Verjährungsrechner: wann Ihre Forderung verjährt
- Stand
- 08.09.2026
- Rechtsgrundlage
- § 195 BGB
Die Regelverjährung dauert drei Jahre, beginnt aber erst am Ende des Jahres. Deshalb liegt das Ende fast nie drei Jahre nach der Rechnung, sondern am 31. Dezember eines späteren Jahres.
Kurz gefasst
- Eine Angabe genügt: der Tag, an dem die Zahlung fällig war.
- Der Rechner nennt Fristbeginn, Verjährungsende und die verbleibende Zeit.
- Gerechnet wird die Regelverjährung von drei Jahren nach § 195 BGB, mit Fristbeginn zum Jahresende nach § 199 Abs. 1 BGB.
- Für Sonderfristen und bei bereits gehemmter Verjährung gilt das Ergebnis nicht.
Frist berechnen
Wann verjährt Ihre Forderung?
Nicht das Rechnungsdatum, sondern der Tag, an dem die Zahlung fällig war.
Unverbindliche Berechnung der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB, Fristbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB. Für Sonderfristen und bei bereits gehemmter Verjährung gelten andere Fristen. Ersetzt keine Rechtsberatung.
Welches Datum gehört ins Feld
Der Tag der Fälligkeit, nicht das Datum auf der Rechnung. Wer ein Zahlungsziel von 30 Tagen gesetzt hat, gibt den Tag ein, an dem dieses Ziel ablief.
Maßgeblich ist, wann der Anspruch entstanden ist – also wann Sie geliefert oder geleistet haben. Eine Rechnung, die Sie erst Jahre später schreiben, verschiebt nichts. Wer eine Leistung aus einem alten Jahr spät abrechnet, hat die Frist trotzdem fast aufgebraucht.
Hinweis
Nach § 199 Abs. 1 BGB kommt zur Entstehung des Anspruchs die Kenntnis des Gläubigers hinzu. In der Rechnungspraxis fallen beide zusammen: Wer eine Leistung erbracht hat, kennt seinen Anspruch. Auseinander gehen sie bei Schadensersatz, und dafür ist dieser Rechner nicht gedacht.
Warum das Ergebnis immer der 31. Dezember ist
Weil die Frist nicht mit der Fälligkeit beginnt, sondern mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, § 199 Abs. 1 BGB. Drei Jahre später endet sie damit wieder an einem Jahresende.
Praktisch heißt das: Eine Forderung aus dem Januar hat fast vier Jahre Zeit, eine aus dem Dezember gut drei. Und alle Forderungen eines Jahrgangs verjähren am selben Tag – was den 31. Dezember zum wichtigsten Termin im Forderungsmanagement macht. Die Jahrestabelle dazu steht unter Wann verjährt eine Rechnung.
Wo die Rechnung endet
Der Rechner kennt nur die Regelverjährung. Er weiß nicht, ob in Ihrem Fall eine andere Frist gilt oder ob die Verjährung schon gehemmt ist – und beides ändert das Ergebnis.
- Ansprüche an Rechten an einem Grundstück verjähren in zehn Jahren, § 196 BGB.
- Unabhängig von Ihrer Kenntnis endet die Frist spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs, § 199 Abs. 4 BGB.
- Ist die Forderung tituliert, verjährt sie erst in dreißig Jahren, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
- Verhandeln Sie mit dem Schuldner, ist die Verjährung gehemmt, solange die Verhandlungen schweben, § 203 BGB.
- Die Zustellung eines Mahnbescheids hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Die Hemmung endet sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens, § 204 Abs. 2 BGB.
- Eine Abschlagszahlung oder ein Anerkenntnis lässt die Frist neu beginnen, § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB.
Was die Verjährung stoppt und was nur so aussieht, steht unter Verjährung von Forderungen. Eine Mahnung gehört nicht dazu.
Wenn die Frist knapp wird
Zeigt der Rechner wenige Wochen an, zählt die Zustellung des Mahnbescheids – nicht der Eingang Ihres Antrags beim Gericht. Die Rückwirkung auf den Antragseingang setzt voraus, dass die Zustellung „demnächst“ erfolgt; ein vollständiger Antrag und eine erreichbare Adresse entscheiden darüber. Wovon der Fristbeginn abhängt, steht unter Mahnbescheid-Zustellung.
Wir übernehmen den Antrag und die Fristenüberwachung. Ob die Zustellung rechtzeitig gelingt, hängt an Angaben, die vorher niemand kennt – wir sagen Ihnen, was aus den vorhandenen Angaben zu erwarten ist. Nach Eintritt der Verjährung darf der Schuldner die Zahlung dauerhaft verweigern, § 214 Abs. 1 BGB, und daran ändert auch ein Titel nichts mehr. Wie das Verfahren abläuft, steht im Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens. Mahnbescheid online beantragen.
Häufige Fragen
Welches Datum gebe ich ein?
Den Tag, an dem die Zahlung fällig war – bei einem Zahlungsziel also dessen Ablauf, nicht das Rechnungsdatum.
Warum endet die Frist am 31. Dezember?
Weil sie mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist, § 199 Abs. 1 BGB. Drei Jahre später liegt das Ende wieder auf einem Jahresende.
Gilt der Rechner auch für Privatpersonen?
Ja. Die Regelverjährung nach § 195 BGB unterscheidet nicht zwischen Unternehmen und Privatpersonen.
Was ist, wenn ich mit dem Schuldner verhandelt habe?
Dann war die Verjährung gehemmt, solange die Verhandlungen schwebten, § 203 BGB. Diese Zeit rechnet der Rechner nicht mit; das Ergebnis liegt dann zu früh.
Hemmt eine Mahnung die Verjährung?
Nein. Eine Mahnung setzt den Schuldner in Verzug, hemmt aber die Verjährung nicht. Dafür braucht es einen der Hemmungstatbestände aus § 204 Abs. 1 BGB, im Mahnverfahren die Zustellung des Mahnbescheids, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Was passiert nach Ablauf der Frist?
Die Forderung besteht weiter, aber der Schuldner darf die Leistung verweigern, § 214 Abs. 1 BGB. Zahlt er freiwillig, kann er das Gezahlte nicht zurückfordern.