Mahnverfahren: Erfahrungen mit mahnbescheid.de
Viele Gläubiger fragen sich zu Recht, ob sich das gerichtliche Mahnverfahren mit uns lohnt. Hier lesen Sie Erfahrungen mit dem Mahnverfahren aus erster Hand, gesammelt auf ausgezeichnet.org, Trustpilot und Google.
Nach Abschluss des Mahnverfahrens haben Gläubiger die Möglichkeit, ihre Erfahrung zu teilen. Was auf den drei Portalen über uns steht, geben wir hier unverändert wieder.
Stand 11.10.2026
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ausgezeichnet.org4,927 BewertungenProfil ansehen
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Trustpilot4,118 BewertungenProfil ansehen
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Google4,826 BewertungenProfil ansehen
Was Gläubiger hervorheben
Die Zuordnung zu Themen stammt von uns. Eine Bewertung kann mehrere nennen.-
Erreichbar und gut informiert
15 von 50 Bewertungen
„Sehr umfangreiche schnelle Erledigung des Auftrages. Eine sehr transpsrente Arbeitsweise, immer erreichbar . Jede Frage oder Hinweis wurde umgehend beantwortet“
Uta H. · Google „Es war alles gut durch organisiert. Alles gut zu verstehen und zu bearbeiten. Und immer freundliche Hilfe, wrnn gebraucht.“
Brunhilde S. · Trustpilot -
Schnelle Bearbeitung
23 von 50 Bewertungen
„Die Angelegenheit wurde professionell und rasch erledigt.Ich bin sehr zufrieden mit der Abwicklung und kann Sie nur weiterempfehlen.“
wolfgang A. · Google „Ich war mit der Ausführung sehr zufrieden. Professionell und schnelle Bearbeitung. Jederzeit zu empfehlen“
Carma · ausgezeichnet.org -
Einfach im Ablauf
12 von 50 Bewertungen
„Eine sehr große und unkomplizierte Hilfe. Ich musste keine große Rechtsstreitigkeit machen und das hat mich sehr entlastet. VIELEN DANK“
Kate K. · Trustpilot „Sehr einfach bei der Anmeldung, schnelle Bearbeitung, leichte und schnelle Kommunikation, sehr zufrieden.“
Anna K. · Trustpilot
Erfahrungen mit dem Mahnverfahren: wann es sich lohnt
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Wenn der Schuldner nicht widerspricht
Für den Widerspruch hat er nach § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zwei Wochen ab Zustellung Zeit. Ein späterer Widerspruch zählt noch, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist, § 694 Abs. 1 ZPO. Nach Ablauf der Frist beantragen wir den Vollstreckungsbescheid, der nach § 700 Abs. 1 ZPO einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleichsteht. Aus ihm können Sie vollstrecken, und ist er rechtskräftig, verjährt die Forderung nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB erst in 30 Jahren.
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Wenn er widerspricht
Dann gibt das Mahngericht die Sache auf Antrag einer Partei nach § 696 Abs. 1 ZPO an das Streitgericht ab, und aus dem Mahnverfahren wird ein Klageverfahren. Die Verjährung bleibt nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB seit der Zustellung des Mahnbescheids gehemmt. Betreibt niemand das Verfahren weiter, endet die Hemmung sechs Monate nach der letzten Verfahrenshandlung, § 204 Abs. 2 BGB.
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Was es kostet
Die Gerichtsgebühr beträgt nach Nr. 1100 KV GKG mindestens 38,00 € und steigt mit der Forderungshöhe. Unsere Vergütung kann bis zur Höhe der Anwaltsvergütung nach dem RVG vom Schuldner ersetzt verlangt werden, § 13e Abs. 1 RDG. Widerspricht der Schuldner nicht, werden diese Kosten nach § 699 Abs. 3 ZPO in den Vollstreckungsbescheid aufgenommen, und er schuldet sie Ihnen mit. Ist die Forderung berechtigt, ist das Verfahren für Sie damit im Erfolgsfall kostenneutral.
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Wann es sich nicht lohnt
Wenn der Schuldner nichts hat, bringt auch ein Titel kein Geld. Ist der Titel rechtskräftig, verjährt die Forderung aber erst in 30 Jahren, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Bessert sich die Lage des Schuldners in dieser Zeit, können Sie vollstrecken.
Ist mahnbescheid.de seriös?
Wir sind registrierter Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen und stehen unter staatlicher Aufsicht. Das können Sie in öffentlichen Registern nachprüfen. Wie Gläubiger unsere Arbeit erleben, zeigen die Bewertungen auf dieser Seite.
- Rechtsträger COM Claims GmbH Amtsgericht Cottbus, HRB 19657 CB
- Registrierung § 10 Abs. 1 RDG Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz, Az. VII 5 - 2026 0000 5842
- Aufsicht Bundesamt für Justiz Referat VII 5 (RDG), Bonn
Haben wir Sie überzeugt?
Mahnbescheid beantragenNeueste Bewertungen
Die neuesten 50, neueste zuerst. Text und Schreibweise wie im Original, Namen gekürzt. Vollständig und maßgeblich sind die Profile bei den Portalen.- 5Googleschnell, problemlos, immer für Rückfragen offen, prompte Antwort, perfekte DurchführungNC
5TrustpilotTop ErfahrungHendrik S.
Schnell, zuverlässig, kompetent, erfolgreich
5TrustpilotGROßE HILFE-DANKEKate K.
Eine sehr große und unkomplizierte Hilfe. Ich musste keine große Rechtsstreitigkeit machen und das hat mich sehr entlastet.
VIELEN DANK5TrustpilotSuper nette BeraterNadine
Super nette Berater. Hab mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Danke für Ihre Unterstützung.
5TrustpilotSchnelle BearbeitungDietrich S.
Schnelle Bearbeitung, erfolgreich und umgehende Auszahlung
- 5GoogleSchnelle Abwicklung, immer wieder gernSabine J.
- 5TrustpilotSchnelle Bearbeitung.Sadurska-EDV-Service
- 5GoogleSehr umfangreiche schnelle Erledigung des Auftrages. Eine sehr transpsrente Arbeitsweise, immer erreichbar . Jede Frage oder Hinweis wurde umgehend beantwortetUta H.
5ausgezeichnet.orgSehr gute Arbeit bei MahnverfahrennCarma
Ich war mit der Ausführung sehr zufrieden. Professionell und schnelle Bearbeitung. Jederzeit zu empfehlen
- 4GoogleKeinen Bewertungstext angegebenSandra F.
- 5GoogleEs verlief alles reibungslos und sehr schnelle Information. Immer wieder gerneKerstin L.
4ausgezeichnet.orgGuter Service und nette Mitarbeiter mit AntwortSibel
Es war alles sehr einfach und gut zu bedienen. Der Service war allerdings nicht so gut zu erreichen. Dafür war aber der Rückruf sehr schnell daher ein Abzug beim Service. Das einzige was mir nicht so gut gefallen hat, ist, dass man nicht direkt gesehen hat, dass es eine Dienstleistung ist und die bezahlt werden muss, weil ich hatte das Gefühl, dass ich das direkt selbst mache genauer aber ansonsten war es ein guter Service und etwas teuer aber trotzdem noch im Rahmen .
Antwort von mahnbescheid.de
Vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung. Dass Sie uns nicht gleich erreicht haben, tut uns leid; gut, dass der Rückruf schnell kam. Den Antrag beim Mahngericht stellen wir für Sie, und unsere Vergütung steht vor jeder Beauftragung auf unserer Seite „Kosten und Gebühren“. Ist Ihre Forderung berechtigt, trägt im Erfolgsfall der Schuldner die Kosten des Verfahrens (§ 280 Abs. 2, § 286 BGB) – für Sie ist das Verfahren dann kostenneutral.
5TrustpilotAlles super geklapptChristian W.
Alles super geklappt. Das war eine echte Entlastung im Streit.
- 5GoogleSchnelle und unkomplizierte HilfeNicole R.
- 5GoogleSehr professioneller, unkomplizierter und reibungsloser AblaufHenrik K.
5TrustpilotDer ganze Vorgang lief sehr transparent…Angela A.
Der ganze Vorgang lief sehr transparent und zügig ab. Die rechtlichen Sachverhalte meiner Mahnung wurden vor verbindlicher Auftragserteilung sorgfältig abgeklärt. Ich hätte meine Mahnung so kompetent nicht selbstständig beim Mahngericht einreichen können und war sehr froh, dieses an die Com Claims GmbH abgeben zu können.
5TrustpilotSuper kompetentMartina D.
Super kompetent, schnell und zuverlässig!
5ausgezeichnet.orgIch bin begeistertTina
Es war mein erstes Mahnverfahren. Ich bin absolut begeistert wie gut das geklappt hat. Vielen Dank und ich werde Sie weiter empfehlen.
- 4GoogleEs hat sehr gut geklappt. Leider hat man dann nicht mehr den Teil der Vollstreckungsanforderung durchgezogen. Also diesen letzten Teil muss ich selber machen bzw. sonst 4 bis 6 Wochen warten damit er übernommen wird. Das wurde von Anfang an nicht so informiert. Das was man gemacht hat war sehr gutAndres B.
1TrustpilotSuper enttäusschend mit AntwortClaudia N.
Super enttäusschend. Mahnbescheid.de fordert den Vertragspartner auf zu zahlen, dieser lehnt ab, fertig.
Nun bleibe ich auf den Kosten sitzen und kann an Mahnbescheid auch noch zahlen. Nie wieder.
Null Sterne.Antwort von mahnbescheid.de
Es tut uns leid, dass das Verfahren für Sie so enttäuschend ausgegangen ist.
Mit Ihrem Auftrag haben wir den Mahnantrag erstellt und beim Mahngericht eingereicht, das den Mahnbescheid zustellt. Legt der Schuldner Widerspruch ein, endet das Mahnverfahren an dieser Stelle; die Forderung ist damit nicht erledigt, sondern kann auf Antrag vor dem Streitgericht weiterverfolgt werden (§ 696 Abs. 1 ZPO).
Ob der Schuldner widerspricht, liegt nicht in unserer Hand. Unsere Vergütung und die Gerichtsgebühr fallen mit dem Antrag an, unabhängig davon, wie der Schuldner reagiert; was beides kostet, steht vor jeder Beauftragung auf unserer Seite „Kosten und Gebühren“.
Ist Ihre Forderung berechtigt, können Sie diese Kosten vom Schuldner ersetzt verlangen (§ 280 Abs. 2, § 286 BGB).
Wenn Sie besprechen möchten, wie es mit Ihrer Forderung weitergehen kann, sind wir gern für Sie da.- 5GoogleAlles schnell und Reibungslos verlaufen. Würde ich jederzeit wieder machenMarkus M.
- 5GoogleIch bin mit der Abwicklung des Verfahrens sehr zufrieden. Ich kann dieses Büro sehr empfehlen. Danke.Udo T.
5ausgezeichnet.orgohne jeden TadelFaber
Der Service ohne Tadel
- 5GoogleEs war schnell und reibungslos, hatte echt Glück gehabt!† „.
5ausgezeichnet.orgPreis/Leistung sind topAbsolut G.
Wir sind mit der Preis/Leistung sehr zufrieden. Wir werden in diesen Fällen immer wieder auf Ihr Unternehmen zurückgreifen.
5ausgezeichnet.orgKompetentRenė D.
Ein sehr angenehme Erfahrung in einer unangenehmen Situation
- 5Trustpilotschnell und kompetentHolger R.
- 5GoogleBin bisher super zufrieden, werde nach jedem Schritt informiert.Andrea B.
5TrustpilotSchnell und unkompliziertRobert M.
Schnell und unkompliziert. Kann ich nur weiterempfehlen.
1TrustpilotDanke fürs nichts tun...... mit AntwortAchim R.
Sorry am besten keine Arbeit, alles vorkauen, damit man nur noch Köpfchen drücken muss.
Am besten wenn der Kunde alles selber erledigt, damit dieses Unternehmen keine Arbeit leisten muss. Hilfe gleich null, außer gute Ratschläge, wo und wie es besser laufen sollte. Natürlich nicht in Eigenregie, sondern der Kunde sollte es erledigen.
Dann noch fürs nichts tun bezahlen.
Wirklich sehr empfehlenswert!!!!!!!Antwort von mahnbescheid.de
Danke für Ihr Feedback. Gern stellen wir klar, wie die Aufgaben verteilt sind:
Den Mahnantrag erstellen wir und reichen ihn beim Mahngericht ein. Von Ihnen benötigen wir die Angaben zur Forderung und zum Schuldner, denn diese verlangt das Gericht und sie liegen nur dem Gläubiger vor. Unsere Hinweise zu den Unterlagen sollen Rückfragen des Gerichts vermeiden und das Verfahren beschleunigen. Anschließend führen wir es für Sie und überwachen die Fristen bis zum vollstreckbaren Titel.
Die Kosten sieht jeder Auftraggeber vor dem Absenden des Antrags und bestätigt sie ausdrücklich. Ist Ihre Forderung berechtigt, trägt im Erfolgsfall der Schuldner die Kosten (§ 280 Abs. 2, § 286 BGB) – für Sie ist das Verfahren dann kostenneutral.
Bei Fragen zu Ihrer Rechnung sind wir gern für Sie da.- 5GoogleKeinen Bewertungstext angegebenTimo H.
5ausgezeichnet.orgSehr empfehlenswertOttmar
Kann ich nur weiterempfehlen
5TrustpilotKunde hat gezahltP1
Mein Kunde hat nach dem Mahnbescheid innerhalb von 3 Tagen gezahlt
5ausgezeichnet.orgAlles reibungslos verlaufen!Chr M.
Reibungsloser Ablauf von Anfang bis Ende.
- 5GoogleKeinen Bewertungstext angegebenpawel O.
5TrustpilotDas Mahnverfahren lief sehr schnell und…Christian M.
Das Mahnverfahren lief sehr schnell und unkompliziert ab. Wir bedanken uns recht herzlich.
1TrustpilotDie Erklärung des Ablaufs und die… mit AntwortShahjan A.
Die Erklärung des Ablaufs und die Schnelligkeit der Bearbeitung fand ich sehr gut. Alles wurde verständlich erklärt und der Vorgang ging schnell.
Allerdings wird meiner Meinung nach nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass die Nutzung kostenpflichtig ist und die Gebühren nicht gerade günstig sind. Im Zweifelsfall beauftragt man den Dienst, ohne vorher auf der Website klar und deutlich erkennen zu können, ob Kosten entstehen und in welcher Höhe.
Im Vergleich dazu informieren andere Inkassodienste bereits in ihrer ersten Rückmeldung transparent über die anfallenden Gebühren. Das finde ich bei Mahnbescheid.de etwas enttäuschend.
Die Abwicklung selbst war schnell und verständlich, aber bei den Kosten würde ich mir deutlich mehr Transparenz wünschen.
Ihre Antwort verwirrt mich leider sehr. Denn ich habe nochmals alles von Punkt 1 bis Punkt 4, was der Mahnantrag betrifft überprüft, und nirgendwo werden die Gebühren oder eine entsprechende Gebührentabelle genannt. Vielleicht gibt es dort einen unsichtbaren Button, den man einfach nicht findet.
Bei der zweitbeauftragte Firma, stand bereits in der ersten Rückmeldung unmissverständlich, welche Gebühren anfallen und wie der Ablauf ist. Glücklicherweise hatte diese Firma nicht die Erwartung, dass ich jeden Bereich ihrer Webseite durchsuchen muss, um herauszufinden, wie hoch die Gebühren sind.
Bei Mahnbescheid.de hingegen wurde trotz einiger schriftlicher Informationen, die ich erhalten habe, nie die Höhe der Gebühren erwähnt. Und am Ende bekam ich eine fette Rechnung.Antwort von mahnbescheid.de
Danke für Ihr Feedback und dafür, dass Sie Ablauf und Bearbeitung so deutlich loben.
Unsere Preise sind kein Kleingedrucktes: Sie stehen vor jeder Beauftragung auf unserer Seite „Kosten und Gebühren“, aufgeschlüsselt nach Forderungshöhe und zusammen mit der Gerichtsgebühr. Im Antrag selbst sieht jeder Auftraggeber die Kosten vor dem Absenden noch einmal und bestätigt sie ausdrücklich.
Ist Ihre Forderung berechtigt, trägt im Erfolgsfall der Schuldner die Kosten (§ 280 Abs. 2, § 286 BGB) – für Sie ist das Verfahren dann kostenneutral.
Bei Fragen zu Ihrer Rechnung sind wir gern für Sie da.5ausgezeichnet.orgKaum beantragt ...Björn
Kaum beantragt ging alles ganz schnell , binnen einer Woche hatte ich mein Geld.
5TrustpilotVielen Dank !Anna K.
Sehr einfach bei der Anmeldung, schnelle Bearbeitung, leichte und schnelle Kommunikation, sehr zufrieden.
5TrustpilotSehr freundlich, hilfreich , kompetent und professionellSarah
Sehr freundlich, hilfreich und professionell kontaktiert
- 5GoogleKeinen Bewertungstext angegebenFlorian H.
5TrustpilotEs war alles gut durch organisiertBrunhilde S.
Es war alles gut durch organisiert. Alles gut zu verstehen und zu bearbeiten. Und immer freundliche Hilfe, wrnn gebraucht.
2GoogleWie kann es sein, das ein Widerruf oder Abbruch der selbst erstellten Mahnung, weil der Schulder in der Zwischenzeit gezahlt hat, das doppelte Kosten, als die Mahnung selbst? Wo wird man darüber informiert? Habe dieses jetzt genau so erlebt + als Plus wurde die abgebrochen Mahnung noch zugestellt. Hoffe sie werden mir dafür nicht auch noch eine Rechnung zusenden. mit AntwortBorce Z.
Antwort von mahnbescheid.de
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, und es tut uns leid, dass Sie unzufrieden waren. Mit Ihrem Auftrag haben wir den Mahnantrag erstellt und beim Mahngericht eingereicht; damit sind unsere Vergütung und die Gerichtsgebühr angefallen, auch wenn der Schuldner danach zahlt. Was beides kostet, steht vor jeder Beauftragung auf unserer Seite „Kosten und Gebühren". Den Mahnbescheid stellt das Gericht selbst zu (§ 693 Abs. 1 ZPO) – war er schon unterwegs, lässt sich das nicht mehr aufhalten. War der Schuldner bereits in Verzug, können Sie die Kosten von ihm ersetzt verlangen (§ 280 Abs. 2, § 286 BGB). Bei Fragen zu Ihrer Rechnung sind wir gern für Sie da.
5ausgezeichnet.orgKompetenz und Service hervorragendTorsten
Sehr guter Service, jederzeit erreichbar und hilfsbereite, fachlich sehr kompetente Beratung
- 5GoogleKeinen Bewertungstext angegebenAndreas R.
- 5GoogleHervorragender Service, sofortige Reaktionen, perfekte Schilderung der Abläufe. Danke, gerne wiederdesi D.
- 5GoogleKeinen Bewertungstext angegebenSandra
5ausgezeichnet.orgSuper gute Hilfecck
Mir wurde sehr schnell und auch sehr freundlich geholfen.
Wenn Fragen bestanden, kam immer sehr schnell eine Reaktion passende Antwort und auch eine schnelle Antwort.
Ich danke dem ganzen Team von Antrag24.de- 5GoogleSchnell, direkt, gute Kommunikation und Erfolg.Philipp Q.
- 5GoogleDie Angelegenheit wurde professionell und rasch erledigt.Ich bin sehr zufrieden mit der Abwicklung und kann Sie nur weiterempfehlen.wolfgang A.
Ältere Bewertungen stehen in den Profilen: ausgezeichnet.org Trustpilot Google