Mahnbescheid und Ratenzahlung: Was Gläubiger regeln sollten
- Stand
- 11.10.2026
- Rechtsgrundlage
- § 699 Abs. 1 ZPO
Auch nach dem Mahnbescheid ist eine Ratenzahlung möglich - vereinbart wird sie mit Ihnen, nicht mit dem Gericht. Entscheidend ist, dass das Verfahren dabei nicht einschläft: Mit einem Titel in der Hand ist ein Ratenplan sicherer als ohne.
Kurz gefasst
- Den Vollstreckungsbescheid beantragen Sie binnen sechs Monaten ab Zustellung, sonst entfällt die Wirkung des Mahnbescheids, § 701 ZPO. Gezahlte Raten geben Sie im Antrag an, § 699 Abs. 1 ZPO.
- Ruht das Verfahren, weil Raten laufen, endet die Hemmung der Verjährung sechs Monate nach der letzten Verfahrenshandlung, § 204 Abs. 2 BGB.
- Eine gezahlte Rate lässt die Verjährung in der Regel neu beginnen, § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB.
- Raten tilgen zuerst die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, § 367 Abs. 1 BGB.
- Nach dem Titel kann auch der Gerichtsvollzieher Raten gestatten, Tilgung binnen zwölf Monaten, § 802b Abs. 2 ZPO – es sei denn, Sie schließen das aus.
Mahnbescheid und Ratenzahlung: Das Gericht gewährt keine Raten
Für eine Ratenzahlung ist beim gerichtlichen Mahnbescheid das Mahngericht nicht zuständig. Es prüft nicht, ob die Forderung besteht, und eine Zahlungserleichterung kann es nicht gewähren; so steht es auch in der Hilfe der Mahngerichte auf mahngerichte.de. Will der Schuldner nach dem Mahnbescheid Ratenzahlung anbieten, muss er sich an den Gläubiger wenden. Ein Angebot, das beim Gericht eingeht, bleibt ohne Folge, und der Mahnbescheid läuft weiter.
Ob es Raten gibt, entscheiden also Sie. Der Schuldner ist zu Teilleistungen nicht berechtigt, § 266 BGB: Ohne Ihre Zustimmung schuldet er den ganzen Betrag auf einmal. Nehmen Sie eine Teilzahlung an, verzichten Sie damit nicht auf den Rest.
Auch der Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist kein Weg zur Ratenzahlung. Er richtet sich gegen den Anspruch, ganz oder zum Teil, und ist binnen zwei Wochen ab Zustellung zu erklären, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO – beachtet wird er noch, solange kein Vollstreckungsbescheid verfügt ist, § 694 Abs. 1 ZPO. Auf Antrag einer Seite geht die Sache dann an das Streitgericht; was dort geschieht, beschreibt der Ablauf nach einem Widerspruch.
Für Sie als Gläubiger heißt das: Ein Ratenangebot nach der Zustellung ist eine Nachricht an Sie. Das Verfahren läuft weiter, bis Sie etwas tun – oder bis Sie zu lange nichts tun.
Raten nach der Zustellung: Vollstreckungsbescheid trotzdem beantragen
Bietet der Schuldner Raten an, nachdem der Mahnbescheid zugestellt ist, haben Sie drei Möglichkeiten. Nur eine hält fest, was der Mahnbescheid Ihnen verschafft hat: die gehemmte Verjährung und den Weg zum Titel.
Mahnbescheid und Ratenzahlung
Fünf Fristen, wenn der Schuldner in Raten zahlt
Antrag auf Vollstreckungsbescheid
sonst entfällt der Mahnbescheid
- Frist
- sechs Monate, § 701 ZPO
- Beginn
- Zustellung des Mahnbescheids
Hemmung, wenn das Verfahren ruht
- Frist
- sechs Monate, § 204 Abs. 2 BGB
- Beginn
- Tag der letzten Verfahrenshandlung
Verjährung nach einer gezahlten Rate
- Frist
- drei Jahre, § 195 BGB
- Beginn
- Zahlung, frühestens Schluss des Entstehungsjahres, § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB
Zahlungsplan des Gerichtsvollziehers
- Frist
- zwölf Monate, § 802b Abs. 2 ZPO
- Beginn
- Festsetzung des Plans
Rückstand, der den Zahlungsplan beendet
- Frist
- zwei Wochen, § 802b Abs. 3 ZPO
- Beginn
- Fälligkeit der Rate
Ab Zustellung hemmt der Mahnbescheid die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Vollstreckungsbescheid beantragen und Raten annehmen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist stellen Sie den Antrag auf Vollstreckungsbescheid und erklären darin, ob und welche Zahlungen eingegangen sind, § 699 Abs. 1 ZPO. Der Ratenplan läuft daneben weiter, und Sie sagen zu, nicht zu vollstrecken, solange pünktlich gezahlt wird. Die Vereinbarung sollte den Antrag ausdrücklich zulassen, wie Nummer 6 des Musters unten; sonst kann der Schuldner einwenden, die Raten seien gestundet. Den Antrag stellen wir für Sie, sobald die Frist abgelaufen ist, und tragen die eingegangenen Raten ein.
Das Verfahren ruhen lassen. Das ist der häufigste Weg und der riskanteste. Den Vollstreckungsbescheid müssen Sie binnen sechs Monaten ab dem Tag der Zustellung beantragen, sonst entfällt die Wirkung des Mahnbescheids, § 701 ZPO. Betreibt niemand das Verfahren, endet die Hemmung sechs Monate nach der letzten Verfahrenshandlung, § 204 Abs. 2 BGB.
Den Antrag zurücknehmen. Das ist selten sinnvoll. Sechs Monate nach der Rücknahme endet die Hemmung, § 204 Abs. 2 BGB, und einen Titel gibt es nicht. Bleibt später eine Rate aus, beginnen Sie von vorn.
Ganz ungeschützt ist auch der zweite Weg nicht. Eine gezahlte Rate ist in der Regel ein Anerkenntnis, und die Verjährung beginnt neu, § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Frühestens allerdings mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, § 199 Abs. 1 BGB: Vorher läuft sie noch nicht, und ein Anerkenntnis setzt sie nicht früher in Gang (BGH, Beschluss vom 08.01.2013 – VIII ZR 344/12). Das trägt aber nur, solange gezahlt wird, und den verfallenen Mahnbescheid bringt es nicht zurück. Wie beides zusammenwirkt, erklärt der Beitrag zum Neubeginn der Verjährung.
Achtung
Die sechs Monate des § 701 ZPO laufen auch dann, wenn der Schuldner jede Rate pünktlich zahlt. Ein Ratenplan verlängert sie nicht.
Ein Beispiel: Ein Malerbetrieb fordert 2.400,00 €. Der Mahnbescheid wird am 01.10.2026 zugestellt, eine Woche später bietet der Kunde sechs Monatsraten zu 400,00 € an. Er zahlt im November, im Dezember und im Januar, im Februar kommt nichts mehr. Hat der Betrieb im Oktober den Vollstreckungsbescheid beantragt, beauftragt er jetzt den Gerichtsvollzieher wegen des Rests. Hat er gewartet, bleibt ihm für den Antrag Zeit bis zum 01.04.2027; versäumt er auch das, ist der Mahnbescheid ohne Wirkung, und für den Rest braucht es einen neuen.
Die eingegangenen 1.200,00 € tilgen dabei nicht einfach die Hälfte der Rechnung. Ohne andere Abrede gehen sie zuerst auf die Kosten des Verfahrens, dann auf die Zinsen und erst danach auf die Hauptforderung, § 367 Abs. 1 BGB.
Mahnbescheid trotz Ratenzahlung: wann er zulässig ist
Die Frage stellt sich auch umgekehrt: Es gibt eine Ratenvereinbarung, der Schuldner zahlt, und trotzdem kommt ein Mahnbescheid. Das Mahnverfahren steht für jede bestimmte Geldforderung offen, § 688 Abs. 1 ZPO, und ob sie fällig ist, prüft das Mahngericht nicht.
Entscheidend ist die Vereinbarung. Solange der Schuldner seine Raten zahlt, sind die künftigen Raten gestundet, also noch nicht fällig. Ein Mahnbescheid über den ganzen Betrag stützt sich dann auf eine Forderung, die so nicht fällig ist; widerspricht der Schuldner, zeigt sich das im streitigen Verfahren.
Anders, wenn eine Rate ausbleibt. Enthält die Vereinbarung eine Verfallklausel, wird dann der ganze Rest auf einmal fällig, und der Mahnbescheid kann über ihn ergehen. Fehlt eine solche Klausel, sind nur die rückständigen Raten fällig.
Hinweis
Eine Stundung hemmt die Verjährung, solange der Schuldner aufgrund der Vereinbarung nicht zahlen muss, § 205 BGB. Zahlt er eine Rate, beginnt die Verjährung für den Rest in der Regel neu, § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB.
Ratenzahlungsvereinbarung: Muster für den Gläubiger
Eine Ratenzahlungsvereinbarung – auch Teilzahlungsvereinbarung oder Ratenvereinbarung genannt – regelt nach dem Mahnbescheid mehr als Höhe und Termine. Sie legt fest, was mit dem laufenden Verfahren geschieht und was gilt, wenn der Schuldner nicht mehr zahlt. In jede gehört:
- die Forderung, aufgeschlüsselt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten des Mahnverfahrens, mit dem Geschäftszeichen des Gerichts;
- jede Rate mit Betrag und Datum – „monatlich“ allein lässt offen, wann Verzug eintritt;
- eine Verfallklausel, nach der bei Rückstand der ganze Rest fällig wird;
- die Anrechnung: Ohne Abrede gilt die Reihenfolge des § 367 Abs. 1 BGB, und bestimmt der Schuldner eine andere, können Sie die Zahlung ablehnen, § 367 Abs. 2 BGB;
- was mit dem Verfahren geschieht: Vollstreckungsbescheid ja, Vollstreckung erst bei Rückstand.
Regeln Sie die Zinsen auf den offenen Rest ausdrücklich. Ob ohne Abrede Verzugszinsen weiterlaufen, hängt davon ab, ob die Vereinbarung die Raten stundet; wie hoch sie wären, zeigt der Rechner für Verzugszinsen auf den offenen Rest. Ob Sie Raten überhaupt annehmen sollten, solange noch kein Mahnbescheid läuft, wägt der Beitrag über Raten vor dem Mahnbescheid ab.
Achtung
Sind Sie Unternehmer und der Schuldner Verbraucher, ist ein Ratenplan in der Regel ein Zahlungsaufschub, und die Verfallklausel hat Grenzen. Auch kostenlos gewährt, gilt dann § 498 Abs. 1 BGB, § 515 BGB und § 514 Abs. 1 BGB: Den ganzen Rest dürfen Sie erst verlangen, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten ausstehen, der Rückstand bei einer Laufzeit bis zu drei Jahren 10 Prozent erreicht und eine Frist von zwei Wochen mit dieser Ankündigung verstrichen ist. Ausgenommen sind Beträge unter 200,00 €, § 491 Abs. 2 BGB. Kostet der Aufschub etwas, etwa eine Ratengebühr, gelten die Regeln des Verbraucherkredits insgesamt, § 506 Abs. 1 BGB. Ein Inkassounternehmen muss eine Privatperson vor einer Raten- oder Stundungsvereinbarung in Textform auf deren Kosten hinweisen, § 13a Abs. 3 RDG.
Muster und Vordruck: Ratenzahlungsvereinbarung nach Mahnbescheid
Einen amtlichen Vordruck, um beim Mahnbescheid eine Ratenzahlung zu vereinbaren, gibt es nicht. Die Vordrucke des Mahnverfahrens gelten dem Antrag, dem Widerspruch und dem Vollstreckungsbescheid; eine Ratenzahlung vereinbaren Gläubiger und Schuldner selbst. Das Muster ist mit dem Beispiel von oben ausgefüllt – Malerbetrieb, Privatkunde, 2.400,00 € – und gilt damit für den Fall, dass ein Unternehmer mit einem Verbraucher vereinbart. Namen, Beträge und Daten ersetzen Sie durch Ihre.
Ratenzahlungsvereinbarung zwischen der Malerei Beispiel GmbH, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt – Gläubigerin – und Max Mustermann, Beispielweg 2, 12345 Musterstadt – Schuldner – im Mahnverfahren beim Amtsgericht Musterstadt, Geschäftszeichen wie im Mahnbescheid.
1. Forderung. Der Schuldner schuldet der Gläubigerin aus der Rechnung für Malerarbeiten vom 15.05.2026 eine Hauptforderung von 2.400,00 € nebst Zinsen und den Kosten des Mahnverfahrens, wie sie im Mahnbescheid stehen.
2. Raten. Der Schuldner zahlt den Gesamtbetrag in Monatsraten zu je 400,00 €, fällig jeweils am 15. eines Monats, erstmals am 15.11.2026, die letzte Rate über den verbleibenden Rest, auf das Konto der Gläubigerin aus der Rechnung.
3. Verfall. Ist der Schuldner mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug und erreicht der Rückstand 10 Prozent des Gesamtbetrags, kann die Gläubigerin den gesamten noch offenen Betrag verlangen, wenn sie dem Schuldner zuvor eine Frist von zwei Wochen gesetzt und angekündigt hat, nach deren Ablauf den Rest zu verlangen.
4. Anrechnung. Zahlungen werden zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
5. Zinsen. Auf den offenen Betrag fallen für die Dauer dieser Vereinbarung keine weiteren Zinsen an.
6. Verfahren. Der Schuldner erhebt gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch. Die Gläubigerin beantragt den Vollstreckungsbescheid und gibt darin die geleisteten Zahlungen an. Solange der Schuldner die Raten vereinbarungsgemäß zahlt, vollstreckt sie nicht; wird der Rest nach Nummer 3 fällig, darf sie vollstrecken.
7. Unterschriften. Musterstadt, 08.10.2026 – Malerei Beispiel GmbH – Max Mustermann
Zwischen Unternehmen oder unter Privatleuten darf Nummer 3 strenger sein: Gerät der Schuldner mit einer Rate länger als 14 Tage in Rückstand, wird der gesamte offene Betrag sofort fällig. Wer mit einem Verbraucher Zinsen oder eine Gebühr für den Aufschub vereinbaren will, lässt das Muster vorher prüfen; die Vorlage deckt den Regelfall ab und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Ratenzahlung nach dem Vollstreckungsbescheid
Für eine Ratenzahlung nach dem Vollstreckungsbescheid verhandeln Sie aus einer anderen Lage. Er ist ein Titel, § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, und die titulierte Forderung verjährt erst in 30 Jahren, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Einen Ratenplan können Sie jetzt annehmen, ohne etwas aufzugeben: Bleibt eine Rate aus, vollstrecken Sie aus dem Titel.
Auch der Gerichtsvollzieher kann Raten gestatten. Haben Sie eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, setzt er einen Zahlungsplan fest, wenn der Schuldner glaubhaft darlegt, dass er die Raten aufbringen kann. Die Vollstreckung ist dann aufgeschoben, und die Tilgung soll binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein, § 802b Abs. 2 ZPO.
Über den Plan unterrichtet er Sie unverzüglich. Widersprechen Sie ebenso unverzüglich, ist er hinfällig; dasselbe gilt, wenn der Schuldner mit einer Rate länger als zwei Wochen in Rückstand gerät, § 802b Abs. 3 ZPO. Für den Versuch der gütlichen Erledigung berechnet der Gerichtsvollzieher 19,20 €, Nr. 207 KV GvKostG. Ist er zugleich mit der Vermögensauskunft oder der Pfändung beauftragt, sind es 9,60 €, Nr. 208 KV GvKostG.
Ob Sie einen Zahlungsplan zulassen, legen Sie im Auftrag fest; wie das Formular aussieht, zeigt der Beitrag zum Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher. Den Auftrag übernehmen wir auf Wunsch und vermerken darin, ob ein Zahlungsplan zulässig sein soll.
Häufige Fragen
Kann der Schuldner bei einem Mahnbescheid Ratenzahlung beim Amtsgericht beantragen?
Nein. Das Mahngericht prüft die Forderung nicht und kann keine Zahlungserleichterung gewähren. Wer einen Mahnbescheid bekommen hat, vereinbart eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger, dessen Anschrift im Bescheid steht.
Muss ich als Gläubiger einer Ratenzahlung zustimmen?
Nein. Der Schuldner ist zu Teilleistungen nicht berechtigt, § 266 BGB. Ob Sie Raten annehmen, entscheiden Sie; nehmen Sie eine Teilzahlung an, bleibt der Rest geschuldet.
Ist ein Widerspruch nötig, wenn der Schuldner nur in Raten zahlen will?
Der Widerspruch richtet sich gegen den Anspruch, nicht gegen die Art der Zahlung. Er ist binnen zwei Wochen ab Zustellung zu erklären, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, und führt auf Antrag in das streitige Verfahren. Raten lassen sich mit ihm nicht beantragen.
Darf ich einen Mahnbescheid beantragen, obwohl der Schuldner Raten zahlt?
Über die rückständigen Raten ja. Über den ganzen Betrag nur, wenn er fällig ist, etwa weil eine Verfallklausel greift. Solange der Schuldner vereinbarungsgemäß zahlt, sind die künftigen Raten gestundet.
Muss ich gezahlte Raten im Antrag auf Vollstreckungsbescheid angeben?
Ja. Der Antrag hat die Erklärung zu enthalten, ob und welche Zahlungen auf den Mahnbescheid geleistet worden sind, § 699 Abs. 1 ZPO.
Was passiert, wenn nach dem Mahnbescheid eine Rate ausbleibt?
Haben Sie den Vollstreckungsbescheid, vollstrecken Sie wegen des Rests. Wenn nicht, beantragen Sie ihn, solange die sechs Monate ab Zustellung laufen, § 701 ZPO. Ob der ganze Rest fällig ist oder nur die ausgefallene Rate, hängt an der Verfallklausel.
Wie lässt sich nach dem Mahnbescheid eine Ratenzahlung vereinbaren?
Schriftlich zwischen Gläubiger und Schuldner, ohne das Gericht. Hinein gehören die Forderung, jede Rate mit Datum, die Verfallklausel, die Anrechnung und was mit dem laufenden Verfahren geschieht.
Gibt es einen Vordruck für die Ratenzahlungsvereinbarung nach dem Mahnbescheid?
Einen amtlichen nicht. Das Muster im Kapitel zur Ratenzahlungsvereinbarung regelt Forderung, Raten, Verfall, Anrechnung, Zinsen und das Verhältnis zum laufenden Verfahren.
Worauf werden Ratenzahlungen angerechnet?
Ohne andere Abrede zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung, § 367 Abs. 1 BGB. Bestimmt der Schuldner eine andere Reihenfolge, können Sie die Zahlung ablehnen, § 367 Abs. 2 BGB.
Kann der Gerichtsvollzieher Ratenzahlung gegen meinen Willen gewähren?
Nur, wenn Sie eine Zahlungsvereinbarung im Auftrag nicht ausgeschlossen haben. Setzt er einen Zahlungsplan fest, können Sie unverzüglich widersprechen; dann ist der Plan hinfällig, § 802b Abs. 3 ZPO.
Hemmt eine Ratenzahlungsvereinbarung die Verjährung?
Stundet sie die Raten, ist die Verjährung gehemmt, solange der Schuldner danach nicht zahlen muss, § 205 BGB. Und eine gezahlte Rate lässt die Verjährung in der Regel neu beginnen, § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB.