Zentrales Mahngericht · Baden-Württemberg
Mahngericht Stuttgart: zuständig für Baden-Württemberg
- Stand
- 08.09.2026
- Rechtsgrundlage
- § 689 Abs. 3 ZPO
Elf Millionen Menschen, ein Mahngericht: Für ganz Baden-Württemberg erlässt das Amtsgericht Stuttgart in der Hauffstraße die Mahnbescheide - für den Handwerksbetrieb aus Freiburg ebenso wie für die Vermieterin aus Ulm oder das Autohaus in Mannheim. Der Schuldner kann sitzen, wo er will.
Anschrift und Kontakt
Amtsgericht Stuttgart - Zentrales Mahngericht für Baden-Württemberg Hauffstraße 5 70190 Stuttgart- Postanschrift
- 70154 Stuttgart
- Telefon
- 0711 921-3567
- Fax
- 0711 921-3400
- Sprechzeiten
- Telefonzeiten des Mahngerichts, seit dem 29.06.2026 vorübergehend eingeschränkt: Montag, Mittwoch und Freitag 09:00 bis 11:30 Uhr
Zuständig für
- Baden-Württemberg
Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO. Alle Mahngerichte nach Bundesland
Einreichung
- Online-Mahnantrag
- Barcode-Mahnantrag
- EGVP / sichere Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, OSCI)
Ist das Amtsgericht Stuttgart Ihr Mahngericht?
Mahngericht Stuttgart: ein Gericht für das ganze Land
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg gehört zu den Ländern, die ihr Mahnverfahren vollständig auf ein Amtsgericht konzentriert haben. Die Ermächtigung dazu steht in § 689 Abs. 3 ZPO; das Land hat sie für das Amtsgericht Stuttgart genutzt, das seitdem als Zentrales Mahngericht firmiert. Für die Anträge aus Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg oder Friedrichshafen ist deshalb nicht das jeweils örtliche Amtsgericht zuständig, sondern die Mahnabteilung in der Landeshauptstadt.
Wer dort richtig ist, entscheidet sich am allgemeinen Gerichtsstand des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO. Eine GmbH mit Sitz in Heilbronn, § 17 Abs. 1 ZPO, ein Freiberufler mit Wohnsitz in Tübingen, § 13 ZPO – beide gehören nach Stuttgart, auch wenn ihr Schuldner in Hamburg oder Dresden sitzt. Umgekehrt hilft es nichts, wenn nur der Schuldner in Baden-Württemberg wohnt: Ein Gläubiger aus Bayern bleibt bei Coburg.
Elektronisch in die Hauffstraße
Das Mahngericht Stuttgart nimmt Anträge über die sicheren Übermittlungswege der Justiz (beA, beN, beBPo und OSCI-konforme Verfahren), über den Online-Mahnantrag der Länder und als Barcode-Antrag an. Eine E-Mail-Adresse der Poststelle gibt es, doch für Verfahrensanträge ist sie nicht zugelassen; Vordruckanträge per Fax sind ebenso ausgeschlossen. Wir übermitteln als registrierter Inkassodienstleister ausschließlich maschinell lesbar, § 702 Abs. 2 ZPO.
Zwei Angaben im Antrag entscheiden über Wochen. Die erste ist das Streitgericht, § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO: das Gericht, das nach einem Widerspruch entscheidet – in der Regel das am Sitz des Schuldners. Die zweite ist die Katalognummer für den Anspruch. Beides lässt sich später korrigieren, kostet dann aber Wochen; wir setzen beide Angaben vor der Einreichung.
Wenn der Mahnbescheid aus Stuttgart nicht zugestellt werden kann
Das Mahngericht stellt den Mahnbescheid dem Schuldner zu, § 693 Abs. 1 ZPO, und benachrichtigt den Antragsteller, § 693 Abs. 2 ZPO. Findet die Post den Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht, kommt statt der Zustellungsnachricht eine Nachricht über die Nichtzustellung aus der Hauffstraße. Sie nennt den Grund, den die Post vermerkt hat, und wartet auf einen Antrag auf Neuzustellung mit einer Anschrift, unter der zugestellt werden kann – von sich aus unternimmt das Gericht nichts weiter. Für die Verjährung zählt dabei die Zeit: Die Hemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB knüpft an die Zustellung an, und die Rückwirkung auf den Eingang des Antrags, § 167 ZPO, gilt nur, wenn die Zustellung „demnächst“ gelingt.

Im Beispiel ging es um Geschäftsraummiete von mehr als 100.000,00 €; der Vordruck der Nachricht ist derselbe wie bei 300,00 €. Wir prüfen die Anschrift des Schuldners, bevor der Antrag geht, und beantragen nach einer Nichtzustellung die Neuzustellung, sobald eine neue Anschrift feststeht. Was bei der Zustellung des Mahnbescheids sonst zählt, steht im Beitrag dazu.
Widerspruch und Abgabe: was die Abgabenachricht aus Stuttgart bedeutet
Widerspricht der Schuldner innerhalb der zwei Wochen nach Zustellung, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, ist der Weg zum Vollstreckungsbescheid versperrt. Das Mahngericht unterrichtet den Antragsteller vom Widerspruch, § 695 ZPO. Beantragt eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens, gibt Stuttgart den Rechtsstreit an das im Mahnbescheid bezeichnete Gericht ab, § 696 Abs. 1 ZPO. Die Abgabenachricht ist das letzte Schreiben, das aus der Hauffstraße kommt; alles Weitere schreibt das Streitgericht.

Im Beispiel ging ein Werklohn von 342,40 € an das Amtsgericht Maulbronn – ein kleiner Betrag, aber das Verfahren ist dasselbe wie bei großen. Das Streitgericht fordert den Antragsteller auf, den Anspruch binnen zwei Wochen wie in einer Klageschrift zu begründen, § 697 Abs. 1 ZPO. Wer diese Schwelle scheut, sollte vor dem Antrag abschätzen, ob mit Widerspruch zu rechnen ist; wir besprechen das, bevor der Antrag geht. Den Weg vom Widerspruch bis zum Urteil zeichnet der Beitrag zum Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens nach.
Gebühren beim Mahngericht Stuttgart
Baden-Württemberg erhebt für das Mahnverfahren dieselbe Gebühr wie jedes andere Land: eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, nicht unter 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Beim maschinellen Mahnbescheid ist sie erst vor dem Vollstreckungsbescheid zu zahlen, § 12 Abs. 3 GKG. Kommt es zum Widerspruch und zur Abgabe, fällt für das streitige Verfahren eine weitere Gebühr an, die das Mahngericht vor der Abgabe anfordert. Für den Mahnbescheid selbst rechnet der Gebührenrechner in diesem Kapitel; die Staffel steht unter Kosten des Mahnbescheids.
Was kostet der Mahnbescheid bei Ihrer Forderung?
Die Hauptforderung ohne Zinsen und Nebenkosten.
Unternehmer in der Regel ja, Privatpersonen und Kleinunternehmer nein. Der Antrag fragt danach.
Sie strecken vor
Der Schuldner schuldet Ihnen dannbei berechtigter ForderungWiderspricht der Schuldner, endet das Mahnverfahren, und die Sache geht auf Antrag an das Streitgericht, § 696 Abs. 1 ZPO. Dort entsteht die volle Verfahrensgebühr von 3,0, auf die die halbe Gebühr des Mahnverfahrens angerechnet wird, Nr. 1210 KV GKG; dazu kommen die Kosten der anwaltlichen Vertretung beider Seiten. Wer unterliegt, trägt am Ende alle Kosten des Rechtsstreits, § 91 Abs. 1 ZPO – bei berechtigter Forderung also der Schuldner, auch die des Streitverfahrens.
Sie erfassen Forderung und Schuldner online, ohne Registrierung; wir prüfen den Antrag vor der Einreichung beim Mahngericht.
Mahnbescheid beantragenGerichtsgebühren
| Forderung bis | Gerichtsgebühr | Vergütung Antrag | Zusammen | Vollstreckungsbescheid |
|---|---|---|---|---|
| 500,00 € | 38,00 € | 73,54 € | 111,54 € | 36,77 € |
| 1.000,00 € | 38,00 € | 132,80 € | 170,80 € | 57,00 € |
| 1.500,00 € | 41,00 € | 183,86 € | 224,86 € | 80,03 € |
| 2.000,00 € | 51,50 € | 233,24 € | 284,74 € | 104,72 € |
| 3.000,00 € | 62,75 € | 304,05 € | 366,80 € | 140,12 € |
| 4.000,00 € | 74,00 € | 374,85 € | 448,85 € | 175,53 € |
| 5.000,00 € | 85,25 € | 445,66 € | 530,91 € | 210,93 € |
| 6.000,00 € | 96,50 € | 516,46 € | 612,96 € | 246,33 € |
| 7.000,00 € | 107,75 € | 587,27 € | 695,02 € | 281,73 € |
| 8.000,00 € | 119,00 € | 658,07 € | 777,07 € | 317,14 € |
| 9.000,00 € | 130,25 € | 728,88 € | 859,13 € | 352,54 € |
| 10.000,00 € | 141,50 € | 799,68 € | 941,18 € | 387,94 € |
| 13.000,00 € | 156,75 € | 865,13 € | 1.021,88 € | 420,67 € |
| 16.000,00 € | 172,00 € | 930,58 € | 1.102,58 € | 453,39 € |
| 19.000,00 € | 187,25 € | 996,03 € | 1.183,28 € | 486,12 € |
| 22.000,00 € | 202,50 € | 1.061,48 € | 1.263,98 € | 518,84 € |
| 25.000,00 € | 217,75 € | 1.126,93 € | 1.344,68 € | 551,57 € |
| 30.000,00 € | 238,00 € | 1.229,27 € | 1.467,27 € | 602,74 € |
| 35.000,00 € | 258,25 € | 1.331,61 € | 1.589,86 € | 653,91 € |
| 40.000,00 € | 278,50 € | 1.433,95 € | 1.712,45 € | 705,08 € |
| 45.000,00 € | 298,75 € | 1.536,29 € | 1.835,04 € | 756,25 € |
| 50.000,00 € | 319,00 € | 1.638,63 € | 1.957,63 € | 807,42 € |
| 65.000,00 € | 389,00 € | 1.757,04 € | 2.146,04 € | 866,62 € |
| 80.000,00 € | 459,00 € | 1.875,44 € | 2.334,44 € | 925,82 € |
| 95.000,00 € | 529,00 € | 1.993,85 € | 2.522,85 € | 985,02 € |
| 110.000,00 € | 599,00 € | 2.112,25 € | 2.711,25 € | 1.044,23 € |
| 125.000,00 € | 669,00 € | 2.230,66 € | 2.899,66 € | 1.103,43 € |
| 140.000,00 € | 739,00 € | 2.349,06 € | 3.088,06 € | 1.162,63 € |
| 155.000,00 € | 809,00 € | 2.467,47 € | 3.276,47 € | 1.221,83 € |
| 170.000,00 € | 879,00 € | 2.585,87 € | 3.464,87 € | 1.281,04 € |
| 185.000,00 € | 949,00 € | 2.704,28 € | 3.653,28 € | 1.340,24 € |
| 200.000,00 € | 1.019,00 € | 2.822,68 € | 3.841,68 € | 1.399,44 € |
| 230.000,00 € | 1.124,00 € | 2.989,28 € | 4.113,28 € | 1.482,74 € |
| 260.000,00 € | 1.229,00 € | 3.155,88 € | 4.384,88 € | 1.566,04 € |
Der Antrag hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Wann Ihre Forderung verjährt, zeigt der Verjährungsrechner.
Gerichtsgebühr nach dem Streitwert, Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025. Der Vollstreckungsbescheid ist mit ihr abgegolten; die Zustellungspauschale von 3,50 € nach Nr. 9002 KV GKG fällt neben ihr erst ab der elften Zustellung an. Unsere Vergütung entspricht der Anwaltsvergütung für dieselbe Tätigkeit, brutto einschließlich 19 % Umsatzsteuer, für einen Antragsteller, Stand 18.08.2026; die Beträge für zwei Antragsteller stehen unter Kosten und Gebühren. Verzugszinsen taggenau mit dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, Stand 1. Juli 2026, fünf Prozentpunkte darüber gegenüber Verbrauchern und neun bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers, § 288 BGB; die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB ist auf unsere Vergütung anzurechnen und deshalb nicht gesondert aufgeführt. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, zeigt der Rechner die Vergütung netto: Die Umsatzsteuer holen Sie als Vorsteuer zurück, und der Schuldner ersetzt sie nur, wenn Sie sie nicht abziehen können, § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO. Bei berechtigter Forderung trägt der Schuldner die Kosten, § 91 Abs. 1 ZPO; sie werden in den Vollstreckungsbescheid aufgenommen, § 699 Abs. 3 ZPO. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Rechtsberatung.
Mahngericht Stuttgart: Anschrift und Kontakt
Das Zentrale Mahngericht sitzt im Amtsgericht Stuttgart in der Hauffstraße; Durchwahl und Fax gehören dem Mahngericht selbst.
| Kontakt | Amtsgericht Stuttgart |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Stuttgart – Zentrales Mahngericht für Baden-Württemberg |
| Anschrift | Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart |
| Postanschrift | 70154 Stuttgart |
| Telefon | 0711 921-3567 |
| Fax | 0711 921-3400 |
| [email protected] (für Rückfragen, nicht für Anträge) | |
| Sprechzeiten | Telefonzeiten des Mahngerichts, seit dem 29.06.2026 vorübergehend eingeschränkt: Montag, Mittwoch und Freitag 09:00 bis 11:30 Uhr |
Seit dem 29.06.2026 ist das Mahngericht telefonisch nur eingeschränkt zu erreichen. Das Gericht bezeichnet die Einschränkung als vorübergehend; wir prüfen sie bei der nächsten Aktualisierung dieser Seite zuerst.
Häufige Fragen
Ist das Mahngericht Stuttgart auch für Freiburg und Karlsruhe zuständig?
Ja. Es ist das einzige Mahngericht in Baden-Württemberg. Antragsteller aus allen Landesteilen – Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Ulm, Konstanz – stellen ihren Antrag dort, § 689 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit der Zuweisung des Landes.
Mein Schuldner sitzt in Stuttgart, ich in Hessen. Wo stelle ich den Antrag?
Beim Amtsgericht Hünfeld, dem Mahngericht für Hessen. Das Mahngericht folgt dem Sitz des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO. Stuttgart kommt erst als Streitgericht ins Spiel, wenn der Schuldner widerspricht.
Kann ich den Antrag per E-Mail an die Poststelle des Mahngerichts schicken?
Nein. Verfahrensanträge per E-Mail sind nicht zulässig. Zugelassen sind die sicheren Übermittlungswege, der Online-Mahnantrag der Länder und der Barcode-Antrag.
Wann erreiche ich das Mahngericht telefonisch?
Derzeit an drei Wochentagen – Montag, Mittwoch, Freitag – jeweils von 09:00 bis 11:30 Uhr unter 0711 921-3567. Die Einschränkung gilt seit dem 29.06.2026 und ist als vorübergehend ausgewiesen.
Was kostet der Mahnbescheid bei 342,40 €?
Den Mindestsatz von 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG, weil eine halbe Gebühr bei diesem Streitwert darunter läge. Für andere Beträge rechnet der Gebührenrechner auf dieser Seite.
Was bedeutet die Abgabenachricht?
Dass der Schuldner widersprochen hat und der Rechtsstreit an das Streitgericht abgegeben wurde, § 696 Abs. 1 ZPO. Das Mahngericht ist damit nicht mehr beteiligt; die Aufforderung zur Anspruchsbegründung kommt vom Streitgericht, § 697 Abs. 1 ZPO.
Kann ich den Mahnbescheid in Baden-Württemberg online beantragen?
Ja, und wenn wir für Sie einreichen, ausschließlich so: Als Inkassodienstleister dürfen wir den Antrag nur maschinell lesbar stellen, § 702 Abs. 2 ZPO. Sie geben Forderung und Schuldner online ein, der Antrag geht elektronisch an das Zentrale Mahngericht in der Hauffstraße.