Zentrales Mahngericht · Bayern
Amtsgericht Coburg: Mahngericht für ganz Bayern
- Stand
- 08.09.2026
- Rechtsgrundlage
- § 689 Abs. 3 ZPO
Das Amtsgericht Coburg ist das Zentrale Mahngericht für Bayern: Jeder Antrag auf einen Mahnbescheid, dessen Antragsteller in Bayern wohnt oder seinen Sitz hat, geht dorthin - gleich, wo der Schuldner sitzt.
Anschrift und Kontakt
Amtsgericht Coburg - Zentrales Mahngericht für Bayern Heiligkreuzstraße 22 96450 Coburg- Postanschrift
- 96441 Coburg
- Telefon
- 09561 878-5
- Fax
- 09621 962414-232
Zuständig für
- Bayern
Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO. Alle Mahngerichte nach Bundesland
Einreichung
- Online-Mahnantrag
- Barcode-Mahnantrag
- EGVP / sichere Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, OSCI)
Ist das Amtsgericht Coburg Ihr Mahngericht?
Amtsgericht Coburg als Mahngericht: für wen es arbeitet
Bayern
Für die Stadt und den Landkreis Coburg ist das Amtsgericht ein gewöhnliches Amtsgericht. Daneben trägt es eine zweite Aufgabe, die weit über Oberfranken hinausreicht: Als Zentrales Mahngericht bearbeitet es sämtliche Mahnverfahren, deren Antragsteller in Bayern ansässig sind. Wer also in München eine offene Rechnung hat, in Augsburg eine Werklohnforderung, in Regensburg oder Würzburg einen unbezahlten Auftrag oder in Passau eine ausstehende Miete, bekommt seinen Mahnbescheid aus Coburg.
Rechtlich folgt das aus zwei Sätzen der Zivilprozessordnung. Zuständig ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, § 689 Abs. 2 ZPO. Und die Landesregierung darf das Mahnverfahren einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuweisen, § 689 Abs. 3 ZPO – Bayern hat davon für das ganze Land Gebrauch gemacht. Der allgemeine Gerichtsstand einer Privatperson ist ihr Wohnsitz, § 13 ZPO; der eines Unternehmens sein Sitz, § 17 Abs. 1 ZPO.
Der Schuldner sitzt nicht in Bayern
Das ändert nichts. Maßgeblich ist allein Ihr eigener Sitz. Erst wenn der Schuldner widerspricht, kommt sein Wohnort ins Spiel – dann geht die Sache an das Streitgericht, das im Antrag benannt wurde, § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO.
So kommt Ihr Antrag nach Coburg
Das Mahngericht Coburg nimmt Anträge auf drei elektronischen Wegen an: über die sicheren Übermittlungswege der Justiz (beA, beN, beBPo und OSCI-konforme Verfahren), über den Online-Mahnantrag der Länder und als Barcode-Antrag, der am Bildschirm ausgefüllt, gedruckt und per Post geschickt wird. Anträge, für die ein Vordruck vorgeschrieben ist, dürfen weder per Fax noch per E-Mail eingereicht werden – das Gericht weist darauf ausdrücklich hin.
Für uns gilt ohnehin nur die maschinell lesbare Form: Registrierte Inkassodienstleister müssen Anträge elektronisch übermitteln, sobald Vordrucke eingeführt sind, § 702 Abs. 2 ZPO. Wir bereiten Ihren Antrag auf, prüfen Katalognummer, Nebenforderungen und die Bezeichnung des Schuldners und reichen ihn beim Amtsgericht Coburg ein. Dazu gehören die Auswahl der richtigen Katalognummer und die Antwort auf eine Monierung, wenn das Gericht etwas beanstandet.
Wie schnell das Mahngericht Coburg arbeitet
Die Frage nach der Bearbeitungsdauer ist die häufigste zu diesem Gericht. Das Gesetz setzt einen Maßstab: Bei maschineller Bearbeitung sollen Eingänge spätestens an dem Arbeitstag erledigt sein, der dem Tag des Eingangs folgt, § 689 Abs. 1 ZPO. Ein vollständiger, elektronisch eingereichter Antrag verlässt das Gericht also in der Regel binnen weniger Tage als Mahnbescheid.
Was danach dauert, liegt nicht mehr in Coburg: Die Zustellung an den Schuldner besorgt die Post, und erst mit ihr beginnt die Widerspruchsfrist. Scheitert die Zustellung, weil die Anschrift nicht mehr stimmt, teilt das Gericht das mit, § 693 Abs. 2 ZPO, und eine Neuzustellung muss beantragt werden. Wie Sie die Zustellung des Mahnbescheids lesen und was bei einer Nichtzustellung zu tun ist, steht im eigenen Beitrag.
Was der Antrag beim Amtsgericht Coburg kostet
Die Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren ist bundesweit gleich; das Amtsgericht Coburg berechnet sie nicht anders als Stuttgart oder Hagen. Sie beträgt eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Beim maschinell erstellten Mahnbescheid wird sie nicht vor dem Erlass verlangt, sondern erst vor dem Vollstreckungsbescheid, § 12 Abs. 3 GKG. Die Staffel und alles, was sonst anfällt, stehen unter Kosten des Mahnbescheids.
Was kostet der Mahnbescheid bei Ihrer Forderung?
Die Hauptforderung ohne Zinsen und Nebenkosten.
Unternehmer in der Regel ja, Privatpersonen und Kleinunternehmer nein. Der Antrag fragt danach.
Sie strecken vor
Der Schuldner schuldet Ihnen dannbei berechtigter ForderungWiderspricht der Schuldner, endet das Mahnverfahren, und die Sache geht auf Antrag an das Streitgericht, § 696 Abs. 1 ZPO. Dort entsteht die volle Verfahrensgebühr von 3,0, auf die die halbe Gebühr des Mahnverfahrens angerechnet wird, Nr. 1210 KV GKG; dazu kommen die Kosten der anwaltlichen Vertretung beider Seiten. Wer unterliegt, trägt am Ende alle Kosten des Rechtsstreits, § 91 Abs. 1 ZPO – bei berechtigter Forderung also der Schuldner, auch die des Streitverfahrens.
Sie erfassen Forderung und Schuldner online, ohne Registrierung; wir prüfen den Antrag vor der Einreichung beim Mahngericht.
Mahnbescheid beantragenGerichtsgebühren
| Forderung bis | Gerichtsgebühr | Vergütung Antrag | Zusammen | Vollstreckungsbescheid |
|---|---|---|---|---|
| 500,00 € | 38,00 € | 73,54 € | 111,54 € | 36,77 € |
| 1.000,00 € | 38,00 € | 132,80 € | 170,80 € | 57,00 € |
| 1.500,00 € | 41,00 € | 183,86 € | 224,86 € | 80,03 € |
| 2.000,00 € | 51,50 € | 233,24 € | 284,74 € | 104,72 € |
| 3.000,00 € | 62,75 € | 304,05 € | 366,80 € | 140,12 € |
| 4.000,00 € | 74,00 € | 374,85 € | 448,85 € | 175,53 € |
| 5.000,00 € | 85,25 € | 445,66 € | 530,91 € | 210,93 € |
| 6.000,00 € | 96,50 € | 516,46 € | 612,96 € | 246,33 € |
| 7.000,00 € | 107,75 € | 587,27 € | 695,02 € | 281,73 € |
| 8.000,00 € | 119,00 € | 658,07 € | 777,07 € | 317,14 € |
| 9.000,00 € | 130,25 € | 728,88 € | 859,13 € | 352,54 € |
| 10.000,00 € | 141,50 € | 799,68 € | 941,18 € | 387,94 € |
| 13.000,00 € | 156,75 € | 865,13 € | 1.021,88 € | 420,67 € |
| 16.000,00 € | 172,00 € | 930,58 € | 1.102,58 € | 453,39 € |
| 19.000,00 € | 187,25 € | 996,03 € | 1.183,28 € | 486,12 € |
| 22.000,00 € | 202,50 € | 1.061,48 € | 1.263,98 € | 518,84 € |
| 25.000,00 € | 217,75 € | 1.126,93 € | 1.344,68 € | 551,57 € |
| 30.000,00 € | 238,00 € | 1.229,27 € | 1.467,27 € | 602,74 € |
| 35.000,00 € | 258,25 € | 1.331,61 € | 1.589,86 € | 653,91 € |
| 40.000,00 € | 278,50 € | 1.433,95 € | 1.712,45 € | 705,08 € |
| 45.000,00 € | 298,75 € | 1.536,29 € | 1.835,04 € | 756,25 € |
| 50.000,00 € | 319,00 € | 1.638,63 € | 1.957,63 € | 807,42 € |
| 65.000,00 € | 389,00 € | 1.757,04 € | 2.146,04 € | 866,62 € |
| 80.000,00 € | 459,00 € | 1.875,44 € | 2.334,44 € | 925,82 € |
| 95.000,00 € | 529,00 € | 1.993,85 € | 2.522,85 € | 985,02 € |
| 110.000,00 € | 599,00 € | 2.112,25 € | 2.711,25 € | 1.044,23 € |
| 125.000,00 € | 669,00 € | 2.230,66 € | 2.899,66 € | 1.103,43 € |
| 140.000,00 € | 739,00 € | 2.349,06 € | 3.088,06 € | 1.162,63 € |
| 155.000,00 € | 809,00 € | 2.467,47 € | 3.276,47 € | 1.221,83 € |
| 170.000,00 € | 879,00 € | 2.585,87 € | 3.464,87 € | 1.281,04 € |
| 185.000,00 € | 949,00 € | 2.704,28 € | 3.653,28 € | 1.340,24 € |
| 200.000,00 € | 1.019,00 € | 2.822,68 € | 3.841,68 € | 1.399,44 € |
| 230.000,00 € | 1.124,00 € | 2.989,28 € | 4.113,28 € | 1.482,74 € |
| 260.000,00 € | 1.229,00 € | 3.155,88 € | 4.384,88 € | 1.566,04 € |
Der Antrag hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Wann Ihre Forderung verjährt, zeigt der Verjährungsrechner.
Gerichtsgebühr nach dem Streitwert, Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025. Der Vollstreckungsbescheid ist mit ihr abgegolten; die Zustellungspauschale von 3,50 € nach Nr. 9002 KV GKG fällt neben ihr erst ab der elften Zustellung an. Unsere Vergütung entspricht der Anwaltsvergütung für dieselbe Tätigkeit, brutto einschließlich 19 % Umsatzsteuer, für einen Antragsteller, Stand 18.08.2026; die Beträge für zwei Antragsteller stehen unter Kosten und Gebühren. Verzugszinsen taggenau mit dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, Stand 1. Juli 2026, fünf Prozentpunkte darüber gegenüber Verbrauchern und neun bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers, § 288 BGB; die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB ist auf unsere Vergütung anzurechnen und deshalb nicht gesondert aufgeführt. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, zeigt der Rechner die Vergütung netto: Die Umsatzsteuer holen Sie als Vorsteuer zurück, und der Schuldner ersetzt sie nur, wenn Sie sie nicht abziehen können, § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO. Bei berechtigter Forderung trägt der Schuldner die Kosten, § 91 Abs. 1 ZPO; sie werden in den Vollstreckungsbescheid aufgenommen, § 699 Abs. 3 ZPO. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Rechtsberatung.
Im Erfolgsfall trägt der Schuldner die Gerichtsgebühr, denn sie wird in den Vollstreckungsbescheid aufgenommen, § 699 Abs. 3 ZPO. Dasselbe gilt für Verzugszinsen und unsere Vergütung, soweit sie erstattungsfähig ist. Widerspricht der Schuldner und verliert er im streitigen Verfahren, gilt das ebenso; verlieren Sie, bleiben die Kosten bei Ihnen. Eine Zusage über den Ausgang können und dürfen wir nicht geben.
Nach dem Mahnbescheid: Widerspruch, Vollstreckungsbescheid, Streitgericht
Mit dem Mahnbescheid fordert das Gericht den Schuldner auf, binnen zwei Wochen zu zahlen oder zu widersprechen, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Bleibt beides aus, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid – nicht vor Ablauf der Frist, § 699 Abs. 1 ZPO, und binnen sechs Monaten, § 701 ZPO. Widerspricht der Schuldner, unterrichtet uns das Gericht, § 695 ZPO, und auf Antrag geht die Sache an das Streitgericht ab, § 696 Abs. 1 ZPO. Das ist dann nicht mehr Coburg, sondern das Gericht am Sitz des Schuldners, das im Mahnantrag benannt wurde.

Auch gegen den Vollstreckungsbescheid gibt es ein Rechtsmittel, den Einspruch; er steht einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich, § 700 Abs. 1 ZPO, und ist ein Vollstreckungstitel, § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Was der Vollstreckungsbescheid im Einzelnen bewirkt und wie es zur Zwangsvollstreckung weitergeht, erklärt der Ratgeber dazu.
Amtsgericht Coburg: Anschrift und Kontakt des Mahngerichts
Das Zentrale Mahngericht für Bayern sitzt in der Heiligkreuzstraße in Coburg; Post erreicht es über die eigene Postanschrift.
| Kontakt | Amtsgericht Coburg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Coburg – Zentrales Mahngericht für Bayern |
| Anschrift | Heiligkreuzstraße 22, 96450 Coburg |
| Postanschrift | 96441 Coburg |
| Telefon | 09561 878-5 |
| Fax | 09621 962414-232 |
| [email protected] (für Rückfragen, nicht für Anträge) |
Für Rückfragen zu einem laufenden Verfahren nennen Sie stets das Geschäftszeichen aus dem Mahnbescheid. Wer uns beauftragt hat, braucht das Gericht nicht selbst zu kontaktieren: Den Schriftverkehr führen wir.
Häufige Fragen
Ist das Amtsgericht Coburg auch für München und Nürnberg zuständig?
Ja. Für jeden Antragsteller mit Sitz oder Wohnsitz in Bayern ist das Amtsgericht Coburg das Mahngericht, § 689 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit der Zuweisung nach § 689 Abs. 3 ZPO – gleich ob München, Nürnberg oder ein Dorf im Allgäu.
Mein Schuldner wohnt in Hamburg, ich in Bayern. Welches Gericht ist zuständig?
Coburg. Die Zuständigkeit des Mahngerichts richtet sich nach dem Antragsteller. Widerspricht der Schuldner, geht die Sache an das Streitgericht in Hamburg, das im Antrag benannt wurde, § 696 Abs. 1 ZPO.
Mein Schuldner sitzt in Sachsen, ich in Bayern. Coburg oder Aschersleben?
Coburg. Das Mahngericht richtet sich nach Ihrem Sitz, § 689 Abs. 2 ZPO. Das Mahngericht Aschersleben wäre zuständig, wenn Sie selbst in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen ansässig wären.
Ist das Mahngericht dasselbe wie das Amtsgericht Coburg?
Es ist eine Abteilung des Amtsgerichts Coburg mit eigener Anschrift, eigener Telefonnummer und eigener Poststelle. Für Fragen zu Mahnverfahren wenden Sie sich an das Zentrale Mahngericht, nicht an die allgemeine Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Kann ich den Antrag per Fax oder E-Mail nach Coburg schicken?
Nein. Anträge mit Vordruckzwang dürfen weder per Fax noch per E-Mail eingereicht werden, § 703c Abs. 2 ZPO in Verbindung mit den Hinweisen des Gerichts. Zugelassen sind die sicheren Übermittlungswege, der Online-Mahnantrag und der Barcode-Antrag.
Wie lange dauert es, bis der Mahnbescheid aus Coburg kommt?
Das Gesetz verlangt bei maschineller Bearbeitung die Erledigung spätestens am Arbeitstag nach dem Eingang, § 689 Abs. 1 ZPO. Die Zeit bis zur Zustellung beim Schuldner hängt von der Post und von der Richtigkeit der Anschrift ab.
Was passiert, wenn das Mahngericht Coburg meinen Antrag moniert?
Vor einer Zurückweisung muss das Gericht Sie hören, § 691 Abs. 1 ZPO. Praktisch heißt das: Es beanstandet einzelne Angaben und gibt Gelegenheit zur Berichtigung. Wie eine Monierung aussieht und wie Sie antworten, zeigt der Beitrag dazu.
Kann ich den Mahnbescheid in Bayern online beantragen?
Ja, für jeden Antragsteller mit Sitz in Bayern: Das Zentrale Mahngericht Coburg nimmt den Online-Mahnantrag der Länder, den Barcode-Antrag und die sicheren Übermittlungswege an. Über uns geben Sie Forderung und Schuldner ein, wir prüfen die Angaben und reichen elektronisch in Coburg ein, § 702 Abs. 2 ZPO.