Kunde zahlt Handwerkerrechnung nicht: Rechte und Vorgehen
- Stand
- 11.10.2026
- Rechtsgrundlage
- § 641 Abs. 1 BGB
Zahlt Ihr Kunde die Handwerkerrechnung nicht, entscheidet zuerst die Abnahme: Vorher ist der Werklohn in der Regel nicht fällig, danach können Sie mahnen und den Mahnbescheid beantragen. Wer am Bau arbeitet, hat außerdem ein Druckmittel, das andere Gläubiger nicht haben.
Kurz gefasst
- Ein gesetzliches Zahlungsziel von 14 Tagen gibt es nicht. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gerät der Kunde in Verzug, ein Privatkunde aber nur mit Hinweis auf der Rechnung, § 286 Abs. 3 BGB.
- Schweigt der Kunde zur Abnahme, setzen Sie ihm nach Fertigstellung eine angemessene Frist. Verweigert er sie nicht unter Angabe eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen, § 640 Abs. 2 BGB – beim Privatkunden nur mit Hinweis auf diese Folge in Textform.
- Wegen eines Mangels darf er in der Regel das Doppelte der Beseitigungskosten zurückhalten, meist also nicht die ganze Rechnung, § 641 Abs. 3 BGB.
- Am Bau können Sie Sicherheit für den offenen Werklohn verlangen, zuzüglich 10 Prozent für Nebenforderungen, § 650f Abs. 1 BGB – nicht aber beim Neubau oder erheblichen Umbau für einen Verbraucher, § 650f Abs. 6 BGB.
- Der Mahnbescheid kostet mindestens 38,00 € Gerichtsgebühr, Nr. 1100 KV GKG. Gegen ihn hat der Kunde zwei Wochen Zeit für den Widerspruch, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO.
Kunde zahlt Handwerkerrechnung nicht: erst die Fälligkeit prüfen
Die Rechnung allein macht den Werklohn nicht fällig. Beim Werkvertrag ist die Vergütung bei der Abnahme zu entrichten, § 641 Abs. 1 BGB. Abnahme heißt, dass der Kunde Ihre Arbeit als im Wesentlichen vertragsgemäß billigt – mit Protokoll, mündlich oder durch ein Verhalten, das seinen Abnahmewillen eindeutig zeigt, etwa wenn er das reparierte Gerät abholt und ohne Beanstandung benutzt. Erst ab diesem Tag ist der Werklohn fällig, und erst dann hat eine Mahnung Gewicht.
Kunde zahlt Handwerkerrechnung nicht
Vom fertigen Werk zum Vollstreckungstitel
Fertigstellung anzeigen
Mit angemessener Frist zur Abnahme, beim Privatkunden mit Hinweis auf die Folgen in Textform
Abnahme
Erklärt oder nach Ablauf der Frist ohne Angabe eines Mangels: Der Werklohn wird fällig
Rechnung mit Zahlungstermin
Verstreicht ein vereinbarter Termin nach dem Kalender, ist der Kunde ohne Mahnung in Verzug, sonst nach der Mahnung
Mahnbescheid
Für die bestimmte Geldsumme; das Mahngericht prüft nicht, ob die Arbeit mangelfrei war
Vollstreckungsbescheid
Ohne Widerspruch nach Ablauf der Frist beantragen: der Titel, aus dem Sie vollstrecken
Am Bau wird der Werklohn erst mit prüffähiger Schlussrechnung fällig, § 650g Abs. 4 BGB. Sicherheit für den offenen Werklohn können Sie dort verlangen, auch nach der Abnahme, § 650f Abs. 1 BGB.
Bei Arbeiten an einem Bauwerk kommt eine zweite Bedingung hinzu: Beim Bauvertrag wird die Vergütung erst fällig, wenn der Kunde abgenommen hat und eine prüffähige Schlussrechnung vorliegt, § 650g Abs. 4 BGB. Was als Bauvertrag gilt, wann eine Schlussrechnung prüffähig ist und wie das den Beginn der Verjährung verschiebt, führt der Beitrag aus, auf den das letzte Kapitel verweist.
| Auftrag | Werklohn fällig | Fundstelle |
|---|---|---|
| Reparatur, Wartung, Anfertigung (Werkvertrag) | mit der Abnahme | § 641 Abs. 1 BGB |
| Arbeiten an einem Bauwerk (Bauvertrag) | mit Abnahme und prüffähiger Schlussrechnung | § 650g Abs. 4 BGB |
| Abschlagsrechnung während der Arbeiten | mit der Aufstellung über die erbrachten Leistungen, ohne Abnahme | § 632a Abs. 1 BGB |
| Neubau oder erheblicher Umbau für einen Verbraucher | Abschläge zusammen höchstens 90 Prozent der Gesamtvergütung | § 650m Abs. 1 BGB |
Und das Zahlungsziel? Ein festes Zahlungsziel für Handwerkerrechnungen schreibt das Gesetz nicht vor. Ist nichts vereinbart, gilt für die Handwerkerrechnung als Zahlungsziel sofort: Sie dürfen die fällige Vergütung sofort verlangen, § 271 Abs. 1 BGB – „zahlbar sofort“ auf der Rechnung gibt also nur wieder, was ohnehin gilt. Räumen Sie dagegen zehn oder vierzehn Tage ein, müssen Sie diese Zeit in aller Regel abwarten, bevor Sie mahnen.
Auf die Rechnung gehört
Ein Zahlungstermin nach dem Kalender, etwa „zahlbar bis 31.10.2026″. Haben Sie ihn im Auftrag vereinbart, tritt der Verzug am Tag danach ohne Mahnung ein, § 286 Abs. 2 BGB; steht er nur auf der Rechnung, braucht es danach noch eine Mahnung. Bei Privatkunden zusätzlich der Satz, dass der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang in Verzug gerät – ohne ihn greift die Regel aus § 286 Abs. 3 BGB gegenüber Verbrauchern nicht.
Die Abnahme herbeiführen, wenn der Kunde schweigt
Viele Kunden verweigern die Abnahme nicht ausdrücklich, sie melden sich einfach nicht. Das Gesetz lässt Sie damit nicht stehen. Der Kunde ist verpflichtet, ein vertragsgemäß hergestelltes Werk abzunehmen, und wegen unwesentlicher Mängel darf er die Abnahme nicht verweigern, § 640 Abs. 1 BGB.
Der praktische Weg ist die Frist. Zeigen Sie nach Fertigstellung schriftlich an, dass die Arbeiten beendet sind, und setzen Sie eine angemessene Frist zur Abnahme – lang genug, dass der Kunde die Arbeit prüfen kann, für ein Bad also länger als für eine kleine Reparatur. Verweigert der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen, § 640 Abs. 2 BGB.
Achtung
Gegenüber einem Privatkunden wirkt die Frist nur, wenn Sie ihn zusammen mit der Aufforderung in Textform auf die Folgen hingewiesen haben, § 640 Abs. 2 BGB. Ein Satz genügt: „Erklären Sie die Abnahme nicht bis zum genannten Tag oder verweigern Sie sie ohne Angabe eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.“ Fehlt er, läuft die Frist ins Leere, und Sie fangen von vorn an.
Nennt der Kunde einen Mangel, ist die Abnahme damit nicht endgültig vom Tisch. Ist der Mangel unwesentlich, bleibt er zur Abnahme verpflichtet. Ist er wesentlich, beseitigen Sie ihn und fordern erneut zur Abnahme auf. Halten Sie beide Termine fest, am besten mit Fotos und einem kurzen Protokoll: Wer später vor Gericht um den Werklohn streitet, muss den Tag der Abnahme belegen können.
Der Kunde rügt Mängel: wie viel er zurückhalten darf
Der häufigste Grund für eine offene Handwerkerrechnung ist kein Geldmangel, sondern ein Streit über die Qualität, und mit ihm ein Einbehalt: Der Kunde zahlt die Handwerkerrechnung nur zum Teil. Hier hilft eine Zahl. Kann der Kunde die Beseitigung eines Mangels verlangen, darf er nach Fälligkeit einen angemessenen Teil der Vergütung zurückhalten, und angemessen ist in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung erforderlichen Kosten, § 641 Abs. 3 BGB.
Ein Beispiel: Die Rechnung für ein neues Bad lautet über 6.800,00 €, eine Fuge in der Dusche ist undicht, die Nachbesserung kostet etwa 450,00 €. Ihr Kunde darf dann rund 900,00 € einbehalten. Die übrigen 5.900,00 € schuldet er, und mit diesem Teil kann er in Verzug geraten. Wer die ganze Rechnung wegen einer Fuge zurückhält, hat dafür in aller Regel keinen Grund.
Für Sie heißt das: Fordern Sie den unstreitigen Teil gesondert an und bieten Sie die Nachbesserung schriftlich an. Wie Sie nachbessern, entscheiden Sie selbst – Sie können den Mangel beseitigen oder das Werk neu herstellen, § 635 Abs. 1 BGB. Lässt der Kunde Sie nicht nachbessern, obwohl Sie es ordnungsgemäß angeboten haben, darf er nach der Rechtsprechung in der Regel nur noch den einfachen Betrag der Beseitigungskosten zurückhalten; der Termin, den er abgesagt hat, gehört deshalb in die Akte.
Vor der Abnahme liegt die Last bei Ihnen: Bis dahin müssen Sie beweisen, dass Ihre Leistung vertragsgemäß ist – das sagt das Gesetz für Abschläge ausdrücklich, § 632a Abs. 1 BGB. Nach der Abnahme muss in der Regel der Kunde den Mangel belegen. Auch deshalb lohnt der Aufwand, die Abnahme sauber herbeizuführen.
Hinweis
Wann der Kunde die Zahlung allgemein verweigern darf und wo die Grenze bei einem geringfügigen Rest liegt, ist für jede Rechnung dieselbe Frage. Sie steht im Einzelnen unter Kunde zahlt Rechnung nicht.
Mahnen: ab wann Zinsen auf den Werklohn laufen
Ist der Werklohn fällig und der Kunde zahlt nicht, genügt eine Mahnung, um ihn in Verzug zu setzen, § 286 Abs. 1 BGB. Eine dritte oder vierte bringt rechtlich nichts hinzu. Ab dem Verzug schuldet er Zinsen, gegenüber einem Privatkunden fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 1 BGB. Ist er Unternehmer, etwa ein Bauträger oder ein Gewerbebetrieb, sind es neun Prozentpunkte, § 288 Abs. 2 BGB.
Gegenüber Geschäftskunden kommt eine Pauschale von 40,00 € hinzu, § 288 Abs. 5 BGB. Die Kosten der ersten Mahnung können Sie dagegen in der Regel nicht verlangen, weil sie den Verzug erst auslöst, § 280 Abs. 2 BGB. Wie eine Mahnung aussieht, die keinen Zweifel lässt, steht unter Zahlungserinnerung schreiben, den Zinsbetrag rechnet der Verzugszinsrechner taggenau aus.
Kündigt der Kunde den Auftrag vor dem Ende der Arbeiten, um nicht zahlen zu müssen, geht diese Rechnung meist nicht auf. Er darf bis zur Vollendung jederzeit kündigen, schuldet dann aber die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen, was Sie an Aufwand sparen; vermutet werden 5 Prozent der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil, § 648 BGB. Für die erbrachte Arbeit steht Ihnen der volle Preis zu.
Bauhandwerkersicherung: Sicherheit verlangen statt weiterarbeiten
Bleiben Abschläge aus, während die Baustelle noch läuft, ist das Mahnverfahren oft zu langsam. Für diesen Fall gibt es die Bauhandwerkersicherung. Beim Bauvertrag können Sie von Ihrem Kunden Sicherheit für die vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung verlangen, Zusatzaufträge eingeschlossen, und für Nebenforderungen kommen 10 Prozent hinzu, § 650f Abs. 1 BGB. Das gilt auch noch nach der Abnahme.
Gegenforderungen des Kunden, etwa wegen behaupteter Mängel, mindern die Sicherheit nicht, solange sie streitig sind, § 650f Abs. 1 BGB. Sie kann auch durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen einer Bank oder eines Kreditversicherers geleistet werden, § 650f Abs. 2 BGB. Die üblichen Kosten dafür erstatten Sie dem Kunden, höchstens 2 Prozent im Jahr, § 650f Abs. 3 BGB.
Das Druckmittel liegt im nächsten Schritt. Setzen Sie dem Kunden eine angemessene Frist zur Sicherheit, und leistet er sie nicht, dürfen Sie die Arbeit einstellen oder den Vertrag kündigen, § 650f Abs. 5 BGB. Kündigen Sie, bleibt Ihnen die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Eine Klausel im Vertrag, die den Anspruch ausschließt, ist unwirksam, § 650f Abs. 7 BGB.
Nicht bei jedem Kunden
Keine Sicherheit können Sie von einem Verbraucher verlangen, wenn Sie für ihn ein neues Gebäude bauen oder ein bestehendes erheblich umbauen, § 650f Abs. 6 BGB. Ein solcher Verbraucherbauvertrag ist in § 650i Abs. 1 BGB beschrieben. Ausgenommen sind auch öffentliche Auftraggeber, über deren Vermögen kein Insolvenzverfahren stattfinden kann.
Die neue Haustür, die Badsanierung oder die Dachreparatur für einen Privatkunden sind dagegen oft kein Verbraucherbauvertrag. Ob die Arbeiten als erheblicher Umbau gelten, hängt vom Einzelfall ab.
Gehört das Grundstück, auf dem Sie arbeiten, Ihrem Kunden selbst, steht daneben die Sicherungshypothek: Sie können verlangen, dass er Ihnen für Ihre Forderung eine Hypothek am Baugrundstück einräumt, bei unvollendetem Werk für den Teil, der Ihrer Arbeit entspricht, § 650e BGB. Haben Sie schon eine Sicherheit nach § 650f Abs. 1 BGB erhalten, entfällt dieser Anspruch, § 650f Abs. 4 BGB. Gegen den Willen des Eigentümers kommt die Hypothek nur über das Gericht ins Grundbuch – dafür ist anwaltliche Hilfe ratsam.
In der Werkstatt: die reparierte Sache als Pfand
Wer in der eigenen Werkstatt arbeitet – am Auto, am Möbelstück, an der Maschine -, hat ein Mittel, das der Handwerker auf der Baustelle nicht hat. Für Ihre Forderungen aus dem Auftrag steht Ihnen ein Pfandrecht an den beweglichen Sachen des Kunden zu, die Sie hergestellt oder ausgebessert haben und die dafür in Ihren Besitz gelangt sind, § 647 BGB. Solange die Rechnung offen ist, müssen Sie das reparierte Fahrzeug grundsätzlich nicht herausgeben.
Das Pfandrecht hat zwei Grenzen, die im Alltag oft übersehen werden. Es entsteht nur an Sachen, die dem Kunden gehören – ein Leasingwagen oder ein finanziertes Fahrzeug steht im Eigentum eines anderen. Und es endet, sobald Sie die Sache aus der Hand geben. Wer den Wagen „ausnahmsweise“ vor der Zahlung herausgibt, hat danach nur noch die Rechnung.
Werklohn einklagen oder Mahnbescheid beantragen
Bleibt die Zahlung nach der Mahnung aus, gibt es zwei gerichtliche Wege. Der schnellere ist das gerichtliche Mahnverfahren. Es steht für Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme offen, § 688 Abs. 1 ZPO, und der Werklohn ist eine solche. Im Antrag erklären Sie, dass Ihre Gegenleistung erbracht ist, § 690 Abs. 1 Nr. 4 ZPO – beim abgeschlossenen Auftrag ist das der Normalfall. Als Anspruch wählen Sie im Hauptforderungskatalog die Nummer 8, Handwerkerleistung; welche Nummer wann passt, steht unter Katalognummer im Mahnbescheid.
Für die Werklohnforderung prüft das Mahngericht nicht, ob die Arbeit mangelfrei war. Es stellt den Mahnbescheid zu, und Ihr Kunde hat zwei Wochen Zeit für den Widerspruch, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Auch danach kann er noch widersprechen, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist, § 694 Abs. 1 ZPO. Widerspricht er nicht, beantragen Sie nach Ablauf der Frist den Vollstreckungsbescheid, § 699 Abs. 1 ZPO, und haben einen Titel, aus dem Sie vollstrecken können. Widerspricht er, geht die Sache auf Antrag an das Streitgericht, § 696 Abs. 1 ZPO, und wird dort wie eine Klage weitergeführt.
Die Werklohnklage von Anfang an lohnt sich, wenn Ihr Kunde schon ausführlich Mängel gerügt hat und ein Widerspruch so gut wie sicher ist. Dann sparen Sie den Umweg. Bis zu einem Streitwert von 10.000,00 € ist das Amtsgericht zuständig, § 23 Nr. 1 GVG, darüber das Landgericht, und dort müssen Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen, § 78 Abs. 1 ZPO. Im Bauprozess klärt oft ein Sachverständiger den Mangel – das macht das Verfahren länger und teurer als den Mahnbescheid.
Die Gerichtsgebühr für den Mahnbescheid beträgt mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG; geht die Sache nach Widerspruch ins Streitverfahren, wird sie auf die Verfahrensgebühr angerechnet, Nr. 1210 KV GKG. Die unterliegende Partei trägt am Ende die Kosten, § 91 Abs. 1 ZPO. Unsere Vergütung können Sie vom Schuldner bis zur Höhe der Anwaltsvergütung ersetzt verlangen, § 13e Abs. 1 RDG; bei berechtigter Forderung ist sie kostenneutral im Erfolgsfall, weil der Schuldner sie trägt. Die Beträge im Einzelnen stehen unter Kosten des Mahnbescheids, den Weg vom Antrag bis zum Titel zeigt der Ablauf des Mahnverfahrens.
Die Verjährung im Blick behalten
Der Werklohn verjährt in drei Jahren, § 195 BGB. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem er fällig wurde, § 199 Abs. 1 BGB – also erst nach Abnahme, beim Bauvertrag erst nach der Schlussrechnung. Mahnungen halten sie nicht an, die Zustellung des Mahnbescheids schon, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Welche Rechnungen zum nächsten 31. Dezember ablaufen und was dann noch hilft, steht unter Verjährung der Handwerkerrechnung.
Häufige Fragen
Meine Handwerkerrechnung wird nicht bezahlt – was mache ich zuerst?
Ist die Rechnung eines Handwerkers nicht bezahlt, prüfen Sie zuerst, ob der Werklohn fällig ist. Beim Werkvertrag ist er es mit der Abnahme, § 641 Abs. 1 BGB, beim Bauvertrag erst mit Abnahme und prüffähiger Schlussrechnung, § 650g Abs. 4 BGB. Danach genügt eine Mahnung, um den Kunden in Verzug zu setzen.
Welches Zahlungsziel und welche Zahlungsfrist gelten für Handwerkerrechnungen?
Ein gesetzliches Zahlungsziel gibt es nicht. Ohne Abrede ist die fällige Vergütung sofort zu zahlen, § 271 Abs. 1 BGB. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug ein, gegenüber Privatkunden nur mit Hinweis auf der Rechnung, § 286 Abs. 3 BGB.
Ist eine Handwerkerrechnung sofort fällig?
Sobald der Kunde abgenommen hat, ja, wenn nichts anderes vereinbart ist; beim Bauvertrag muss zusätzlich die prüffähige Schlussrechnung vorliegen, § 650g Abs. 4 BGB. Vorher nicht: Ohne Abnahme ist der Werklohn in der Regel nicht fällig, § 641 Abs. 1 BGB.
Der Kunde nimmt nicht ab und meldet sich nicht. Was kann ich tun?
Setzen Sie ihm nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme. Verweigert er sie nicht unter Angabe eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen, § 640 Abs. 2 BGB. Bei Privatkunden nur mit Hinweis auf diese Folge in Textform.
Muss der Kunde zahlen, obwohl ein Fehler nicht behoben ist?
Nach der Abnahme ja, bis auf einen angemessenen Teil: Wegen des Mangels darf er in der Regel das Doppelte der Beseitigungskosten zurückhalten, § 641 Abs. 3 BGB. Den Rest der Rechnung schuldet er. Wie nachgebessert wird, entscheiden Sie, § 635 Abs. 1 BGB.
Kann ich wegen ausstehender Abschläge die Arbeit einstellen?
Beim Bauvertrag über die Bauhandwerkersicherung: Verlangen Sie Sicherheit nach § 650f Abs. 1 BGB und setzen Sie eine angemessene Frist. Leistet der Kunde nicht, dürfen Sie die Arbeit verweigern oder kündigen, § 650f Abs. 5 BGB – außer beim Neubau oder erheblichen Umbau für einen Verbraucher, § 650f Abs. 6 BGB. Ohne diesen Schritt ist ein Baustopp riskant.
Gilt die Bauhandwerkersicherung auch gegenüber Privatkunden?
Nicht beim Neubau oder erheblichen Umbau für einen Verbraucher, § 650f Abs. 6 BGB in Verbindung mit § 650i Abs. 1 BGB. Bei kleineren Bauarbeiten für Privatkunden kann der Anspruch bestehen; das hängt vom Umfang der Arbeiten ab.
Darf ich das reparierte Auto zurückbehalten, bis der Kunde zahlt?
In der Regel ja: Sie haben ein Pfandrecht an der Sache, die Sie repariert haben, § 647 BGB. Es setzt voraus, dass das Fahrzeug dem Kunden gehört und noch bei Ihnen steht.
Der Kunde hat gekündigt. Bekomme ich trotzdem Geld?
Ja. Kündigt er vor Vollendung, schuldet er die vereinbarte Vergütung abzüglich Ihrer ersparten Aufwendungen; vermutet werden 5 Prozent für den noch nicht erbrachten Teil, § 648 BGB.
Mahnbescheid oder Klage – was ist für den Werklohn besser?
Der Mahnbescheid, wenn die Forderung im Kern unstreitig ist: Er ist günstiger, und ohne Widerspruch führt er zum Titel. Hat der Kunde schon ausführlich Mängel gerügt, kann die Klage den Umweg sparen. Bis 10.000,00 € ist das Amtsgericht zuständig, § 23 Nr. 1 GVG.
Welche Katalognummer gilt für eine Handwerkerrechnung?
Im Hauptforderungskatalog des Mahnantrags steht die Nummer 8 für Handwerkerleistungen; für sonstige Werkverträge gibt es die Nummer 44.
Wie beantrage ich den Mahnbescheid über Sie?
Über unser Formular auf der Startseite, ohne Registrierung. Wir prüfen die Angaben, reichen den Antrag ein und überwachen die Fristen. Mahnbescheid online beantragen.