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Zentrales Mahngericht · Schleswig-Holstein

Mahngericht Schleswig: zuständig für Schleswig-Holstein

Stand
08.09.2026
Rechtsgrundlage
§ 689 Abs. 3 ZPO

Kiel, Lübeck, Flensburg, Norderstedt: Wer in Schleswig-Holstein wohnt oder seinen Sitz hat, bekommt seinen Mahnbescheid vom Amtsgericht Schleswig. Das Zentrale Mahngericht des Landes sitzt am Lollfuß, unterhalb des Doms - und ist auch für die Hamburger Randgemeinden zuständig, die zum Land gehören.

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Schleswig - Zentrales Mahngericht für Schleswig-Holstein Lollfuß 78 24837 Schleswig
Postanschrift
Postfach 1170, 24821 Schleswig
Fax
04621 815-333
Sprechzeiten
Hilfestellung bei Anträgen und technischen Fragen: Telefon 04621 815-325, Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Zuständig für

Zuständigkeitsgebiet des Mahngericht Schleswig: zuständig für Schleswig-HolsteinHervorgehoben: Schleswig-Holstein.
  • Schleswig-Holstein

Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO. Alle Mahngerichte nach Bundesland

Einreichung

  • Online-Mahnantrag
  • Barcode-Mahnantrag
  • EGVP / sichere Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, OSCI)

Ist das Amtsgericht Schleswig Ihr Mahngericht?

Maßgeblich ist Ihr eigener Sitz oder Wohnsitz als Antragsteller, § 689 Abs. 2 ZPO - nicht der des Schuldners.

Fünf Ziffern. Oder wählen Sie Ihr Bundesland.

Ich wohne nicht in Deutschland.

Mahngericht Schleswig: das Land bis an die Hamburger Stadtgrenze

Landeswappen Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein
Landeswappen von Schleswig-Holstein - das Mahngericht arbeitet für Antragsteller aus diesem Land.

Schleswig-Holstein hat sein Mahnverfahren nach § 689 Abs. 3 ZPO beim Amtsgericht Schleswig zusammengefasst, in der alten Residenzstadt an der Schlei und nicht in Kiel. Für das Mahnverfahren ist das ohne Belang: Zuständig ist das Gericht für jeden Antragsteller mit allgemeinem Gerichtsstand im Land, § 689 Abs. 2 ZPO – die Werft in Kiel und der Hotelier auf Sylt, § 17 Abs. 1 ZPO, ebenso wie die Privatperson in Lübeck, § 13 ZPO.

Die häufigste Fehlzuordnung betrifft den Hamburger Rand. Norderstedt, Pinneberg, Wedel, Ahrensburg, Reinbek und Glinde liegen in Schleswig-Holstein; Gläubiger von dort stellen den Antrag in Schleswig, nicht beim Mahngericht Hamburg-Altona. Einige Postleitzahlen greifen über die Landesgrenze; der Finder in der Seitenspalte nennt dann beide Länder, und Ihr Bundesland entscheidet.

Der Antrag nach Schleswig: Wege und Postfach

Das Zentrale Mahngericht nimmt Anträge über die sicheren Übermittlungswege der Justiz (beA, beN, beBPo und OSCI-konforme Verfahren), über den Online-Mahnantrag der Länder und als Barcode-Antrag an. Vordruckanträge per Fax sind ausgeschlossen, Verfahrensanträge per E-Mail derzeit auch; die E-Mail-Adresse der Mahnabteilung dient Rückfragen. Papierpost geht an das Postfach. Wir reichen als registrierter Inkassodienstleister maschinell lesbar ein, § 702 Abs. 2 ZPO.

Neben der Bezeichnung des Anspruchs, § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, entscheidet vor allem die Anschrift des Schuldners über den Erfolg. Stimmt sie nicht, kommt keine Zustellungsnachricht, sondern eine Nachricht über die Nichtzustellung – und ein Antrag auf Neuzustellung wird nötig, den wir für Sie stellen. Was dann geschieht, steht unter Zustellung des Mahnbescheids.

Gebührensprung bei 1.000,00 €: eine Kostenrechnung aus Schleswig

Die Gerichtsgebühr für den Mahnbescheid ist eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Der Mindestsatz gilt bis 1.000,00 € Streitwert; darüber steigt die Gebühr stufenweise mit der Tabelle des Gerichtskostengesetzes. Die Kostenrechnung unten zeigt die erste Stufe: 41,00 € bei 1.200,00 €. Fällig wird die Gebühr beim maschinellen Verfahren erst vor dem Vollstreckungsbescheid, § 12 Abs. 3 GKG.

Was kostet der Mahnbescheid bei Ihrer Forderung?

Der Streitwert ist die Hauptforderung. Zinsen, Mahnkosten und andere Nebenforderungen bleiben bei ihm außen vor, § 43 Abs. 1 GKG – in den Antrag kommen sie trotzdem.

Die Hauptforderung ohne Zinsen und Nebenkosten.

Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt?Wer Umsatzsteuer abführt, holt die Steuer auf unsere Vergütung als Vorsteuer zurück; für ihn zählt der Nettobetrag. Der Schuldner ersetzt die Umsatzsteuer nur, wenn Sie sie nicht als Vorsteuer abziehen können, § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO.

Unternehmer in der Regel ja, Privatpersonen und Kleinunternehmer nein. Der Antrag fragt danach.

AntragstellerStellen zwei Gläubiger den Antrag gemeinsam, etwa Ehegatten oder Gesellschafter, erhöht sich die Vergütung für die Antragstellung. Die Gerichtsgebühr bleibt gleich.
Ihr Schuldner istBestimmt den Zinssatz: gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers neun, § 288 BGB.
In Verzug ist der Schuldner nach Fälligkeit und Mahnung, § 286 Abs. 1 BGB. Ist ein Zahlungstermin vereinbart, braucht es keine Mahnung, § 286 Abs. 2 BGB. Bei einer Entgeltforderung tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, gegenüber Verbrauchern nur mit Hinweis in der Rechnung, § 286 Abs. 3 BGB.

Sie strecken vor

GerichtsgebührEine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Beim maschinell erstellten Mahnbescheid verlangt das Gericht sie erst vor dem Vollstreckungsbescheid, § 12 Abs. 3 GKG.
Vergütung für die AntragstellungNach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, die jeder Bevollmächtigte abrechnet; bis zu dieser Höhe ersetzt sie der Schuldner, § 13e Abs. 1 RDGWir prüfen Katalognummer und Nebenforderungen, stellen den Antrag beim zuständigen Mahngericht und überwachen die Fristen bis zum Vollstreckungsbescheid
Zusammen
Wird ein Vollstreckungsbescheid nötigWiderspricht der Schuldner nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid, spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids, § 701 ZPO. Er ist der Titel, aus dem vollstreckt wird.Vergütung für den Antrag, der aus dem Bescheid den Titel macht; auch sie geht auf den Schuldner über. Das Gericht erhebt dafür keine weitere Gebühr

Der Schuldner schuldet Ihnen dannbei berechtigter ForderungWiderspricht der Schuldner, endet das Mahnverfahren, und die Sache geht auf Antrag an das Streitgericht, § 696 Abs. 1 ZPO. Dort entsteht die volle Verfahrensgebühr von 3,0, auf die die halbe Gebühr des Mahnverfahrens angerechnet wird, Nr. 1210 KV GKG; dazu kommen die Kosten der anwaltlichen Vertretung beider Seiten. Wer unterliegt, trägt am Ende alle Kosten des Rechtsstreits, § 91 Abs. 1 ZPO – bei berechtigter Forderung also der Schuldner, auch die des Streitverfahrens.

Hauptforderung
Verzugszinsen bis heuteTaggenau vom Verzugsbeginn bis heute, für jeden Tag mit dem Basiszinssatz, der damals galt; er ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli, § 247 Abs. 1 BGB. Die Zinsen laufen bis zur Zahlung weiter.
VerfahrenskostenDie unterliegende Partei trägt die Kosten des Verfahrens, § 91 Abs. 1 ZPO. Im Mahnverfahren nimmt das Gericht die bis dahin entstandenen Kosten in den Vollstreckungsbescheid auf, § 699 Abs. 3 ZPO; sie werden mit der Hauptforderung vollstreckt.Gerichtsgebühr und Vergütung; das Gericht nimmt sie in den Vollstreckungsbescheid auf, § 699 Abs. 3 ZPO
Zusammendazu Ihre eigenen Mahnkosten, die Sie im Antrag mit angeben; die Zinsen laufen bis zur Zahlung weiter

Sie erfassen Forderung und Schuldner online, ohne Registrierung; wir prüfen den Antrag vor der Einreichung beim Mahngericht.

Mahnbescheid beantragen

Gerichtsgebühren

Gerichtsgebühren
Forderung bisGerichtsgebührVergütung AntragZusammenVollstreckungs­bescheid
500,00 €38,00 €73,54 €111,54 €36,77 €
1.000,00 €38,00 €132,80 €170,80 €57,00 €
1.500,00 €41,00 €183,86 €224,86 €80,03 €
2.000,00 €51,50 €233,24 €284,74 €104,72 €
3.000,00 €62,75 €304,05 €366,80 €140,12 €
4.000,00 €74,00 €374,85 €448,85 €175,53 €
5.000,00 €85,25 €445,66 €530,91 €210,93 €
6.000,00 €96,50 €516,46 €612,96 €246,33 €
7.000,00 €107,75 €587,27 €695,02 €281,73 €
8.000,00 €119,00 €658,07 €777,07 €317,14 €
9.000,00 €130,25 €728,88 €859,13 €352,54 €
10.000,00 €141,50 €799,68 €941,18 €387,94 €
13.000,00 €156,75 €865,13 €1.021,88 €420,67 €
16.000,00 €172,00 €930,58 €1.102,58 €453,39 €
19.000,00 €187,25 €996,03 €1.183,28 €486,12 €
22.000,00 €202,50 €1.061,48 €1.263,98 €518,84 €
25.000,00 €217,75 €1.126,93 €1.344,68 €551,57 €
30.000,00 €238,00 €1.229,27 €1.467,27 €602,74 €
35.000,00 €258,25 €1.331,61 €1.589,86 €653,91 €
40.000,00 €278,50 €1.433,95 €1.712,45 €705,08 €
45.000,00 €298,75 €1.536,29 €1.835,04 €756,25 €
50.000,00 €319,00 €1.638,63 €1.957,63 €807,42 €
65.000,00 €389,00 €1.757,04 €2.146,04 €866,62 €
80.000,00 €459,00 €1.875,44 €2.334,44 €925,82 €
95.000,00 €529,00 €1.993,85 €2.522,85 €985,02 €
110.000,00 €599,00 €2.112,25 €2.711,25 €1.044,23 €
125.000,00 €669,00 €2.230,66 €2.899,66 €1.103,43 €
140.000,00 €739,00 €2.349,06 €3.088,06 €1.162,63 €
155.000,00 €809,00 €2.467,47 €3.276,47 €1.221,83 €
170.000,00 €879,00 €2.585,87 €3.464,87 €1.281,04 €
185.000,00 €949,00 €2.704,28 €3.653,28 €1.340,24 €
200.000,00 €1.019,00 €2.822,68 €3.841,68 €1.399,44 €
230.000,00 €1.124,00 €2.989,28 €4.113,28 €1.482,74 €
260.000,00 €1.229,00 €3.155,88 €4.384,88 €1.566,04 €
Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025. Vergütung brutto einschließlich 19 % Umsatzsteuer, für einen Antragsteller, Stand 18.08.2026; für Gläubiger mit Vorsteuerabzug zählt der Nettobetrag.

Der Antrag hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Wann Ihre Forderung verjährt, zeigt der Verjährungsrechner.

Gerichtsgebühr nach dem Streitwert, Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025. Der Vollstreckungsbescheid ist mit ihr abgegolten; die Zustellungspauschale von 3,50 € nach Nr. 9002 KV GKG fällt neben ihr erst ab der elften Zustellung an. Unsere Vergütung entspricht der Anwaltsvergütung für dieselbe Tätigkeit, brutto einschließlich 19 % Umsatzsteuer, für einen Antragsteller, Stand 18.08.2026; die Beträge für zwei Antragsteller stehen unter Kosten und Gebühren. Verzugszinsen taggenau mit dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, Stand 1. Juli 2026, fünf Prozentpunkte darüber gegenüber Verbrauchern und neun bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers, § 288 BGB; die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB ist auf unsere Vergütung anzurechnen und deshalb nicht gesondert aufgeführt. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, zeigt der Rechner die Vergütung netto: Die Umsatzsteuer holen Sie als Vorsteuer zurück, und der Schuldner ersetzt sie nur, wenn Sie sie nicht abziehen können, § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO. Bei berechtigter Forderung trägt der Schuldner die Kosten, § 91 Abs. 1 ZPO; sie werden in den Vollstreckungsbescheid aufgenommen, § 699 Abs. 3 ZPO. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Rechtsberatung.

Der Gebührenrechner in diesem Kapitel nennt die Gebühr zu Ihrer Forderung; die vollständige Staffel und alles, was neben der Gerichtsgebühr anfällt, steht unter Kosten des Mahnbescheids.

Zustellungsnachricht und Frist: ein Handwerkerfall

Nach der Zustellung an den Schuldner, § 693 Abs. 1 ZPO, erhält der Antragsteller die Zustellungsnachricht, § 693 Abs. 2 ZPO. Sie nennt den Tag der Zustellung und den ersten Tag, an dem der Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann – nach Ablauf der zwei Wochen, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO und § 699 Abs. 1 ZPO. Der Fall unten ist typisch für das Mahnverfahren: eine fünfstellige Handwerkerrechnung, zugestellt am 20.08.2026, Vollstreckungsbescheid ab dem 04.09.2026 möglich.

Bei Forderungen dieser Größe lohnt der Blick auf die Nebenforderungen: Verzugszinsen laufen weiter, gegenüber Unternehmen kommt die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB hinzu, und beides wird mit vollstreckt, wenn der Vollstreckungsbescheid ergeht, § 699 Abs. 3 ZPO. Der Verzugszinsrechner zeigt, was bis heute aufgelaufen ist.

Mahngericht Schleswig: Anschrift und Kontakt

Das Zentrale Mahngericht sitzt im Amtsgericht Schleswig am Lollfuß; Briefe gehen an das Postfach.

KontaktAmtsgericht Schleswig
GerichtAmtsgericht Schleswig – Zentrales Mahngericht für Schleswig-Holstein
AnschriftLollfuß 78, 24837 Schleswig
PostanschriftPostfach 1170, 24821 Schleswig
Telefon04621 815-0
Fax04621 815-333
E-Mail[email protected] (für Rückfragen, nicht für Anträge)
SprechzeitenHilfestellung bei Anträgen und technischen Fragen: Montag bis Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung, über die eigene Durchwahl der Mahnabteilung (siehe Kontaktdaten oben)

Das Mahngericht betreibt eine eigene Internetseite unter mahngericht.schleswig-holstein.de. Sprechzeiten der Mahnabteilung weist mahngerichte.de nicht aus; Hilfestellung zu Anträgen und Technik gibt es über die Durchwahl, die oben in den Kontaktdaten steht.

Häufige Fragen

Ist das Mahngericht Schleswig für Kiel und Lübeck zuständig?

Ja. Es ist das einzige Mahngericht in Schleswig-Holstein und damit für Antragsteller aus Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und allen anderen Orten des Landes zuständig, § 689 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit der Zuweisung des Landes.

Welches Mahngericht ist für Schleswig-Holstein zuständig?

Das Amtsgericht Schleswig als Zentrales Mahngericht des Landes, § 689 Abs. 3 ZPO – für Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster ebenso wie für die Randgemeinden Hamburgs. Wer in Hamburg selbst seinen Sitz hat, gehört zum Amtsgericht Hamburg-Altona; die Landesgrenze entscheidet, nicht die Nähe.

Ich sitze in Norderstedt. Schleswig oder Hamburg?

Schleswig. Norderstedt liegt in Schleswig-Holstein. Das Mahngericht Hamburg-Altona ist für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zuständig, nicht für das Hamburger Umland.

Wohin schicke ich Post an das Mahngericht?

An das Postfach 1170, 24821 Schleswig. Die Hausanschrift Lollfuß 78, 24837 Schleswig gilt für Besucher. Anträge selbst gehen nicht per Post, sondern elektronisch oder als Barcode-Antrag ein.

Kann ich den Antrag per E-Mail an die Mahnabteilung schicken?

Nein. Verfahrensanträge per E-Mail sind nicht zulässig, Vordruckanträge per Fax auch nicht. Die Adresse ist für Rückfragen zu laufenden Verfahren gedacht.

Warum stehen auf der Kostenrechnung 41,00 € statt 38,00 €?

Weil der Streitwert über 1.000,00 € lag. Der Mindestsatz von 38,00 € gilt bis 1.000,00 €; die nächste Stufe der Gebührentabelle ergibt bei 1.200,00 € eine halbe Gebühr von 41,00 €, Nr. 1100 KV GKG.

Was bedeutet das Datum in der Zustellungsnachricht?

Der erste Tag, an dem der Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann, § 699 Abs. 1 ZPO. Er liegt nach Ablauf der zwei Wochen Widerspruchsfrist, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, die am Tag nach der Zustellung beginnt.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite informiert allgemein zum genannten Stand und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind das Gesetz und die Auskunft des zuständigen Gerichts.