Zentrales Mahngericht · Hessen
Amtsgericht Hünfeld: Mahnabteilung für Hessen
- Stand
- 08.09.2026
- Rechtsgrundlage
- § 689 Abs. 3 ZPO
Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt - alle hessischen Mahnbescheide kommen aus einer Kleinstadt in der Rhön. Die Mahnabteilung des Amtsgerichts Hünfeld ist das zentrale Mahngericht für Hessen und ist zuständig, wenn der Antragsteller im Land wohnt oder seinen Sitz hat.
Anschrift und Kontakt
Amtsgericht Hünfeld - Mahnabteilung, zentrales Mahngericht für Hessen Hauptstraße 24 36088 Hünfeld- Postanschrift
- 36084 Hünfeld
- Telefon
- 06652 600-01
- Fax
- 0611 327618-206
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Zuständig für
- Hessen
Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO. Alle Mahngerichte nach Bundesland
Einreichung
- Online-Mahnantrag
- Barcode-Mahnantrag
- EGVP / sichere Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, OSCI)
Ist das Amtsgericht Hünfeld Ihr Mahngericht?
Amtsgericht Hünfeld: die Mahnabteilung für ganz Hessen
Hessen
Hessen hat sein Mahnverfahren nicht in Frankfurt oder Wiesbaden konzentriert, sondern in Hünfeld, einer Stadt mit gut 16.000 Einwohnern im Landkreis Fulda. Die Grundlage ist § 689 Abs. 3 ZPO, der es der Landesregierung erlaubt, das Mahnverfahren einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuzuweisen. Die Mahnabteilung des Amtsgerichts Hünfeld erlässt seitdem die Mahnbescheide für alle Antragsteller, die in Hessen ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, § 689 Abs. 2 ZPO.
Das gilt für die Bank in Frankfurt ebenso wie für den Handwerker aus Marburg, die Vermieterin aus Kassel, den Händler aus Offenbach und den Freiberufler aus Darmstadt – Gesellschaften nach ihrem Sitz, § 17 Abs. 1 ZPO, Privatpersonen und Einzelunternehmer nach ihrem Wohnsitz, § 13 ZPO. Wo der Schuldner in Deutschland sitzt, spielt für das Mahngericht keine Rolle; hat er hier keinen allgemeinen Gerichtsstand, richtet sich das Mahngericht nach dem Gericht des streitigen Verfahrens, § 703d Abs. 2 ZPO. Sitzt er im Rhein-Main-Gebiet auf der anderen Rheinseite, in Mainz, bleibt der hessische Gläubiger bei Hünfeld; der Mainzer Gläubiger dagegen gehört nach Mayen.
Einreichung in Hünfeld: elektronisch, ohne E-Mail
Die Mahnabteilung nimmt Anträge über die sicheren Übermittlungswege der Justiz (beA, beN, beBPo und OSCI-konforme Verfahren), über den Online-Mahnantrag der Länder und als Barcode-Antrag an. Eine E-Mail-Adresse weist weder mahngerichte.de noch das hessische Justizportal aus; der Schriftverkehr mit dem Gericht läuft über das EGVP-Postfach. Vordruckanträge per Fax sind nicht zulässig. Wir reichen als registrierter Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen maschinell lesbar ein, § 702 Abs. 2 ZPO.
Die Angaben, an denen es am häufigsten hakt, sind die Bezeichnung des Antragsgegners, § 690 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, und die Bezeichnung des Anspruchs mit Katalognummer, § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Eine Monierung kostet keine Gebühr, aber Zeit – wir prüfen beide Angaben vor der Einreichung.
Die Gebühr am Beispiel: eine Kostenrechnung aus Hünfeld
Die Gerichtsgebühr für den Mahnbescheid beträgt eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Der Mindestsatz greift bei kleinen Forderungen; die Kostenrechnung unten stammt aus einem Verfahren über eine ärztliche Leistung von 398,26 €. Beim maschinell erstellten Mahnbescheid muss die Gebühr erst vor dem Vollstreckungsbescheid bezahlt sein, § 12 Abs. 3 GKG. Der Gebührenrechner in diesem Kapitel zeigt die Gebühr zu Ihrer Forderung, die Staffel steht unter Kosten des Mahnbescheids.

Was kostet der Mahnbescheid bei Ihrer Forderung?
Die Hauptforderung ohne Zinsen und Nebenkosten.
Unternehmer in der Regel ja, Privatpersonen und Kleinunternehmer nein. Der Antrag fragt danach.
Sie strecken vor
Der Schuldner schuldet Ihnen dannbei berechtigter ForderungWiderspricht der Schuldner, ergeht insoweit kein Vollstreckungsbescheid; die Sache geht auf Antrag einer Partei an das Streitgericht, § 696 Abs. 1 ZPO. Dort entsteht die Verfahrensgebühr von 3,0, auf die die halbe Gebühr des Mahnverfahrens angerechnet wird, Nr. 1210 KV GKG; dazu kommen gegebenenfalls Kosten anwaltlicher Vertretung. Wer unterliegt, trägt die notwendigen Kosten des Rechtsstreits, § 91 Abs. 1 ZPO – bei berechtigter Forderung also der Schuldner, auch die des Streitverfahrens.
Sie erfassen Forderung und Schuldner online, ohne Registrierung; wir prüfen den Antrag vor der Einreichung beim Mahngericht.
Mahnbescheid beantragenGerichtsgebühren
| Forderung bis | Gerichtsgebühr | Vergütung Antrag | Zusammen | Vollstreckungsbescheid |
|---|---|---|---|---|
| 500,00 € | 38,00 € | 73,54 € | 111,54 € | 36,77 € |
| 1.000,00 € | 38,00 € | 132,80 € | 170,80 € | 57,00 € |
| 1.500,00 € | 41,00 € | 183,86 € | 224,86 € | 80,03 € |
| 2.000,00 € | 51,50 € | 233,24 € | 284,74 € | 104,72 € |
| 3.000,00 € | 62,75 € | 304,05 € | 366,80 € | 140,12 € |
| 4.000,00 € | 74,00 € | 374,85 € | 448,85 € | 175,53 € |
| 5.000,00 € | 85,25 € | 445,66 € | 530,91 € | 210,93 € |
| 6.000,00 € | 96,50 € | 516,46 € | 612,96 € | 246,33 € |
| 7.000,00 € | 107,75 € | 587,27 € | 695,02 € | 281,73 € |
| 8.000,00 € | 119,00 € | 658,07 € | 777,07 € | 317,14 € |
| 9.000,00 € | 130,25 € | 728,88 € | 859,13 € | 352,54 € |
| 10.000,00 € | 141,50 € | 799,68 € | 941,18 € | 387,94 € |
| 13.000,00 € | 156,75 € | 865,13 € | 1.021,88 € | 420,67 € |
| 16.000,00 € | 172,00 € | 930,58 € | 1.102,58 € | 453,39 € |
| 19.000,00 € | 187,25 € | 996,03 € | 1.183,28 € | 486,12 € |
| 22.000,00 € | 202,50 € | 1.061,48 € | 1.263,98 € | 518,84 € |
| 25.000,00 € | 217,75 € | 1.126,93 € | 1.344,68 € | 551,57 € |
| 30.000,00 € | 238,00 € | 1.229,27 € | 1.467,27 € | 602,74 € |
| 35.000,00 € | 258,25 € | 1.331,61 € | 1.589,86 € | 653,91 € |
| 40.000,00 € | 278,50 € | 1.433,95 € | 1.712,45 € | 705,08 € |
| 45.000,00 € | 298,75 € | 1.536,29 € | 1.835,04 € | 756,25 € |
| 50.000,00 € | 319,00 € | 1.638,63 € | 1.957,63 € | 807,42 € |
| 65.000,00 € | 389,00 € | 1.757,04 € | 2.146,04 € | 866,62 € |
| 80.000,00 € | 459,00 € | 1.875,44 € | 2.334,44 € | 925,82 € |
| 95.000,00 € | 529,00 € | 1.993,85 € | 2.522,85 € | 985,02 € |
| 110.000,00 € | 599,00 € | 2.112,25 € | 2.711,25 € | 1.044,23 € |
| 125.000,00 € | 669,00 € | 2.230,66 € | 2.899,66 € | 1.103,43 € |
| 140.000,00 € | 739,00 € | 2.349,06 € | 3.088,06 € | 1.162,63 € |
| 155.000,00 € | 809,00 € | 2.467,47 € | 3.276,47 € | 1.221,83 € |
| 170.000,00 € | 879,00 € | 2.585,87 € | 3.464,87 € | 1.281,04 € |
| 185.000,00 € | 949,00 € | 2.704,28 € | 3.653,28 € | 1.340,24 € |
| 200.000,00 € | 1.019,00 € | 2.822,68 € | 3.841,68 € | 1.399,44 € |
| 230.000,00 € | 1.124,00 € | 2.989,28 € | 4.113,28 € | 1.482,74 € |
| 260.000,00 € | 1.229,00 € | 3.155,88 € | 4.384,88 € | 1.566,04 € |
Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, bei demnächst folgender Zustellung schon ab Eingang des Antrags, § 167 ZPO. Wann Ihre Forderung verjährt, zeigt der Verjährungsrechner.
Gerichtsgebühr nach dem Streitwert, Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025; Verzugszinsen mit dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, Stand 1. Juli 2026. Alle Beträge stehen unter Kosten und Gebühren. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Rechtsberatung.
Wenn der Schuldner widerspricht: die Widerspruchsnachricht
Ein Widerspruch braucht keine Begründung, § 694 Abs. 1 ZPO; der beigelegte Vordruck genügt. Die Mahnabteilung unterrichtet den Antragsteller darüber, § 695 ZPO, und nennt in derselben Nachricht die weitere Gerichtsgebühr für das streitige Verfahren. An das im Mahnbescheid bezeichnete Streitgericht geht der Rechtsstreit erst, wenn eine Partei das streitige Verfahren beantragt, § 696 Abs. 1 ZPO; beantragt es der Antragsteller, erst nach Zahlung dieser Gebühr, § 12 Abs. 3 GKG. Im Beispiel unten war das bei 1.800,00 € Hauptforderung das Amtsgericht Königstein.

Für Gläubiger ist der Sprung von der Mahngebühr zur Gebühr des streitigen Verfahrens der Moment, an dem sich die Forderung rechnet oder nicht. Wir legen Ihnen beides nebeneinander, bevor wir die Abgabe beantragen. Bleibt der Widerspruch aus, beantragen wir stattdessen den Vollstreckungsbescheid, § 699 Abs. 1 ZPO – nicht vor Ablauf der zwei Wochen, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, und nicht später als sechs Monate nach der Zustellung, § 701 ZPO.
Amtsgericht Hünfeld: Anschrift und Kontakt der Mahnabteilung
Die Mahnabteilung sitzt im Amtsgericht Hünfeld in der Hauptstraße; die Sprechzeiten sind die des Amtsgerichts.
| Kontakt | Amtsgericht Hünfeld |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Hünfeld – Mahnabteilung, zentrales Mahngericht für Hessen |
| Anschrift | Hauptstraße 24, 36088 Hünfeld |
| Postanschrift | 36084 Hünfeld |
| Telefon | 06652 600-01 |
| Fax | 0611 327618-206 |
| Sprechzeiten | Sprechzeiten des Amtsgerichts: Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr |
Die Faxnummer trägt eine Wiesbadener Vorwahl – sie gehört zum zentralen Faxdienst der hessischen Justiz und ist die auf mahngerichte.de und im Justizportal genannte Nummer.
Häufige Fragen
Warum ist das Amtsgericht Hünfeld für Frankfurt zuständig?
Weil Hessen sein Mahnverfahren beim Amtsgericht Hünfeld konzentriert hat, § 689 Abs. 3 ZPO. Die Mahnabteilung bearbeitet die Anträge von Antragstellern mit Sitz oder Wohnsitz in Hessen, also auch die aus Frankfurt, Wiesbaden, Kassel und Darmstadt.
Welches Mahngericht ist für Hessen zuständig?
Für ganz Hessen die Mahnabteilung des Amtsgerichts Hünfeld, § 689 Abs. 3 ZPO – für Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt und Offenbach ebenso wie für die Rhön vor der Tür. Maßgeblich ist der Sitz des Antragstellers; wo der Schuldner in Deutschland sitzt, spielt für das Mahngericht keine Rolle.
Hat die Mahnabteilung Hünfeld eine E-Mail-Adresse?
Keine, die mahngerichte.de oder das Justizportal nennen. Der Schriftverkehr läuft über das EGVP-Postfach des Gerichts; Anträge gehen über die sicheren Übermittlungswege, den Online-Mahnantrag oder als Barcode ein.
Warum hat die Faxnummer eine Wiesbadener Vorwahl?
Die hessische Justiz betreibt einen zentralen Faxdienst mit Wiesbadener Nummern. Die Nummer 0611 327618-206 ist die für die Mahnabteilung ausgewiesene; sie steht so auf mahngerichte.de und im Justizportal.
Kann ich in Hünfeld persönlich vorsprechen?
Das Amtsgericht hat Sprechzeiten montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr. Nötig ist das im Mahnverfahren nicht – es läuft schriftlich und elektronisch.
Was kostet der Mahnbescheid bei 398,26 €?
38,00 €, den Mindestsatz nach Nr. 1100 KV GKG – so steht es in der Kostenrechnung oben. Bis 1.000,00 € Streitwert bleibt es bei diesem Betrag.
Was passiert nach der Widerspruchsnachricht?
Nichts, bis eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt; beantragt sie der Antragsteller, muss vorher die weitere Gebühr gezahlt sein, § 12 Abs. 3 GKG. Dann gibt Hünfeld den Rechtsstreit ab, § 696 Abs. 1 ZPO, und das Streitgericht fordert zur Anspruchsbegründung auf, § 697 Abs. 1 ZPO.