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Zentrales Mahngericht · Hessen

Amtsgericht Hünfeld: Mahnabteilung für Hessen

Stand
08.09.2026
Rechtsgrundlage
§ 689 Abs. 3 ZPO

Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt - alle hessischen Mahnbescheide kommen aus einer Kleinstadt in der Rhön. Die Mahnabteilung des Amtsgerichts Hünfeld ist das zentrale Mahngericht für Hessen und ist zuständig, wenn der Antragsteller im Land wohnt oder seinen Sitz hat.

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Hünfeld - Mahnabteilung, zentrales Mahngericht für Hessen Hauptstraße 24 36088 Hünfeld
Postanschrift
36084 Hünfeld
Fax
0611 327618-206
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

Zuständig für

Zuständigkeitsgebiet des Amtsgericht Hünfeld: Mahnabteilung für HessenHervorgehoben: Hessen.
  • Hessen

Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO. Alle Mahngerichte nach Bundesland

Einreichung

  • Online-Mahnantrag
  • Barcode-Mahnantrag
  • EGVP / sichere Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, OSCI)

Ist das Amtsgericht Hünfeld Ihr Mahngericht?

Maßgeblich ist Ihr eigener Sitz oder Wohnsitz als Antragsteller, § 689 Abs. 2 ZPO - nicht der des Schuldners.

Fünf Ziffern. Oder wählen Sie Ihr Bundesland.

Ich wohne nicht in Deutschland.

Amtsgericht Hünfeld: die Mahnabteilung für ganz Hessen

Landeswappen Hessen Hessen
Landeswappen von Hessen - das Mahngericht arbeitet für Antragsteller aus diesem Land.

Hessen hat sein Mahnverfahren nicht in Frankfurt oder Wiesbaden konzentriert, sondern in Hünfeld, einer Stadt mit gut 16.000 Einwohnern im Landkreis Fulda. Die Grundlage ist § 689 Abs. 3 ZPO, der es der Landesregierung erlaubt, das Mahnverfahren einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuzuweisen. Die Mahnabteilung des Amtsgerichts Hünfeld erlässt seitdem die Mahnbescheide für alle Antragsteller, die in Hessen ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, § 689 Abs. 2 ZPO.

Das gilt für die Bank in Frankfurt ebenso wie für den Handwerker aus Marburg, die Vermieterin aus Kassel, den Händler aus Offenbach und den Freiberufler aus Darmstadt – Gesellschaften nach ihrem Sitz, § 17 Abs. 1 ZPO, Privatpersonen und Einzelunternehmer nach ihrem Wohnsitz, § 13 ZPO. Wo der Schuldner in Deutschland sitzt, spielt für das Mahngericht keine Rolle; hat er hier keinen allgemeinen Gerichtsstand, richtet sich das Mahngericht nach dem Gericht des streitigen Verfahrens, § 703d Abs. 2 ZPO. Sitzt er im Rhein-Main-Gebiet auf der anderen Rheinseite, in Mainz, bleibt der hessische Gläubiger bei Hünfeld; der Mainzer Gläubiger dagegen gehört nach Mayen.

Einreichung in Hünfeld: elektronisch, ohne E-Mail

Die Mahnabteilung nimmt Anträge über die sicheren Übermittlungswege der Justiz (beA, beN, beBPo und OSCI-konforme Verfahren), über den Online-Mahnantrag der Länder und als Barcode-Antrag an. Eine E-Mail-Adresse weist weder mahngerichte.de noch das hessische Justizportal aus; der Schriftverkehr mit dem Gericht läuft über das EGVP-Postfach. Vordruckanträge per Fax sind nicht zulässig. Wir reichen als registrierter Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen maschinell lesbar ein, § 702 Abs. 2 ZPO.

Die Angaben, an denen es am häufigsten hakt, sind die Bezeichnung des Antragsgegners, § 690 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, und die Bezeichnung des Anspruchs mit Katalognummer, § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Eine Monierung kostet keine Gebühr, aber Zeit – wir prüfen beide Angaben vor der Einreichung.

Die Gebühr am Beispiel: eine Kostenrechnung aus Hünfeld

Die Gerichtsgebühr für den Mahnbescheid beträgt eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Der Mindestsatz greift bei kleinen Forderungen; die Kostenrechnung unten stammt aus einem Verfahren über eine ärztliche Leistung von 398,26 €. Beim maschinell erstellten Mahnbescheid muss die Gebühr erst vor dem Vollstreckungsbescheid bezahlt sein, § 12 Abs. 3 GKG. Der Gebührenrechner in diesem Kapitel zeigt die Gebühr zu Ihrer Forderung, die Staffel steht unter Kosten des Mahnbescheids.

Was kostet der Mahnbescheid bei Ihrer Forderung?

Der Streitwert ist die Hauptforderung. Zinsen, Mahnkosten und andere Nebenforderungen bleiben bei ihm außen vor, § 43 Abs. 1 GKG – in den Antrag kommen sie trotzdem.

Die Hauptforderung ohne Zinsen und Nebenkosten.

Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt?Wer Umsatzsteuer abführt, holt die Steuer auf unsere Vergütung als Vorsteuer zurück; für ihn zählt der Nettobetrag. Der Schuldner ersetzt die Umsatzsteuer nur, wenn Sie sie nicht als Vorsteuer abziehen können, § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO.

Unternehmer in der Regel ja, Privatpersonen und Kleinunternehmer nein. Der Antrag fragt danach.

AntragstellerStellen zwei Gläubiger den Antrag gemeinsam, etwa Ehegatten oder Gesellschafter, erhöht sich die Vergütung für den Antrag. Die Gerichtsgebühr bleibt gleich.
Ihr Schuldner istBestimmt den Zinssatz: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 1 BGB, neun bei Entgeltforderungen aus einem Geschäft, an dem kein Verbraucher beteiligt ist – auch Sie nicht, § 288 Abs. 2 BGB.
Sie selbst haben gehandeltNeun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gibt es nur, wenn an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist, § 288 Abs. 2 BGB – auch Sie nicht. Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft als natürliche Person zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder gewerblich noch selbständig beruflich sind, § 13 BGB. Ohne Ihre Angabe rechnet der Rechner mit fünf Prozentpunkten.
In Verzug ist der Schuldner nach Fälligkeit und Mahnung, § 286 Abs. 1 BGB. Ist ein Zahlungstermin nach dem Kalender vereinbart, braucht es keine Mahnung, § 286 Abs. 2 BGB; ein Datum, das nur auf der Rechnung steht, genügt dafür nicht. Bei einer Entgeltforderung kommt der Schuldner spätestens in Verzug, wenn er nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt, gegenüber Verbrauchern nur mit Hinweis darauf in der Rechnung, § 286 Abs. 3 BGB.

Sie strecken vor

GerichtsgebührEine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Beim maschinell erstellten Mahnbescheid soll erst der Vollstreckungsbescheid nach Zahlung ergehen, nicht schon der Mahnbescheid, § 12 Abs. 3 GKG. Zustellungskosten kommen nicht dazu: Die Pauschale nach Nr. 9002 KV GKG greift erst ab der elften Zustellung.–
Vergütung für den AntragNach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes; bis zu dieser Höhe kann der Gläubiger sie vom Schuldner ersetzt verlangen, § 13e Abs. 1 RDG. Unsere Staffel, Stand 18.08.2026. Die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB ist auf einen Ersatz von Kosten der Rechtsverfolgung anzurechnen; wir führen sie deshalb nicht gesondert auf.Wir prüfen den Antrag, stellen ihn beim zuständigen Mahngericht und überwachen die Fristen bis zum Vollstreckungsbescheid–
Zusammen–
Wird ein Vollstreckungsbescheid nötigWiderspricht der Schuldner nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid, spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids, § 701 ZPO. Er ist der Titel, aus dem vollstreckt wird. Eine weitere Gerichtsgebühr erhebt das Gericht dafür nicht.für den zweiten Antrag, der aus dem Bescheid den Titel macht–

Der Schuldner schuldet Ihnen dannbei berechtigter ForderungWiderspricht der Schuldner, ergeht insoweit kein Vollstreckungsbescheid; die Sache geht auf Antrag einer Partei an das Streitgericht, § 696 Abs. 1 ZPO. Dort entsteht die Verfahrensgebühr von 3,0, auf die die halbe Gebühr des Mahnverfahrens angerechnet wird, Nr. 1210 KV GKG; dazu kommen gegebenenfalls Kosten anwaltlicher Vertretung. Wer unterliegt, trägt die notwendigen Kosten des Rechtsstreits, § 91 Abs. 1 ZPO – bei berechtigter Forderung also der Schuldner, auch die des Streitverfahrens.

Hauptforderung–
Verzugszinsen bis heuteTaggenau ab dem Tag nach dem Verzugsbeginn, entsprechend § 187 Abs. 1 BGB, bis heute oder zum gewählten Stichtag, für jeden Tag mit dem Basiszinssatz, der damals galt; er ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli, § 247 Abs. 1 BGB. Die Zinsen laufen bis zur Zahlung weiter.–
VerfahrenskostenDie unterliegende Partei trägt die Kosten des Verfahrens, § 91 Abs. 1 ZPO. Im Mahnverfahren nimmt das Gericht die bis dahin entstandenen Kosten in den Vollstreckungsbescheid auf, § 699 Abs. 3 ZPO; sie werden mit der Hauptforderung vollstreckt.Gerichtsgebühr und Vergütung–
Zusammendazu Ihre Mahnkosten nach Eintritt des Verzugs, die Sie im Antrag mit angeben–
Wird ein Vollstreckungsbescheid nötigauch diese Vergütung nimmt das Gericht in den Bescheid auf, § 699 Abs. 3 ZPO–

Sie erfassen Forderung und Schuldner online, ohne Registrierung; wir prüfen den Antrag vor der Einreichung beim Mahngericht.

Mahnbescheid beantragen

Gerichtsgebühren

Gerichtsgebühren
Forderung bisGerichtsgebührVergütung AntragZusammenVollstreckungs­bescheid
500,00 €38,00 €73,54 €111,54 €36,77 €
1.000,00 €38,00 €132,80 €170,80 €57,00 €
1.500,00 €41,00 €183,86 €224,86 €80,03 €
2.000,00 €51,50 €233,24 €284,74 €104,72 €
3.000,00 €62,75 €304,05 €366,80 €140,12 €
4.000,00 €74,00 €374,85 €448,85 €175,53 €
5.000,00 €85,25 €445,66 €530,91 €210,93 €
6.000,00 €96,50 €516,46 €612,96 €246,33 €
7.000,00 €107,75 €587,27 €695,02 €281,73 €
8.000,00 €119,00 €658,07 €777,07 €317,14 €
9.000,00 €130,25 €728,88 €859,13 €352,54 €
10.000,00 €141,50 €799,68 €941,18 €387,94 €
13.000,00 €156,75 €865,13 €1.021,88 €420,67 €
16.000,00 €172,00 €930,58 €1.102,58 €453,39 €
19.000,00 €187,25 €996,03 €1.183,28 €486,12 €
22.000,00 €202,50 €1.061,48 €1.263,98 €518,84 €
25.000,00 €217,75 €1.126,93 €1.344,68 €551,57 €
30.000,00 €238,00 €1.229,27 €1.467,27 €602,74 €
35.000,00 €258,25 €1.331,61 €1.589,86 €653,91 €
40.000,00 €278,50 €1.433,95 €1.712,45 €705,08 €
45.000,00 €298,75 €1.536,29 €1.835,04 €756,25 €
50.000,00 €319,00 €1.638,63 €1.957,63 €807,42 €
65.000,00 €389,00 €1.757,04 €2.146,04 €866,62 €
80.000,00 €459,00 €1.875,44 €2.334,44 €925,82 €
95.000,00 €529,00 €1.993,85 €2.522,85 €985,02 €
110.000,00 €599,00 €2.112,25 €2.711,25 €1.044,23 €
125.000,00 €669,00 €2.230,66 €2.899,66 €1.103,43 €
140.000,00 €739,00 €2.349,06 €3.088,06 €1.162,63 €
155.000,00 €809,00 €2.467,47 €3.276,47 €1.221,83 €
170.000,00 €879,00 €2.585,87 €3.464,87 €1.281,04 €
185.000,00 €949,00 €2.704,28 €3.653,28 €1.340,24 €
200.000,00 €1.019,00 €2.822,68 €3.841,68 €1.399,44 €
230.000,00 €1.124,00 €2.989,28 €4.113,28 €1.482,74 €
260.000,00 €1.229,00 €3.155,88 €4.384,88 €1.566,04 €
Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025. Vergütung nach unserer Staffel, Stand 18.08.2026; die Spalte zeigt brutto oder netto, wie im Rechner gewählt.

Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, bei demnächst folgender Zustellung schon ab Eingang des Antrags, § 167 ZPO. Wann Ihre Forderung verjährt, zeigt der Verjährungsrechner.

Gerichtsgebühr nach dem Streitwert, Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025; Verzugszinsen mit dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, Stand 1. Juli 2026. Alle Beträge stehen unter Kosten und Gebühren. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Rechtsberatung.

Wenn der Schuldner widerspricht: die Widerspruchsnachricht

Ein Widerspruch braucht keine Begründung, § 694 Abs. 1 ZPO; der beigelegte Vordruck genügt. Die Mahnabteilung unterrichtet den Antragsteller darüber, § 695 ZPO, und nennt in derselben Nachricht die weitere Gerichtsgebühr für das streitige Verfahren. An das im Mahnbescheid bezeichnete Streitgericht geht der Rechtsstreit erst, wenn eine Partei das streitige Verfahren beantragt, § 696 Abs. 1 ZPO; beantragt es der Antragsteller, erst nach Zahlung dieser Gebühr, § 12 Abs. 3 GKG. Im Beispiel unten war das bei 1.800,00 € Hauptforderung das Amtsgericht Königstein.

Für Gläubiger ist der Sprung von der Mahngebühr zur Gebühr des streitigen Verfahrens der Moment, an dem sich die Forderung rechnet oder nicht. Wir legen Ihnen beides nebeneinander, bevor wir die Abgabe beantragen. Bleibt der Widerspruch aus, beantragen wir stattdessen den Vollstreckungsbescheid, § 699 Abs. 1 ZPO – nicht vor Ablauf der zwei Wochen, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, und nicht später als sechs Monate nach der Zustellung, § 701 ZPO.

Amtsgericht Hünfeld: Anschrift und Kontakt der Mahnabteilung

Die Mahnabteilung sitzt im Amtsgericht Hünfeld in der Hauptstraße; die Sprechzeiten sind die des Amtsgerichts.

KontaktAmtsgericht Hünfeld
GerichtAmtsgericht Hünfeld – Mahnabteilung, zentrales Mahngericht für Hessen
AnschriftHauptstraße 24, 36088 Hünfeld
Postanschrift36084 Hünfeld
Telefon06652 600-01
Fax0611 327618-206
SprechzeitenSprechzeiten des Amtsgerichts: Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

Die Faxnummer trägt eine Wiesbadener Vorwahl – sie gehört zum zentralen Faxdienst der hessischen Justiz und ist die auf mahngerichte.de und im Justizportal genannte Nummer.

Häufige Fragen

Warum ist das Amtsgericht Hünfeld für Frankfurt zuständig?

Weil Hessen sein Mahnverfahren beim Amtsgericht Hünfeld konzentriert hat, § 689 Abs. 3 ZPO. Die Mahnabteilung bearbeitet die Anträge von Antragstellern mit Sitz oder Wohnsitz in Hessen, also auch die aus Frankfurt, Wiesbaden, Kassel und Darmstadt.

Welches Mahngericht ist für Hessen zuständig?

Für ganz Hessen die Mahnabteilung des Amtsgerichts Hünfeld, § 689 Abs. 3 ZPO – für Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt und Offenbach ebenso wie für die Rhön vor der Tür. Maßgeblich ist der Sitz des Antragstellers; wo der Schuldner in Deutschland sitzt, spielt für das Mahngericht keine Rolle.

Hat die Mahnabteilung Hünfeld eine E-Mail-Adresse?

Keine, die mahngerichte.de oder das Justizportal nennen. Der Schriftverkehr läuft über das EGVP-Postfach des Gerichts; Anträge gehen über die sicheren Übermittlungswege, den Online-Mahnantrag oder als Barcode ein.

Warum hat die Faxnummer eine Wiesbadener Vorwahl?

Die hessische Justiz betreibt einen zentralen Faxdienst mit Wiesbadener Nummern. Die Nummer 0611 327618-206 ist die für die Mahnabteilung ausgewiesene; sie steht so auf mahngerichte.de und im Justizportal.

Kann ich in Hünfeld persönlich vorsprechen?

Das Amtsgericht hat Sprechzeiten montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr. Nötig ist das im Mahnverfahren nicht – es läuft schriftlich und elektronisch.

Was kostet der Mahnbescheid bei 398,26 €?

38,00 €, den Mindestsatz nach Nr. 1100 KV GKG – so steht es in der Kostenrechnung oben. Bis 1.000,00 € Streitwert bleibt es bei diesem Betrag.

Was passiert nach der Widerspruchsnachricht?

Nichts, bis eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt; beantragt sie der Antragsteller, muss vorher die weitere Gebühr gezahlt sein, § 12 Abs. 3 GKG. Dann gibt Hünfeld den Rechtsstreit ab, § 696 Abs. 1 ZPO, und das Streitgericht fordert zur Anspruchsbegründung auf, § 697 Abs. 1 ZPO.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite informiert allgemein zum genannten Stand und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir prüfen sie sorgfältig, eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir trotzdem nicht. Maßgeblich sind das Gesetz und die Auskunft des zuständigen Gerichts.