Was ist ein Mahnbescheid? Einfach erklärt
- Stand
- 11.10.2026
- Rechtsgrundlage
- § 688 Abs. 1 ZPO
Ein Mahnbescheid ist eine gerichtliche Zahlungsaufforderung: Das Gericht fordert den Schuldner zur Zahlung auf und setzt ihm zwei Wochen für den Widerspruch. Bleibt der Widerspruch aus, erlässt das Gericht auf Antrag den Vollstreckungsbescheid, einen vollstreckbaren Titel.
Kurz gefasst
- Das Mahngericht prüft nur die formalen Angaben, nicht ob Ihre Forderung berechtigt ist, § 691 Abs. 1 ZPO, § 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO.
- Die Gerichtsgebühr beträgt eine halbe Gebühr, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG.
- Die Zustellung hemmt die Verjährung, rückwirkend auf den Eingang des Antrags bei Gericht, wenn sie demnächst erfolgt, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 167 ZPO.
- Den Vollstreckungsbescheid müssen Sie binnen sechs Monaten beantragen, § 701 ZPO.
- Ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, verjährt der Anspruch erst in 30 Jahren, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Mahnung, Inkasso, Mahnbescheid: was ist ein Mahnbescheid im Unterschied dazu
Drei Schreiben werden regelmäßig verwechselt. Die Mahnung schreiben Sie selbst; sie setzt den Schuldner in Verzug, hat aber keine gerichtliche Wirkung. Das Inkassoschreiben kommt von einem Dienstleister und ist rechtlich ebenfalls nur eine Aufforderung. Der Mahnbescheid dagegen kommt vom Gericht.
Dieser Unterschied entscheidet über die Wirkung. Von den dreien hemmt nur der Mahnbescheid die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, und führt am Ende zu einem Titel, aus dem vollstreckt werden kann. Eine Mahnung, und sei es die dritte, bewirkt davon nichts.
| Mahnung | Inkassoschreiben | Mahnbescheid | |
|---|---|---|---|
| Wer verschickt es | Sie selbst | ein Dienstleister | das Gericht |
| Hemmt die Verjährung | nein | nein | ja |
| Führt zu einem Titel | nein | nein | ja |
| Frist für den Empfänger | keine | keine | zwei Wochen |
Hinweis
Eine Mahnung ist keine Voraussetzung. Sie können den Mahnbescheid beantragen, ohne vorher gemahnt zu haben. Sinnvoll ist eine Mahnung trotzdem: Sie setzt den Verzug in Gang, ab dem Verzugszinsen laufen, § 286 Abs. 1 BGB.
Wie ein Mahnbescheid aussieht
Der Mahnbescheid kommt in einem gelben Umschlag. Das ist kein Zufall, sondern die förmliche Zustellung durch die Post: Der Zusteller vermerkt den Tag der Zustellung auf einer Urkunde, und ab diesem Tag laufen die Fristen.

Auf dem Vordruck stehen die Beteiligten – der Antragsteller, also der Gläubiger, und der Antragsgegner, also der Schuldner -, die Hauptforderung mit ihrer Bezeichnung, Zinsen und Nebenforderungen, die Kosten des Verfahrens sowie der Hinweis auf die Widerspruchsfrist. Beigefügt ist ein Vordruck für den Widerspruch. Der Bescheid oben stammt vom Mahngericht Hagen, einem der beiden Mahngerichte in Nordrhein-Westfalen.
Was nicht darauf steht: eine Begründung. Das Gericht hat die Forderung nicht geprüft. Weitere Begriffe erklären wir im Glossar.
Wer den Mahnbescheid erlässt
Zuständig ist nicht das Amtsgericht am Wohnort des Schuldners, sondern das zentrale Mahngericht für Ihren eigenen Gerichtsstand, § 689 Abs. 2 ZPO. Die Länder haben das Mahnverfahren dort gebündelt, § 689 Abs. 3 ZPO: Nordrhein-Westfalen hat zwei Mahngerichte, mehrere Länder teilen sich eines. Das Verfahren läuft dort weitgehend automatisiert ab, was es schnell und günstig macht. Welches für Sie zuständig ist, zeigt die Übersicht der Mahngerichte.
Der Rechtspfleger prüft nur, ob der Antrag formal vollständig ist und den Anspruch hinreichend bezeichnet, § 691 Abs. 1 ZPO. Ob Ihnen das Geld tatsächlich zusteht, wird nicht untersucht. Genau deshalb geht das Verfahren so zügig – und genau deshalb entscheidet die Sorgfalt beim Antrag über den Erfolg.
Achtung
Ein unvollständiger oder ungenauer Antrag wird nicht sofort zurückgewiesen, sondern zuerst beanstandet; vor einer Zurückweisung wird der Antragsteller gehört, § 691 Abs. 1 ZPO. Das kostet Wochen. Häufigste Ursachen: eine Forderung, die nicht eindeutig bezeichnet ist, eine falsche Katalognummer oder vergessene Nebenforderungen, die sich in diesen Mahnbescheid nicht mehr aufnehmen lassen.
Der Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens
Das gerichtliche Mahnverfahren ist in den §§ 688 bis 703d ZPO geregelt und verläuft in vier Stationen.
- Antrag beim zentralen Mahngericht, elektronisch oder auf dem amtlichen Vordruck.
- Erlass und Zustellung des Mahnbescheids an den Antragsgegner im gelben Umschlag.
- Zwei Wochen Frist für den Widerspruch, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO.
- Vollstreckungsbescheid, wenn kein Widerspruch kommt – der vollstreckbare Titel.
Die Zustellung dauert je nach Gericht und Auslastung wenige Tage bis zwei Wochen. Ausführlich beschreiben wir das im Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens.
Was ein Mahnbescheid kostet
Das Gericht erhebt eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens jedoch 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Der Betrag richtet sich allein nach der Höhe Ihrer Forderung.
Was kostet der Mahnbescheid bei Ihrer Forderung?
Die Hauptforderung ohne Zinsen und Nebenkosten.
Unternehmer in der Regel ja, Privatpersonen und Kleinunternehmer nein. Der Antrag fragt danach.
Sie strecken vor
Der Schuldner schuldet Ihnen dannbei berechtigter ForderungWiderspricht der Schuldner, ergeht insoweit kein Vollstreckungsbescheid; die Sache geht auf Antrag einer Partei an das Streitgericht, § 696 Abs. 1 ZPO. Dort entsteht die Verfahrensgebühr von 3,0, auf die die halbe Gebühr des Mahnverfahrens angerechnet wird, Nr. 1210 KV GKG; dazu kommen gegebenenfalls Kosten anwaltlicher Vertretung. Wer unterliegt, trägt die notwendigen Kosten des Rechtsstreits, § 91 Abs. 1 ZPO – bei berechtigter Forderung also der Schuldner, auch die des Streitverfahrens.
Sie erfassen Forderung und Schuldner online, ohne Registrierung; wir prüfen den Antrag vor der Einreichung beim Mahngericht.
Mahnbescheid beantragenGerichtsgebühren
| Forderung bis | Gerichtsgebühr | Vergütung Antrag | Zusammen | Vollstreckungsbescheid |
|---|---|---|---|---|
| 500,00 € | 38,00 € | 73,54 € | 111,54 € | 36,77 € |
| 1.000,00 € | 38,00 € | 132,80 € | 170,80 € | 57,00 € |
| 1.500,00 € | 41,00 € | 183,86 € | 224,86 € | 80,03 € |
| 2.000,00 € | 51,50 € | 233,24 € | 284,74 € | 104,72 € |
| 3.000,00 € | 62,75 € | 304,05 € | 366,80 € | 140,12 € |
| 4.000,00 € | 74,00 € | 374,85 € | 448,85 € | 175,53 € |
| 5.000,00 € | 85,25 € | 445,66 € | 530,91 € | 210,93 € |
| 6.000,00 € | 96,50 € | 516,46 € | 612,96 € | 246,33 € |
| 7.000,00 € | 107,75 € | 587,27 € | 695,02 € | 281,73 € |
| 8.000,00 € | 119,00 € | 658,07 € | 777,07 € | 317,14 € |
| 9.000,00 € | 130,25 € | 728,88 € | 859,13 € | 352,54 € |
| 10.000,00 € | 141,50 € | 799,68 € | 941,18 € | 387,94 € |
| 13.000,00 € | 156,75 € | 865,13 € | 1.021,88 € | 420,67 € |
| 16.000,00 € | 172,00 € | 930,58 € | 1.102,58 € | 453,39 € |
| 19.000,00 € | 187,25 € | 996,03 € | 1.183,28 € | 486,12 € |
| 22.000,00 € | 202,50 € | 1.061,48 € | 1.263,98 € | 518,84 € |
| 25.000,00 € | 217,75 € | 1.126,93 € | 1.344,68 € | 551,57 € |
| 30.000,00 € | 238,00 € | 1.229,27 € | 1.467,27 € | 602,74 € |
| 35.000,00 € | 258,25 € | 1.331,61 € | 1.589,86 € | 653,91 € |
| 40.000,00 € | 278,50 € | 1.433,95 € | 1.712,45 € | 705,08 € |
| 45.000,00 € | 298,75 € | 1.536,29 € | 1.835,04 € | 756,25 € |
| 50.000,00 € | 319,00 € | 1.638,63 € | 1.957,63 € | 807,42 € |
| 65.000,00 € | 389,00 € | 1.757,04 € | 2.146,04 € | 866,62 € |
| 80.000,00 € | 459,00 € | 1.875,44 € | 2.334,44 € | 925,82 € |
| 95.000,00 € | 529,00 € | 1.993,85 € | 2.522,85 € | 985,02 € |
| 110.000,00 € | 599,00 € | 2.112,25 € | 2.711,25 € | 1.044,23 € |
| 125.000,00 € | 669,00 € | 2.230,66 € | 2.899,66 € | 1.103,43 € |
| 140.000,00 € | 739,00 € | 2.349,06 € | 3.088,06 € | 1.162,63 € |
| 155.000,00 € | 809,00 € | 2.467,47 € | 3.276,47 € | 1.221,83 € |
| 170.000,00 € | 879,00 € | 2.585,87 € | 3.464,87 € | 1.281,04 € |
| 185.000,00 € | 949,00 € | 2.704,28 € | 3.653,28 € | 1.340,24 € |
| 200.000,00 € | 1.019,00 € | 2.822,68 € | 3.841,68 € | 1.399,44 € |
| 230.000,00 € | 1.124,00 € | 2.989,28 € | 4.113,28 € | 1.482,74 € |
| 260.000,00 € | 1.229,00 € | 3.155,88 € | 4.384,88 € | 1.566,04 € |
Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, bei demnächst folgender Zustellung schon ab Eingang des Antrags, § 167 ZPO. Wann Ihre Forderung verjährt, zeigt der Verjährungsrechner.
Gerichtsgebühr nach dem Streitwert, Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025; Verzugszinsen mit dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, Stand 1. Juli 2026. Alle Beträge stehen unter Kosten und Gebühren. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Rechtsberatung.
Bei berechtigter Forderung trägt diese Kosten am Ende der Schuldner – die unterliegende Partei trägt die Kosten des Verfahrens, § 91 Abs. 1 ZPO. Verzugszinsen und Mahnkosten können Sie mitgeltend machen – was zusammenkommt, zeigt der Verzugszinsrechner. Stellen wir den Antrag für Sie, kommt unsere Vergütung hinzu; vom Schuldner ersetzt verlangen können Sie Inkassokosten nur bis zur Höhe der Vergütung, die einem Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit nach dem RVG zustünde, § 13e Abs. 1 RDG. Die vollständige Übersicht finden Sie unter Kosten des Mahnbescheids.
Achtung
Nebenforderungen müssen Sie im Antrag beziffern. Was dort fehlt, lässt sich in diesen Mahnbescheid nicht mehr aufnehmen; der Vollstreckungsbescheid ergeht auf seiner Grundlage, § 699 Abs. 1 ZPO. Vergessene Verzugszinsen und Mahnkosten sind ein vermeidbarer Verlust.
Beispiel
Ein Handwerksbetrieb stellt im März eine Rechnung über 2.400,00 €. Zwei Mahnungen bleiben unbeantwortet. Im Juli beantragt der Betrieb den Mahnbescheid.
Der Streitwert liegt bei 2.400,00 €, die Gerichtsgebühr damit bei 62,75 €. Mitgeltend gemacht werden Verzugszinsen ab der ersten Mahnung sowie die Auslagen für die zweite Mahnung; die erste begründet den Verzug erst und ist deshalb kein Verzugsschaden. Der Schuldner widerspricht nicht; nach Ablauf der zwei Wochen beantragt der Betrieb den Vollstreckungsbescheid.
Ergebnis: ein Titel über Hauptforderung, Zinsen und Kosten, aus dem der Anspruch nach Rechtskraft erst in 30 Jahren verjährt – bei einem Vorschuss von 62,75 €, den Sie zunächst auslegen.
Widerspruch: Frist und Folgen
Der Antragsgegner hat zwei Wochen ab Zustellung Zeit, dem Mahnbescheid zu widersprechen, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Der Widerspruch muss nicht begründet werden – ein angekreuzter Vordruck genügt.

Kommt er, endet das Mahnverfahren. Die Sache geht auf Antrag an das Streitgericht über, § 696 Abs. 1 ZPO, und wird dort wie eine normale Klage verhandelt. Der Widerspruch ist also kein Scheitern, sondern ein Wechsel des Verfahrens.
Frist
Ein verspäteter Widerspruch bleibt wirksam, solange der Vollstreckungsbescheid noch nicht verfügt ist, § 694 Abs. 1 ZPO. Kommt er erst danach, wird er als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid behandelt, § 694 Abs. 2 ZPO. Den Vollstreckungsbescheid beantragen wir deshalb, sobald die zwei Wochen abgelaufen sind.
Vollstreckungsbescheid: was nach dem Mahnbescheid kommt
Schweigt der Antragsgegner, beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid. Dafür haben Sie sechs Monate ab Zustellung des Mahnbescheids Zeit, § 701 ZPO. Danach verfällt der Mahnbescheid, und das Verfahren beginnt von vorn.

Der Vollstreckungsbescheid wirkt wie ein vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil, § 700 Abs. 1 ZPO. Damit können Sie den Gerichtsvollzieher beauftragen, das Konto pfänden oder den Lohn pfänden lassen. Ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, verjährt der Anspruch erst in 30 Jahren, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Für Zinsen, die erst nach dem Vollstreckungsbescheid fällig werden, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, § 197 Abs. 2 BGB.
Frist
Gegen den Vollstreckungsbescheid ist binnen zwei Wochen ab Zustellung der Einspruch möglich, § 700 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 338 ZPO und § 339 Abs. 1 ZPO. Erst danach wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig.
Verjährung: warum der Zeitpunkt zählt
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, § 195 BGB. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und Sie von ihr und vom Schuldner wussten oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten wissen müssen, § 199 Abs. 1 BGB. Eine Forderung, die 2023 entstanden ist, verjährt also mit Ablauf des 31.12.2026; die Jahrgänge im Einzelnen stehen unter Wann verjährt eine Rechnung.
Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Entscheidend ist dabei nicht der Tag der Zustellung, sondern der Eingang des Antrags bei Gericht – sofern die Zustellung demnächst erfolgt, wirkt die Hemmung darauf zurück, § 167 ZPO.
Frist
Das ist der Grund, warum Anträge in den letzten Dezembertagen noch rechtzeitig sein können. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht: Was „demnächst“ heißt, entscheidet im Streitfall das Gericht.
Wie viel Zeit bei Ihrer Forderung noch bleibt, rechnet der Rechner aus. Eine Angabe genügt: der Tag, an dem die Zahlung fällig war.
Wann verjährt Ihre Forderung?
Nicht das Rechnungsdatum, sondern der Tag, an dem die Zahlung fällig war.
Nur ausfüllen, wenn der Schaden erst später eingetreten ist.
Nur ausfüllen, wenn Sie erst später von Anspruch und Schuldner erfahren haben.
Leer lassen, wenn der Schuldner weder gezahlt noch die Forderung anerkannt hat.
Leer lassen, wenn noch kein Mahnbescheid zugestellt ist.
Was der Antrag kostet und was der Schuldner Ihnen dann schuldet, zeigt der Gebührenrechner.
Unverbindliche Berechnung. Abgebildet sind die regelmäßige Frist, § 195 BGB, mit Fristbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB und den Höchstfristen nach § 199 Abs. 2 bis 4 BGB, die zehnjährige Frist nach § 196 BGB, die sechs Monate nach § 548 Abs. 1 BGB, die Mängelfristen nach § 438 BGB und § 634a BGB sowie die dreißig Jahre für einen Titel, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB und § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB, bei künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen ersetzt durch die regelmäßige Frist, § 197 Abs. 2 BGB. Nicht berechnet werden: die dreißig Jahre für Schadensersatz wegen vorsätzlicher Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung, § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB, arglistiges Verschweigen eines Mangels, der dreißigjährige Fall des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, Werke ohne Bezug zu einer Sache nach § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB, vertraglich vereinbarte Fristen, § 202 BGB, Hemmung durch Verhandlungen, § 203 BGB, der Neubeginn durch eine Vollstreckungshandlung, § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB, und der Neubeginn neben einer Höchstfrist. Ein Anerkenntnis wie eine Teilzahlung rechnet der Rechner, auch beim Titel, § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Die Frist für eine Betriebskostennachforderung ist keine Verjährungs-, sondern eine Ausschlussfrist, § 556 Abs. 3 BGB, und steht deshalb nicht in dieser Liste. Ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie sieht ein Mahnbescheid aus?
Ein amtlicher Vordruck im gelben Umschlag, mit Antragsteller, Antragsgegner, Hauptforderung, Zinsen, Nebenforderungen und Kosten. Beigefügt ist ein Vordruck für den Widerspruch. Eine Begründung enthält er nicht.
Muss ich vorher selbst gemahnt haben?
Nein, das Mahnverfahren setzt keine Mahnung voraus. Sinnvoll ist sie trotzdem, weil sie den Verzug auslöst und damit Zinsen und die Kosten weiterer Mahnungen. Wann Sie ohne Mahnung auskommen und wie viele Schreiben üblich sind, steht in Zahlungserinnerung: was sie bringt und was nicht.
Lohnt sich ein Mahnbescheid bei einer kleinen Forderung?
Die Gebühr spricht nicht dagegen: Bis 1.000,00 € Streitwert beträgt sie den Mindestsatz von 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG, und bei berechtigter Forderung trägt sie der Schuldner, § 91 Abs. 1 ZPO. Die Staffel nach dem Streitwert steht im Kapitel „Was ein Mahnbescheid kostet“ weiter oben.
Wann gilt ein Mahnbescheid als zugestellt?
Mit der förmlichen Zustellung durch die Post. Der Zusteller vermerkt den Tag auf einer Zustellungsurkunde. Ab diesem Tag läuft die Widerspruchsfrist von zwei Wochen.
Wann ist ein Mahnbescheid unwirksam?
Seine Wirkung fällt weg, wenn Sie den Vollstreckungsbescheid nicht binnen sechs Monaten ab Zustellung beantragen, § 701 ZPO. Die Verjährung hemmt er nicht, wenn die Forderung nicht hinreichend bezeichnet ist, sodass der Antragsgegner nicht erkennen kann, worum es geht; nach Ablauf der Verjährungsfrist lässt sich das nicht mehr nachholen. Ein Fehler bei der Zustellung ist dagegen geheilt, sobald der Mahnbescheid dem Antragsgegner tatsächlich zugegangen ist, § 189 ZPO.
Was kommt nach dem Mahnbescheid?
Ohne Widerspruch der Vollstreckungsbescheid, den Sie binnen sechs Monaten beantragen müssen, § 701 ZPO. Mit Widerspruch geht die Sache auf Antrag an das Streitgericht, § 696 Abs. 1 ZPO.
Was kann der Empfänger eines Mahnbescheids tun?
Er kann binnen zwei Wochen ab Zustellung zahlen oder mit dem beigefügten Vordruck widersprechen, ganz oder teilweise und ohne Begründung, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Ohne Widerspruch kann der Antragsteller den Vollstreckungsbescheid beantragen, § 699 Abs. 1 ZPO.
Wie beantrage ich einen Mahnbescheid?
Mit mahnbescheid.de: Sie erfassen die Forderung in unserem Formular, wir prüfen Ihre Angaben, reichen den Antrag beim zuständigen Mahngericht ein und überwachen die Fristen. Mahnbescheid online beantragen.