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Mahngericht Aschersleben

Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen

Stand
09.09.2026
Rechtsgrundlage
§ 689 Abs. 3 ZPO
Zuständigkeitsgebiet des AscherslebenHervorgehoben: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Zuständig für Antragsteller mit Sitz in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Das Amtsgericht Aschersleben ist das zentrale automatisierte Mahngericht für die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Hier werden Mahnbescheide für alle Antragsteller bearbeitet, die ihren Wohn- oder Firmensitz in einem dieser Länder haben.

Ob Handwerkerrechnung, offene Kaufpreisforderung oder Mietrückstand: Wir bereiten Ihren Mahnantrag formgerecht auf und reichen ihn beim zuständigen Mahngericht ein – Sie müssen sich um Formulare und Fristen nicht kümmern.

Häufige Fragen

Für welche Bundesländer ist das Mahngericht Aschersleben zuständig?

Das Mahngericht Aschersleben ist das zentrale Mahngericht für Antragsteller mit Sitz oder Wohnsitz in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen. Maßgeblich ist der Sitz des Antragstellers, nicht der des Schuldners, § 689 Abs. 2 ZPO.

Richtet sich die Zuständigkeit nach dem Antragsteller oder nach dem Schuldner?

Nach dem Antragsteller: Zuständig ist das Mahngericht des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Sitz oder Wohnsitz haben, § 689 Abs. 2 ZPO. Wo der Schuldner wohnt, entscheidet erst nach einem Widerspruch über das Streitgericht.

Wo befindet sich das Mahngericht Aschersleben?

Das Gericht befindet sich in Lehrter Str. 15, 39418 Staßfurt.

Auf welchen Wegen nimmt das Mahngericht Aschersleben Anträge an?

Das Gericht unterstützt: Online-Mahnantrag, Barcode-Mahnantrag, EGVP / sichere Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, OSCI). Wir reichen Ihren Antrag elektronisch ein und übernehmen den Schriftverkehr mit dem Gericht.

Wie erreiche ich das Mahngericht Aschersleben?

Sie erreichen das Gericht per telefon 03925/876-0, fax 03925/876-252 oder e-mail [email protected].

Rechtlicher Hinweis

Die Angaben zum Gericht sind zum genannten Stand anhand der Veröffentlichungen der Landesjustizverwaltung geprüft. Zuständigkeit und Erreichbarkeit können sich ändern; maßgeblich ist die Auskunft des Gerichts. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Verantwortlich: COM Claims GmbH, registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG. Impressum