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Zentrales Mahngericht · Bayern

Amtsgericht Coburg: Mahngericht für ganz Bayern

Stand
08.09.2026
Rechtsgrundlage
§ 689 Abs. 3 ZPO

Das Amtsgericht Coburg ist das Zentrale Mahngericht für Bayern: Jeder Antrag auf einen Mahnbescheid, dessen Antragsteller in Bayern wohnt oder seinen Sitz hat, geht dorthin - gleich, wo in Deutschland der Schuldner sitzt.

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Coburg - Zentrales Mahngericht für Bayern Heiligkreuzstraße 22 96450 Coburg
Postanschrift
96441 Coburg
Fax
09621 962414-232

Zuständig für

Zuständigkeitsgebiet des Amtsgericht Coburg: Mahngericht für ganz BayernHervorgehoben: Bayern.
  • Bayern

Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO. Alle Mahngerichte nach Bundesland

Einreichung

  • Online-Mahnantrag
  • Barcode-Mahnantrag
  • EGVP / sichere Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, OSCI)

Ist das Amtsgericht Coburg Ihr Mahngericht?

Maßgeblich ist Ihr eigener Sitz oder Wohnsitz als Antragsteller, § 689 Abs. 2 ZPO - nicht der des Schuldners.

Fünf Ziffern. Oder wählen Sie Ihr Bundesland.

Ich wohne nicht in Deutschland.

Amtsgericht Coburg als Mahngericht: für wen es arbeitet

Landeswappen Bayern Bayern
Landeswappen von Bayern - das Mahngericht arbeitet für Antragsteller aus diesem Land.

Für die Stadt und den Landkreis Coburg ist das Amtsgericht ein gewöhnliches Amtsgericht. Daneben trägt es eine zweite Aufgabe, die weit über Oberfranken hinausreicht: Als Zentrales Mahngericht bearbeitet es die Mahnverfahren der Antragsteller, die in Bayern ansässig sind. Wer also in München eine offene Rechnung hat, in Augsburg eine Werklohnforderung, in Regensburg oder Würzburg einen unbezahlten Auftrag oder in Passau eine ausstehende Miete, bekommt seinen Mahnbescheid aus Coburg.

Rechtlich folgt das aus zwei Sätzen der Zivilprozessordnung. Zuständig ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, § 689 Abs. 2 ZPO. Und die Landesregierung darf das Mahnverfahren einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuweisen, § 689 Abs. 3 ZPO – Bayern hat davon für das ganze Land Gebrauch gemacht. Der allgemeine Gerichtsstand einer Privatperson ist ihr Wohnsitz, § 13 ZPO; der eines Unternehmens sein Sitz, § 17 Abs. 1 ZPO.

Der Schuldner sitzt nicht in Bayern

Das ändert nichts, solange er in Deutschland sitzt. Maßgeblich ist Ihr eigener Sitz, § 689 Abs. 2 ZPO; für einen Schuldner ohne Gerichtsstand im Inland gilt § 703d Abs. 2 ZPO. Erst wenn der Schuldner widerspricht, kommt sein Wohnort ins Spiel – dann geht die Sache an das Streitgericht, das im Antrag benannt wurde, § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO.

So kommt Ihr Antrag nach Coburg

Das Mahngericht Coburg nimmt Anträge auf drei elektronischen Wegen an: über die sicheren Übermittlungswege der Justiz (beA, beN, beBPo und OSCI-konforme Verfahren), über den Online-Mahnantrag der Länder und als Barcode-Antrag, der am Bildschirm ausgefüllt, gedruckt und per Post geschickt wird. Anträge, für die ein Vordruck vorgeschrieben ist, dürfen weder per Fax noch per E-Mail eingereicht werden – das Gericht weist darauf ausdrücklich hin.

Für uns gilt ohnehin nur die maschinell lesbare Form: Registrierte Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen müssen Anträge in nur maschinell lesbarer Form übermitteln, soweit dafür maschinell bearbeitbare Formulare eingeführt sind, § 702 Abs. 2 ZPO. Wir bereiten Ihren Antrag auf, prüfen Katalognummer, Nebenforderungen und die Bezeichnung des Schuldners und reichen ihn beim Amtsgericht Coburg ein. Dazu gehören die Auswahl der richtigen Katalognummer und die Antwort auf eine Monierung, wenn das Gericht etwas beanstandet.

Wie schnell das Mahngericht Coburg arbeitet

Die Frage nach der Bearbeitungsdauer ist die häufigste zu diesem Gericht. Das Gesetz setzt einen Maßstab: Bei maschineller Bearbeitung sollen Eingänge spätestens an dem Arbeitstag erledigt sein, der dem Tag des Eingangs folgt, § 689 Abs. 1 ZPO. Ein vollständiger, elektronisch eingereichter Antrag verlässt das Gericht also in der Regel binnen weniger Tage als Mahnbescheid.

Was danach dauert, liegt nicht mehr in Coburg: Die Zustellung an den Schuldner besorgt die Post, und erst mit ihr beginnt die Widerspruchsfrist. Von der Zustellung unterrichtet das Gericht den Antragsteller, § 693 Abs. 2 ZPO. Scheitert sie, weil die Anschrift nicht mehr stimmt, kommt eine Nichtzustellungsnachricht, und eine Neuzustellung muss beantragt werden. Wie Sie die Zustellung des Mahnbescheids lesen und was bei einer Nichtzustellung zu tun ist, steht im eigenen Beitrag.

Was der Antrag beim Amtsgericht Coburg kostet

Die Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren ist bundesweit gleich; das Amtsgericht Coburg berechnet sie nicht anders als Stuttgart oder Hagen. Sie beträgt eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Beim maschinell erstellten Mahnbescheid hängt nicht schon sein Erlass von der Zahlung ab, sondern erst der Vollstreckungsbescheid, § 12 Abs. 3 GKG. Die Staffel und alles, was sonst anfällt, stehen unter Kosten des Mahnbescheids.

Was kostet der Mahnbescheid bei Ihrer Forderung?

Der Streitwert ist die Hauptforderung. Zinsen, Mahnkosten und andere Nebenforderungen bleiben bei ihm außen vor, § 43 Abs. 1 GKG – in den Antrag kommen sie trotzdem.

Die Hauptforderung ohne Zinsen und Nebenkosten.

Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt?Wer Umsatzsteuer abführt, holt die Steuer auf unsere Vergütung als Vorsteuer zurück; für ihn zählt der Nettobetrag. Der Schuldner ersetzt die Umsatzsteuer nur, wenn Sie sie nicht als Vorsteuer abziehen können, § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO.

Unternehmer in der Regel ja, Privatpersonen und Kleinunternehmer nein. Der Antrag fragt danach.

AntragstellerStellen zwei Gläubiger den Antrag gemeinsam, etwa Ehegatten oder Gesellschafter, erhöht sich die Vergütung für den Antrag. Die Gerichtsgebühr bleibt gleich.
Ihr Schuldner istBestimmt den Zinssatz: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 1 BGB, neun bei Entgeltforderungen aus einem Geschäft, an dem kein Verbraucher beteiligt ist – auch Sie nicht, § 288 Abs. 2 BGB.
Sie selbst haben gehandeltNeun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gibt es nur, wenn an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist, § 288 Abs. 2 BGB – auch Sie nicht. Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft als natürliche Person zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder gewerblich noch selbständig beruflich sind, § 13 BGB. Ohne Ihre Angabe rechnet der Rechner mit fünf Prozentpunkten.
In Verzug ist der Schuldner nach Fälligkeit und Mahnung, § 286 Abs. 1 BGB. Ist ein Zahlungstermin nach dem Kalender vereinbart, braucht es keine Mahnung, § 286 Abs. 2 BGB; ein Datum, das nur auf der Rechnung steht, genügt dafür nicht. Bei einer Entgeltforderung kommt der Schuldner spätestens in Verzug, wenn er nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt, gegenüber Verbrauchern nur mit Hinweis darauf in der Rechnung, § 286 Abs. 3 BGB.

Sie strecken vor

GerichtsgebührEine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Beim maschinell erstellten Mahnbescheid soll erst der Vollstreckungsbescheid nach Zahlung ergehen, nicht schon der Mahnbescheid, § 12 Abs. 3 GKG. Zustellungskosten kommen nicht dazu: Die Pauschale nach Nr. 9002 KV GKG greift erst ab der elften Zustellung.–
Vergütung für den AntragNach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes; bis zu dieser Höhe kann der Gläubiger sie vom Schuldner ersetzt verlangen, § 13e Abs. 1 RDG. Unsere Staffel, Stand 18.08.2026. Die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB ist auf einen Ersatz von Kosten der Rechtsverfolgung anzurechnen; wir führen sie deshalb nicht gesondert auf.Wir prüfen den Antrag, stellen ihn beim zuständigen Mahngericht und überwachen die Fristen bis zum Vollstreckungsbescheid–
Zusammen–
Wird ein Vollstreckungsbescheid nötigWiderspricht der Schuldner nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid, spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids, § 701 ZPO. Er ist der Titel, aus dem vollstreckt wird. Eine weitere Gerichtsgebühr erhebt das Gericht dafür nicht.für den zweiten Antrag, der aus dem Bescheid den Titel macht–

Der Schuldner schuldet Ihnen dannbei berechtigter ForderungWiderspricht der Schuldner, ergeht insoweit kein Vollstreckungsbescheid; die Sache geht auf Antrag einer Partei an das Streitgericht, § 696 Abs. 1 ZPO. Dort entsteht die Verfahrensgebühr von 3,0, auf die die halbe Gebühr des Mahnverfahrens angerechnet wird, Nr. 1210 KV GKG; dazu kommen gegebenenfalls Kosten anwaltlicher Vertretung. Wer unterliegt, trägt die notwendigen Kosten des Rechtsstreits, § 91 Abs. 1 ZPO – bei berechtigter Forderung also der Schuldner, auch die des Streitverfahrens.

Hauptforderung–
Verzugszinsen bis heuteTaggenau ab dem Tag nach dem Verzugsbeginn, entsprechend § 187 Abs. 1 BGB, bis heute oder zum gewählten Stichtag, für jeden Tag mit dem Basiszinssatz, der damals galt; er ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli, § 247 Abs. 1 BGB. Die Zinsen laufen bis zur Zahlung weiter.–
VerfahrenskostenDie unterliegende Partei trägt die Kosten des Verfahrens, § 91 Abs. 1 ZPO. Im Mahnverfahren nimmt das Gericht die bis dahin entstandenen Kosten in den Vollstreckungsbescheid auf, § 699 Abs. 3 ZPO; sie werden mit der Hauptforderung vollstreckt.Gerichtsgebühr und Vergütung–
Zusammendazu Ihre Mahnkosten nach Eintritt des Verzugs, die Sie im Antrag mit angeben–
Wird ein Vollstreckungsbescheid nötigauch diese Vergütung nimmt das Gericht in den Bescheid auf, § 699 Abs. 3 ZPO–

Sie erfassen Forderung und Schuldner online, ohne Registrierung; wir prüfen den Antrag vor der Einreichung beim Mahngericht.

Mahnbescheid beantragen

Gerichtsgebühren

Gerichtsgebühren
Forderung bisGerichtsgebührVergütung AntragZusammenVollstreckungs­bescheid
500,00 €38,00 €73,54 €111,54 €36,77 €
1.000,00 €38,00 €132,80 €170,80 €57,00 €
1.500,00 €41,00 €183,86 €224,86 €80,03 €
2.000,00 €51,50 €233,24 €284,74 €104,72 €
3.000,00 €62,75 €304,05 €366,80 €140,12 €
4.000,00 €74,00 €374,85 €448,85 €175,53 €
5.000,00 €85,25 €445,66 €530,91 €210,93 €
6.000,00 €96,50 €516,46 €612,96 €246,33 €
7.000,00 €107,75 €587,27 €695,02 €281,73 €
8.000,00 €119,00 €658,07 €777,07 €317,14 €
9.000,00 €130,25 €728,88 €859,13 €352,54 €
10.000,00 €141,50 €799,68 €941,18 €387,94 €
13.000,00 €156,75 €865,13 €1.021,88 €420,67 €
16.000,00 €172,00 €930,58 €1.102,58 €453,39 €
19.000,00 €187,25 €996,03 €1.183,28 €486,12 €
22.000,00 €202,50 €1.061,48 €1.263,98 €518,84 €
25.000,00 €217,75 €1.126,93 €1.344,68 €551,57 €
30.000,00 €238,00 €1.229,27 €1.467,27 €602,74 €
35.000,00 €258,25 €1.331,61 €1.589,86 €653,91 €
40.000,00 €278,50 €1.433,95 €1.712,45 €705,08 €
45.000,00 €298,75 €1.536,29 €1.835,04 €756,25 €
50.000,00 €319,00 €1.638,63 €1.957,63 €807,42 €
65.000,00 €389,00 €1.757,04 €2.146,04 €866,62 €
80.000,00 €459,00 €1.875,44 €2.334,44 €925,82 €
95.000,00 €529,00 €1.993,85 €2.522,85 €985,02 €
110.000,00 €599,00 €2.112,25 €2.711,25 €1.044,23 €
125.000,00 €669,00 €2.230,66 €2.899,66 €1.103,43 €
140.000,00 €739,00 €2.349,06 €3.088,06 €1.162,63 €
155.000,00 €809,00 €2.467,47 €3.276,47 €1.221,83 €
170.000,00 €879,00 €2.585,87 €3.464,87 €1.281,04 €
185.000,00 €949,00 €2.704,28 €3.653,28 €1.340,24 €
200.000,00 €1.019,00 €2.822,68 €3.841,68 €1.399,44 €
230.000,00 €1.124,00 €2.989,28 €4.113,28 €1.482,74 €
260.000,00 €1.229,00 €3.155,88 €4.384,88 €1.566,04 €
Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025. Vergütung nach unserer Staffel, Stand 18.08.2026; die Spalte zeigt brutto oder netto, wie im Rechner gewählt.

Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, bei demnächst folgender Zustellung schon ab Eingang des Antrags, § 167 ZPO. Wann Ihre Forderung verjährt, zeigt der Verjährungsrechner.

Gerichtsgebühr nach dem Streitwert, Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025; Verzugszinsen mit dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, Stand 1. Juli 2026. Alle Beträge stehen unter Kosten und Gebühren. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Rechtsberatung.

Im Erfolgsfall trägt der Schuldner die Gerichtsgebühr, denn sie wird in den Vollstreckungsbescheid aufgenommen, § 699 Abs. 3 ZPO. Dasselbe gilt für Verzugszinsen und unsere Vergütung, soweit sie erstattungsfähig ist. Widerspricht der Schuldner und verliert er im streitigen Verfahren, gilt das ebenso; verlieren Sie, bleiben die Kosten bei Ihnen. Eine Zusage über den Ausgang können und dürfen wir nicht geben.

Nach dem Mahnbescheid: Widerspruch, Vollstreckungsbescheid, Streitgericht

Mit dem Mahnbescheid fordert das Gericht den Schuldner auf, binnen zwei Wochen zu zahlen oder zu widersprechen, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Bleibt beides aus, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid – nicht vor Ablauf der Frist, § 699 Abs. 1 ZPO, und binnen sechs Monaten ab Zustellung des Mahnbescheids, § 701 ZPO. Widerspricht der Schuldner, unterrichtet uns das Gericht, § 695 ZPO, und auf Antrag geht die Sache an das Streitgericht ab, § 696 Abs. 1 ZPO. Das ist das im Mahnantrag benannte Gericht, in der Regel das am Sitz des Schuldners.

Auch gegen den Vollstreckungsbescheid gibt es einen Rechtsbehelf, den Einspruch. Der Vollstreckungsbescheid selbst steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich, § 700 Abs. 1 ZPO, und ist ein Vollstreckungstitel, § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Was der Vollstreckungsbescheid im Einzelnen bewirkt und wie es zur Zwangsvollstreckung weitergeht, erklärt der Ratgeber dazu.

Amtsgericht Coburg: Anschrift und Kontakt des Mahngerichts

Das Zentrale Mahngericht für Bayern sitzt in der Heiligkreuzstraße in Coburg; Post erreicht es über die eigene Postanschrift.

KontaktAmtsgericht Coburg
GerichtAmtsgericht Coburg – Zentrales Mahngericht für Bayern
AnschriftHeiligkreuzstraße 22, 96450 Coburg
Postanschrift96441 Coburg
Telefon09561 878-5
Fax09621 962414-232
E-Mailpoststelle.zentrales.mahngericht@ag-co.bayern.de (für Rückfragen, nicht für Anträge)

Für Rückfragen zu einem laufenden Verfahren nennen Sie stets das Geschäftszeichen aus dem Mahnbescheid. Wer uns beauftragt hat, braucht das Gericht nicht selbst zu kontaktieren: Den Schriftverkehr führen wir.

Häufige Fragen

Ist das Amtsgericht Coburg auch für München und Nürnberg zuständig?

Ja. Für jeden Antragsteller mit Sitz oder Wohnsitz in Bayern ist das Amtsgericht Coburg das Mahngericht, § 689 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit der Zuweisung nach § 689 Abs. 3 ZPO – gleich ob München, Nürnberg oder ein Dorf im Allgäu.

Mein Schuldner wohnt in Hamburg, ich in Bayern. Welches Gericht ist zuständig?

Coburg. Die Zuständigkeit des Mahngerichts richtet sich nach dem Antragsteller. Widerspricht der Schuldner, geht die Sache an das Streitgericht in Hamburg, das im Antrag benannt wurde, § 696 Abs. 1 ZPO.

Mein Schuldner sitzt in Sachsen, ich in Bayern. Coburg oder Aschersleben?

Coburg. Das Mahngericht richtet sich nach Ihrem Sitz, § 689 Abs. 2 ZPO. Das Mahngericht Aschersleben wäre zuständig, wenn Sie selbst in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen ansässig wären.

Ist das Mahngericht dasselbe wie das Amtsgericht Coburg?

Es ist eine Abteilung des Amtsgerichts Coburg mit eigener Anschrift, eigener Telefonnummer und eigener Poststelle. Für Fragen zu Mahnverfahren wenden Sie sich an das Zentrale Mahngericht, nicht an die allgemeine Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Kann ich den Antrag per Fax oder E-Mail nach Coburg schicken?

Nein. Wo ein Formular eingeführt ist, muss es benutzt werden, § 703c Abs. 2 ZPO; Fax und E-Mail schließt das Gericht dafür ausdrücklich aus. Zugelassen sind die sicheren Übermittlungswege, der Online-Mahnantrag und der Barcode-Antrag.

Wie lange dauert es, bis der Mahnbescheid aus Coburg kommt?

Nach dem Gesetz sollen Eingänge bei maschineller Bearbeitung spätestens am Arbeitstag nach dem Eingang erledigt sein, § 689 Abs. 1 ZPO. Die Zeit bis zur Zustellung beim Schuldner hängt von der Post und von der Richtigkeit der Anschrift ab.

Was passiert, wenn das Mahngericht Coburg meinen Antrag moniert?

Vor einer Zurückweisung muss das Gericht Sie hören, § 691 Abs. 1 ZPO. Praktisch heißt das: Es beanstandet einzelne Angaben und gibt Gelegenheit zur Berichtigung. Wie eine Monierung aussieht und wie Sie antworten, zeigt der Beitrag dazu.

Kann ich den Mahnbescheid in Bayern online beantragen?

Ja, für jeden Antragsteller mit Sitz in Bayern: Das Zentrale Mahngericht Coburg nimmt den Online-Mahnantrag der Länder, den Barcode-Antrag und die sicheren Übermittlungswege an. Über uns geben Sie Forderung und Schuldner ein, wir prüfen die Angaben und reichen elektronisch in Coburg ein, § 702 Abs. 2 ZPO.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite informiert allgemein zum genannten Stand und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir prüfen sie sorgfältig, eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir trotzdem nicht. Maßgeblich sind das Gesetz und die Auskunft des zuständigen Gerichts.