Zentrales Mahngericht · Schleswig-Holstein
Mahngericht Schleswig: zuständig für Schleswig-Holstein
- Stand
- 08.09.2026
- Rechtsgrundlage
- § 689 Abs. 3 ZPO
Kiel, Lübeck, Flensburg, Norderstedt: Wer in Schleswig-Holstein wohnt oder seinen Sitz hat, bekommt seinen Mahnbescheid vom Amtsgericht Schleswig. Das Zentrale Mahngericht des Landes sitzt am Lollfuß, unterhalb des Doms - und ist auch für die Hamburger Randgemeinden zuständig, die zum Land gehören.
Anschrift und Kontakt
Amtsgericht Schleswig - Zentrales Mahngericht für Schleswig-Holstein Lollfuß 78 24837 Schleswig- Postanschrift
- Postfach 1170, 24821 Schleswig
- Telefon
- 04621 815-0
- Fax
- 04621 815-333
- Sprechzeiten
- Hilfestellung bei Anträgen und technischen Fragen: Telefon 04621 815-325, Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Zuständig für
- Schleswig-Holstein
Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO. Alle Mahngerichte nach Bundesland
Einreichung
- Online-Mahnantrag
- Barcode-Mahnantrag
- EGVP / sichere Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, OSCI)
Ist das Amtsgericht Schleswig Ihr Mahngericht?
Mahngericht Schleswig: das Land bis an die Hamburger Stadtgrenze
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat sein Mahnverfahren nach § 689 Abs. 3 ZPO beim Amtsgericht Schleswig zusammengefasst, in der alten Residenzstadt an der Schlei und nicht in Kiel. Für das Mahnverfahren ist das ohne Belang: Zuständig ist das Gericht für Antragsteller mit allgemeinem Gerichtsstand im Land, solange der Schuldner seinen in Deutschland hat, § 689 Abs. 2 ZPO – die Werft in Kiel mit ihrem Sitz, § 17 Abs. 1 ZPO, ebenso wie der Hotelier auf Sylt und die Privatperson in Lübeck mit ihrem Wohnsitz, § 13 ZPO.
Die häufigste Fehlzuordnung betrifft den Hamburger Rand. Norderstedt, Pinneberg, Wedel, Ahrensburg, Reinbek und Glinde liegen in Schleswig-Holstein; Gläubiger von dort stellen den Antrag in Schleswig, nicht beim Mahngericht Hamburg-Altona. Einige Postleitzahlen greifen über die Landesgrenze; der Finder in der Seitenspalte nennt dann beide Länder, und Ihr Bundesland entscheidet.
Der Antrag nach Schleswig: Wege und Postfach
Das Zentrale Mahngericht nimmt Anträge über die sicheren Übermittlungswege der Justiz (beA, beN, beBPo und OSCI-konforme Verfahren), über den Online-Mahnantrag der Länder und als Barcode-Antrag an. Vordruckanträge per Fax sind ausgeschlossen, Verfahrensanträge per E-Mail derzeit auch; die E-Mail-Adresse der Mahnabteilung dient Rückfragen. Papierpost geht an das Postfach. Wir reichen als registrierter Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen maschinell lesbar ein, § 702 Abs. 2 ZPO.
Neben der Bezeichnung des Anspruchs, § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, entscheidet vor allem die Anschrift des Schuldners über den Erfolg. Stimmt sie nicht, kommt keine Zustellungsnachricht, sondern eine Nachricht über die Nichtzustellung – und ein Antrag auf Neuzustellung wird nötig, den wir für Sie stellen. Was dann geschieht, steht unter Zustellung des Mahnbescheids.
Gebührensprung bei 1.000,00 €: eine Kostenrechnung aus Schleswig
Die Gerichtsgebühr für den Mahnbescheid ist eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Der Mindestsatz gilt bis 1.000,00 € Streitwert; darüber steigt die Gebühr stufenweise mit der Tabelle des Gerichtskostengesetzes. Die Kostenrechnung unten zeigt die erste Stufe: 41,00 € bei 1.200,00 €. Bezahlt sein muss sie beim maschinellen Verfahren erst vor dem Vollstreckungsbescheid, § 12 Abs. 3 GKG.

Was kostet der Mahnbescheid bei Ihrer Forderung?
Die Hauptforderung ohne Zinsen und Nebenkosten.
Unternehmer in der Regel ja, Privatpersonen und Kleinunternehmer nein. Der Antrag fragt danach.
Sie strecken vor
Der Schuldner schuldet Ihnen dannbei berechtigter ForderungWiderspricht der Schuldner, ergeht insoweit kein Vollstreckungsbescheid; die Sache geht auf Antrag einer Partei an das Streitgericht, § 696 Abs. 1 ZPO. Dort entsteht die Verfahrensgebühr von 3,0, auf die die halbe Gebühr des Mahnverfahrens angerechnet wird, Nr. 1210 KV GKG; dazu kommen gegebenenfalls Kosten anwaltlicher Vertretung. Wer unterliegt, trägt die notwendigen Kosten des Rechtsstreits, § 91 Abs. 1 ZPO – bei berechtigter Forderung also der Schuldner, auch die des Streitverfahrens.
Sie erfassen Forderung und Schuldner online, ohne Registrierung; wir prüfen den Antrag vor der Einreichung beim Mahngericht.
Mahnbescheid beantragenGerichtsgebühren
| Forderung bis | Gerichtsgebühr | Vergütung Antrag | Zusammen | Vollstreckungsbescheid |
|---|---|---|---|---|
| 500,00 € | 38,00 € | 73,54 € | 111,54 € | 36,77 € |
| 1.000,00 € | 38,00 € | 132,80 € | 170,80 € | 57,00 € |
| 1.500,00 € | 41,00 € | 183,86 € | 224,86 € | 80,03 € |
| 2.000,00 € | 51,50 € | 233,24 € | 284,74 € | 104,72 € |
| 3.000,00 € | 62,75 € | 304,05 € | 366,80 € | 140,12 € |
| 4.000,00 € | 74,00 € | 374,85 € | 448,85 € | 175,53 € |
| 5.000,00 € | 85,25 € | 445,66 € | 530,91 € | 210,93 € |
| 6.000,00 € | 96,50 € | 516,46 € | 612,96 € | 246,33 € |
| 7.000,00 € | 107,75 € | 587,27 € | 695,02 € | 281,73 € |
| 8.000,00 € | 119,00 € | 658,07 € | 777,07 € | 317,14 € |
| 9.000,00 € | 130,25 € | 728,88 € | 859,13 € | 352,54 € |
| 10.000,00 € | 141,50 € | 799,68 € | 941,18 € | 387,94 € |
| 13.000,00 € | 156,75 € | 865,13 € | 1.021,88 € | 420,67 € |
| 16.000,00 € | 172,00 € | 930,58 € | 1.102,58 € | 453,39 € |
| 19.000,00 € | 187,25 € | 996,03 € | 1.183,28 € | 486,12 € |
| 22.000,00 € | 202,50 € | 1.061,48 € | 1.263,98 € | 518,84 € |
| 25.000,00 € | 217,75 € | 1.126,93 € | 1.344,68 € | 551,57 € |
| 30.000,00 € | 238,00 € | 1.229,27 € | 1.467,27 € | 602,74 € |
| 35.000,00 € | 258,25 € | 1.331,61 € | 1.589,86 € | 653,91 € |
| 40.000,00 € | 278,50 € | 1.433,95 € | 1.712,45 € | 705,08 € |
| 45.000,00 € | 298,75 € | 1.536,29 € | 1.835,04 € | 756,25 € |
| 50.000,00 € | 319,00 € | 1.638,63 € | 1.957,63 € | 807,42 € |
| 65.000,00 € | 389,00 € | 1.757,04 € | 2.146,04 € | 866,62 € |
| 80.000,00 € | 459,00 € | 1.875,44 € | 2.334,44 € | 925,82 € |
| 95.000,00 € | 529,00 € | 1.993,85 € | 2.522,85 € | 985,02 € |
| 110.000,00 € | 599,00 € | 2.112,25 € | 2.711,25 € | 1.044,23 € |
| 125.000,00 € | 669,00 € | 2.230,66 € | 2.899,66 € | 1.103,43 € |
| 140.000,00 € | 739,00 € | 2.349,06 € | 3.088,06 € | 1.162,63 € |
| 155.000,00 € | 809,00 € | 2.467,47 € | 3.276,47 € | 1.221,83 € |
| 170.000,00 € | 879,00 € | 2.585,87 € | 3.464,87 € | 1.281,04 € |
| 185.000,00 € | 949,00 € | 2.704,28 € | 3.653,28 € | 1.340,24 € |
| 200.000,00 € | 1.019,00 € | 2.822,68 € | 3.841,68 € | 1.399,44 € |
| 230.000,00 € | 1.124,00 € | 2.989,28 € | 4.113,28 € | 1.482,74 € |
| 260.000,00 € | 1.229,00 € | 3.155,88 € | 4.384,88 € | 1.566,04 € |
Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, bei demnächst folgender Zustellung schon ab Eingang des Antrags, § 167 ZPO. Wann Ihre Forderung verjährt, zeigt der Verjährungsrechner.
Gerichtsgebühr nach dem Streitwert, Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025; Verzugszinsen mit dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, Stand 1. Juli 2026. Alle Beträge stehen unter Kosten und Gebühren. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Rechtsberatung.
Der Gebührenrechner in diesem Kapitel nennt die Gebühr zu Ihrer Forderung; die vollständige Staffel und alles, was neben der Gerichtsgebühr anfällt, steht unter Kosten des Mahnbescheids.
Zustellungsnachricht und Frist: ein Handwerkerfall
Nach der Zustellung an den Schuldner, § 693 Abs. 1 ZPO, erhält der Antragsteller die Zustellungsnachricht, § 693 Abs. 2 ZPO. Sie nennt den Tag der Zustellung und den ersten Tag, an dem der Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann – nach Ablauf der zwei Wochen, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO und § 699 Abs. 1 ZPO. Der Fall unten ist typisch für das Mahnverfahren: eine fünfstellige Handwerkerrechnung, zugestellt am 20.08.2026, Vollstreckungsbescheid ab dem 04.09.2026 möglich.

Bei Forderungen dieser Größe lohnt der Blick auf die Nebenforderungen: Verzugszinsen laufen weiter, gegenüber einem Schuldner, der kein Verbraucher ist, kommt die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB hinzu, und beides wird mit vollstreckt, wenn es im Mahnantrag steht: Der Vollstreckungsbescheid ergeht auf der Grundlage des Mahnbescheids, § 699 Abs. 1 ZPO. Der Verzugszinsrechner zeigt, was bis heute aufgelaufen ist.
Nach dem Widerspruch: Post vom Streitgericht in Reinbek
Widerspricht der Schuldner, gibt Schleswig den Rechtsstreit auf Antrag an das Streitgericht ab, § 696 Abs. 1 ZPO – an das Gericht, das im Antrag genannt ist, meist das am Wohnsitz des Schuldners. Am Hamburger Rand ist das etwa das Amtsgericht Reinbek. Nach der Anspruchsbegründung kann das Gericht dort ein schriftliches Vorverfahren anordnen: Der Beklagte muss dann binnen einer Notfrist von zwei Wochen anzeigen, ob er sich verteidigen will, § 276 Abs. 1 ZPO.

Die Verfügung sagt ausdrücklich, dass der Widerspruch gegen den Mahnbescheid noch nicht als Anzeige der Verteidigung zählt. Ab hier ist es ein gewöhnlicher Zivilprozess; wie das Mahnverfahren bis dorthin verläuft, beschreibt der Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens.
Mahngericht Schleswig: Anschrift und Kontakt
Das Zentrale Mahngericht sitzt im Amtsgericht Schleswig am Lollfuß; Briefe gehen an das Postfach.
| Kontakt | Amtsgericht Schleswig |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Schleswig – Zentrales Mahngericht für Schleswig-Holstein |
| Anschrift | Lollfuß 78, 24837 Schleswig |
| Postanschrift | Postfach 1170, 24821 Schleswig |
| Telefon | 04621 815-0 |
| Fax | 04621 815-333 |
| Mahnabteilung@AG-Schleswig.LandSH.de (für Rückfragen, nicht für Anträge) | |
| Sprechzeiten | Hilfestellung bei Anträgen und technischen Fragen: Montag bis Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung, über die eigene Durchwahl der Mahnabteilung (siehe Kontaktdaten oben) |
Das Mahngericht betreibt eine eigene Internetseite unter mahngericht.schleswig-holstein.de. Sprechzeiten der Mahnabteilung weist mahngerichte.de nicht aus; Hilfestellung zu Anträgen und Technik gibt es über die Durchwahl, die oben in den Kontaktdaten steht.
Häufige Fragen
Ist das Mahngericht Schleswig für Kiel und Lübeck zuständig?
Ja. Es ist das einzige Mahngericht in Schleswig-Holstein und damit für Antragsteller aus Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und allen anderen Orten des Landes zuständig, § 689 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit der Zuweisung des Landes.
Welches Mahngericht ist für Schleswig-Holstein zuständig?
Das Amtsgericht Schleswig als Zentrales Mahngericht des Landes, § 689 Abs. 3 ZPO – für Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster ebenso wie für die Randgemeinden Hamburgs. Wer in Hamburg selbst seinen Sitz hat, gehört zum Amtsgericht Hamburg-Altona; die Landesgrenze entscheidet, nicht die Nähe.
Ich sitze in Norderstedt. Schleswig oder Hamburg?
Schleswig. Norderstedt liegt in Schleswig-Holstein. Das Mahngericht Hamburg-Altona ist für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zuständig, nicht für das Hamburger Umland.
Wohin schicke ich Post an das Mahngericht?
An das Postfach 1170, 24821 Schleswig. Die Hausanschrift Lollfuß 78, 24837 Schleswig gilt für Besucher. Anträge selbst gehen elektronisch ein oder als ausgedruckter Barcode-Antrag, nicht als formloser Brief.
Kann ich den Antrag per E-Mail an die Mahnabteilung schicken?
Nein. Verfahrensanträge per E-Mail sind nicht zulässig, Vordruckanträge per Fax auch nicht. Die Adresse ist für Rückfragen zu laufenden Verfahren gedacht.
Warum stehen auf der Kostenrechnung 41,00 € statt 38,00 €?
Weil der Streitwert über 1.000,00 € lag. Der Mindestsatz von 38,00 € gilt bis 1.000,00 €; die nächste Stufe der Gebührentabelle ergibt bei 1.200,00 € eine halbe Gebühr von 41,00 €, Nr. 1100 KV GKG.
Was bedeutet das Datum in der Zustellungsnachricht?
Der erste Tag, an dem der Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann, § 699 Abs. 1 ZPO. Er liegt nach Ablauf der zwei Wochen Widerspruchsfrist, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, die am Tag nach der Zustellung beginnt.