Zentrales Mahngericht · Nordrhein-Westfalen
Mahngericht Hagen: OLG-Bezirke Düsseldorf und Hamm
- Stand
- 08.09.2026
- Rechtsgrundlage
- § 689 Abs. 3 ZPO
Vom Niederrhein über das Ruhrgebiet bis nach Ostwestfalen: Wer dort wohnt oder seinen Sitz hat, bekommt seinen Mahnbescheid aus Hagen. Die Zentrale Mahnabteilung des Amtsgerichts bearbeitet den größeren Teil Nordrhein-Westfalens; nur das Rheinland um Köln, Bonn und Aachen gehört nach Euskirchen.
Anschrift und Kontakt
Amtsgericht Hagen - Zentrale Mahnabteilung für die Bezirke der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Hamm Hagener Str. 145 58099 Hagen- Postanschrift
- 58081 Hagen
- Telefon
- 02331 967-5
- Fax
- 02331 967-700
Zuständig für
- Nordrhein-Westfalen, Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster, Detmold und Arnsberg
Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO. Alle Mahngerichte nach Bundesland
Einreichung
- Online-Mahnantrag
- Barcode-Mahnantrag
- EGVP / sichere Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, OSCI)
Ist das Amtsgericht Hagen Ihr Mahngericht?
Für welche Städte das Mahngericht Hagen arbeitet
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen hat seine Mahnverfahren nicht bei einem, sondern bei zwei Amtsgerichten gebündelt, § 689 Abs. 3 ZPO. Die Zentrale Mahnabteilung in Hagen übernimmt die Bezirke der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Hamm. Zum Bezirk Düsseldorf zählen nach Angaben des Oberlandesgerichts sechs Landgerichte: Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal. Der Bezirk Hamm umfasst zehn: Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen.
Damit deckt Hagen das Ruhrgebiet, den Niederrhein, das Bergische Land, Westfalen und Ostwestfalen-Lippe ab – Essen, Dortmund, Düsseldorf, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Münster und viele mehr. Ausgenommen ist nur der Bezirk des Oberlandesgerichts Köln mit den Landgerichten Aachen, Bonn und Köln; dort ist das Mahngericht Euskirchen zuständig. Ob Ihr Sitz zu Hagen gehört, nennt Ihnen der Finder in der Seitenspalte zur Postleitzahl.
Ihr Schuldner sitzt in Köln, Sie in Essen
Dann ist Hagen zuständig. Für das Mahngericht zählt der allgemeine Gerichtsstand des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO – bei einem Unternehmen der Sitz, § 17 Abs. 1 ZPO, bei einer Privatperson der Wohnsitz, § 13 ZPO. Der Sitz des Schuldners bestimmt erst nach einem Widerspruch das Streitgericht.
Der Antrag nach Hagen: drei Wege, kein Fax
Die Zentrale Mahnabteilung nimmt Anträge über die sicheren Übermittlungswege der Justiz (beA, beN, beBPo), über den Online-Mahnantrag der Länder und als Barcode-Antrag an. Verfahrensanträge mit Vordruckzwang dürfen nicht per Fax kommen, per E-Mail derzeit gar nicht. Für uns als registrierten Inkassodienstleister gilt ohnehin nur die maschinell lesbare Form, § 702 Abs. 2 ZPO – wir reichen jeden Antrag elektronisch ein.
Beim Antrag selbst kommt es auf wenige Angaben an: die Parteien mit vollständiger Bezeichnung, § 690 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, den Anspruch mit getrennt bezifferten Haupt- und Nebenforderungen, § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, und das Streitgericht für den Fall des Widerspruchs, § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO. Diese Angaben prüfen wir vor der Einreichung, und beanstandet das Gericht eine davon, beantworten wir die Monierung.
Gebühr und Kostenrechnung des Mahngerichts Hagen
Die Gerichtsgebühr richtet sich nach dem Streitwert: eine halbe Gebühr, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Bei einer Forderung von einigen tausend Euro liegt sie entsprechend höher, wie die Kostenrechnung unten zeigt. Bezahlt werden muss sie beim maschinellen Verfahren erst vor dem Vollstreckungsbescheid, § 12 Abs. 3 GKG. Der Gebührenrechner in diesem Kapitel rechnet Ihre Forderung durch, die vollständige Staffel steht in seinem Reiter „Tabelle“ und unter Kosten des Mahnbescheids.

Was kostet der Mahnbescheid bei Ihrer Forderung?
Die Hauptforderung ohne Zinsen und Nebenkosten.
Unternehmer in der Regel ja, Privatpersonen und Kleinunternehmer nein. Der Antrag fragt danach.
Sie strecken vor
Der Schuldner schuldet Ihnen dannbei berechtigter ForderungWiderspricht der Schuldner, endet das Mahnverfahren, und die Sache geht auf Antrag an das Streitgericht, § 696 Abs. 1 ZPO. Dort entsteht die volle Verfahrensgebühr von 3,0, auf die die halbe Gebühr des Mahnverfahrens angerechnet wird, Nr. 1210 KV GKG; dazu kommen die Kosten der anwaltlichen Vertretung beider Seiten. Wer unterliegt, trägt am Ende alle Kosten des Rechtsstreits, § 91 Abs. 1 ZPO – bei berechtigter Forderung also der Schuldner, auch die des Streitverfahrens.
Sie erfassen Forderung und Schuldner online, ohne Registrierung; wir prüfen den Antrag vor der Einreichung beim Mahngericht.
Mahnbescheid beantragenGerichtsgebühren
| Forderung bis | Gerichtsgebühr | Vergütung Antrag | Zusammen | Vollstreckungsbescheid |
|---|---|---|---|---|
| 500,00 € | 38,00 € | 73,54 € | 111,54 € | 36,77 € |
| 1.000,00 € | 38,00 € | 132,80 € | 170,80 € | 57,00 € |
| 1.500,00 € | 41,00 € | 183,86 € | 224,86 € | 80,03 € |
| 2.000,00 € | 51,50 € | 233,24 € | 284,74 € | 104,72 € |
| 3.000,00 € | 62,75 € | 304,05 € | 366,80 € | 140,12 € |
| 4.000,00 € | 74,00 € | 374,85 € | 448,85 € | 175,53 € |
| 5.000,00 € | 85,25 € | 445,66 € | 530,91 € | 210,93 € |
| 6.000,00 € | 96,50 € | 516,46 € | 612,96 € | 246,33 € |
| 7.000,00 € | 107,75 € | 587,27 € | 695,02 € | 281,73 € |
| 8.000,00 € | 119,00 € | 658,07 € | 777,07 € | 317,14 € |
| 9.000,00 € | 130,25 € | 728,88 € | 859,13 € | 352,54 € |
| 10.000,00 € | 141,50 € | 799,68 € | 941,18 € | 387,94 € |
| 13.000,00 € | 156,75 € | 865,13 € | 1.021,88 € | 420,67 € |
| 16.000,00 € | 172,00 € | 930,58 € | 1.102,58 € | 453,39 € |
| 19.000,00 € | 187,25 € | 996,03 € | 1.183,28 € | 486,12 € |
| 22.000,00 € | 202,50 € | 1.061,48 € | 1.263,98 € | 518,84 € |
| 25.000,00 € | 217,75 € | 1.126,93 € | 1.344,68 € | 551,57 € |
| 30.000,00 € | 238,00 € | 1.229,27 € | 1.467,27 € | 602,74 € |
| 35.000,00 € | 258,25 € | 1.331,61 € | 1.589,86 € | 653,91 € |
| 40.000,00 € | 278,50 € | 1.433,95 € | 1.712,45 € | 705,08 € |
| 45.000,00 € | 298,75 € | 1.536,29 € | 1.835,04 € | 756,25 € |
| 50.000,00 € | 319,00 € | 1.638,63 € | 1.957,63 € | 807,42 € |
| 65.000,00 € | 389,00 € | 1.757,04 € | 2.146,04 € | 866,62 € |
| 80.000,00 € | 459,00 € | 1.875,44 € | 2.334,44 € | 925,82 € |
| 95.000,00 € | 529,00 € | 1.993,85 € | 2.522,85 € | 985,02 € |
| 110.000,00 € | 599,00 € | 2.112,25 € | 2.711,25 € | 1.044,23 € |
| 125.000,00 € | 669,00 € | 2.230,66 € | 2.899,66 € | 1.103,43 € |
| 140.000,00 € | 739,00 € | 2.349,06 € | 3.088,06 € | 1.162,63 € |
| 155.000,00 € | 809,00 € | 2.467,47 € | 3.276,47 € | 1.221,83 € |
| 170.000,00 € | 879,00 € | 2.585,87 € | 3.464,87 € | 1.281,04 € |
| 185.000,00 € | 949,00 € | 2.704,28 € | 3.653,28 € | 1.340,24 € |
| 200.000,00 € | 1.019,00 € | 2.822,68 € | 3.841,68 € | 1.399,44 € |
| 230.000,00 € | 1.124,00 € | 2.989,28 € | 4.113,28 € | 1.482,74 € |
| 260.000,00 € | 1.229,00 € | 3.155,88 € | 4.384,88 € | 1.566,04 € |
Der Antrag hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Wann Ihre Forderung verjährt, zeigt der Verjährungsrechner.
Gerichtsgebühr nach dem Streitwert, Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025. Der Vollstreckungsbescheid ist mit ihr abgegolten; die Zustellungspauschale von 3,50 € nach Nr. 9002 KV GKG fällt neben ihr erst ab der elften Zustellung an. Unsere Vergütung entspricht der Anwaltsvergütung für dieselbe Tätigkeit, brutto einschließlich 19 % Umsatzsteuer, für einen Antragsteller, Stand 18.08.2026; die Beträge für zwei Antragsteller stehen unter Kosten und Gebühren. Verzugszinsen taggenau mit dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, Stand 1. Juli 2026, fünf Prozentpunkte darüber gegenüber Verbrauchern und neun bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers, § 288 BGB; die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB ist auf unsere Vergütung anzurechnen und deshalb nicht gesondert aufgeführt. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, zeigt der Rechner die Vergütung netto: Die Umsatzsteuer holen Sie als Vorsteuer zurück, und der Schuldner ersetzt sie nur, wenn Sie sie nicht abziehen können, § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO. Bei berechtigter Forderung trägt der Schuldner die Kosten, § 91 Abs. 1 ZPO; sie werden in den Vollstreckungsbescheid aufgenommen, § 699 Abs. 3 ZPO. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Rechtsberatung.
Zahlt der Schuldner nicht und widerspricht er nicht, nimmt das Gericht die Gebühr in den Vollstreckungsbescheid auf, § 699 Abs. 3 ZPO; sie wird dann zusammen mit der Forderung vollstreckt. Verzugszinsen kommen hinzu, gegenüber Unternehmen auch die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Was Ihnen an Zinsen zusteht, zeigt der Verzugszinsrechner.
Was nach dem Mahnbescheid aus Hagen passiert
Der Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt, § 693 Abs. 1 ZPO, und Sie erhalten die Zustellungsnachricht, § 693 Abs. 2 ZPO. Ab der Zustellung laufen zwei Wochen, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Widerspricht der Schuldner, gibt Hagen den Rechtsstreit auf Antrag an das im Mahnbescheid benannte Streitgericht ab, § 696 Abs. 1 ZPO – bei einem Schuldner aus Dinslaken etwa an das dortige Amtsgericht, wie in der Abgabenachricht unten. Bleibt der Widerspruch aus, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid, § 699 Abs. 1 ZPO, binnen sechs Monaten, § 701 ZPO.

Ein verspäteter Widerspruch geht nicht ins Leere: Kommt er erst nach dem Vollstreckungsbescheid, wertet das Gericht ihn als Einspruch, und das Verfahren läuft vor dem Streitgericht weiter. Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB – wer eine Forderung kurz vor dem Jahreswechsel sichern will, sollte den Antrag nicht in die letzte Woche legen. Den gesamten Weg mit allen Fristen beschreibt der Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens.
Mahngericht Hagen: Anschrift und Kontakt
Die Zentrale Mahnabteilung des Amtsgerichts Hagen hat ein eigenes Dienstgebäude in der Hagener Straße – nicht im Hauptgebäude des Amtsgerichts.
| Kontakt | Amtsgericht Hagen |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Hagen – Zentrale Mahnabteilung für die Bezirke der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Hamm |
| Anschrift | Hagener Str. 145, 58099 Hagen |
| Postanschrift | 58081 Hagen |
| Telefon | 02331 967-5 |
| Fax | 02331 967-700 |
| [email protected] (für Rückfragen, nicht für Anträge) |
Für Verfahrensanträge ist die E-Mail-Adresse nicht bestimmt, § 703c Abs. 2 ZPO; sie dient Rückfragen.
Häufige Fragen
Welches Mahngericht ist in NRW zuständig?
Nordrhein-Westfalen hat zwei: das Amtsgericht Hagen für die Bezirke der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Hamm, also Ruhrgebiet, Niederrhein und Westfalen, und das Amtsgericht Euskirchen für den Bezirk des Oberlandesgerichts Köln mit Köln, Bonn und Aachen. Die Postleitzahl Ihres Sitzes entscheidet; die Prüfung oben auf dieser Seite ordnet sie zu.
Ist das Mahngericht Hagen für Düsseldorf zuständig?
Ja. Der Landgerichtsbezirk Düsseldorf gehört zum Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, und für diesen Bezirk ist die Zentrale Mahnabteilung in Hagen zuständig.
Und für Köln?
Nein. Köln liegt im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln; dafür ist das Mahngericht Euskirchen zuständig. Die Grenze verläuft entlang der Oberlandesgerichtsbezirke, nicht entlang der Regierungsbezirke.
Wo finde ich heraus, welchem Oberlandesgerichtsbezirk mein Sitz angehört?
Am einfachsten über den Finder in der Seitenspalte: Postleitzahl eingeben, und er nennt Hagen oder Euskirchen. Die Zuständigkeitstabelle der Länder auf mahngerichte.de führt dieselbe Zuordnung.
Übernimmt Hagen auch arbeitsrechtliche Mahnverfahren?
Nein. Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gehören vor die Arbeitsgerichte mit eigenem Mahnverfahren. Das Mahngericht Hagen bearbeitet das zivilprozessuale Mahnverfahren nach den §§ 688 bis 703d ZPO.
Warum sitzt die Mahnabteilung nicht im Amtsgericht Hagen?
Die Zentrale Mahnabteilung ist eine Abteilung des Amtsgerichts Hagen mit eigenem Dienstgebäude in der Hagener Straße 145. Für Mahnsachen ist diese Anschrift die richtige, nicht die des Hauptgebäudes.
Was kostet der Mahnbescheid bei 4.584,00 € Forderung?
Das zeigt die Kostenrechnung oben: 85,25 € Gerichtsgebühr. Für andere Beträge rechnet der Gebührenrechner auf dieser Seite; Grundlage ist Nr. 1100 KV GKG.