Zentrales Mahngericht · Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
Mahngericht Hamburg-Altona: Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
- Stand
- 08.09.2026
- Rechtsgrundlage
- § 689 Abs. 3 ZPO
Wer zwischen Elbe und Ostsee eine Forderung eintreiben will, findet sein Mahngericht in der Max-Brauer-Allee: Das Amtsgericht Hamburg-Altona erlässt die Mahnbescheide für Antragsteller aus Hamburg und aus Mecklenburg-Vorpommern. Wo der Schuldner wohnt, ist dafür ohne Belang.
Anschrift und Kontakt
Amtsgericht Hamburg-Altona - Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern Max-Brauer-Allee 89 22765 Hamburg- Postanschrift
- 22747 Hamburg
- Telefon
- 040 42811-1462
- Fax
- 040 4279-83264
Zuständig für
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO. Alle Mahngerichte nach Bundesland
Einreichung
- Online-Mahnantrag
- Barcode-Mahnantrag
- EGVP / sichere Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, OSCI)
Ist das Amtsgericht Hamburg-Altona Ihr Mahngericht?
Ein Mahngericht für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Rechtlich steht dahinter § 689 Abs. 3 ZPO: Die Landesregierungen dürfen das Mahnverfahren einem einzigen Gericht zuweisen, und mehrere Länder dürfen dessen Zuständigkeit über die eigene Landesgrenze hinaus vereinbaren. Mecklenburg-Vorpommern hat davon Gebrauch gemacht und kein eigenes Mahngericht eingerichtet, sondern sich der Hansestadt angeschlossen. Seither trägt das Gericht den Zusatz „Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern“.
Zuständig ist es für jeden Antragsteller, der in einem der beiden Länder seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, § 689 Abs. 2 ZPO – als Privatperson am Wohnsitz, § 13 ZPO, als Unternehmen am Sitz, § 17 Abs. 1 ZPO. Eine Reederei aus Rostock, ein Architekturbüro aus Eppendorf, ein Handwerksbetrieb aus Schwerin und eine Vermieterin aus Stralsund haben dasselbe Mahngericht. Wer dagegen in Schleswig-Holstein sitzt, etwa in Norderstedt oder Pinneberg, gehört nach Schleswig, auch wenn Hamburg nur wenige Kilometer entfernt ist.
Postleitzahl an der Landesgrenze
Einige Hamburger Postleitzahlen reichen nach Schleswig-Holstein hinein, etwa im Raum Bergedorf. Der Finder in der Seitenspalte nennt beide Länder, wenn eine Postleitzahl nicht eindeutig ist – dann entscheidet Ihr Bundesland, nicht die Zahl.
So kommt der Antrag nach Altona
Das Gericht nimmt Anträge über die sicheren Übermittlungswege (beA, beN, beBPo und OSCI-konforme Verfahren), den Online-Mahnantrag der Länder und den Barcode-Antrag an. Anträge mit Vordruckzwang dürfen nicht per Fax übermittelt werden; eine E-Mail-Adresse nennt das Gericht für Mahnsachen gar nicht. Für Rückfragen zum Datenaustausch führt mahngerichte.de eine eigene Durchwahl.
Wir reichen als registrierter Inkassodienstleister ausschließlich elektronisch ein, § 702 Abs. 2 ZPO, und benennen dabei das Streitgericht für den Fall des Widerspruchs, § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO. Zwei Aufgaben gehören dazu: die Anschrift des Schuldners vor dem Antrag zu prüfen und nach einer Nichtzustellung rechtzeitig die Neuzustellung zu beantragen. Beides übernehmen wir.
Nichtzustellung und Neuzustellung: ein Fall aus Hamburg
Der Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt, § 693 Abs. 1 ZPO, und das Gericht setzt den Antragsteller davon in Kenntnis, § 693 Abs. 2 ZPO. Ist der Schuldner unter der Anschrift nicht zu ermitteln, kommt statt der Zustellungsnachricht eine Nachricht über die Nichtzustellung. Das Verfahren steht dann still, bis ein Antrag auf Neuzustellung mit der richtigen Anschrift eingeht. Das Schreiben unten zeigt eine solche Nachricht; die Zustellungsnachricht aus demselben Verfahren folgt im nächsten Kapitel.

Nach der Neuzustellung: die Zustellungsnachricht
Im selben Verfahren kam der Bescheid nach der Neuzustellung an, und die Frist von zwei Wochen begann zu laufen, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Für die Verjährung ist das entscheidend: Gehemmt wird sie durch die Zustellung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, und die wirkt nur dann auf den Eingang des Antrags zurück, wenn sie demnächst erfolgt, § 167 ZPO. Was Sie bei einer Nichtzustellung des Mahnbescheids tun, steht im Beitrag dazu.

Kosten beim Mahngericht Hamburg-Altona
Die Gerichtsgebühr ist im Norden dieselbe wie im Süden: eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG, fällig beim maschinellen Verfahren erst vor dem Vollstreckungsbescheid, § 12 Abs. 3 GKG. Eine Neuzustellung löst keine zweite Gerichtsgebühr aus. Der Gebührenrechner in diesem Kapitel rechnet Ihre Forderung durch; alles Weitere – Zinsen, Auslagen, Vergütung – steht unter Kosten des Mahnbescheids.
Was kostet der Mahnbescheid bei Ihrer Forderung?
Die Hauptforderung ohne Zinsen und Nebenkosten.
Unternehmer in der Regel ja, Privatpersonen und Kleinunternehmer nein. Der Antrag fragt danach.
Sie strecken vor
Der Schuldner schuldet Ihnen dannbei berechtigter ForderungWiderspricht der Schuldner, endet das Mahnverfahren, und die Sache geht auf Antrag an das Streitgericht, § 696 Abs. 1 ZPO. Dort entsteht die volle Verfahrensgebühr von 3,0, auf die die halbe Gebühr des Mahnverfahrens angerechnet wird, Nr. 1210 KV GKG; dazu kommen die Kosten der anwaltlichen Vertretung beider Seiten. Wer unterliegt, trägt am Ende alle Kosten des Rechtsstreits, § 91 Abs. 1 ZPO – bei berechtigter Forderung also der Schuldner, auch die des Streitverfahrens.
Sie erfassen Forderung und Schuldner online, ohne Registrierung; wir prüfen den Antrag vor der Einreichung beim Mahngericht.
Mahnbescheid beantragenGerichtsgebühren
| Forderung bis | Gerichtsgebühr | Vergütung Antrag | Zusammen | Vollstreckungsbescheid |
|---|---|---|---|---|
| 500,00 € | 38,00 € | 73,54 € | 111,54 € | 36,77 € |
| 1.000,00 € | 38,00 € | 132,80 € | 170,80 € | 57,00 € |
| 1.500,00 € | 41,00 € | 183,86 € | 224,86 € | 80,03 € |
| 2.000,00 € | 51,50 € | 233,24 € | 284,74 € | 104,72 € |
| 3.000,00 € | 62,75 € | 304,05 € | 366,80 € | 140,12 € |
| 4.000,00 € | 74,00 € | 374,85 € | 448,85 € | 175,53 € |
| 5.000,00 € | 85,25 € | 445,66 € | 530,91 € | 210,93 € |
| 6.000,00 € | 96,50 € | 516,46 € | 612,96 € | 246,33 € |
| 7.000,00 € | 107,75 € | 587,27 € | 695,02 € | 281,73 € |
| 8.000,00 € | 119,00 € | 658,07 € | 777,07 € | 317,14 € |
| 9.000,00 € | 130,25 € | 728,88 € | 859,13 € | 352,54 € |
| 10.000,00 € | 141,50 € | 799,68 € | 941,18 € | 387,94 € |
| 13.000,00 € | 156,75 € | 865,13 € | 1.021,88 € | 420,67 € |
| 16.000,00 € | 172,00 € | 930,58 € | 1.102,58 € | 453,39 € |
| 19.000,00 € | 187,25 € | 996,03 € | 1.183,28 € | 486,12 € |
| 22.000,00 € | 202,50 € | 1.061,48 € | 1.263,98 € | 518,84 € |
| 25.000,00 € | 217,75 € | 1.126,93 € | 1.344,68 € | 551,57 € |
| 30.000,00 € | 238,00 € | 1.229,27 € | 1.467,27 € | 602,74 € |
| 35.000,00 € | 258,25 € | 1.331,61 € | 1.589,86 € | 653,91 € |
| 40.000,00 € | 278,50 € | 1.433,95 € | 1.712,45 € | 705,08 € |
| 45.000,00 € | 298,75 € | 1.536,29 € | 1.835,04 € | 756,25 € |
| 50.000,00 € | 319,00 € | 1.638,63 € | 1.957,63 € | 807,42 € |
| 65.000,00 € | 389,00 € | 1.757,04 € | 2.146,04 € | 866,62 € |
| 80.000,00 € | 459,00 € | 1.875,44 € | 2.334,44 € | 925,82 € |
| 95.000,00 € | 529,00 € | 1.993,85 € | 2.522,85 € | 985,02 € |
| 110.000,00 € | 599,00 € | 2.112,25 € | 2.711,25 € | 1.044,23 € |
| 125.000,00 € | 669,00 € | 2.230,66 € | 2.899,66 € | 1.103,43 € |
| 140.000,00 € | 739,00 € | 2.349,06 € | 3.088,06 € | 1.162,63 € |
| 155.000,00 € | 809,00 € | 2.467,47 € | 3.276,47 € | 1.221,83 € |
| 170.000,00 € | 879,00 € | 2.585,87 € | 3.464,87 € | 1.281,04 € |
| 185.000,00 € | 949,00 € | 2.704,28 € | 3.653,28 € | 1.340,24 € |
| 200.000,00 € | 1.019,00 € | 2.822,68 € | 3.841,68 € | 1.399,44 € |
| 230.000,00 € | 1.124,00 € | 2.989,28 € | 4.113,28 € | 1.482,74 € |
| 260.000,00 € | 1.229,00 € | 3.155,88 € | 4.384,88 € | 1.566,04 € |
Der Antrag hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Wann Ihre Forderung verjährt, zeigt der Verjährungsrechner.
Gerichtsgebühr nach dem Streitwert, Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025. Der Vollstreckungsbescheid ist mit ihr abgegolten; die Zustellungspauschale von 3,50 € nach Nr. 9002 KV GKG fällt neben ihr erst ab der elften Zustellung an. Unsere Vergütung entspricht der Anwaltsvergütung für dieselbe Tätigkeit, brutto einschließlich 19 % Umsatzsteuer, für einen Antragsteller, Stand 18.08.2026; die Beträge für zwei Antragsteller stehen unter Kosten und Gebühren. Verzugszinsen taggenau mit dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, Stand 1. Juli 2026, fünf Prozentpunkte darüber gegenüber Verbrauchern und neun bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers, § 288 BGB; die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB ist auf unsere Vergütung anzurechnen und deshalb nicht gesondert aufgeführt. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, zeigt der Rechner die Vergütung netto: Die Umsatzsteuer holen Sie als Vorsteuer zurück, und der Schuldner ersetzt sie nur, wenn Sie sie nicht abziehen können, § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO. Bei berechtigter Forderung trägt der Schuldner die Kosten, § 91 Abs. 1 ZPO; sie werden in den Vollstreckungsbescheid aufgenommen, § 699 Abs. 3 ZPO. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Rechtsberatung.
Mahngericht Hamburg-Altona: Anschrift und Kontakt
Das Gemeinsame Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sitzt im Amtsgericht Hamburg-Altona an der Max-Brauer-Allee.
| Kontakt | Amtsgericht Hamburg-Altona |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Hamburg-Altona – Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern |
| Anschrift | Max-Brauer-Allee 89, 22765 Hamburg |
| Postanschrift | 22747 Hamburg |
| Telefon | 040 42811-1462 |
| Fax | 040 4279-83264 |
Die Seite des Gerichts im Justizportal Hamburg heißt „Mahnsachen“. Sprechzeiten der Mahnabteilung nennt keine der beiden Quellen; bei laufenden Verfahren führen wir den Schriftverkehr, sodass Sie das Gericht nicht selbst erreichen müssen.
Häufige Fragen
Welches Mahngericht ist für Hamburg zuständig?
Das Amtsgericht Hamburg-Altona in der Max-Brauer-Allee 89. Es ist das Zentrale Mahngericht der Hansestadt und zugleich das gemeinsame Mahngericht mit Mecklenburg-Vorpommern.
Welches Mahngericht ist für Mecklenburg-Vorpommern zuständig?
Das Amtsgericht Hamburg-Altona, als Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Antragsteller aus Rostock, Schwerin, Neubrandenburg oder Greifswald stellen den Antrag also in Hamburg – elektronisch, ohne den Weg dorthin.
Ich wohne in Rostock. Muss ich wirklich nach Hamburg?
Ihr Antrag geht nach Hamburg, Sie selbst nicht. Mecklenburg-Vorpommern hat sein Mahnverfahren dem Amtsgericht Hamburg-Altona übertragen, § 689 Abs. 3 ZPO; eingereicht wird elektronisch.
Ist Norderstedt Hamburg oder Schleswig-Holstein?
Schleswig-Holstein. Wer dort seinen Sitz hat, gehört zum Mahngericht Schleswig, obwohl die Stadt an Hamburg grenzt. Der Finder in der Seitenspalte ordnet die Postleitzahl zu.
Gibt es eine E-Mail-Adresse des Mahngerichts Hamburg?
Für Mahnsachen nennt das Gericht keine. Verfahrensanträge müssen ohnehin über die zugelassenen elektronischen Wege eingehen; Rückfragen sind telefonisch möglich.
Mein Schuldner ist verzogen. Was tun?
Neuzustellung beantragen, mit der neuen Anschrift. Bis dahin ruht das Verfahren, und die Verjährungshemmung hängt daran, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Wir übernehmen Anschriftenermittlung und Antrag.
Wohin gibt Hamburg-Altona nach einem Widerspruch ab?
An das im Antrag benannte Streitgericht, § 696 Abs. 1 ZPO – meist das Amtsgericht oder Landgericht am Sitz des Schuldners. Von dort kommt dann die Aufforderung, den Anspruch zu begründen, § 697 Abs. 1 ZPO.