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Zentrales Mahngericht · Bremen

Mahngericht Bremen: zuständig für das Land Bremen

Stand
08.09.2026
Rechtsgrundlage
§ 689 Abs. 3 ZPO

Das kleinste Land hat ein eigenes Mahngericht: Die Mahnabteilung des Amtsgerichts Bremen in der Ostertorstraße erlässt die Mahnbescheide für Antragsteller aus Bremen und Bremerhaven. Wer im niedersächsischen Umland sitzt, gehört nicht dazu, so nah die Stadtgrenze auch liegt.

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Bremen - Mahnabteilung, zentrales Mahngericht für das Land Bremen Ostertorstr. 25-31 28195 Bremen
Fax
0421 496-34851
Sprechzeiten
Telefonische Servicezeit: Montag bis Freitag 9:00 bis 12:30 Uhr

Zuständig für

Zuständigkeitsgebiet des Mahngericht Bremen: zuständig für das Land BremenHervorgehoben: Bremen.
  • Bremen

Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO. Alle Mahngerichte nach Bundesland

Einreichung

  • Online-Mahnantrag
  • Barcode-Mahnantrag
  • EGVP / sichere Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, OSCI)

Ist das Amtsgericht Bremen Ihr Mahngericht?

Maßgeblich ist Ihr eigener Sitz oder Wohnsitz als Antragsteller, § 689 Abs. 2 ZPO - nicht der des Schuldners.

Fünf Ziffern. Oder wählen Sie Ihr Bundesland.

Ich wohne nicht in Deutschland.

Mahngericht Bremen: Stadt, Bremerhaven und die Grenze zum Umland

Landeswappen Bremen Bremen
Landeswappen von Bremen - das Mahngericht arbeitet für Antragsteller aus diesem Land.

Die Freie Hansestadt Bremen besteht aus zwei Städten, die sechzig Kilometer auseinanderliegen, und beide gehören zu einem Mahngericht: der Mahnabteilung des Amtsgerichts Bremen. Das Land hat das Mahnverfahren dort gebündelt, wie § 689 Abs. 3 ZPO es zulässt. Eine Reederei aus Bremerhaven, ein Steuerbüro in der Neustadt und eine Vermieterin aus Vegesack stellen ihren Antrag deshalb beim selben Gericht, § 689 Abs. 2 ZPO.

Die Grenze verläuft entlang der Landesgrenze, nicht entlang des Stadtgebiets, wie man es erlebt. Delmenhorst, Stuhr, Weyhe, Achim, Lilienthal und Schwanewede sind Niedersachsen; Antragsteller von dort gehören zum Mahngericht Uelzen, auch wenn ihre Kunden in Bremen sitzen. Umgekehrt bleibt ein Bremer Gläubiger bei Bremen, selbst wenn sein Schuldner in Oldenburg wohnt. Der Sitz des Schuldners entscheidet erst nach einem Widerspruch, welches Streitgericht zuständig wird. Hat ein Gläubiger gar keinen Sitz in Deutschland, etwa eine Reederei mit Sitz in Rotterdam, ist bundesweit das Amtsgericht Wedding zuständig, § 689 Abs. 2 ZPO.

Der Antrag an die Mahnabteilung

Die Mahnabteilung nimmt Anträge über die sicheren Übermittlungswege der Justiz (beA, beN, beBPo und OSCI-konforme Verfahren), über den Online-Mahnantrag der Länder und als Barcode-Antrag an. Die E-Mail-Adresse der Abteilung ist für Rückfragen da, nicht für Verfahrensanträge; Vordruckanträge per Fax sind ausgeschlossen. Als registrierter Inkassodienstleister reichen wir maschinell lesbar ein, § 702 Abs. 2 ZPO.

Für den Antrag gilt in Bremen dasselbe wie überall: Der Antragsgegner muss mit vollständiger Bezeichnung angegeben werden, § 690 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, und der Anspruch so, dass er sich von anderen unterscheiden lässt, § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Das Streitgericht, § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, ist bei einem Schuldner aus Bremen häufig wieder das Amtsgericht Bremen – dann nur in anderer Funktion; wir benennen es im Antrag. Das Ausfüllbeispiel unten zeigt die Zeile im amtlichen Vordruck.

Wofür Bremer Gläubiger den Mahnbescheid nutzen: Verjährung

Ein Grund, den Antrag zu stellen, hat mit dem Zahlungswillen des Schuldners wenig zu tun: die Verjährung. Die regelmäßige Frist beträgt drei Jahre, § 195 BGB, und läuft zum Jahresende ab, § 199 Abs. 1 BGB. Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt sie, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, und die Hemmung wirkt auf den Eingang des Antrags zurück, wenn die Zustellung demnächst erfolgt, § 167 ZPO. Ein Antrag, der am 20. Dezember in Bremen eingeht, rettet also eine Forderung aus dem Jahr davor – vorausgesetzt, er ist vollständig und die Anschrift stimmt.

Genau daran scheitert es im Dezember oft: Eine Monierung, § 691 Abs. 1 ZPO, oder eine Nichtzustellung schiebt die Zustellung ins neue Jahr, und ob sie dann noch „demnächst“ ist, hängt davon ab, wer die Verzögerung verursacht hat. Wir prüfen Anschrift und Angaben deshalb vor dem Antrag, nicht danach. Wann welche Forderung verjährt, steht unter Verjährung von Forderungen; wie viel Zeit bei Ihrer Forderung noch bleibt, rechnet der Verjährungsrechner aus.

Kosten des Mahnverfahrens in Bremen

Die Mahnabteilung rechnet nach dem Gerichtskostengesetz ab, wie jedes Mahngericht: eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, wenigstens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Weil der Mahnbescheid maschinell erstellt wird, fordert das Gericht die Gebühr erst vor dem Vollstreckungsbescheid an, § 12 Abs. 3 GKG; im Erfolgsfall wird sie mit vollstreckt, § 699 Abs. 3 ZPO. Der Gebührenrechner in diesem Kapitel nennt den Betrag, sein Reiter „Tabelle“ die gesamte Staffel; alle Kostenarten stehen unter Kosten des Mahnbescheids.

Was kostet der Mahnbescheid bei Ihrer Forderung?

Der Streitwert ist die Hauptforderung. Zinsen, Mahnkosten und andere Nebenforderungen bleiben bei ihm außen vor, § 43 Abs. 1 GKG – in den Antrag kommen sie trotzdem.

Die Hauptforderung ohne Zinsen und Nebenkosten.

Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt?Wer Umsatzsteuer abführt, holt die Steuer auf unsere Vergütung als Vorsteuer zurück; für ihn zählt der Nettobetrag. Der Schuldner ersetzt die Umsatzsteuer nur, wenn Sie sie nicht als Vorsteuer abziehen können, § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO.

Unternehmer in der Regel ja, Privatpersonen und Kleinunternehmer nein. Der Antrag fragt danach.

AntragstellerStellen zwei Gläubiger den Antrag gemeinsam, etwa Ehegatten oder Gesellschafter, erhöht sich die Vergütung für die Antragstellung. Die Gerichtsgebühr bleibt gleich.
Ihr Schuldner istBestimmt den Zinssatz: gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers neun, § 288 BGB.
In Verzug ist der Schuldner nach Fälligkeit und Mahnung, § 286 Abs. 1 BGB. Ist ein Zahlungstermin vereinbart, braucht es keine Mahnung, § 286 Abs. 2 BGB. Bei einer Entgeltforderung tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, gegenüber Verbrauchern nur mit Hinweis in der Rechnung, § 286 Abs. 3 BGB.

Sie strecken vor

GerichtsgebührEine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Beim maschinell erstellten Mahnbescheid verlangt das Gericht sie erst vor dem Vollstreckungsbescheid, § 12 Abs. 3 GKG.
Vergütung für die AntragstellungNach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, die jeder Bevollmächtigte abrechnet; bis zu dieser Höhe ersetzt sie der Schuldner, § 13e Abs. 1 RDGWir prüfen Katalognummer und Nebenforderungen, stellen den Antrag beim zuständigen Mahngericht und überwachen die Fristen bis zum Vollstreckungsbescheid
Zusammen
Wird ein Vollstreckungsbescheid nötigWiderspricht der Schuldner nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid, spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids, § 701 ZPO. Er ist der Titel, aus dem vollstreckt wird.Vergütung für den Antrag, der aus dem Bescheid den Titel macht; auch sie geht auf den Schuldner über. Das Gericht erhebt dafür keine weitere Gebühr

Der Schuldner schuldet Ihnen dannbei berechtigter ForderungWiderspricht der Schuldner, endet das Mahnverfahren, und die Sache geht auf Antrag an das Streitgericht, § 696 Abs. 1 ZPO. Dort entsteht die volle Verfahrensgebühr von 3,0, auf die die halbe Gebühr des Mahnverfahrens angerechnet wird, Nr. 1210 KV GKG; dazu kommen die Kosten der anwaltlichen Vertretung beider Seiten. Wer unterliegt, trägt am Ende alle Kosten des Rechtsstreits, § 91 Abs. 1 ZPO – bei berechtigter Forderung also der Schuldner, auch die des Streitverfahrens.

Hauptforderung
Verzugszinsen bis heuteTaggenau vom Verzugsbeginn bis heute, für jeden Tag mit dem Basiszinssatz, der damals galt; er ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli, § 247 Abs. 1 BGB. Die Zinsen laufen bis zur Zahlung weiter.
VerfahrenskostenDie unterliegende Partei trägt die Kosten des Verfahrens, § 91 Abs. 1 ZPO. Im Mahnverfahren nimmt das Gericht die bis dahin entstandenen Kosten in den Vollstreckungsbescheid auf, § 699 Abs. 3 ZPO; sie werden mit der Hauptforderung vollstreckt.Gerichtsgebühr und Vergütung; das Gericht nimmt sie in den Vollstreckungsbescheid auf, § 699 Abs. 3 ZPO
Zusammendazu Ihre eigenen Mahnkosten, die Sie im Antrag mit angeben; die Zinsen laufen bis zur Zahlung weiter

Sie erfassen Forderung und Schuldner online, ohne Registrierung; wir prüfen den Antrag vor der Einreichung beim Mahngericht.

Mahnbescheid beantragen

Gerichtsgebühren

Gerichtsgebühren
Forderung bisGerichtsgebührVergütung AntragZusammenVollstreckungs­bescheid
500,00 €38,00 €73,54 €111,54 €36,77 €
1.000,00 €38,00 €132,80 €170,80 €57,00 €
1.500,00 €41,00 €183,86 €224,86 €80,03 €
2.000,00 €51,50 €233,24 €284,74 €104,72 €
3.000,00 €62,75 €304,05 €366,80 €140,12 €
4.000,00 €74,00 €374,85 €448,85 €175,53 €
5.000,00 €85,25 €445,66 €530,91 €210,93 €
6.000,00 €96,50 €516,46 €612,96 €246,33 €
7.000,00 €107,75 €587,27 €695,02 €281,73 €
8.000,00 €119,00 €658,07 €777,07 €317,14 €
9.000,00 €130,25 €728,88 €859,13 €352,54 €
10.000,00 €141,50 €799,68 €941,18 €387,94 €
13.000,00 €156,75 €865,13 €1.021,88 €420,67 €
16.000,00 €172,00 €930,58 €1.102,58 €453,39 €
19.000,00 €187,25 €996,03 €1.183,28 €486,12 €
22.000,00 €202,50 €1.061,48 €1.263,98 €518,84 €
25.000,00 €217,75 €1.126,93 €1.344,68 €551,57 €
30.000,00 €238,00 €1.229,27 €1.467,27 €602,74 €
35.000,00 €258,25 €1.331,61 €1.589,86 €653,91 €
40.000,00 €278,50 €1.433,95 €1.712,45 €705,08 €
45.000,00 €298,75 €1.536,29 €1.835,04 €756,25 €
50.000,00 €319,00 €1.638,63 €1.957,63 €807,42 €
65.000,00 €389,00 €1.757,04 €2.146,04 €866,62 €
80.000,00 €459,00 €1.875,44 €2.334,44 €925,82 €
95.000,00 €529,00 €1.993,85 €2.522,85 €985,02 €
110.000,00 €599,00 €2.112,25 €2.711,25 €1.044,23 €
125.000,00 €669,00 €2.230,66 €2.899,66 €1.103,43 €
140.000,00 €739,00 €2.349,06 €3.088,06 €1.162,63 €
155.000,00 €809,00 €2.467,47 €3.276,47 €1.221,83 €
170.000,00 €879,00 €2.585,87 €3.464,87 €1.281,04 €
185.000,00 €949,00 €2.704,28 €3.653,28 €1.340,24 €
200.000,00 €1.019,00 €2.822,68 €3.841,68 €1.399,44 €
230.000,00 €1.124,00 €2.989,28 €4.113,28 €1.482,74 €
260.000,00 €1.229,00 €3.155,88 €4.384,88 €1.566,04 €
Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025. Vergütung brutto einschließlich 19 % Umsatzsteuer, für einen Antragsteller, Stand 18.08.2026; für Gläubiger mit Vorsteuerabzug zählt der Nettobetrag.

Der Antrag hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Wann Ihre Forderung verjährt, zeigt der Verjährungsrechner.

Gerichtsgebühr nach dem Streitwert, Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025. Der Vollstreckungsbescheid ist mit ihr abgegolten; die Zustellungspauschale von 3,50 € nach Nr. 9002 KV GKG fällt neben ihr erst ab der elften Zustellung an. Unsere Vergütung entspricht der Anwaltsvergütung für dieselbe Tätigkeit, brutto einschließlich 19 % Umsatzsteuer, für einen Antragsteller, Stand 18.08.2026; die Beträge für zwei Antragsteller stehen unter Kosten und Gebühren. Verzugszinsen taggenau mit dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, Stand 1. Juli 2026, fünf Prozentpunkte darüber gegenüber Verbrauchern und neun bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers, § 288 BGB; die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB ist auf unsere Vergütung anzurechnen und deshalb nicht gesondert aufgeführt. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, zeigt der Rechner die Vergütung netto: Die Umsatzsteuer holen Sie als Vorsteuer zurück, und der Schuldner ersetzt sie nur, wenn Sie sie nicht abziehen können, § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO. Bei berechtigter Forderung trägt der Schuldner die Kosten, § 91 Abs. 1 ZPO; sie werden in den Vollstreckungsbescheid aufgenommen, § 699 Abs. 3 ZPO. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Rechtsberatung.

Mahngericht Bremen: Anschrift und Kontakt

Die Mahnabteilung sitzt im Amtsgericht Bremen in der Ostertorstraße; Durchwahl, Fax und Servicezeit gelten für die Mahnabteilung, nicht für die Zentrale.

KontaktAmtsgericht Bremen
GerichtAmtsgericht Bremen – Mahnabteilung, zentrales Mahngericht für das Land Bremen
AnschriftOstertorstr. 25-31, 28195 Bremen
Telefon0421 361-6115
Fax0421 496-34851
E-Mail[email protected] (für Rückfragen, nicht für Anträge)
SprechzeitenTelefonische Servicezeit: Montag bis Freitag 9:00 bis 12:30 Uhr

Das Justizportal Bremen nennt nur die Zentrale des Amtsgerichts; Durchwahl, Fax und Servicezeit der Mahnabteilung stehen auf mahngerichte.de.

Häufige Fragen

Hat Bremen wirklich ein eigenes Mahngericht?

Ja. Die Mahnabteilung des Amtsgerichts Bremen ist das zentrale Mahngericht des Landes Bremen. Die Annahme, Bremen gehöre zu Uelzen, ist verbreitet und falsch; Uelzen ist für Niedersachsen zuständig.

Gehört Bremerhaven zum Mahngericht Bremen?

Ja. Bremerhaven ist Teil des Landes Bremen, obwohl es von niedersächsischem Gebiet umgeben ist. Antragsteller aus Bremerhaven stellen den Antrag bei der Mahnabteilung in Bremen.

Ich sitze in Delmenhorst. Bremen oder Uelzen?

Uelzen. Delmenhorst liegt in Niedersachsen. Für das Mahngericht zählt Ihr Sitz, § 689 Abs. 2 ZPO, nicht die Nähe zur Stadt Bremen.

Wann ist die Mahnabteilung erreichbar?

Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:30 Uhr unter 0421 361-6115. Rückfragen sind auch per E-Mail an [email protected] möglich; Anträge nicht.

Reicht der Antrag im Dezember, um die Verjährung zu stoppen?

Wenn der Mahnbescheid demnächst zugestellt wird, ja: Die Hemmung wirkt dann auf den Eingang des Antrags zurück, § 167 ZPO und § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Eine Monierung oder eine falsche Anschrift kann das zunichtemachen.

Welches Streitgericht wird nach einem Widerspruch zuständig?

Das im Antrag benannte, § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO – in der Regel das Gericht am Sitz des Schuldners. Sitzt er in Bremen, ist das je nach Streitwert das Amtsgericht oder das Landgericht Bremen.

Kann ich den Mahnbescheid in Bremen online beantragen?

Ja. Die Mahnabteilung des Amtsgerichts Bremen nimmt Anträge auf den elektronischen Wegen der Justiz an, nicht per E-Mail und nicht per Fax. Stellen wir den Antrag für Sie, erfassen Sie Forderung und Schuldner online, und er geht maschinell lesbar nach Bremen, § 702 Abs. 2 ZPO.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite informiert allgemein zum genannten Stand und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind das Gesetz und die Auskunft des zuständigen Gerichts.