§
mahnbescheid.de
Mahnbescheid online beantragen

Zentrales Mahngericht · Rheinland-Pfalz und Saarland

Mahngericht Mayen: Rheinland-Pfalz und Saarland

Stand
08.09.2026
Rechtsgrundlage
§ 689 Abs. 3 ZPO

Ein Amtsgericht in der Vordereifel erlässt die Mahnbescheide für Mainz, Trier, Ludwigshafen und Saarbrücken: Die Zentrale Mahnabteilung in Mayen arbeitet für Rheinland-Pfalz und das Saarland zugleich. Eingereicht wird elektronisch - nach Mayen fahren muss niemand.

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Mayen - Zentrale Mahnabteilung, gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland St. Veit-Straße 38 56727 Mayen
Postanschrift
56723 Mayen
Fax
02651 403-100
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Zuständig für

Zuständigkeitsgebiet des Mahngericht Mayen: Rheinland-Pfalz und SaarlandHervorgehoben: Rheinland-Pfalz, Saarland.
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland

Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO. Alle Mahngerichte nach Bundesland

Einreichung

  • Online-Mahnantrag
  • Barcode-Mahnantrag
  • EGVP / sichere Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, OSCI)

Ist das Amtsgericht Mayen Ihr Mahngericht?

Maßgeblich ist Ihr eigener Sitz oder Wohnsitz als Antragsteller, § 689 Abs. 2 ZPO - nicht der des Schuldners.

Fünf Ziffern. Oder wählen Sie Ihr Bundesland.

Ich wohne nicht in Deutschland.

Mahngericht Mayen: zwei Länder, eine Mahnabteilung

Landeswappen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz
Landeswappen Saarland Saarland
Landeswappen von Rheinland-Pfalz und Saarland - das Mahngericht arbeitet für Antragsteller aus diesen Ländern.

Mayen liegt in der Vordereifel, nahe Koblenz und weit weg von Mainz und Saarbrücken – und ist doch für beide Landeshauptstädte das Mahngericht. Rheinland-Pfalz hat sein Mahnverfahren nach § 689 Abs. 3 ZPO dem Amtsgericht Mayen zugewiesen, und das Saarland hat sich dieser Zuständigkeit angeschlossen; das Gesetz lässt eine solche Vereinbarung über die Landesgrenze zu. Die Zentrale Mahnabteilung ist deshalb für rund fünf Millionen Menschen und ihre Unternehmen zuständig.

Ob Sie dort richtig sind, hängt allein an Ihrem eigenen Sitz oder Wohnsitz, § 689 Abs. 2 ZPO – nicht daran, wo Ihr Schuldner in Deutschland lebt. Ein Winzer aus Bernkastel, eine Steuerberaterin aus Ludwigshafen und ein Autohaus aus Saarlouis stellen den Antrag beim selben Gericht. Für Gesellschaften zählt der Sitz, § 17 Abs. 1 ZPO, für Privatpersonen und Einzelunternehmer der Wohnsitz, § 13 ZPO. Wer in Hessen oder Nordrhein-Westfalen sitzt, gehört zu einem anderen Gericht, auch wenn der Schuldner in der Pfalz wohnt.

Der Weg des Antrags in die Eifel

Die Mahnabteilung nimmt Anträge über die sicheren Übermittlungswege der Justiz (beA, beN, beBPo, OSCI-konforme Verfahren), über den Online-Mahnantrag der Länder und als Barcode-Antrag entgegen. Vordruckanträge per Fax sind nicht zulässig, Verfahrensanträge per E-Mail derzeit nicht. Registrierte Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen wie wir sind auf die maschinell lesbare Form festgelegt, § 702 Abs. 2 ZPO.

Vier Angaben entscheiden über einen glatten Durchlauf, und alle vier stehen später im Mahnbescheid: die Parteien mit vollständiger Bezeichnung, § 690 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, der Anspruch mit getrennten Haupt- und Nebenforderungen, § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, die Erklärung zur Gegenleistung, § 690 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, und das Streitgericht, § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO. Wir prüfen diese Angaben vor der Einreichung und ergänzen Verzugszinsen und Mahnkosten, die im Antrag häufig fehlen.

Die Zustellungsnachricht aus Mayen richtig lesen

Nach dem Erlass wird der Mahnbescheid dem Schuldner zugestellt, § 693 Abs. 1 ZPO; die Geschäftsstelle unterrichtet den Antragsteller davon, § 693 Abs. 2 ZPO. Diese Zustellungsnachricht ist das wichtigste Blatt des Verfahrens für den Gläubiger: Sie nennt den Tag der Zustellung und den Tag, ab dem der Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann. Zwischen beiden liegen die zwei Wochen Widerspruchsfrist, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, die am Tag nach der Zustellung zu laufen beginnt.

Den Vollstreckungsbescheid gibt es nicht vor Ablauf dieser Frist, § 699 Abs. 1 ZPO, und nicht mehr, wenn er später als sechs Monate nach der Zustellung beantragt wird, § 701 ZPO. Wir merken uns beide Termine und stellen den Antrag am ersten möglichen Tag. Was die Zustellung des Mahnbescheids sonst noch bedeutet, auch für die Verjährung, steht im Beitrag dazu.

Was das Mahnverfahren in Mayen kostet

Rheinland-Pfalz und Saarland rechnen über dasselbe Kostenverzeichnis ab wie alle Länder: eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Beim maschinell erstellten Mahnbescheid muss die Gebühr erst vor dem Vollstreckungsbescheid bezahlt sein, § 12 Abs. 3 GKG; die Kostenrechnung kommt mit der Nachricht über den Erlass, wie die unten. Der Gebührenrechner in diesem Kapitel zeigt die Gebühr zu Ihrer Forderung, der Beitrag zu den Kosten des Mahnbescheids die gesamte Staffel.

Was kostet der Mahnbescheid bei Ihrer Forderung?

Der Streitwert ist die Hauptforderung. Zinsen, Mahnkosten und andere Nebenforderungen bleiben bei ihm außen vor, § 43 Abs. 1 GKG – in den Antrag kommen sie trotzdem.

Die Hauptforderung ohne Zinsen und Nebenkosten.

Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt?Wer Umsatzsteuer abführt, holt die Steuer auf unsere Vergütung als Vorsteuer zurück; für ihn zählt der Nettobetrag. Der Schuldner ersetzt die Umsatzsteuer nur, wenn Sie sie nicht als Vorsteuer abziehen können, § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO.

Unternehmer in der Regel ja, Privatpersonen und Kleinunternehmer nein. Der Antrag fragt danach.

AntragstellerStellen zwei Gläubiger den Antrag gemeinsam, etwa Ehegatten oder Gesellschafter, erhöht sich die Vergütung für den Antrag. Die Gerichtsgebühr bleibt gleich.
Ihr Schuldner istBestimmt den Zinssatz: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 1 BGB, neun bei Entgeltforderungen aus einem Geschäft, an dem kein Verbraucher beteiligt ist – auch Sie nicht, § 288 Abs. 2 BGB.
Sie selbst haben gehandeltNeun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gibt es nur, wenn an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist, § 288 Abs. 2 BGB – auch Sie nicht. Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft als natürliche Person zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder gewerblich noch selbständig beruflich sind, § 13 BGB. Ohne Ihre Angabe rechnet der Rechner mit fünf Prozentpunkten.
In Verzug ist der Schuldner nach Fälligkeit und Mahnung, § 286 Abs. 1 BGB. Ist ein Zahlungstermin nach dem Kalender vereinbart, braucht es keine Mahnung, § 286 Abs. 2 BGB; ein Datum, das nur auf der Rechnung steht, genügt dafür nicht. Bei einer Entgeltforderung kommt der Schuldner spätestens in Verzug, wenn er nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt, gegenüber Verbrauchern nur mit Hinweis darauf in der Rechnung, § 286 Abs. 3 BGB.

Sie strecken vor

GerichtsgebührEine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Beim maschinell erstellten Mahnbescheid soll erst der Vollstreckungsbescheid nach Zahlung ergehen, nicht schon der Mahnbescheid, § 12 Abs. 3 GKG. Zustellungskosten kommen nicht dazu: Die Pauschale nach Nr. 9002 KV GKG greift erst ab der elften Zustellung.–
Vergütung für den AntragNach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes; bis zu dieser Höhe kann der Gläubiger sie vom Schuldner ersetzt verlangen, § 13e Abs. 1 RDG. Unsere Staffel, Stand 18.08.2026. Die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB ist auf einen Ersatz von Kosten der Rechtsverfolgung anzurechnen; wir führen sie deshalb nicht gesondert auf.Wir prüfen den Antrag, stellen ihn beim zuständigen Mahngericht und überwachen die Fristen bis zum Vollstreckungsbescheid–
Zusammen–
Wird ein Vollstreckungsbescheid nötigWiderspricht der Schuldner nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid, spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids, § 701 ZPO. Er ist der Titel, aus dem vollstreckt wird. Eine weitere Gerichtsgebühr erhebt das Gericht dafür nicht.für den zweiten Antrag, der aus dem Bescheid den Titel macht–

Der Schuldner schuldet Ihnen dannbei berechtigter ForderungWiderspricht der Schuldner, ergeht insoweit kein Vollstreckungsbescheid; die Sache geht auf Antrag einer Partei an das Streitgericht, § 696 Abs. 1 ZPO. Dort entsteht die Verfahrensgebühr von 3,0, auf die die halbe Gebühr des Mahnverfahrens angerechnet wird, Nr. 1210 KV GKG; dazu kommen gegebenenfalls Kosten anwaltlicher Vertretung. Wer unterliegt, trägt die notwendigen Kosten des Rechtsstreits, § 91 Abs. 1 ZPO – bei berechtigter Forderung also der Schuldner, auch die des Streitverfahrens.

Hauptforderung–
Verzugszinsen bis heuteTaggenau ab dem Tag nach dem Verzugsbeginn, entsprechend § 187 Abs. 1 BGB, bis heute oder zum gewählten Stichtag, für jeden Tag mit dem Basiszinssatz, der damals galt; er ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli, § 247 Abs. 1 BGB. Die Zinsen laufen bis zur Zahlung weiter.–
VerfahrenskostenDie unterliegende Partei trägt die Kosten des Verfahrens, § 91 Abs. 1 ZPO. Im Mahnverfahren nimmt das Gericht die bis dahin entstandenen Kosten in den Vollstreckungsbescheid auf, § 699 Abs. 3 ZPO; sie werden mit der Hauptforderung vollstreckt.Gerichtsgebühr und Vergütung–
Zusammendazu Ihre Mahnkosten nach Eintritt des Verzugs, die Sie im Antrag mit angeben–
Wird ein Vollstreckungsbescheid nötigauch diese Vergütung nimmt das Gericht in den Bescheid auf, § 699 Abs. 3 ZPO–

Sie erfassen Forderung und Schuldner online, ohne Registrierung; wir prüfen den Antrag vor der Einreichung beim Mahngericht.

Mahnbescheid beantragen

Gerichtsgebühren

Gerichtsgebühren
Forderung bisGerichtsgebührVergütung AntragZusammenVollstreckungs­bescheid
500,00 €38,00 €73,54 €111,54 €36,77 €
1.000,00 €38,00 €132,80 €170,80 €57,00 €
1.500,00 €41,00 €183,86 €224,86 €80,03 €
2.000,00 €51,50 €233,24 €284,74 €104,72 €
3.000,00 €62,75 €304,05 €366,80 €140,12 €
4.000,00 €74,00 €374,85 €448,85 €175,53 €
5.000,00 €85,25 €445,66 €530,91 €210,93 €
6.000,00 €96,50 €516,46 €612,96 €246,33 €
7.000,00 €107,75 €587,27 €695,02 €281,73 €
8.000,00 €119,00 €658,07 €777,07 €317,14 €
9.000,00 €130,25 €728,88 €859,13 €352,54 €
10.000,00 €141,50 €799,68 €941,18 €387,94 €
13.000,00 €156,75 €865,13 €1.021,88 €420,67 €
16.000,00 €172,00 €930,58 €1.102,58 €453,39 €
19.000,00 €187,25 €996,03 €1.183,28 €486,12 €
22.000,00 €202,50 €1.061,48 €1.263,98 €518,84 €
25.000,00 €217,75 €1.126,93 €1.344,68 €551,57 €
30.000,00 €238,00 €1.229,27 €1.467,27 €602,74 €
35.000,00 €258,25 €1.331,61 €1.589,86 €653,91 €
40.000,00 €278,50 €1.433,95 €1.712,45 €705,08 €
45.000,00 €298,75 €1.536,29 €1.835,04 €756,25 €
50.000,00 €319,00 €1.638,63 €1.957,63 €807,42 €
65.000,00 €389,00 €1.757,04 €2.146,04 €866,62 €
80.000,00 €459,00 €1.875,44 €2.334,44 €925,82 €
95.000,00 €529,00 €1.993,85 €2.522,85 €985,02 €
110.000,00 €599,00 €2.112,25 €2.711,25 €1.044,23 €
125.000,00 €669,00 €2.230,66 €2.899,66 €1.103,43 €
140.000,00 €739,00 €2.349,06 €3.088,06 €1.162,63 €
155.000,00 €809,00 €2.467,47 €3.276,47 €1.221,83 €
170.000,00 €879,00 €2.585,87 €3.464,87 €1.281,04 €
185.000,00 €949,00 €2.704,28 €3.653,28 €1.340,24 €
200.000,00 €1.019,00 €2.822,68 €3.841,68 €1.399,44 €
230.000,00 €1.124,00 €2.989,28 €4.113,28 €1.482,74 €
260.000,00 €1.229,00 €3.155,88 €4.384,88 €1.566,04 €
Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025. Vergütung nach unserer Staffel, Stand 18.08.2026; die Spalte zeigt brutto oder netto, wie im Rechner gewählt.

Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, bei demnächst folgender Zustellung schon ab Eingang des Antrags, § 167 ZPO. Wann Ihre Forderung verjährt, zeigt der Verjährungsrechner.

Gerichtsgebühr nach dem Streitwert, Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025; Verzugszinsen mit dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, Stand 1. Juli 2026. Alle Beträge stehen unter Kosten und Gebühren. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Rechtsberatung.

Mahngericht Mayen: Anschrift und Kontakt

Die Zentrale Mahnabteilung sitzt im Amtsgericht Mayen in der St. Veit-Straße, mit eigener Postanschrift.

KontaktAmtsgericht Mayen
GerichtAmtsgericht Mayen – Zentrale Mahnabteilung, gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland
AnschriftSt. Veit-Straße 38, 56727 Mayen
Postanschrift56723 Mayen
Telefon02651 403-0
Fax02651 403-100
E-Mailamtsgericht.mayen@ko.jm.rlp.de (für Rückfragen, nicht für Anträge)
SprechzeitenMontag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Das Justizportal Rheinland-Pfalz nennt für die Mahnabteilung eigene Ansprechpartner; für Anträge gilt der Formularzwang, § 703c Abs. 2 ZPO – elektronisch oder als Barcode-Antrag, nicht per E-Mail.

Häufige Fragen

Gibt es in Rheinland-Pfalz nur ein Mahngericht?

Ja, das Amtsgericht Mayen mit seiner Zentralen Mahnabteilung – und dasselbe Gericht arbeitet auch für das Saarland. Antragsteller aus Mainz, Koblenz, Trier, Ludwigshafen oder Kaiserslautern reichen elektronisch in Mayen ein; ein Antrag beim örtlichen Amtsgericht wirkt erst, wenn er in Mayen eingeht, und wird sonst nach Anhörung zurückgewiesen, § 691 Abs. 1 ZPO.

Ich wohne in Mainz. Ist Mayen mein Mahngericht?

Ja. Für ganz Rheinland-Pfalz ist die Zentrale Mahnabteilung in Mayen zuständig, § 689 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit der Zuweisung des Landes – von Mainz über Trier bis Kaiserslautern.

Warum ist Mayen für das Saarland zuständig?

Das Saarland hat kein eigenes Mahngericht eingerichtet, sondern die Zuständigkeit des Amtsgerichts Mayen vereinbart. § 689 Abs. 3 ZPO erlaubt es mehreren Ländern, ein Amtsgericht über die Landesgrenze hinaus zu betrauen.

Was passiert, wenn der Schuldner in Frankreich sitzt?

Dann richtet sich das Mahngericht nicht nach Ihrem Sitz, sondern nach dem Gericht, das für das streitige Verfahren zuständig wäre, § 703d Abs. 2 ZPO – das kann Mayen sein, muss es aber nicht. Für die Zustellung im Ausland lässt § 703c Abs. 1 ZPO eigene Vordrucke zu; ob das Mahnverfahren dort sinnvoll ist, klären wir vorher.

Wann kann ich die Mahnabteilung erreichen?

Montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr unter 02651 403-0, außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung. Halten Sie das Geschäftszeichen bereit.

Wann kommt die Kostenrechnung?

Mit der Nachricht über den Erlass des Mahnbescheids, im Beispiel oben am Tag des Erlasses. Bezahlt sein muss die Gebühr beim maschinellen Verfahren erst vor dem Vollstreckungsbescheid, § 12 Abs. 3 GKG; die Kosten des Verfahrens nimmt das Gericht dann in den Vollstreckungsbescheid auf, § 699 Abs. 3 ZPO.

Wann darf ich nach der Zustellungsnachricht den Vollstreckungsbescheid beantragen?

Ab dem Tag, den die Nachricht nennt – das ist der erste Tag nach Ablauf der Frist von zwei Wochen, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO und § 699 Abs. 1 ZPO. Wer ihn nicht binnen sechs Monaten ab der Zustellung beantragt, verliert die Wirkung des Mahnbescheids, § 701 ZPO.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite informiert allgemein zum genannten Stand und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir prüfen sie sorgfältig, eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir trotzdem nicht. Maßgeblich sind das Gesetz und die Auskunft des zuständigen Gerichts.