Verzugszinsen berechnen: Zinsen, Pauschale und Mahnkosten
- Stand
- 08.09.2026
- Rechtsgrundlage
- § 288 BGB
Wer zu spät zahlt, schuldet mehr als die Rechnung. Bei Zahlungsverzug zeigt der Rechner, was zur Hauptforderung hinzukommt und ab welchem Tag - damit im Mahnbescheid nichts fehlt, was sich später nicht mehr nachschieben lässt.
Kurz gefasst
- Verzugszinsen betragen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, ohne Verbraucherbeteiligung neun, § 288 Abs. 1 und 2 BGB.
- Ist der Schuldner kein Verbraucher, kommen 40,00 € Pauschale hinzu, § 288 Abs. 5 BGB.
- Der Basiszinssatz wird von der Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli neu festgesetzt, § 247 Abs. 1 BGB.
- Nebenforderungen müssen im Antrag beziffert sein – nachschieben lässt sich nichts.
Der Rechner
Der Verzugszinsrechner arbeitet taggenau und mit dem Basiszinssatz, der gerade gilt. Er zeigt neben den Zinsen auch die Pauschale und die Gesamtforderung.
Was schuldet Ihnen der Kunde insgesamt?
Unverbindliche Schätzung. Gerechnet mit dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, Stand 1. Juli 2026; zwischenzeitliche Änderungen innerhalb des Verzugszeitraums bleiben unberücksichtigt. Die Verzugszinsen betragen nach § 288 BGB fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern und neun bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers. Die Pauschale von 40,00 € nach § 288 Abs. 5 BGB entsteht nur gegenüber Unternehmen und ist auf weitergehende Rechtsverfolgungskosten anzurechnen. Ersetzt keine Rechtsberatung.
Ab wann Verzug eintritt
Zahlungsverzug beginnt nicht mit dem Rechnungsdatum. Er tritt ein, wenn Sie nach Fälligkeit gemahnt haben, § 286 Abs. 1 BGB – oder ohne Mahnung, wenn im Vertrag ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel steht.
Unabhängig davon kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, § 286 Abs. 3 BGB. Bei Verbrauchern gilt das nur, wenn Sie in der Rechnung darauf hingewiesen haben.
Achtung
Der Tag, den Sie im Rechner eintragen, ist der erste Verzugstag – nicht das Rechnungsdatum. Wer hier zu früh ansetzt, macht Zinsen geltend, die ihm nicht zustehen.
Was Sie neben der Hauptforderung verlangen können
- Verzugszinsen ab dem ersten Verzugstag, § 288 Abs. 1 und 2 BGB.
- Verzugskostenpauschale von 40,00 € – nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist, § 288 Abs. 5 BGB.
- Mahnkosten in tatsächlicher Höhe, soweit sie erforderlich waren, § 286 Abs. 1 BGB. Nicht die eigene Arbeitszeit.
- Kosten der Rechtsverfolgung, im Mahnverfahren also die Gerichtsgebühr.
- Inkassokosten als Verzugsschaden – erstattungsfähig bis zur Höhe der Vergütung, die ein Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit berechnen dürfte, § 13e Abs. 1 RDG.
Die Pauschale wird auf weitergehende Rechtsverfolgungskosten angerechnet – sie kommt also nicht zusätzlich zu den Anwalts- oder Inkassokosten obendrauf.
Beispiel
Ein Werbebüro stellt einer GmbH am 3. März 4.000,00 € in Rechnung, zahlbar in 14 Tagen. Gezahlt wird nicht, gemahnt wird am 20. März. Verzug beginnt damit am 18. März, dem Tag nach Fälligkeit – die Mahnung ist hier nicht einmal nötig, weil das Zahlungsziel kalendermäßig bestimmt war.
Bei einem Basiszinssatz von 1,52 Prozent sind das neun Prozentpunkte darüber, also 10,52 Prozent. Nach 200 Tagen stehen neben der Hauptforderung rund 230,00 € Zinsen und die Pauschale von 40,00 €. Dazu kommt das Porto der Mahnung.
Im Mahnbescheid wird all das getrennt beziffert: Hauptforderung, Zinssatz mit Zeitraum, Pauschale, Mahnkosten. Vergessene Positionen sind verloren. Was Sie als Mahnkosten überhaupt ansetzen dürfen, steht unter Mahngebühren.
Privatperson oder Unternehmen – warum das den Unterschied macht
Bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers gelten neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz statt fünf, § 288 Abs. 2 BGB. Bei einer Forderung über 4.000,00 € und einem Jahr Verzug sind das rund 160,00 € Unterschied.
Dazu kommt die Pauschale von 40,00 €, die es gegenüber Verbrauchern nicht gibt. Wer im Rechner die falsche Seite wählt, macht entweder zu wenig geltend oder Beträge, die ihm nicht zustehen.
Hinweis
Maßgeblich ist die Rolle im Geschäft, nicht die Rechtsform. Kauft eine GmbH etwas für den privaten Bedarf ihres Geschäftsführers, ist das kein Verbrauchergeschäft – kauft eine Privatperson für ihren Nebenerwerb, unter Umständen schon.
Was Sie nicht verlangen können
Die eigene Arbeitszeit für das Schreiben von Mahnungen ist nicht ersatzfähig. Ebenso wenig pauschale Bearbeitungsgebühren, die Sie selbst festsetzen – ersatzfähig ist nur, was tatsächlich angefallen und erforderlich war.
Auch die erste Mahnung ist in der Regel nicht erstattungsfähig: Sie setzt den Verzug erst in Gang, und vorher gibt es keinen Verzugsschaden.
Die Formel, wenn Sie es nachrechnen wollen
Verzugszinsen werden taggenau gerechnet, nicht nach angefangenen Monaten:
Rechenweg
Hauptforderung × Zinssatz ÷ 100 × Verzugstage ÷ 365
Für 4.000,00 € bei 10,52 Prozent und 200 Tagen: 4.000 × 10,52 ÷ 100 × 200 ÷ 365 = 230,58 €.
Der Zinssatz ist der Basiszinssatz plus fünf Prozentpunkte, bei Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung plus neun. Der Rechner oben arbeitet mit derselben Formel und dem hinterlegten Basiszinssatz.
Für den Tagessatz teilen Sie das Ergebnis durch die Zahl der Tage – oder rechnen gleich mit einem Tag. Bei 4.000,00 € und 10,52 Prozent sind das rund 1,15 € pro Tag.
Warum der Basiszinssatz zweimal im Jahr wechselt
Der Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und zum 1. Juli neu festgesetzt. Er ist der Sockel, auf den die fünf beziehungsweise neun Prozentpunkte aufgeschlagen werden.
Der Rechner arbeitet mit dem aktuell hinterlegten Satz. Bei langen Verzugszeiträumen, die über einen Stichtag hinausreichen, ist das eine Näherung: Genau gerechnet gilt für jeden Abschnitt der damals geltende Satz.
Was davon in den Mahnbescheid gehört
Alles. Hauptforderung, Zinsen mit Angabe des Zeitraums, Pauschale und Mahnkosten werden im Antrag getrennt beziffert. Was dort fehlt, ist verloren – nachschieben lässt sich nichts.
Wie das Verfahren abläuft, steht unter Was ist ein Mahnbescheid. Der Rechner unten zeigt allein die Gerichtsgebühr nach dem Streitwert; was unsere Beauftragung kostet, steht unter Kosten.
Gerichtsgebühr für Ihre Forderung
Die Hauptforderung ohne Zinsen und Nebenkosten.
Die Gerichtsgebühr richtet sich nach dem Streitwert, Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025. Bei berechtigter Forderung trägt sie am Ende der Schuldner. Hinzu kommen die Kosten der Zustellung.
Frist
Prüfen Sie vor dem Antrag, ob die Forderung noch durchsetzbar ist. Welche Fristen gelten und wann sie neu beginnen, steht unter Verjährung von Forderungen. Mahnbescheid online beantragen.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Verzugszinsen aktuell?
Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers neun, § 288 Abs. 1 und 2 BGB. Den Satz, der gerade gilt, zeigt der Rechner oben – er wird zum 1. Januar und 1. Juli nachgeführt.
Wie berechnet man Verzugszinsen pro Tag?
Hauptforderung mal Zinssatz geteilt durch 100, das Ergebnis geteilt durch 365. Bei 4.000,00 € und 10,52 Prozent sind das rund 1,15 € je Verzugstag.
Wann verjähren Verzugszinsen?
Wie die Hauptforderung in drei Jahren zum Jahresende, § 195 mit § 199 Abs. 1 BGB. Zinsen für zurückliegende Jahre können also verfallen, während die Hauptforderung noch durchsetzbar ist. Wann Ihre Forderung verjährt, zeigt der Beitrag Wann verjährt eine Rechnung.
Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?
Ab dem ersten Tag des Verzugs. Der tritt mit einer Mahnung nach Fälligkeit ein, bei kalendermäßig bestimmtem Zahlungsziel auch ohne, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der Rechnung, § 286 Abs. 3 BGB.
Bekomme ich die 40,00 € auch von Privatpersonen?
Nein. Die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB entsteht nur bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers.
Kann ich meine eigene Arbeitszeit für Mahnungen abrechnen?
Nein. Ersatzfähig sind nur tatsächliche Aufwendungen wie Porto, nicht der eigene Zeitaufwand.
Was gilt, wenn sich der Basiszinssatz während des Verzugs geändert hat?
Streng genommen gilt für jeden Zeitabschnitt der damals geltende Satz. Der Rechner arbeitet mit dem aktuellen und liefert daher eine Näherung.
Ab wann kommt der Schuldner ohne Mahnung in Verzug?
Spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung, § 286 Abs. 3 BGB. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn Sie in der Rechnung darauf hingewiesen haben.
Muss ich die Zinsen im Mahnbescheid genau beziffern?
Sie geben Zinssatz und Zeitraum an; das Gericht rechnet nicht für Sie. Fehlen die Angaben, wird die Forderung ohne Zinsen tituliert.