Der Mahnbescheid ist das schnellste Mittel, um eine offene Geldforderung gerichtlich durchzusetzen. Er ist im 11. Buch der Zivilprozessordnung (§§ 688 ff. ZPO) geregelt und kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn der Schuldner die Forderung dem Grunde nach nicht bestreitet, aber trotzdem nicht zahlt.
Wann ein Mahnbescheid sinnvoll ist
Voraussetzung für das Mahnverfahren ist eine bestimmte Geldforderung in Euro, die fällig ist und nicht von einer Gegenleistung abhängt. In der Praxis sind das vor allem unbezahlte Rechnungen, Mietforderungen, Darlehensrückzahlungen oder Schadensersatzansprüche. Ein wesentlicher Vorteil: Mit Zustellung des Mahnbescheids wird die Verjährung Ihrer Forderung gehemmt — gerade zum Jahresende ein häufig entscheidender Punkt.
Ablauf in Kürze
Nach Einreichung prüft das zentrale Mahngericht den Antrag formal und stellt den Mahnbescheid dem Schuldner zu. Dieser hat zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Erfolgt kein Widerspruch, kann nach weiteren zwei Wochen der Vollstreckungsbescheid beantragt werden — er steht einem rechtskräftigen Urteil gleich und ist 30 Jahre vollstreckbar. Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht das Verfahren auf Antrag in das streitige Verfahren über.
Unsere Rolle als Dienstleister
Wir sind ein nach § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz registrierter Inkassodienstleister und übernehmen die formgerechte Beantragung des Mahnbescheids in Ihrem Namen. Sie erfassen Ihre Forderung online, wir prüfen die Angaben auf Plausibilität, ermitteln das zuständige Mahngericht und reichen den Antrag elektronisch ein. Während des gesamten Verfahrens überwachen wir Fristen und informieren Sie bei jedem Schritt — vom Eingang bis zum vollstreckbaren Titel.