine Hauptforderung, in der die Zinsen schon stecken, ist der Klassiker unter den Beanstandungen.

Laufende Zinsen werden dabei nicht als Betrag angegeben, sondern als Satz mit Anfangsdatum: der Zinssatz, die Forderung, auf die er läuft, und der Tag, ab dem er läuft. Das Gericht rechnet nicht nach, und im Vollstreckungsbescheid steht später dieselbe Angabe – ein Betrag, der beim Einreichen richtig war, wäre bei der Zustellung schon falsch. Wann der Bescheid beim Schuldner ankommt, steht unter Mahnbescheid-Zustellung und Fristbeginn.

Was hier fehlt, lässt sich nach dem Erlass des Mahnbescheids in diesem Verfahren nicht nachschieben. Der Antrag bestimmt, worüber der Mahnbescheid ergeht; eine Nebenforderung, die nicht darin steht, ist nicht anhängig und wird auch nicht tituliert. Welche Positionen überhaupt ersatzfähig sind und welche nicht, steht unter Mahngebühren.

Die Pauschale von 40,00 € nach § 288 Abs. 5 BGB gehört ebenfalls in eine eigene Zeile, und sie steht nur bei Verzug mit einer Entgeltforderung zu und nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Gegenüber einem Verbraucher besteht der Anspruch nicht, und die Position gehört dann nicht in den Antrag.

Nummern, die eine Zusatzangabe verlangen

Einzelne Positionen des Katalogs sind mit der Nummer allein nicht vollständig. Der Grund liegt in derselben Vorschrift: Der Anspruch muss bestimmt bezeichnet sein, § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO – und bei manchen Anspruchsarten sagt die Nummer noch nicht, um welche Forderung es geht.

Bei Wohnraummiete gehört deshalb die Wohnung dazu, mit Postleitzahl und Ort; sie steht in Zeile 35. Bei einem Verbraucherdarlehen oder einer anderen Finanzierung für Verbraucher, etwa einem Teilzahlungsgeschäft, kommen das Vertragsdatum und der effektive Jahreszins hinzu. Am Jahreszins entscheidet sich zugleich, ob das Mahnverfahren überhaupt stattfindet: Liegt er mehr als zwölf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Vertragsschluss, ist es ausgeschlossen, § 688 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Der Gedanke dahinter ist der Schuldner: Er soll aus dem Mahnbescheid erkennen können, welche Forderung gemeint ist, ohne nachfragen zu müssen.

Im Online-Antrag wird die Zusatzangabe abgefragt, sobald Sie eine solche Nummer wählen. Auf dem amtlichen Vordruck fragt niemand – dort bleibt das Feld einfach leer, der Antrag geht ab, und die Beanstandung folgt. Das ist der Fehler, der nichts mit der Nummer zu tun hat und trotzdem am häufigsten an ihr hängt.

Die Fehler, die das Gericht beanstandet

  • Sammelposten. Mehrere Rechnungen unter einer Nummer zusammengefasst, statt jede Forderung einzeln zu bezeichnen.
  • Haupt- und Nebenforderung vermischt. Zinsen, Mahnkosten und Pauschale gehören getrennt beziffert, nicht in die Hauptforderung eingerechnet.
  • Fehlende Zusatzangabe. Bei Miete die Wohnung, bei Verbraucherdarlehen Vertragsdatum und effektiver Jahreszins, § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO.
  • Nummer passt nicht zum Sachverhalt. Etwa Kaufvertrag, wo tatsächlich ein Werkvertrag vorliegt.

Frist

Die Verjährung hemmt erst die Zustellung des Mahnbescheids, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB; auf den Eingang des Antrags wirkt sie nur zurück, wenn demnächst zugestellt wird, § 167 ZPO, und die Zeit, die eine Beanstandung kostet, kann dem entgegenstehen. Wer knapp vor dem Jahresende einreicht, sollte die Bezeichnung besonders sorgfältig prüfen. Wann Ihre Forderung verjährt, zeigt der Beitrag Wann verjährt eine Rechnung. Das Anschreiben oben stammt vom Amtsgericht Wedding, dem Mahngericht für Berlin und Brandenburg.

Was passiert, wenn die Nummer nicht passt

Das Mahngericht weist den Antrag nicht sofort zurück. Es beanstandet ihn zunächst – in der Praxis Monierung genannt – und gibt Ihnen Gelegenheit, nachzubessern. Das ist keine Höflichkeit, sondern Gesetz: § 691 Abs. 1 ZPO bestimmt, dass der Antragsteller vor der Zurückweisung zu hören ist.

Reagieren Sie nicht oder bleibt der Antrag mangelhaft, wird er zurückgewiesen. Dann greift eine Schutzvorschrift: Nach § 691 Abs. 2 ZPO bleibt die fristwahrende Wirkung des Mahnantrags erhalten, wenn Sie innerhalb eines Monats seit Zustellung der Zurückweisung Klage einreichen und diese demnächst zugestellt wird.

Wir übernehmen die Bezeichnung des Anspruchs für Sie und überwachen die Fristen. Wie das Verfahren insgesamt abläuft, steht unter Was ist ein Mahnbescheid; Begriffe aus dem Verfahren erklärt das Glossar.

Häufige Fragen

Was ist eine Katalognummer im Mahnbescheid?

Eine Kennziffer aus einem amtlichen Verzeichnis, die den Rechtsgrund Ihrer Forderung bezeichnet – etwa Kaufvertrag oder Werkvertrag. Sie erfüllt die Anforderung des § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, den Anspruch bestimmt zu bezeichnen.

Wo trage ich die Katalognummer ein?

In den Zeilen 32 bis 34 des Antragsvordrucks, jeweils mit Zeitraum oder Datum und Betrag; Zusatzangaben kommen in Zeile 35. Einzelne Nummern verlangen eine Zusatzangabe, bei Wohnraummiete etwa die Wohnung mit Postleitzahl und Ort.

Gibt es eine Nummer für „sonstige Forderungen“?

Eine Nummer nicht. Für einen Anspruch, den der Katalog nicht kennt, hat der Vordruck die Zeilen 36 und 37, „Sonstiger Anspruch“, mit Rechtsgrund und Datum oder Zeitraum. Sie sollten die Ausnahme bleiben: Je genauer der Anspruch bezeichnet ist, desto weniger Rückfragen entstehen.

Kann ich mehrere Rechnungen in einem Mahnbescheid geltend machen?

Ja, solange sich der Antrag gegen denselben Schuldner richtet. Jede Rechnung braucht aber ihre eigene Position mit Nummer, Datum und Betrag, § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Zusammengefasst zu einer Summe kann der Antrag beanstandet werden.

Brauche ich für Zinsen eine eigene Nummer?

Zinsen und Kosten sind Nebenforderungen und werden gesondert beziffert, nicht in die Hauptforderung eingerechnet. Was daneben verlangt werden kann, zeigt der Verzugszinsrechner.

Trage ich die Zinsen als Betrag ein?

Laufende Zinsen nicht, sondern als Satz mit Anfangsdatum: Zinssatz, die Forderung, auf die er läuft, und der Tag, ab dem er läuft. Ein fester Betrag wäre bei der Zustellung schon veraltet, weil die Zinsen weiterlaufen. Als Betrag stehen nur Zinsen für einen abgeschlossenen Zeitraum, die dem Schuldner so mitgeteilt wurden, in einer eigenen Zeile.

Wann brauche ich eine Zusatzangabe zur Katalognummer?

Wenn die Nummer allein die Forderung nicht bestimmt bezeichnet. Bei Wohnraummiete gehört die Wohnung mit Postleitzahl und Ort dazu, bei einem Verbraucherdarlehen Vertragsdatum und effektiver Jahreszins. Fehlt sie, ist der Antrag unvollständig, obwohl die Nummer stimmt.

Was passiert bei einer falschen Katalognummer?

Der Antrag wird nicht sofort zurückgewiesen, sondern moniert: Das Gericht nennt die Zeile und gibt Gelegenheit zur Korrektur. Erst wenn der Mangel bleibt, folgt die Zurückweisung. Wie Sie auf das Schreiben antworten, steht im Ratgeber „Monierung beim Mahnbescheid“.

Wer wählt die Nummer, wenn ich den Antrag über Sie stelle?

Wir. Sie beschreiben den Sachverhalt, wir ordnen die Forderung ein und bezeichnen Haupt- und Nebenforderungen getrennt.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite informiert allgemein zum genannten Stand und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir prüfen sie sorgfältig, eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir trotzdem nicht. Maßgeblich sind das Gesetz und die Auskunft des zuständigen Gerichts.