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Zentrales Mahngericht · Bayern

Amtsgericht Coburg: Mahngericht für ganz Bayern

Stand
08.09.2026
Rechtsgrundlage
§ 689 Abs. 3 ZPO

Das Amtsgericht Coburg ist das Zentrale Mahngericht für Bayern: Jeder Antrag auf einen Mahnbescheid, dessen Antragsteller in Bayern wohnt oder seinen Sitz hat, geht dorthin - gleich, wo der Schuldner sitzt.

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Coburg - Zentrales Mahngericht für Bayern Heiligkreuzstraße 22 96450 Coburg
Postanschrift
96441 Coburg
Fax
09621 962414-232

Zuständig für

Zuständigkeitsgebiet des Amtsgericht Coburg: Mahngericht für ganz BayernHervorgehoben: Bayern.
  • Bayern

Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO. Alle Mahngerichte nach Bundesland

Einreichung

  • Online-Mahnantrag
  • Barcode-Mahnantrag
  • EGVP / sichere Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, OSCI)

Ist das Amtsgericht Coburg Ihr Mahngericht?

Maßgeblich ist Ihr eigener Sitz oder Wohnsitz als Antragsteller, § 689 Abs. 2 ZPO - nicht der des Schuldners.

Fünf Ziffern. Oder wählen Sie Ihr Bundesland.

Ich wohne nicht in Deutschland.

Amtsgericht Coburg als Mahngericht: für wen es arbeitet

Landeswappen Bayern Bayern
Landeswappen von Bayern - das Mahngericht arbeitet für Antragsteller aus diesem Land.

Für die Stadt und den Landkreis Coburg ist das Amtsgericht ein gewöhnliches Amtsgericht. Daneben trägt es eine zweite Aufgabe, die weit über Oberfranken hinausreicht: Als Zentrales Mahngericht bearbeitet es sämtliche Mahnverfahren, deren Antragsteller in Bayern ansässig sind. Wer also in München eine offene Rechnung hat, in Augsburg eine Werklohnforderung, in Regensburg oder Würzburg einen unbezahlten Auftrag oder in Passau eine ausstehende Miete, bekommt seinen Mahnbescheid aus Coburg.

Rechtlich folgt das aus zwei Sätzen der Zivilprozessordnung. Zuständig ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, § 689 Abs. 2 ZPO. Und die Landesregierung darf das Mahnverfahren einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuweisen, § 689 Abs. 3 ZPO – Bayern hat davon für das ganze Land Gebrauch gemacht. Der allgemeine Gerichtsstand einer Privatperson ist ihr Wohnsitz, § 13 ZPO; der eines Unternehmens sein Sitz, § 17 Abs. 1 ZPO.

Der Schuldner sitzt nicht in Bayern

Das ändert nichts. Maßgeblich ist allein Ihr eigener Sitz. Erst wenn der Schuldner widerspricht, kommt sein Wohnort ins Spiel – dann geht die Sache an das Streitgericht, das im Antrag benannt wurde, § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO.

So kommt Ihr Antrag nach Coburg

Das Mahngericht Coburg nimmt Anträge auf drei elektronischen Wegen an: über die sicheren Übermittlungswege der Justiz (beA, beN, beBPo und OSCI-konforme Verfahren), über den Online-Mahnantrag der Länder und als Barcode-Antrag, der am Bildschirm ausgefüllt, gedruckt und per Post geschickt wird. Anträge, für die ein Vordruck vorgeschrieben ist, dürfen weder per Fax noch per E-Mail eingereicht werden – das Gericht weist darauf ausdrücklich hin.

Für uns gilt ohnehin nur die maschinell lesbare Form: Registrierte Inkassodienstleister müssen Anträge elektronisch übermitteln, sobald Vordrucke eingeführt sind, § 702 Abs. 2 ZPO. Wir bereiten Ihren Antrag auf, prüfen Katalognummer, Nebenforderungen und die Bezeichnung des Schuldners und reichen ihn beim Amtsgericht Coburg ein. Dazu gehören die Auswahl der richtigen Katalognummer und die Antwort auf eine Monierung, wenn das Gericht etwas beanstandet.

Wie schnell das Mahngericht Coburg arbeitet

Die Frage nach der Bearbeitungsdauer ist die häufigste zu diesem Gericht. Das Gesetz setzt einen Maßstab: Bei maschineller Bearbeitung sollen Eingänge spätestens an dem Arbeitstag erledigt sein, der dem Tag des Eingangs folgt, § 689 Abs. 1 ZPO. Ein vollständiger, elektronisch eingereichter Antrag verlässt das Gericht also in der Regel binnen weniger Tage als Mahnbescheid.

Was danach dauert, liegt nicht mehr in Coburg: Die Zustellung an den Schuldner besorgt die Post, und erst mit ihr beginnt die Widerspruchsfrist. Scheitert die Zustellung, weil die Anschrift nicht mehr stimmt, teilt das Gericht das mit, § 693 Abs. 2 ZPO, und eine Neuzustellung muss beantragt werden. Wie Sie die Zustellung des Mahnbescheids lesen und was bei einer Nichtzustellung zu tun ist, steht im eigenen Beitrag.

Was der Antrag beim Amtsgericht Coburg kostet

Die Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren ist bundesweit gleich; das Amtsgericht Coburg berechnet sie nicht anders als Stuttgart oder Hagen. Sie beträgt eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Beim maschinell erstellten Mahnbescheid wird sie nicht vor dem Erlass verlangt, sondern erst vor dem Vollstreckungsbescheid, § 12 Abs. 3 GKG. Die Staffel und alles, was sonst anfällt, stehen unter Kosten des Mahnbescheids.

Was kostet der Mahnbescheid bei Ihrer Forderung?

Der Streitwert ist die Hauptforderung. Zinsen, Mahnkosten und andere Nebenforderungen bleiben bei ihm außen vor, § 43 Abs. 1 GKG – in den Antrag kommen sie trotzdem.

Die Hauptforderung ohne Zinsen und Nebenkosten.

Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt?Wer Umsatzsteuer abführt, holt die Steuer auf unsere Vergütung als Vorsteuer zurück; für ihn zählt der Nettobetrag. Der Schuldner ersetzt die Umsatzsteuer nur, wenn Sie sie nicht als Vorsteuer abziehen können, § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO.

Unternehmer in der Regel ja, Privatpersonen und Kleinunternehmer nein. Der Antrag fragt danach.

AntragstellerStellen zwei Gläubiger den Antrag gemeinsam, etwa Ehegatten oder Gesellschafter, erhöht sich die Vergütung für die Antragstellung. Die Gerichtsgebühr bleibt gleich.
Ihr Schuldner istBestimmt den Zinssatz: gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers neun, § 288 BGB.
In Verzug ist der Schuldner nach Fälligkeit und Mahnung, § 286 Abs. 1 BGB. Ist ein Zahlungstermin vereinbart, braucht es keine Mahnung, § 286 Abs. 2 BGB. Bei einer Entgeltforderung tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, gegenüber Verbrauchern nur mit Hinweis in der Rechnung, § 286 Abs. 3 BGB.

Sie strecken vor

GerichtsgebührEine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Beim maschinell erstellten Mahnbescheid verlangt das Gericht sie erst vor dem Vollstreckungsbescheid, § 12 Abs. 3 GKG.
Vergütung für die AntragstellungNach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, die jeder Bevollmächtigte abrechnet; bis zu dieser Höhe ersetzt sie der Schuldner, § 13e Abs. 1 RDGWir prüfen Katalognummer und Nebenforderungen, stellen den Antrag beim zuständigen Mahngericht und überwachen die Fristen bis zum Vollstreckungsbescheid
Zusammen
Wird ein Vollstreckungsbescheid nötigWiderspricht der Schuldner nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid, spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids, § 701 ZPO. Er ist der Titel, aus dem vollstreckt wird.Vergütung für den Antrag, der aus dem Bescheid den Titel macht; auch sie geht auf den Schuldner über. Das Gericht erhebt dafür keine weitere Gebühr

Der Schuldner schuldet Ihnen dannbei berechtigter ForderungWiderspricht der Schuldner, endet das Mahnverfahren, und die Sache geht auf Antrag an das Streitgericht, § 696 Abs. 1 ZPO. Dort entsteht die volle Verfahrensgebühr von 3,0, auf die die halbe Gebühr des Mahnverfahrens angerechnet wird, Nr. 1210 KV GKG; dazu kommen die Kosten der anwaltlichen Vertretung beider Seiten. Wer unterliegt, trägt am Ende alle Kosten des Rechtsstreits, § 91 Abs. 1 ZPO – bei berechtigter Forderung also der Schuldner, auch die des Streitverfahrens.

Hauptforderung
Verzugszinsen bis heuteTaggenau vom Verzugsbeginn bis heute, für jeden Tag mit dem Basiszinssatz, der damals galt; er ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli, § 247 Abs. 1 BGB. Die Zinsen laufen bis zur Zahlung weiter.
VerfahrenskostenDie unterliegende Partei trägt die Kosten des Verfahrens, § 91 Abs. 1 ZPO. Im Mahnverfahren nimmt das Gericht die bis dahin entstandenen Kosten in den Vollstreckungsbescheid auf, § 699 Abs. 3 ZPO; sie werden mit der Hauptforderung vollstreckt.Gerichtsgebühr und Vergütung; das Gericht nimmt sie in den Vollstreckungsbescheid auf, § 699 Abs. 3 ZPO
Zusammendazu Ihre eigenen Mahnkosten, die Sie im Antrag mit angeben; die Zinsen laufen bis zur Zahlung weiter

Sie erfassen Forderung und Schuldner online, ohne Registrierung; wir prüfen den Antrag vor der Einreichung beim Mahngericht.

Mahnbescheid beantragen

Gerichtsgebühren

Gerichtsgebühren
Forderung bisGerichtsgebührVergütung AntragZusammenVollstreckungs­bescheid
500,00 €38,00 €73,54 €111,54 €36,77 €
1.000,00 €38,00 €132,80 €170,80 €57,00 €
1.500,00 €41,00 €183,86 €224,86 €80,03 €
2.000,00 €51,50 €233,24 €284,74 €104,72 €
3.000,00 €62,75 €304,05 €366,80 €140,12 €
4.000,00 €74,00 €374,85 €448,85 €175,53 €
5.000,00 €85,25 €445,66 €530,91 €210,93 €
6.000,00 €96,50 €516,46 €612,96 €246,33 €
7.000,00 €107,75 €587,27 €695,02 €281,73 €
8.000,00 €119,00 €658,07 €777,07 €317,14 €
9.000,00 €130,25 €728,88 €859,13 €352,54 €
10.000,00 €141,50 €799,68 €941,18 €387,94 €
13.000,00 €156,75 €865,13 €1.021,88 €420,67 €
16.000,00 €172,00 €930,58 €1.102,58 €453,39 €
19.000,00 €187,25 €996,03 €1.183,28 €486,12 €
22.000,00 €202,50 €1.061,48 €1.263,98 €518,84 €
25.000,00 €217,75 €1.126,93 €1.344,68 €551,57 €
30.000,00 €238,00 €1.229,27 €1.467,27 €602,74 €
35.000,00 €258,25 €1.331,61 €1.589,86 €653,91 €
40.000,00 €278,50 €1.433,95 €1.712,45 €705,08 €
45.000,00 €298,75 €1.536,29 €1.835,04 €756,25 €
50.000,00 €319,00 €1.638,63 €1.957,63 €807,42 €
65.000,00 €389,00 €1.757,04 €2.146,04 €866,62 €
80.000,00 €459,00 €1.875,44 €2.334,44 €925,82 €
95.000,00 €529,00 €1.993,85 €2.522,85 €985,02 €
110.000,00 €599,00 €2.112,25 €2.711,25 €1.044,23 €
125.000,00 €669,00 €2.230,66 €2.899,66 €1.103,43 €
140.000,00 €739,00 €2.349,06 €3.088,06 €1.162,63 €
155.000,00 €809,00 €2.467,47 €3.276,47 €1.221,83 €
170.000,00 €879,00 €2.585,87 €3.464,87 €1.281,04 €
185.000,00 €949,00 €2.704,28 €3.653,28 €1.340,24 €
200.000,00 €1.019,00 €2.822,68 €3.841,68 €1.399,44 €
230.000,00 €1.124,00 €2.989,28 €4.113,28 €1.482,74 €
260.000,00 €1.229,00 €3.155,88 €4.384,88 €1.566,04 €
Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025. Vergütung brutto einschließlich 19 % Umsatzsteuer, für einen Antragsteller, Stand 18.08.2026; für Gläubiger mit Vorsteuerabzug zählt der Nettobetrag.

Der Antrag hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Wann Ihre Forderung verjährt, zeigt der Verjährungsrechner.

Gerichtsgebühr nach dem Streitwert, Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025. Der Vollstreckungsbescheid ist mit ihr abgegolten; die Zustellungspauschale von 3,50 € nach Nr. 9002 KV GKG fällt neben ihr erst ab der elften Zustellung an. Unsere Vergütung entspricht der Anwaltsvergütung für dieselbe Tätigkeit, brutto einschließlich 19 % Umsatzsteuer, für einen Antragsteller, Stand 18.08.2026; die Beträge für zwei Antragsteller stehen unter Kosten und Gebühren. Verzugszinsen taggenau mit dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, Stand 1. Juli 2026, fünf Prozentpunkte darüber gegenüber Verbrauchern und neun bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers, § 288 BGB; die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB ist auf unsere Vergütung anzurechnen und deshalb nicht gesondert aufgeführt. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, zeigt der Rechner die Vergütung netto: Die Umsatzsteuer holen Sie als Vorsteuer zurück, und der Schuldner ersetzt sie nur, wenn Sie sie nicht abziehen können, § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO. Bei berechtigter Forderung trägt der Schuldner die Kosten, § 91 Abs. 1 ZPO; sie werden in den Vollstreckungsbescheid aufgenommen, § 699 Abs. 3 ZPO. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Rechtsberatung.

Im Erfolgsfall trägt der Schuldner die Gerichtsgebühr, denn sie wird in den Vollstreckungsbescheid aufgenommen, § 699 Abs. 3 ZPO. Dasselbe gilt für Verzugszinsen und unsere Vergütung, soweit sie erstattungsfähig ist. Widerspricht der Schuldner und verliert er im streitigen Verfahren, gilt das ebenso; verlieren Sie, bleiben die Kosten bei Ihnen. Eine Zusage über den Ausgang können und dürfen wir nicht geben.

Nach dem Mahnbescheid: Widerspruch, Vollstreckungsbescheid, Streitgericht

Mit dem Mahnbescheid fordert das Gericht den Schuldner auf, binnen zwei Wochen zu zahlen oder zu widersprechen, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Bleibt beides aus, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid – nicht vor Ablauf der Frist, § 699 Abs. 1 ZPO, und binnen sechs Monaten, § 701 ZPO. Widerspricht der Schuldner, unterrichtet uns das Gericht, § 695 ZPO, und auf Antrag geht die Sache an das Streitgericht ab, § 696 Abs. 1 ZPO. Das ist dann nicht mehr Coburg, sondern das Gericht am Sitz des Schuldners, das im Mahnantrag benannt wurde.

Auch gegen den Vollstreckungsbescheid gibt es ein Rechtsmittel, den Einspruch; er steht einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich, § 700 Abs. 1 ZPO, und ist ein Vollstreckungstitel, § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Was der Vollstreckungsbescheid im Einzelnen bewirkt und wie es zur Zwangsvollstreckung weitergeht, erklärt der Ratgeber dazu.

Amtsgericht Coburg: Anschrift und Kontakt des Mahngerichts

Das Zentrale Mahngericht für Bayern sitzt in der Heiligkreuzstraße in Coburg; Post erreicht es über die eigene Postanschrift.

KontaktAmtsgericht Coburg
GerichtAmtsgericht Coburg – Zentrales Mahngericht für Bayern
AnschriftHeiligkreuzstraße 22, 96450 Coburg
Postanschrift96441 Coburg
Telefon09561 878-5
Fax09621 962414-232
E-Mail[email protected] (für Rückfragen, nicht für Anträge)

Für Rückfragen zu einem laufenden Verfahren nennen Sie stets das Geschäftszeichen aus dem Mahnbescheid. Wer uns beauftragt hat, braucht das Gericht nicht selbst zu kontaktieren: Den Schriftverkehr führen wir.

Häufige Fragen

Ist das Amtsgericht Coburg auch für München und Nürnberg zuständig?

Ja. Für jeden Antragsteller mit Sitz oder Wohnsitz in Bayern ist das Amtsgericht Coburg das Mahngericht, § 689 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit der Zuweisung nach § 689 Abs. 3 ZPO – gleich ob München, Nürnberg oder ein Dorf im Allgäu.

Mein Schuldner wohnt in Hamburg, ich in Bayern. Welches Gericht ist zuständig?

Coburg. Die Zuständigkeit des Mahngerichts richtet sich nach dem Antragsteller. Widerspricht der Schuldner, geht die Sache an das Streitgericht in Hamburg, das im Antrag benannt wurde, § 696 Abs. 1 ZPO.

Mein Schuldner sitzt in Sachsen, ich in Bayern. Coburg oder Aschersleben?

Coburg. Das Mahngericht richtet sich nach Ihrem Sitz, § 689 Abs. 2 ZPO. Das Mahngericht Aschersleben wäre zuständig, wenn Sie selbst in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen ansässig wären.

Ist das Mahngericht dasselbe wie das Amtsgericht Coburg?

Es ist eine Abteilung des Amtsgerichts Coburg mit eigener Anschrift, eigener Telefonnummer und eigener Poststelle. Für Fragen zu Mahnverfahren wenden Sie sich an das Zentrale Mahngericht, nicht an die allgemeine Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Kann ich den Antrag per Fax oder E-Mail nach Coburg schicken?

Nein. Anträge mit Vordruckzwang dürfen weder per Fax noch per E-Mail eingereicht werden, § 703c Abs. 2 ZPO in Verbindung mit den Hinweisen des Gerichts. Zugelassen sind die sicheren Übermittlungswege, der Online-Mahnantrag und der Barcode-Antrag.

Wie lange dauert es, bis der Mahnbescheid aus Coburg kommt?

Das Gesetz verlangt bei maschineller Bearbeitung die Erledigung spätestens am Arbeitstag nach dem Eingang, § 689 Abs. 1 ZPO. Die Zeit bis zur Zustellung beim Schuldner hängt von der Post und von der Richtigkeit der Anschrift ab.

Was passiert, wenn das Mahngericht Coburg meinen Antrag moniert?

Vor einer Zurückweisung muss das Gericht Sie hören, § 691 Abs. 1 ZPO. Praktisch heißt das: Es beanstandet einzelne Angaben und gibt Gelegenheit zur Berichtigung. Wie eine Monierung aussieht und wie Sie antworten, zeigt der Beitrag dazu.

Kann ich den Mahnbescheid in Bayern online beantragen?

Ja, für jeden Antragsteller mit Sitz in Bayern: Das Zentrale Mahngericht Coburg nimmt den Online-Mahnantrag der Länder, den Barcode-Antrag und die sicheren Übermittlungswege an. Über uns geben Sie Forderung und Schuldner ein, wir prüfen die Angaben und reichen elektronisch in Coburg ein, § 702 Abs. 2 ZPO.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite informiert allgemein zum genannten Stand und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind das Gesetz und die Auskunft des zuständigen Gerichts.