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Mahnbescheid online beantragen
Über uns

Recht haben reicht nicht. Man muss es auch bekommen.

Wir sind registrierter Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen und auf das gerichtliche Mahnverfahren spezialisiert. Sie geben Ihre Forderung online ein, wir stellen den Antrag elektronisch beim zuständigen Mahngericht und begleiten das Verfahren bis zum Vollstreckungsbescheid und zur Zwangsvollstreckung.

Dabei kann viel schiefgehen. Das Mahngericht beanstandet einen fehlerhaften Antrag, und das Verfahren steht, bis die Beanstandung behoben ist. Oder er geht durch, aber mit weniger, als Ihnen zusteht: ohne Zinsen ab Verzug, ohne die Pauschale, wo sie zusteht, und ohne den Ersatz Ihrer Kosten durch den Schuldner.

Wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag vollständig ist und alles darin steht, was Ihnen zusteht.

Mahnbescheid beantragen

Mahnbescheid des Amtsgerichts Hagen über 486,32 € aus Warenlieferung, mit Kosten und Zinsen 639,58 €.

Warum es uns gibt

Das gerichtliche Mahnverfahren ist für Leute gebaut, die jeden Tag damit arbeiten. Die meisten Gläubiger tun das nicht, und sie sollten es auch nicht müssen.

  • Damit der Antrag durchgeht

    Fast jeder Antrag muss diese Fragen richtig beantworten. Eine falsche Antwort führt zur Beanstandung oder kostet Geld.

    • Ab wann laufen Zinsen?
    • Welche Mahnkosten trägt der Schuldner?
    • Welche Anspruchsart aus dem Katalog passt?
    • Was ist, wenn keine Anspruchsart passt?
    • Welches Gericht wäre im Streitfall zuständig?

    Das sind fünf von vielen. Gründe für eine Beanstandung oder dafür, Geld zu verschenken, gibt es zahlreiche weitere.

  • Mehr als die Rechnung

    Ist kein Verbraucher beteiligt, stehen Ihnen bei einer Entgeltforderung ab Verzug Zinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und eine Pauschale von 40,00 € zu. Unter Kaufleuten laufen aus beiderseitigen Handelsgeschäften schon ab Fälligkeit Zinsen, bis zum Verzug 5 % im Jahr, § 353 HGB und § 352 Abs. 1 HGB. Gegenüber Verbrauchern sind es fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, ohne Pauschale. Wir tragen beides aus Ihren Angaben in den Antrag ein, den Zins als Aufschlag auf den Basiszinssatz, wie § 288 BGB ihn bemisst.

    Wir beantragen alles, was Ihnen zusteht, und die Zinsen laufen bis zum Tag der Zahlung weiter.

  • Im Erfolgsfall kostenneutral

    Ist Ihre Forderung berechtigt, hat der Schuldner Ihnen ebenfalls die Kosten des Verfahrens zu erstatten: die Gerichtsgebühr, unsere Vergütung und Ihre Auslagen. Sie stehen im Mahnbescheid und im Vollstreckungsbescheid und werden mit der Forderung eingezogen.

    Was das Verfahren kostet, sehen Sie schon vor dem Absenden, und erst mit Ihrer ausdrücklichen Bestätigung geht der Auftrag los.

  • Verjährung rechtzeitig gestoppt

    Die meisten Forderungen verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem sie entstanden sind und Sie Forderung und Schuldner kannten oder hätten kennen müssen, § 195 BGB und § 199 Abs. 1 BGB. Mit der Zustellung des Mahnbescheids ist die Verjährung gehemmt. Stellt das Gericht demnächst zu, wirkt das auf den Tag des Antrags zurück, § 167 ZPO.

    Eine Rechnung aus dem Jahr 2023 verjährt also mit Ablauf des 31.12.2026. Gerade zum Jahresende zählt jeder Tag.

  • Bundesweit, an jedem Mahngericht

    Zuständig ist das Mahngericht für Ihren Sitz, nicht das am Wohnsitz oder Geschäftssitz des Schuldners. Welches Gericht das ist, legt jedes Bundesland selbst fest.

    Leben Sie im Ausland oder sitzt Ihr Unternehmen dort, beantragen wir den Mahnbescheid gegen Ihren Schuldner in Deutschland trotzdem. Zuständig ist dann das zentrale Mahngericht für Antragsteller aus dem Ausland, das Amtsgericht Wedding in Berlin. Ihren Antrag reichen wir immer beim zuständigen Mahngericht ein.

  • Bis zum Titel und darüber hinaus

    Widerspricht der Schuldner nicht, beantragen wir nach Ablauf der Frist den Vollstreckungsbescheid. Er steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich, § 700 Abs. 1 ZPO, und ist er rechtskräftig, verjährt die Forderung erst in 30 Jahren, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB.

    Zahlt der Schuldner trotzdem nicht, beauftragen wir für Sie die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht.

Wer bei uns daran arbeitet

An Ihrem Vorgang arbeiten die Fallbearbeitung, der Kundenservice, die Gerichtspost und unsere eigene Softwareentwicklung, zusammen rund zehn Personen in Berlin-Mitte und remote.

  • Fallbearbeitung

    Langjährige Praxis mit den Mahngerichten

    Ihren Vorgang bearbeiten Kolleginnen und Kollegen, die seit vielen Jahren Forderungen gerichtlich durchsetzen. Vom Antrag bis zum Vollstreckungstitel kümmern wir uns um das Mahnverfahren und unterstützen Sie auch bei der Zwangsvollstreckung:

    • Ihre Angaben auf Schlüssigkeit prüfen und um Zinsen, Verzugspauschale und Kosten ergänzen
    • Den Antrag elektronisch einreichen, wie es § 702 Abs. 2 ZPO für registrierte Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen vorschreibt
    • Monierungen des Gerichts fristgerecht beantworten
    • Erreicht der Mahnbescheid den Schuldner nicht, die Neuzustellung an seine neue Anschrift beantragen
    • Nach Ablauf der Widerspruchsfrist den Vollstreckungsbescheid beantragen
    • Die Zwangsvollstreckung einleiten, wenn der Schuldner trotz Titel nicht zahlt

    Mahnbescheid beantragen

  • Kundenservice

    Persönlich erreichbar

    Am schnellsten per E-Mail an [email protected], auch am Telefon. Mit Fragen vor dem Auftrag und zu jedem laufenden Vorgang.

  • Gerichtspost

    Kein Schreiben bleibt liegen

    Zustellungsnachricht, Monierung, Widerspruch, Vollstreckungsbescheid usw. usf.: Was das Mahngericht schickt, landet bei Ihrem Vorgang, wird dort bearbeitet und steht Ihnen zum Herunterladen bereit.

  • Eigene Software

    Ihr Verfahren jederzeit im Blick

    Ihr Antrag geht per elektronischen Rechtsverkehr schnell und unkompliziert an das Gericht. Den Stand Ihres Verfahrens und jedes Dokument des Gerichts können Sie bei uns jederzeit online einsehen. Die dafür nötige Software entwickeln wir selbst und passen sie an, sobald sich ein Gesetz oder die Vorgaben der Mahngerichte ändern.

Registriert, versichert, beaufsichtigt

Hinter mahnbescheid.de steht die COM Claims GmbH. Sie ist beim Bundesamt für Justiz als Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen registriert, § 10 Abs. 1 RDG. Damit vertreten wir Sie vor dem Mahngericht und in der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, § 79 Abs. 2 ZPO.

Für Vermögensschäden sind wir versichert, bei der ALLCURA Versicherungs-AG, und die Aufsicht führt das Bundesamt für Justiz. Widerspricht der Schuldner, melden wir Ihnen das und übergeben Ihnen den Fall mit allen Unterlagen, damit Sie oder Ihr Anwalt im streitigen Verfahren nahtlos weitermachen können.

Zusagen können wir, dass Ihr Antrag vollständig ist, an das richtige Gericht geht und keine Frist abläuft, ohne dass Sie davon wissen. Ob der Schuldner zahlen kann, kann niemand versprechen, wir auch nicht. Wir können Sie aber bestmöglich unterstützen, damit Sie Ihre offenen Forderungen endlich beitreiben können.

  • Rechtsträger COM Claims GmbH Amtsgericht Cottbus, HRB 19657 CB
  • Registrierung § 10 Abs. 1 RDG Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz, Az. VII 5 - 2026 0000 5842
  • Aufsicht Bundesamt für Justiz Referat VII 5 (RDG), Bonn

Alle Angaben im Impressum

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