Vollstreckungsbescheid: beantragen, Fristen und Kosten
- Stand
- 16.10.2026
- Rechtsgrundlage
- § 699 Abs. 1 ZPO
Der Vollstreckungsbescheid ist der zweite Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren. Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid nicht, erlässt das Mahngericht auf Ihren Antrag einen Titel - und aus einem Titel wird vollstreckt, notfalls durch Pfändung.
Kurz gefasst
- Der Antrag ist erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist möglich, § 699 Abs. 1 ZPO. Sie beträgt zwei Wochen ab Zustellung, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO.
- Nach sechs Monaten ohne Antrag fällt die Wirkung des Mahnbescheids weg, § 701 ZPO.
- Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich, § 700 Abs. 1 ZPO, und ist Vollstreckungstitel, § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO.
- Der Schuldner kann Einspruch einlegen, Notfrist zwei Wochen ab Zustellung, § 339 Abs. 1 ZPO.
- Ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, verjährt der Anspruch erst in 30 Jahren, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Wann Sie den Vollstreckungsbescheid beantragen können
Die Beantragung des Vollstreckungsbescheids ist möglich, sobald die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, nicht vorher. § 699 Abs. 1 ZPO erlaubt den Antrag ausdrücklich nicht vor deren Ablauf, und die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheids, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Gezählt wird ab dem Tag nach der Zustellung – nicht ab dem Erlass und nicht ab Ihrem Antrag.

Den frühesten und den spätesten Tag für den Antrag rechnet der Fristenrechner aus dem Zustelldatum aus; das Wochenende berücksichtigt er, die Feiertage Ihres Landes nicht.
Welche Fristen laufen nach der Zustellung?
Das Datum steht in der Zustellungsnachricht des Mahngerichts.
Wir überwachen die Widerspruchsfrist und beantragen den Vollstreckungsbescheid, sobald sie ohne Widerspruch abgelaufen ist.
Mahnbescheid beantragenWann die Forderung nach dem Vollstreckungsbescheid verjährt, zeigt der Verjährungsrechner.
Fristberechnung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 222 Abs. 1 ZPO: Der Zustellungstag zählt nicht mit, § 187 Abs. 1 BGB; Wochen- und Monatsfristen enden mit dem entsprechenden Tag, § 188 Abs. 2 BGB. Sonnabend, Sonntag und die bundeseinheitlichen Feiertage verschieben das Ende auf den nächsten Werktag, § 222 Abs. 2 ZPO. Feiertage, die nur in einzelnen Ländern gelten – etwa Fronleichnam, Reformationstag oder Allerheiligen -, berücksichtigt der Rechner nicht; fällt ein Fristende auf einen Feiertag am Sitz des Mahngerichts, endet die Frist erst am nächsten Werktag. Unverbindlich, ersetzt keine Rechtsberatung.
Ein Antrag, der vor Ablauf der Frist bei Gericht eingeht, ist nach § 699 Abs. 1 ZPO unzulässig. Wovon der Fristbeginn abhängt und wie Sie das Zustelldatum erfahren, steht in der Zustellung des Mahnbescheids. Die Zustellungsnachricht oben kommt vom Mahngericht Schleswig, zuständig für Schleswig-Holstein.
Umgekehrt endet die Möglichkeit des Schuldners nicht mit dem Kalender. Nach § 694 Abs. 1 ZPO kann er schriftlich widersprechen, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist. Ein Widerspruch, der nach zwei Wochen und einem Tag eingeht, ist also nicht automatisch wertlos – er zählt, solange das Gericht den Bescheid noch nicht verfügt hat. Wer wartet, verschenkt diese Tage.
Frist
Sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids fällt seine Wirkung weg, wenn kein Antrag auf den Vollstreckungsbescheid gestellt ist, § 701 ZPO. Dann ist die Gebühr verbraucht, die Hemmung der Verjährung läuft nach § 204 Abs. 2 BGB aus, und für einen Titel braucht es ein neues Verfahren. Die Zustellungsnachricht nennt diese Frist; eine Erinnerung vor ihrem Ablauf sieht das Gesetz nicht vor.
Den Antrag ausfüllen
Den Vordruck für den Antrag schickt das Mahngericht mit der Zustellungsnachricht, in der es Ihnen den Tag der Zustellung mitteilt. Er verlangt zwei Angaben: ob der Schuldner auf den Mahnbescheid gezahlt hat und wer den Vollstreckungsbescheid zustellen soll. Die Zeilen 2 und 5 sind deshalb immer auszufüllen, der Rest nur, wenn er zutrifft. Was gilt, wenn er nach der Zustellung in Raten zahlt, steht unter Mahnbescheid und Ratenzahlung.

Hat der Schuldner einen Teil gezahlt, tragen Sie jede Zahlung mit Datum und Betrag in die Zeilen 3 und 4 ein, das Gericht rechnet sie an. In Zeile 5 entscheiden Sie, ob das Gericht zustellt oder Sie den Bescheid selbst durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen, § 699 Abs. 4 ZPO. Mit mahnbescheid.de geht der Antrag elektronisch ein.
Was der Vollstreckungsbescheid kann
Er ist ein Titel. § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO nennt ihn unter den Vollstreckungstiteln, und § 700 Abs. 1 ZPO stellt ihn einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. Praktisch heißt das: Sie brauchen keinen weiteren Beschluss, um zu vollstrecken. Was der Titel bei der Schufa ändert und was nicht, steht im Beitrag Mahnbescheid und Schufa.
Und er wirkt lange. Ein durch rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid festgestellter Anspruch verjährt in 30 Jahren, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB, gerechnet ab Rechtskraft, § 201 BGB – aus der regelmäßigen Frist von drei Jahren wird das Zehnfache. Ausgenommen sind Zinsen und andere regelmäßig wiederkehrende Leistungen, die erst nach dem Titel fällig werden: Für sie gilt die regelmäßige Frist, § 197 Abs. 2 BGB. Wann die kurze Frist endet, steht unter Wann verjährt eine Rechnung.
| Merkmal | Mahnbescheid | Vollstreckungsbescheid |
|---|---|---|
| Wirkung | Zahlungsaufforderung des Gerichts | Vollstreckungstitel, § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO |
| Rechtsmittel des Schuldners | Widerspruch, § 694 Abs. 1 ZPO | Einspruch, § 700 Abs. 1 ZPO |
| Frist | zwei Wochen ab Zustellung, danach bis zur Verfügung des Vollstreckungsbescheids | zwei Wochen ab Zustellung, Notfrist |
| Daraus vollstrecken | nein | ja |
| Zeitliche Grenze | Wirkung entfällt ohne Antrag binnen sechs Monaten, § 701 ZPO | Verjährung in 30 Jahren ab Rechtskraft, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB |
Was er kostet
Das Mahnverfahren kostet eine halbe Gebühr, mindestens aber 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Diese Gebühr deckt das Verfahren, nicht den einzelnen Schritt – für den Vollstreckungsbescheid wird sie also nicht ein zweites Mal erhoben.

Beim maschinell erstellten Mahnbescheid verschiebt sich nur der Zeitpunkt: Grundsätzlich soll der Mahnbescheid erst nach Zahlung der Gebühr erlassen werden, doch im maschinellen Verfahren gilt das erst für den Vollstreckungsbescheid, § 12 Abs. 3 GKG. Die Kostenrechnung schickt das Gericht gesondert; bezahlt sein muss sie, bevor der Vollstreckungsbescheid ergeht. Den Bescheid oben hat das Mahngericht Coburg erlassen, zuständig für ganz Bayern.
Bei berechtigter Forderung trägt der Schuldner diese Kosten am Ende: Das Gericht nimmt die bis dahin entstandenen Kosten in den Vollstreckungsbescheid auf, § 699 Abs. 3 ZPO, und sie lassen sich mit der Hauptforderung vollstrecken. Beauftragen Sie uns, kommt unsere Vergütung hinzu; vom Schuldner ersetzt verlangen können Sie sie nach § 13e Abs. 1 RDG bis zur Höhe der Vergütung, die einem Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit zustünde. Die vollständige Aufstellung samt Nebenforderungen steht unter Kosten des Mahnbescheids.
Der Einspruch des Schuldners
Gegen den Vollstreckungsbescheid gibt es ein Rechtsmittel, und es heißt nicht Widerspruch, sondern Einspruch. Weil der Bescheid einem Versäumnisurteil gleichsteht, § 700 Abs. 1 ZPO, gelten dessen Regeln: Einspruch nach § 338 ZPO, Notfrist zwei Wochen ab Zustellung, § 339 Abs. 1 ZPO.

Legt der Schuldner Einspruch ein, geht die Sache in das streitige Verfahren. Der Anspruch muss dann begründet werden wie in einer Klage – was das bedeutet und welche Fristen dort laufen, steht im Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens.
Wenn der Widerspruch zu spät kommt
Widerspricht der Schuldner erst, nachdem der Vollstreckungsbescheid verfügt ist, geht sein Schreiben nicht verloren. Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch behandelt, und das Gericht teilt ihm das mit, § 694 Abs. 2 ZPO. Der Titel bleibt bestehen, die Sache geht aber trotzdem ins streitige Verfahren.

Das Mahngericht gibt den Rechtsstreit dann von Amts wegen an das Gericht ab, das im Mahnbescheid als Streitgericht steht, § 700 Abs. 3 ZPO. Von dort kommt die Aufforderung, den Anspruch in der Form einer Klageschrift zu begründen, und dafür bleiben zwei Wochen, § 697 Abs. 1 ZPO. Anders als nach einem rechtzeitigen Widerspruch halten Sie dabei schon einen Titel in der Hand – was das für die Vollstreckung heißt, steht im nächsten Kapitel.
Vollstrecken, während der Einspruch läuft
Der Einspruch hält die Vollstreckung nicht von selbst auf. Weil der Vollstreckungsbescheid einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleichsteht, § 700 Abs. 1 ZPO, greift § 719 Abs. 1 ZPO – und der erklärt die Vorschriften über die einstweilige Einstellung für entsprechend anwendbar. Nach § 707 Abs. 1 ZPO kann das Gericht die Zwangsvollstreckung einstweilen einstellen, auf Antrag. Ohne diesen Antrag des Schuldners läuft sie weiter.
Stellt er ihn, entscheidet das Gericht durch Beschluss, § 707 Abs. 2 ZPO; anfechtbar ist der Beschluss nicht. Für den Vollstreckungsbescheid kommt die Regel aus § 719 Abs. 1 Satz 2 ZPO hinzu: Eingestellt werden darf nur gegen Sicherheitsleistung. Ohne Sicherheit bleiben zwei Ausnahmen – der Titel ist nicht in gesetzlicher Weise ergangen, oder der Schuldner macht glaubhaft, dass er seine Säumnis nicht verschuldet hat.
Hinweis
Wie ein Gericht im einzelnen Fall entscheidet, sagen wir nicht voraus: Wir sind registrierter Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen, § 10 Abs. 1 RDG, und keine Anwälte. Wir überwachen die Fristen und führen den Antrag; für die Vertretung im streitigen Verfahren brauchen Sie einen Anwalt, denn dort dürfen wir nicht vertreten, § 79 Abs. 2 ZPO.
Von der Zustellung zur Vollstreckung
Zugestellt wird von Amts wegen, § 699 Abs. 4 ZPO – es sei denn, Sie beantragen die Zustellung im Parteibetrieb. Für die Zwangsvollstreckung brauchen Sie beides: den Bescheid und seine Zustellung an den Schuldner, vorher oder gleichzeitig mit dem Beginn der Vollstreckung, § 750 Abs. 1 ZPO. Welche Wege Ihnen danach offenstehen, beschreibt der Beitrag zur Zwangsvollstreckung.
Danach entscheidet die Lage des Schuldners, welcher Weg trägt. Eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber greift nur oberhalb der Pfändungsfreigrenzen, eine Kontopfändung nur, wenn Guthaben da ist. Wir übernehmen den Antrag und die Fristenüberwachung, vom Mahnbescheid bis zum Vollstreckungsbescheid. Mahnbescheid online beantragen.
Häufige Fragen
Was ist ein Vollstreckungsbescheid?
Der Titel, der aus einem unbestrittenen Mahnbescheid entsteht. Er steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich, § 700 Abs. 1 ZPO, und zählt zu den Vollstreckungstiteln, § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Aus ihm lässt sich pfänden.
Wie beantrage ich einen Vollstreckungsbescheid?
Mit einem Antrag beim Mahngericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, nach Ablauf der Widerspruchsfrist, § 699 Abs. 1 ZPO. Der Antrag ist Teil desselben Verfahrens; ein neues Aktenzeichen entsteht nicht. Wir stellen ihn für Sie und überwachen die Frist.
Kann der Schuldner nach zwei Wochen noch widersprechen?
Ja, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist, § 694 Abs. 1 ZPO. Die zwei Wochen sind die Frist, nach deren Ablauf Sie beantragen dürfen – kein Riegel für den Schuldner.
Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?
Sechs Monate ab Zustellung des Mahnbescheids. Danach fällt seine Wirkung weg, § 701 ZPO – die Gebühr ist verbraucht und das Verfahren beginnt von vorn.
Was kostet ein Vollstreckungsbescheid?
Keine eigene Gerichtsgebühr. Das Mahnverfahren kostet eine halbe Gebühr, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG, und diese deckt beide Schritte. Beim maschinell erstellten Mahnbescheid muss sie erst bezahlt sein, bevor der Vollstreckungsbescheid ergeht, § 12 Abs. 3 GKG.
Was passiert, wenn der Schuldner Einspruch einlegt?
Die Sache geht in das streitige Verfahren. Der Einspruch richtet sich nach den Regeln zum Versäumnisurteil, § 700 Abs. 1 ZPO, mit einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung, § 339 Abs. 1 ZPO.
Wie lange ist ein Vollstreckungsbescheid gültig?
Der Bescheid selbst verfällt nicht. Der Anspruch daraus verjährt in 30 Jahren ab Rechtskraft, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB und § 201 BGB; Zinsen, die erst danach fällig werden, verjähren in der regelmäßigen Frist, § 197 Abs. 2 BGB.
Brauche ich für die Vollstreckung einen Anwalt?
Für den Antrag beim Mahngericht nicht, und für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen auch nicht: Dort dürfen auch wir vertreten, § 79 Abs. 2 ZPO. Sobald es streitig wird oder über die Einstellung der Vollstreckung zu entscheiden ist, dürfen wir es nicht mehr, und die Sache gehört in anwaltliche Hände – wir sind registrierter Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen, § 10 Abs. 1 RDG.