Zentrales Mahngericht · Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Mahngericht Aschersleben für Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
- Stand
- 08.09.2026
- Rechtsgrundlage
- § 689 Abs. 3 ZPO
Drei Länder, ein Mahngericht, und es sitzt nicht dort, wo sein Name es vermuten lässt: Das Gemeinsame Mahngericht von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ist eine Abteilung des Amtsgerichts Aschersleben mit Dienstgebäude in Staßfurt. Von dort kommen die Mahnbescheide für Antragsteller von Dresden bis Erfurt.
Anschrift und Kontakt
Amtsgericht Aschersleben - Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen Lehrter Str. 15 39418 Staßfurt- Telefon
- 03925 876-0
- Fax
- 03925 876-252
Zuständig für
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO. Alle Mahngerichte nach Bundesland
Einreichung
- Online-Mahnantrag
- Barcode-Mahnantrag
- EGVP / sichere Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, OSCI)
Ist das Amtsgericht Aschersleben Ihr Mahngericht?
Mahngericht Aschersleben: drei Länder, ein Dienstgebäude in Staßfurt
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben ihre Mahnverfahren einem einzigen Amtsgericht zugewiesen. Möglich macht das § 689 Abs. 3 ZPO, nach dem mehrere Länder die Zuständigkeit eines Amtsgerichts über die Landesgrenzen hinaus vereinbaren können. Träger ist das Land Sachsen-Anhalt, Gericht ist das Amtsgericht Aschersleben – die Mahnabteilung selbst sitzt allerdings in Staßfurt, gut zwanzig Kilometer entfernt. Auf jedem Mahnbescheid steht deshalb Aschersleben, auf jedem Briefumschlag Staßfurt.
Welches Mahngericht zuständig ist, bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO: der Wohnsitz bei Privatpersonen, § 13 ZPO, der Sitz bei Unternehmen, § 17 Abs. 1 ZPO. Ein Vermieter aus Leipzig, eine Handwerkerin aus Magdeburg, ein Betrieb aus Chemnitz oder Halle und ein Freiberufler aus Jena stellen ihren Antrag also beim selben Gericht – und zwar unabhängig davon, ob ihr Schuldner in Hamburg oder in München sitzt.
Elektronisch nach Staßfurt: die Einreichungswege
Das Mahngericht nimmt Anträge über die sicheren Übermittlungswege der Justiz (beA, beN, beBPo und OSCI-konforme Verfahren), über den Online-Mahnantrag der Länder und als Barcode-Antrag entgegen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Fax für Anträge mit Vordruckzwang und E-Mail für Verfahrensanträge überhaupt. Als registrierter Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen dürfen wir nur die maschinell lesbare Form nutzen, § 702 Abs. 2 ZPO; das ist zugleich der schnellste Weg, weil das Gericht maschinell bearbeitet, § 689 Abs. 1 ZPO.
Zwei Punkte entscheiden über Erfolg oder Monierung: die richtige Katalognummer für den Anspruch und die vollständige Bezeichnung des Antragsgegners samt Rechtsform. Beides prüfen wir, bevor der Antrag das Haus verlässt.
Wenn das Mahngericht Aschersleben moniert
Ein Antrag, der den Anforderungen der §§ 688 bis 690 ZPO nicht genügt, wird nicht sofort zurückgewiesen: Vor der Zurückweisung ist der Antragsteller zu hören, § 691 Abs. 1 ZPO. Das Mahngericht in Staßfurt tut das mit einem Anschreiben, das die Beanstandung nennt, und einem Antwortvordruck mit Feldern für die Berichtigung. Häufigster Anlass sind die Parteibezeichnungen – etwa eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ohne ihren Rechtsformzusatz. Auch Neuzustellungsanträge lösen Rückfragen aus, wie das Schreiben unten zeigt.

Wird der Antrag trotz Anhörung zurückgewiesen, geht die Wirkung für Fristen und Verjährung nicht verloren, wenn innerhalb eines Monats seit Zustellung der Zurückweisung Klage eingereicht und diese demnächst zugestellt wird, § 691 Abs. 2 ZPO. Wie eine Monierung aussieht und wie Sie antworten, zeigt der Beitrag dazu – mit einem Original aus Staßfurt.
Kosten beim Mahngericht Aschersleben: dieselbe Gebühr wie überall
Das Kostenverzeichnis des Gerichtskostengesetzes gilt in Staßfurt wie in Stuttgart: eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Weil der Mahnbescheid maschinell erstellt wird, muss die Gebühr erst vor dem Vollstreckungsbescheid bezahlt sein, § 12 Abs. 3 GKG. Der Gebührenrechner in diesem Kapitel nennt den Betrag zu Ihrer Forderung; die Staffel und alle Nebenkosten stehen unter Kosten des Mahnbescheids.
Was kostet der Mahnbescheid bei Ihrer Forderung?
Die Hauptforderung ohne Zinsen und Nebenkosten.
Unternehmer in der Regel ja, Privatpersonen und Kleinunternehmer nein. Der Antrag fragt danach.
Sie strecken vor
Der Schuldner schuldet Ihnen dannbei berechtigter ForderungWiderspricht der Schuldner, ergeht insoweit kein Vollstreckungsbescheid; die Sache geht auf Antrag einer Partei an das Streitgericht, § 696 Abs. 1 ZPO. Dort entsteht die Verfahrensgebühr von 3,0, auf die die halbe Gebühr des Mahnverfahrens angerechnet wird, Nr. 1210 KV GKG; dazu kommen gegebenenfalls Kosten anwaltlicher Vertretung. Wer unterliegt, trägt die notwendigen Kosten des Rechtsstreits, § 91 Abs. 1 ZPO – bei berechtigter Forderung also der Schuldner, auch die des Streitverfahrens.
Sie erfassen Forderung und Schuldner online, ohne Registrierung; wir prüfen den Antrag vor der Einreichung beim Mahngericht.
Mahnbescheid beantragenGerichtsgebühren
| Forderung bis | Gerichtsgebühr | Vergütung Antrag | Zusammen | Vollstreckungsbescheid |
|---|---|---|---|---|
| 500,00 € | 38,00 € | 73,54 € | 111,54 € | 36,77 € |
| 1.000,00 € | 38,00 € | 132,80 € | 170,80 € | 57,00 € |
| 1.500,00 € | 41,00 € | 183,86 € | 224,86 € | 80,03 € |
| 2.000,00 € | 51,50 € | 233,24 € | 284,74 € | 104,72 € |
| 3.000,00 € | 62,75 € | 304,05 € | 366,80 € | 140,12 € |
| 4.000,00 € | 74,00 € | 374,85 € | 448,85 € | 175,53 € |
| 5.000,00 € | 85,25 € | 445,66 € | 530,91 € | 210,93 € |
| 6.000,00 € | 96,50 € | 516,46 € | 612,96 € | 246,33 € |
| 7.000,00 € | 107,75 € | 587,27 € | 695,02 € | 281,73 € |
| 8.000,00 € | 119,00 € | 658,07 € | 777,07 € | 317,14 € |
| 9.000,00 € | 130,25 € | 728,88 € | 859,13 € | 352,54 € |
| 10.000,00 € | 141,50 € | 799,68 € | 941,18 € | 387,94 € |
| 13.000,00 € | 156,75 € | 865,13 € | 1.021,88 € | 420,67 € |
| 16.000,00 € | 172,00 € | 930,58 € | 1.102,58 € | 453,39 € |
| 19.000,00 € | 187,25 € | 996,03 € | 1.183,28 € | 486,12 € |
| 22.000,00 € | 202,50 € | 1.061,48 € | 1.263,98 € | 518,84 € |
| 25.000,00 € | 217,75 € | 1.126,93 € | 1.344,68 € | 551,57 € |
| 30.000,00 € | 238,00 € | 1.229,27 € | 1.467,27 € | 602,74 € |
| 35.000,00 € | 258,25 € | 1.331,61 € | 1.589,86 € | 653,91 € |
| 40.000,00 € | 278,50 € | 1.433,95 € | 1.712,45 € | 705,08 € |
| 45.000,00 € | 298,75 € | 1.536,29 € | 1.835,04 € | 756,25 € |
| 50.000,00 € | 319,00 € | 1.638,63 € | 1.957,63 € | 807,42 € |
| 65.000,00 € | 389,00 € | 1.757,04 € | 2.146,04 € | 866,62 € |
| 80.000,00 € | 459,00 € | 1.875,44 € | 2.334,44 € | 925,82 € |
| 95.000,00 € | 529,00 € | 1.993,85 € | 2.522,85 € | 985,02 € |
| 110.000,00 € | 599,00 € | 2.112,25 € | 2.711,25 € | 1.044,23 € |
| 125.000,00 € | 669,00 € | 2.230,66 € | 2.899,66 € | 1.103,43 € |
| 140.000,00 € | 739,00 € | 2.349,06 € | 3.088,06 € | 1.162,63 € |
| 155.000,00 € | 809,00 € | 2.467,47 € | 3.276,47 € | 1.221,83 € |
| 170.000,00 € | 879,00 € | 2.585,87 € | 3.464,87 € | 1.281,04 € |
| 185.000,00 € | 949,00 € | 2.704,28 € | 3.653,28 € | 1.340,24 € |
| 200.000,00 € | 1.019,00 € | 2.822,68 € | 3.841,68 € | 1.399,44 € |
| 230.000,00 € | 1.124,00 € | 2.989,28 € | 4.113,28 € | 1.482,74 € |
| 260.000,00 € | 1.229,00 € | 3.155,88 € | 4.384,88 € | 1.566,04 € |
Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, bei demnächst folgender Zustellung schon ab Eingang des Antrags, § 167 ZPO. Wann Ihre Forderung verjährt, zeigt der Verjährungsrechner.
Gerichtsgebühr nach dem Streitwert, Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025; Verzugszinsen mit dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, Stand 1. Juli 2026. Alle Beträge stehen unter Kosten und Gebühren. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Rechtsberatung.
Nach der Zustellung: Widerspruch, Vollstreckungsbescheid, Abgabe
Mit der Zustellung des Mahnbescheids, § 693 Abs. 1 ZPO, beginnt für den Schuldner die Frist von zwei Wochen, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Widerspricht er, ergeht kein Vollstreckungsbescheid; auf Antrag einer Partei gibt Aschersleben den Rechtsstreit an das Streitgericht ab, § 696 Abs. 1 ZPO, das im Antrag benannt wurde – in der Regel das Gericht am Sitz des Schuldners, etwa das Amtsgericht Zittau, wie in der Abgabenachricht unten. Bleibt der Widerspruch aus, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid, § 699 Abs. 1 ZPO, innerhalb von sechs Monaten ab Zustellung des Mahnbescheids, § 701 ZPO. Was der Vollstreckungsbescheid bewirkt, erklärt der Beitrag dazu.

Nach der Abgabe: die Aufforderung aus Wittenberg
Nach der Abgabe kommt die Post nicht mehr aus Staßfurt, sondern vom Streitgericht. Es fordert den Antragsteller auf, den Anspruch binnen zwei Wochen in der Form einer Klageschrift zu begründen, § 697 Abs. 1 ZPO. Liegt das Streitgericht in Sachsen-Anhalt, schreibt etwa das Amtsgericht Wittenberg.

Im Beispiel hatte Aschersleben zwei Mahnbescheide gegen zwei Antragsgegner erlassen, jeden mit eigener Geschäftsnummer. Wittenberg führt beide als einen Rechtsstreit und verlangt eine einzige Begründung. Was hineingehört, zählt das Schreiben selbst auf und folgt dabei § 253 Abs. 2 ZPO: die Parteien und das Gericht, Gegenstand und Grund des Anspruchs, einen bestimmten Antrag. Wo im Mahnantrag eine Katalognummer und ein Betrag genügten, braucht es jetzt den Sachverhalt.
Mahngericht Aschersleben: Anschrift und Kontakt
Das Gemeinsame Mahngericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts Aschersleben, sitzt aber im Dienstgebäude in Staßfurt – dorthin geht die Post.
| Kontakt | Amtsgericht Aschersleben |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Aschersleben – Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen |
| Anschrift | Lehrter Str. 15, 39418 Staßfurt |
| Telefon | 03925 876-0 |
| Fax | 03925 876-252 |
| Mahngericht@Justiz.sachsen-anhalt.de (für Rückfragen, nicht für Anträge) |
Die E-Mail-Adresse ist für Rückfragen bestimmt, nicht für Anträge. Das Justizportal Sachsen-Anhalt führt die Zweigstelle Staßfurt unter dem Amtsgericht Aschersleben; besondere Sprechzeiten der Mahnabteilung nennt es nicht. Halten Sie bei jedem Kontakt das Geschäftszeichen bereit.
Häufige Fragen
Ist das Mahngericht Aschersleben auch für Dresden und Leipzig zuständig?
Ja. Für alle Antragsteller mit Sitz oder Wohnsitz in Sachsen ist es das Mahngericht, ebenso für Sachsen-Anhalt und Thüringen, § 689 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit der Vereinbarung der drei Länder nach § 689 Abs. 3 ZPO.
Welches Mahngericht ist für Thüringen zuständig?
Das Amtsgericht Aschersleben mit seinem Dienstgebäude in Staßfurt, als Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Antragsteller aus Erfurt, Jena, Gera oder Weimar stellen den Antrag dort – elektronisch, ein Weg nach Staßfurt ist nicht nötig.
Mein Schuldner sitzt in Thüringen, ich in Bayern. Aschersleben oder Coburg?
Coburg. Das Mahngericht bestimmt sich nach dem Antragsteller. Erst nach einem Widerspruch geht die Sache auf Antrag an das benannte Streitgericht, in der Regel das am Sitz des Schuldners in Thüringen, § 696 Abs. 1 ZPO.
Warum sitzt das Mahngericht Aschersleben in Staßfurt?
Das Gemeinsame Mahngericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts Aschersleben, die im Dienstgebäude Lehrter Straße 15 in Staßfurt untergebracht ist. Der Gerichtsname bleibt Aschersleben, die Postanschrift ist Staßfurt.
Kann ich den Antrag per E-Mail an das Mahngericht schicken?
Nein. Verfahrensanträge per E-Mail sind derzeit nicht zulässig, Vordruckanträge auch nicht per Fax. Zugelassen sind die sicheren Übermittlungswege, der Online-Mahnantrag und der Barcode-Antrag.
Wie antworte ich auf eine Monierung aus Staßfurt?
Mit dem Antwortvordruck, den das Gericht beilegt – je Beanstandung ein Feld. Die Frist steht im Anschreiben. Führen wir Ihr Verfahren, antworten wir auf die Monierung.
An welches Gericht gibt Aschersleben nach einem Widerspruch ab?
An das Streitgericht, das im Mahnantrag benannt wurde, § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO – in der Regel das Gericht am Sitz des Schuldners. Die Abgabe ist unanfechtbar, § 696 Abs. 1 ZPO.