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Zentrales Mahngericht · Baden-Württemberg

Mahngericht Stuttgart: zuständig für Baden-Württemberg

Stand
08.09.2026
Rechtsgrundlage
§ 689 Abs. 3 ZPO

Elf Millionen Menschen, ein Mahngericht: Für ganz Baden-Württemberg erlässt das Amtsgericht Stuttgart in der Hauffstraße die Mahnbescheide - für den Handwerksbetrieb aus Freiburg ebenso wie für die Vermieterin aus Ulm oder das Autohaus in Mannheim. Wo in Deutschland der Schuldner sitzt, spielt dafür keine Rolle.

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Stuttgart - Zentrales Mahngericht für Baden-Württemberg Hauffstraße 5 70190 Stuttgart
Postanschrift
70154 Stuttgart
Fax
0711 921-3400
Sprechzeiten
Telefonzeiten des Mahngerichts, seit dem 29.06.2026 vorübergehend eingeschränkt: Montag, Mittwoch und Freitag 09:00 bis 11:30 Uhr

Zuständig für

Zuständigkeitsgebiet des Mahngericht Stuttgart: zuständig für Baden-WürttembergHervorgehoben: Baden-Württemberg.
  • Baden-Württemberg

Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO. Alle Mahngerichte nach Bundesland

Einreichung

  • Online-Mahnantrag
  • Barcode-Mahnantrag
  • EGVP / sichere Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, OSCI)

Ist das Amtsgericht Stuttgart Ihr Mahngericht?

Maßgeblich ist Ihr eigener Sitz oder Wohnsitz als Antragsteller, § 689 Abs. 2 ZPO - nicht der des Schuldners.

Fünf Ziffern. Oder wählen Sie Ihr Bundesland.

Ich wohne nicht in Deutschland.

Mahngericht Stuttgart: ein Gericht für das ganze Land

Landeswappen Baden-Württemberg Baden-Württemberg
Landeswappen von Baden-Württemberg - das Mahngericht arbeitet für Antragsteller aus diesem Land.

Baden-Württemberg gehört zu den Ländern, die ihr Mahnverfahren vollständig auf ein Amtsgericht konzentriert haben. Die Ermächtigung dazu steht in § 689 Abs. 3 ZPO; das Land hat sie für das Amtsgericht Stuttgart genutzt, das seitdem als Zentrales Mahngericht firmiert. Für die Anträge aus Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg oder Friedrichshafen ist deshalb nicht das jeweils örtliche Amtsgericht zuständig, sondern die Mahnabteilung in der Landeshauptstadt.

Wer dort richtig ist, entscheidet sich am allgemeinen Gerichtsstand des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO. Eine GmbH mit Sitz in Heilbronn, § 17 Abs. 1 ZPO, ein Freiberufler mit Wohnsitz in Tübingen, § 13 ZPO – beide gehören nach Stuttgart, auch wenn ihr Schuldner in Hamburg oder Dresden sitzt; für Schuldner ohne Gerichtsstand im Inland gilt § 703d Abs. 2 ZPO. Umgekehrt hilft es nichts, wenn nur der Schuldner in Baden-Württemberg wohnt: Ein Gläubiger aus Bayern bleibt bei Coburg.

Elektronisch in die Hauffstraße

Das Mahngericht Stuttgart nimmt Anträge über die sicheren Übermittlungswege der Justiz (beA, beN, beBPo und OSCI-konforme Verfahren), über den Online-Mahnantrag der Länder und als Barcode-Antrag an. Eine E-Mail-Adresse der Poststelle gibt es, doch für Verfahrensanträge ist sie nicht zugelassen; Vordruckanträge per Fax sind ebenso ausgeschlossen. Wir übermitteln als registrierter Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen ausschließlich maschinell lesbar, § 702 Abs. 2 ZPO.

Zwei Angaben im Antrag entscheiden über Wochen. Die erste ist das Streitgericht, § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO: das Gericht, das nach einem Widerspruch entscheidet – in der Regel das am Sitz des Schuldners. Die zweite ist die Katalognummer für den Anspruch. Beides lässt sich später nicht immer und nur mit Zeitverlust korrigieren; wir setzen beide Angaben vor der Einreichung.

Wenn der Mahnbescheid aus Stuttgart nicht zugestellt werden kann

Das Mahngericht stellt den Mahnbescheid dem Schuldner zu, § 693 Abs. 1 ZPO, und benachrichtigt den Antragsteller, § 693 Abs. 2 ZPO. Findet die Post den Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht, kommt statt der Zustellungsnachricht eine Nachricht über die Nichtzustellung aus der Hauffstraße. Sie nennt den Grund, den die Post vermerkt hat, und wartet auf einen Antrag auf Neuzustellung mit einer Anschrift, unter der zugestellt werden kann – von sich aus unternimmt das Gericht nichts weiter. Für die Verjährung zählt dabei die Zeit: Die Hemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB knüpft an die Zustellung an, und die Rückwirkung auf den Eingang des Antrags, § 167 ZPO, gilt nur, wenn die Zustellung „demnächst“ gelingt.

Im Beispiel ging es um Geschäftsraummiete von mehr als 100.000,00 €; der Vordruck der Nachricht ist derselbe wie bei 300,00 €. Wir prüfen die Anschrift des Schuldners, bevor der Antrag geht, und beantragen nach einer Nichtzustellung die Neuzustellung, sobald eine neue Anschrift feststeht. Was bei der Zustellung des Mahnbescheids sonst zählt, steht im Beitrag dazu.

Widerspruch und Abgabe: was die Abgabenachricht aus Stuttgart bedeutet

Widerspricht der Schuldner innerhalb der zwei Wochen nach Zustellung, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, oder später, aber bevor der Vollstreckungsbescheid verfügt ist, § 694 Abs. 1 ZPO, ist der Weg zum Vollstreckungsbescheid versperrt. Das Mahngericht unterrichtet den Antragsteller vom Widerspruch, § 695 ZPO. Beantragt eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens, gibt Stuttgart den Rechtsstreit an das im Mahnbescheid bezeichnete Gericht ab, § 696 Abs. 1 ZPO. Mit der Abgabenachricht endet die Arbeit der Hauffstraße an der Sache; alles Weitere schreibt das Streitgericht, bei dem der Rechtsstreit mit Eingang der Akten anhängig ist.

Im Beispiel ging ein Werklohn von 342,40 € an das Amtsgericht Maulbronn – ein kleiner Betrag, aber das Verfahren ist dasselbe wie bei großen. Das Streitgericht fordert den Antragsteller auf, den Anspruch binnen zwei Wochen wie in einer Klageschrift zu begründen, § 697 Abs. 1 ZPO. Wer diese Schwelle scheut, sollte vor dem Antrag abschätzen, ob mit Widerspruch zu rechnen ist; wir besprechen das, bevor der Antrag geht. Den Weg vom Widerspruch bis zum Urteil zeichnet der Beitrag zum Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens nach.

Ohne Widerspruch: der Vollstreckungsbescheid aus Stuttgart

Bleibt der Widerspruch aus, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid, frühestens nach Ablauf der Widerspruchsfrist, § 699 Abs. 1 ZPO. Stuttgart stellt ihn dem Schuldner von Amts wegen zu, § 699 Abs. 4 ZPO, und schickt dem Antragsteller eine Nachricht mit dem Tag der Zustellung und den Beträgen, die im Bescheid stehen.

Im Beispiel ging es um Lizenzgebühren von 150.000,00 €; mit Kosten und den vom Gericht ausgerechneten Zinsen stehen 157.283,36 € im Bescheid. Der Vollstreckungsbescheid steht einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich, § 700 Abs. 1 ZPO. Der Schuldner hat deshalb ab Zustellung zwei Wochen für den Einspruch, § 339 Abs. 1 ZPO, bei Zustellung im Ausland einen Monat, § 339 Abs. 2 ZPO, und der Gläubiger einen Vollstreckungstitel, § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, aus dem er schon während dieser Frist vollstrecken kann. Wie das geht, erklärt der Beitrag zur Zwangsvollstreckung.

Gebühren beim Mahngericht Stuttgart

Baden-Württemberg erhebt für das Mahnverfahren dieselbe Gebühr wie jedes andere Land: eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, nicht unter 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Beim maschinellen Mahnbescheid ist sie erst vor dem Vollstreckungsbescheid zu zahlen, § 12 Abs. 3 GKG. Kommt es zum Widerspruch und zur Abgabe, fällt für das streitige Verfahren eine weitere Gebühr an; beantragt der Antragsteller die Abgabe, fordert das Mahngericht sie vorher an, § 12 Abs. 3 GKG. Für den Mahnbescheid selbst rechnet der Gebührenrechner in diesem Kapitel; die Staffel steht unter Kosten des Mahnbescheids.

Was kostet der Mahnbescheid bei Ihrer Forderung?

Der Streitwert ist die Hauptforderung. Zinsen, Mahnkosten und andere Nebenforderungen bleiben bei ihm außen vor, § 43 Abs. 1 GKG – in den Antrag kommen sie trotzdem.

Die Hauptforderung ohne Zinsen und Nebenkosten.

Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt?Wer Umsatzsteuer abführt, holt die Steuer auf unsere Vergütung als Vorsteuer zurück; für ihn zählt der Nettobetrag. Der Schuldner ersetzt die Umsatzsteuer nur, wenn Sie sie nicht als Vorsteuer abziehen können, § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO.

Unternehmer in der Regel ja, Privatpersonen und Kleinunternehmer nein. Der Antrag fragt danach.

AntragstellerStellen zwei Gläubiger den Antrag gemeinsam, etwa Ehegatten oder Gesellschafter, erhöht sich die Vergütung für den Antrag. Die Gerichtsgebühr bleibt gleich.
Ihr Schuldner istBestimmt den Zinssatz: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 1 BGB, neun bei Entgeltforderungen aus einem Geschäft, an dem kein Verbraucher beteiligt ist – auch Sie nicht, § 288 Abs. 2 BGB.
Sie selbst haben gehandeltNeun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gibt es nur, wenn an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist, § 288 Abs. 2 BGB – auch Sie nicht. Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft als natürliche Person zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder gewerblich noch selbständig beruflich sind, § 13 BGB. Ohne Ihre Angabe rechnet der Rechner mit fünf Prozentpunkten.
In Verzug ist der Schuldner nach Fälligkeit und Mahnung, § 286 Abs. 1 BGB. Ist ein Zahlungstermin nach dem Kalender vereinbart, braucht es keine Mahnung, § 286 Abs. 2 BGB; ein Datum, das nur auf der Rechnung steht, genügt dafür nicht. Bei einer Entgeltforderung kommt der Schuldner spätestens in Verzug, wenn er nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt, gegenüber Verbrauchern nur mit Hinweis darauf in der Rechnung, § 286 Abs. 3 BGB.

Sie strecken vor

GerichtsgebührEine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Beim maschinell erstellten Mahnbescheid soll erst der Vollstreckungsbescheid nach Zahlung ergehen, nicht schon der Mahnbescheid, § 12 Abs. 3 GKG. Zustellungskosten kommen nicht dazu: Die Pauschale nach Nr. 9002 KV GKG greift erst ab der elften Zustellung.–
Vergütung für den AntragNach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes; bis zu dieser Höhe kann der Gläubiger sie vom Schuldner ersetzt verlangen, § 13e Abs. 1 RDG. Unsere Staffel, Stand 18.08.2026. Die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB ist auf einen Ersatz von Kosten der Rechtsverfolgung anzurechnen; wir führen sie deshalb nicht gesondert auf.Wir prüfen den Antrag, stellen ihn beim zuständigen Mahngericht und überwachen die Fristen bis zum Vollstreckungsbescheid–
Zusammen–
Wird ein Vollstreckungsbescheid nötigWiderspricht der Schuldner nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid, spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids, § 701 ZPO. Er ist der Titel, aus dem vollstreckt wird. Eine weitere Gerichtsgebühr erhebt das Gericht dafür nicht.für den zweiten Antrag, der aus dem Bescheid den Titel macht–

Der Schuldner schuldet Ihnen dannbei berechtigter ForderungWiderspricht der Schuldner, ergeht insoweit kein Vollstreckungsbescheid; die Sache geht auf Antrag einer Partei an das Streitgericht, § 696 Abs. 1 ZPO. Dort entsteht die Verfahrensgebühr von 3,0, auf die die halbe Gebühr des Mahnverfahrens angerechnet wird, Nr. 1210 KV GKG; dazu kommen gegebenenfalls Kosten anwaltlicher Vertretung. Wer unterliegt, trägt die notwendigen Kosten des Rechtsstreits, § 91 Abs. 1 ZPO – bei berechtigter Forderung also der Schuldner, auch die des Streitverfahrens.

Hauptforderung–
Verzugszinsen bis heuteTaggenau ab dem Tag nach dem Verzugsbeginn, entsprechend § 187 Abs. 1 BGB, bis heute oder zum gewählten Stichtag, für jeden Tag mit dem Basiszinssatz, der damals galt; er ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli, § 247 Abs. 1 BGB. Die Zinsen laufen bis zur Zahlung weiter.–
VerfahrenskostenDie unterliegende Partei trägt die Kosten des Verfahrens, § 91 Abs. 1 ZPO. Im Mahnverfahren nimmt das Gericht die bis dahin entstandenen Kosten in den Vollstreckungsbescheid auf, § 699 Abs. 3 ZPO; sie werden mit der Hauptforderung vollstreckt.Gerichtsgebühr und Vergütung–
Zusammendazu Ihre Mahnkosten nach Eintritt des Verzugs, die Sie im Antrag mit angeben–
Wird ein Vollstreckungsbescheid nötigauch diese Vergütung nimmt das Gericht in den Bescheid auf, § 699 Abs. 3 ZPO–

Sie erfassen Forderung und Schuldner online, ohne Registrierung; wir prüfen den Antrag vor der Einreichung beim Mahngericht.

Mahnbescheid beantragen

Gerichtsgebühren

Gerichtsgebühren
Forderung bisGerichtsgebührVergütung AntragZusammenVollstreckungs­bescheid
500,00 €38,00 €73,54 €111,54 €36,77 €
1.000,00 €38,00 €132,80 €170,80 €57,00 €
1.500,00 €41,00 €183,86 €224,86 €80,03 €
2.000,00 €51,50 €233,24 €284,74 €104,72 €
3.000,00 €62,75 €304,05 €366,80 €140,12 €
4.000,00 €74,00 €374,85 €448,85 €175,53 €
5.000,00 €85,25 €445,66 €530,91 €210,93 €
6.000,00 €96,50 €516,46 €612,96 €246,33 €
7.000,00 €107,75 €587,27 €695,02 €281,73 €
8.000,00 €119,00 €658,07 €777,07 €317,14 €
9.000,00 €130,25 €728,88 €859,13 €352,54 €
10.000,00 €141,50 €799,68 €941,18 €387,94 €
13.000,00 €156,75 €865,13 €1.021,88 €420,67 €
16.000,00 €172,00 €930,58 €1.102,58 €453,39 €
19.000,00 €187,25 €996,03 €1.183,28 €486,12 €
22.000,00 €202,50 €1.061,48 €1.263,98 €518,84 €
25.000,00 €217,75 €1.126,93 €1.344,68 €551,57 €
30.000,00 €238,00 €1.229,27 €1.467,27 €602,74 €
35.000,00 €258,25 €1.331,61 €1.589,86 €653,91 €
40.000,00 €278,50 €1.433,95 €1.712,45 €705,08 €
45.000,00 €298,75 €1.536,29 €1.835,04 €756,25 €
50.000,00 €319,00 €1.638,63 €1.957,63 €807,42 €
65.000,00 €389,00 €1.757,04 €2.146,04 €866,62 €
80.000,00 €459,00 €1.875,44 €2.334,44 €925,82 €
95.000,00 €529,00 €1.993,85 €2.522,85 €985,02 €
110.000,00 €599,00 €2.112,25 €2.711,25 €1.044,23 €
125.000,00 €669,00 €2.230,66 €2.899,66 €1.103,43 €
140.000,00 €739,00 €2.349,06 €3.088,06 €1.162,63 €
155.000,00 €809,00 €2.467,47 €3.276,47 €1.221,83 €
170.000,00 €879,00 €2.585,87 €3.464,87 €1.281,04 €
185.000,00 €949,00 €2.704,28 €3.653,28 €1.340,24 €
200.000,00 €1.019,00 €2.822,68 €3.841,68 €1.399,44 €
230.000,00 €1.124,00 €2.989,28 €4.113,28 €1.482,74 €
260.000,00 €1.229,00 €3.155,88 €4.384,88 €1.566,04 €
Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025. Vergütung nach unserer Staffel, Stand 18.08.2026; die Spalte zeigt brutto oder netto, wie im Rechner gewählt.

Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, bei demnächst folgender Zustellung schon ab Eingang des Antrags, § 167 ZPO. Wann Ihre Forderung verjährt, zeigt der Verjährungsrechner.

Gerichtsgebühr nach dem Streitwert, Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025; Verzugszinsen mit dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, Stand 1. Juli 2026. Alle Beträge stehen unter Kosten und Gebühren. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Rechtsberatung.

Mahngericht Stuttgart: Anschrift und Kontakt

Das Zentrale Mahngericht sitzt im Amtsgericht Stuttgart in der Hauffstraße; Durchwahl und Fax gehören dem Mahngericht selbst.

KontaktAmtsgericht Stuttgart
GerichtAmtsgericht Stuttgart – Zentrales Mahngericht für Baden-Württemberg
AnschriftHauffstraße 5, 70190 Stuttgart
Postanschrift70154 Stuttgart
Telefon0711 921-3567
Fax0711 921-3400
E-MailPoststelle@mahngstuttgart.justiz.bwl.de (für Rückfragen, nicht für Anträge)
SprechzeitenTelefonzeiten des Mahngerichts, seit dem 29.06.2026 vorübergehend eingeschränkt: Montag, Mittwoch und Freitag 09:00 bis 11:30 Uhr

Seit dem 29.06.2026 ist das Mahngericht telefonisch nur eingeschränkt zu erreichen. Das Gericht bezeichnet die Einschränkung als vorübergehend; wir prüfen sie bei der nächsten Aktualisierung dieser Seite zuerst.

Häufige Fragen

Ist das Mahngericht Stuttgart auch für Freiburg und Karlsruhe zuständig?

Ja. Es ist das einzige Mahngericht in Baden-Württemberg. Antragsteller aus allen Landesteilen – Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Ulm, Konstanz – stellen ihren Antrag dort, § 689 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit der Zuweisung des Landes.

Mein Schuldner sitzt in Stuttgart, ich in Hessen. Wo stelle ich den Antrag?

Beim Amtsgericht Hünfeld, dem Mahngericht für Hessen. Das Mahngericht folgt dem Sitz des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO. Ein Gericht in Stuttgart kommt erst ins Spiel, wenn der Schuldner widerspricht oder Einspruch einlegt: als Streitgericht, sofern Sie es im Antrag so bezeichnet haben, § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO.

Kann ich den Antrag per E-Mail an die Poststelle des Mahngerichts schicken?

Nein. Verfahrensanträge per E-Mail sind nicht zulässig. Zugelassen sind die sicheren Übermittlungswege, der Online-Mahnantrag der Länder und der Barcode-Antrag.

Wann erreiche ich das Mahngericht telefonisch?

Derzeit an drei Wochentagen – Montag, Mittwoch, Freitag – jeweils von 09:00 bis 11:30 Uhr unter 0711 921-3567. Die Einschränkung gilt seit dem 29.06.2026 und ist als vorübergehend ausgewiesen.

Was kostet der Mahnbescheid bei 342,40 €?

Den Mindestsatz von 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG, weil eine halbe Gebühr bei diesem Streitwert darunter läge. Für andere Beträge rechnet der Gebührenrechner auf dieser Seite.

Was bedeutet die Abgabenachricht?

Dass der Rechtsstreit an das Streitgericht abgegeben wurde – nach einem Widerspruch auf Antrag einer Partei, § 696 Abs. 1 ZPO, nach einem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid von Amts wegen, § 700 Abs. 3 ZPO. Das Mahngericht ist damit nicht mehr beteiligt; die Aufforderung zur Anspruchsbegründung kommt vom Streitgericht, § 697 Abs. 1 ZPO.

Kann ich den Mahnbescheid in Baden-Württemberg online beantragen?

Ja, und wenn wir für Sie einreichen, ausschließlich so: Als registrierter Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen dürfen wir den Antrag nur maschinell lesbar stellen, § 702 Abs. 2 ZPO. Sie geben Forderung und Schuldner online ein, der Antrag geht elektronisch an das Zentrale Mahngericht in der Hauffstraße.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite informiert allgemein zum genannten Stand und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir prüfen sie sorgfältig, eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir trotzdem nicht. Maßgeblich sind das Gesetz und die Auskunft des zuständigen Gerichts.