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Mahngerichte · Bundesweit

Mahngerichte in Deutschland: Ihr zuständiges Mahngericht finden

Stand
11.10.2026
Rechtsgrundlage
§ 689 Abs. 2 und 3 ZPO

Zwölf Amtsgerichte bearbeiten als zentrale Mahngerichte die Anträge auf Mahnbescheide. Welches das zuständige Mahngericht ist, richtet sich nach dem Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO - nicht nach dem des Schuldners.

Wegweiser

Zuständiges Mahngericht finden

Deutschlandkarte: Bundesland wählen Baden-Württemberg - Amtsgericht Stuttgart Bayern - Amtsgericht Coburg Brandenburg - Amtsgericht Wedding Hessen - Amtsgericht Hünfeld Mecklenburg-Vorpommern - Amtsgericht Hamburg-Altona Niedersachsen - Amtsgericht Uelzen Nordrhein-Westfalen - zwei Mahngerichte, bitte wählen Rheinland-Pfalz - Amtsgericht Mayen Saarland - Amtsgericht Mayen Sachsen - Amtsgericht Aschersleben Sachsen-Anhalt - Amtsgericht Aschersleben Schleswig-Holstein - Amtsgericht Schleswig Thüringen - Amtsgericht Aschersleben Hamburg - Amtsgericht Hamburg-AltonaBremen - Amtsgericht BremenBerlin - Amtsgericht Wedding
Bundesland anklicken - oder in der Tafel wählen.

Tabelle

Alle Zuständigkeiten in einer Tabelle

Sitz des AntragstellersZuständiges MahngerichtPostleitzahlen
Baden-Württemberg Amtsgericht Stuttgart 70–75, 77–79 · Teile von 68, 69, 76, 88, 89, 97
Bayern Amtsgericht Coburg 80–87, 90–95 · Teile von 63, 88, 89, 96, 97
Berlin Amtsgericht Wedding Berlin 10–11, 13 · Teile von 12, 14
Brandenburg Amtsgericht Wedding Berlin 03, 15–16 · Teile von 01, 04, 12, 14, 17, 19
Bremen Amtsgericht Bremen Teile von 27, 28
Hamburg Amtsgericht Hamburg-Altona 20 · Teile von 21, 22, 27
Hessen Amtsgericht Hünfeld 35, 60–62, 64 · Teile von 34, 36, 37, 55, 59, 63, 65, 68, 69
Mecklenburg-Vorpommern Amtsgericht Hamburg-Altona 18 · Teile von 17, 19, 23
Niedersachsen Amtsgericht Uelzen 26, 30–31 · Teile von 19, 21, 27, 28, 29, 34, 37, 38, 48, 49
Nordrhein-Westfalen, Regierungsbezirk Köln Amtsgericht Euskirchen 50, 52 · Teile von 41, 42, 51, 53
Nordrhein-Westfalen, Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster, Detmold und Arnsberg Amtsgericht Hagen 32–33, 40, 44–47, 58 · Teile von 34, 37, 41, 42, 48, 49, 57, 59
Rheinland-Pfalz Amtsgericht Mayen 54, 56, 67 · Teile von 51, 53, 55, 57, 65, 66, 76
Saarland Amtsgericht Mayen Teile von 66
Sachsen Amtsgericht Aschersleben Staßfurt 02, 08–09 · Teile von 01, 04, 07
Sachsen-Anhalt Amtsgericht Aschersleben Staßfurt 39 · Teile von 06, 14, 29, 38
Schleswig-Holstein Amtsgericht Schleswig 24–25 · Teile von 21, 22, 23, 27
Thüringen Amtsgericht Aschersleben Staßfurt 98–99 · Teile von 04, 06, 07, 36, 37, 96
Kein Sitz in Deutschland (§ 689 Abs. 2 Satz 2 ZPO) Amtsgericht Wedding Berlin

Gut zu wissen

Was zur Zuständigkeit zu wissen ist

Ihr Sitz entscheidet, nicht der des Schuldners

Für den Mahnbescheid ist das Amtsgericht zuständig, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, § 689 Abs. 2 ZPO - und zwar ausschließlich. Bei Privatpersonen ist das der Wohnsitz, § 13 ZPO, bei Unternehmen der Sitz, § 17 Abs. 1 ZPO. Wo der Schuldner wohnt, spielt erst nach einem Widerspruch eine Rolle: Dann gibt das Mahngericht die Sache auf Antrag einer Partei an das Streitgericht ab, das im Antrag benannt ist, § 696 Abs. 1 ZPO.

Ein Antrag beim falschen Mahngericht wird nicht von Amts wegen weitergeleitet. Das Gericht hört den Antragsteller an und weist den Antrag zurück, § 691 Abs. 1 ZPO; die Zeit bis dahin ist verloren.

Zwölf Gerichte für sechzehn Länder

Die Länder haben das Mahnverfahren bei jeweils einem Amtsgericht gebündelt, § 689 Abs. 3 ZPO. Mehrere Länder teilen sich ein Gericht: Aschersleben arbeitet für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Hamburg-Altona für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, Mayen für Rheinland-Pfalz und das Saarland, Wedding für Berlin und Brandenburg. Nordrhein-Westfalen geht den umgekehrten Weg und hat zwei Mahngerichte: Euskirchen für den Bezirk des Oberlandesgerichts Köln, Hagen für die Bezirke Düsseldorf und Hamm.

Wer keinen Gerichtsstand in Deutschland hat, reicht beim Amtsgericht Wedding ein, § 689 Abs. 2 Satz 2 ZPO.

Wie der Antrag beim Mahngericht eingeht

Alle zwölf Gerichte nehmen den Antrag elektronisch an: über den Online-Mahnantrag der Länder, als Barcode-Antrag oder über die sicheren Übermittlungswege der Justiz. Als registrierter Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen reichen wir ausschließlich in maschinell lesbarer Form ein, § 702 Abs. 2 ZPO - der Weg, den die Gerichte maschinell und damit am schnellsten bearbeiten, § 689 Abs. 1 ZPO. Die Gerichtsgebühr richtet sich nach dem Streitwert; die Staffel steht unter Kosten des Mahnbescheids.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum zuständigen Mahngericht

Welches Mahngericht ist für mich zuständig?

Das zentrale Mahngericht des Bundeslandes, in dem Sie als Antragsteller Ihren Sitz oder Wohnsitz haben, § 689 Abs. 2 ZPO. Karte und Tabelle auf dieser Seite ordnen jedes Land seinem Gericht zu; die Postleitzahl Ihres Sitzes führt direkt hin.

Mein Schuldner sitzt in einem anderen Bundesland. Wohin geht der Antrag?

An das Mahngericht Ihres eigenen Sitzes. Der Sitz des Schuldners spielt erst nach einem Widerspruch eine Rolle: Dann gibt das Mahngericht die Sache an das im Antrag benannte Streitgericht ab, § 696 Abs. 1 ZPO.

Warum hat Nordrhein-Westfalen zwei Mahngerichte?

Das Land hat das Mahnverfahren nach Oberlandesgerichtsbezirken aufgeteilt, § 689 Abs. 3 ZPO: Das Amtsgericht Euskirchen ist für den Bezirk des Oberlandesgerichts Köln zuständig, das Amtsgericht Hagen für die Bezirke Düsseldorf und Hamm. Die Postleitzahl Ihres Sitzes entscheidet, welches von beiden.

Muss ich das zuständige Gericht selbst herausfinden?

Nein. Wir ermitteln das Mahngericht aus Ihrem Sitz und reichen den Antrag elektronisch dort ein. Darauf kommt es an: Ein Antrag beim falschen Mahngericht wird nicht weitergeleitet, sondern nach Anhörung zurückgewiesen, § 691 Abs. 1 ZPO.

Was ist ein Mahngericht?

Das Amtsgericht, dem ein Land das gerichtliche Mahnverfahren zentral zugewiesen hat, § 689 Abs. 3 ZPO. Es prüft den Antrag auf seine Form, nicht den Anspruch selbst, erlässt den Mahnbescheid und auf Antrag den Vollstreckungsbescheid. Elektronische Anträge bearbeitet es maschinell, § 689 Abs. 1 ZPO.

Wo beantrage ich einen Mahnbescheid?

Beim zentralen Mahngericht des Landes, in dem Sie Ihren Sitz oder Wohnsitz haben - die Kacheln oben führen zur jeweiligen Gerichtsseite. Der Antrag geht elektronisch ein, über den Online-Mahnantrag der Länder oder über uns: Wir ermitteln das Gericht aus Ihrem Sitz und reichen dort in maschinell lesbarer Form ein, § 702 Abs. 2 ZPO.

Wie schnell bearbeitet das Mahngericht den Antrag?

Bei maschineller Bearbeitung sollen Eingänge spätestens am folgenden Arbeitstag erledigt sein, § 689 Abs. 1 ZPO. Danach stellt das Gericht den Mahnbescheid dem Antragsgegner zu und setzt Sie von der Zustellung in Kenntnis, § 693 Abs. 2 ZPO. Wie lange die Zustellung dauert, hängt vom Einzelfall ab.

Was passiert nach einem Widerspruch beim Mahngericht?

Das Mahngericht setzt Sie vom Widerspruch und dem Zeitpunkt seiner Erhebung in Kenntnis, § 695 ZPO. Auf Antrag einer Partei gibt es die Sache an das Streitgericht ab, das im Mahnbescheid benannt ist, § 696 Abs. 1 ZPO. Dort geht es wie nach einer Klage weiter.

Was passiert, wenn das Mahngericht den Antrag zurückweist?

Vor der Zurückweisung hört das Gericht den Antragsteller an, § 691 Abs. 1 ZPO - in der Praxis als Monierung mit der Bitte, den Antrag zu ergänzen. Wird der Antrag zurückgewiesen, bleibt seine Wirkung auf Fristen und Verjährung erhalten, wenn innerhalb eines Monats seit Zustellung der Zurückweisung Klage eingereicht und diese demnächst zugestellt wird, § 691 Abs. 2 ZPO.