Verjährung von Forderungen: Fristen, Hemmung, Neubeginn
- Stand
- 08.09.2026
- Rechtsgrundlage
- § 195 BGB
Eine verjährte Forderung ist nicht erloschen - der Schuldner darf die Zahlung nur verweigern. Praktisch läuft das aufs Gleiche hinaus. Wer weiß, wie sich die Frist anhalten lässt, muss es nicht so weit kommen lassen.
Kurz gefasst
- Die regelmäßige Frist beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand, § 195 mit § 199 Abs. 1 BGB.
- Ein zugestellter Mahnbescheid hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB – die Uhr steht still, sie läuft nicht neu.
- Zahlt der Schuldner eine Rate an, läuft die Uhr wieder bei null los, § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB.
- Aus einem Titel wird eine Forderung dreißig Jahre durchsetzbar, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Welche Frist für welche Forderung gilt
Für nahezu alle Geldforderungen aus dem Geschäftsverkehr gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, § 195 BGB. Sie beginnt nicht mit der Fälligkeit, sondern erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen und der Person des Schuldners erfahren haben, § 199 Abs. 1 BGB.
Daneben stehen längere Fristen für besondere Fälle. Praktisch bedeutsam ist vor allem die dreißigjährige Frist des § 197 Abs. 1 BGB – sie gilt unter anderem für rechtskräftig festgestellte Ansprüche, für Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen und Urkunden sowie für die Kosten der Zwangsvollstreckung.
Hinweis
Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen bleibt es trotz Titel bei der kürzeren regelmäßigen Frist, § 197 Abs. 2 BGB. Wer aus einem Titel monatliche Raten vollstreckt, kann sich für die einzelnen Raten also nicht auf dreißig Jahre verlassen.
Warum der 31. Dezember der eigentliche Stichtag ist
Weil die Frist am Jahresende beginnt, endet sie auch dort. Eine Forderung, die im März 2024 entstanden ist, verjährt nicht im März 2027, sondern erst am 31. Dezember 2027 – und dann alle Forderungen dieses Jahrgangs auf einmal.
Das erzeugt jedes Jahr denselben Engpass: Im Dezember laufen bei den Mahngerichten die Anträge zusammen. Wer erst zwischen den Feiertagen einreicht, hat wenig Spielraum, falls das Gericht den Antrag beanstandet. Wie genau die Frist für Ihre Rechnung läuft, steht im Beitrag Wann verjährt eine Rechnung.
Hemmung: die Uhr steht still
Hemmung bedeutet, dass der Zeitraum nicht mitzählt. Die bis dahin verstrichene Zeit bleibt erhalten, die Frist läuft nach dem Ende der Hemmung dort weiter, wo sie aufgehört hat.
Der wichtigste Hemmungstatbestand für Gläubiger ist die Zustellung des Mahnbescheids, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Damit steht die Frist, ohne dass Sie klagen müssen – bei unbestrittenen Forderungen der schnellste und günstigste Weg.
Frist
Der Eingang bei Gericht kann genügen: Wird der Mahnbescheid „demnächst“ zugestellt, tritt die Hemmung schon mit dem Eingang des Antrags ein, § 167 ZPO. Verzögerungen, die Sie selbst zu vertreten haben – eine unvollständige Anschrift etwa oder ein beanstandeter Antrag -, gehen dabei zu Ihren Lasten. Auf den letzten Tag sollte man es deshalb nicht ankommen lassen.
Die Hemmung endet sechs Monate nach der letzten Verfahrenshandlung, wenn das Verfahren nicht weiterbetrieben wird, § 204 Abs. 2 BGB. Ein Mahnbescheid, den man liegen lässt, schützt also nicht dauerhaft.
Neubeginn: die Uhr springt auf null
Anders als die Hemmung setzt der Neubeginn die Frist vollständig zurück, § 212 Abs. 1 BGB. Er tritt in zwei Fällen ein:
- Der Schuldner anerkennt den Anspruch – durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise, § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB.
- Eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung wird vorgenommen oder beantragt, § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
Hinweis
Eine Teilzahlung ist deshalb wertvoller, als sie aussieht: Sie bringt nicht nur Geld, sondern setzt die Verjährung für die Restforderung neu in Gang. Wird eine Vollstreckungsmaßnahme später aufgehoben oder der Antrag zurückgenommen, entfällt der Neubeginn allerdings, § 212 Abs. 2 und 3 BGB.
Was ein Titel ändert
Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid nicht, können Sie den Vollstreckungsbescheid beantragen. Damit haben Sie einen vollstreckbaren Titel – und aus der dreijährigen Frist werden dreißig Jahre, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Das ist der eigentliche Gewinn des Verfahrens. Selbst wenn beim Schuldner heute nichts zu holen ist, bleibt die Forderung drei Jahrzehnte durchsetzbar; Vermögensverhältnisse ändern sich. Was danach kommt, steht unter Vollstreckungsbescheid.
Was passiert, wenn die Frist abgelaufen ist
Die Forderung erlischt nicht. Der Schuldner erhält ein Leistungsverweigerungsrecht, § 214 Abs. 1 BGB – er darf die Zahlung verweigern, muss sich aber darauf berufen. Tut er das nicht, bleibt eine Verurteilung möglich.
Wer trotzdem zahlt, kann das Gezahlte nicht zurückfordern, § 214 Abs. 2 BGB. In der Praxis sollten Sie darauf aber nicht bauen: Sobald sich der Schuldner auf die Verjährung beruft, ist die Forderung wirtschaftlich verloren.
Was Sie tun können, bevor es eng wird
- Offene Posten nach Entstehungsjahr sortieren, nicht nach Rechnungsdatum – der Jahrgang bestimmt den Stichtag.
- Forderungen des ältesten Jahrgangs bis zum Herbst abarbeiten, nicht im Dezember.
- Teilzahlungen und schriftliche Anerkenntnisse festhalten; sie setzen die Frist neu in Gang.
- Bei unbestrittenen Forderungen den Mahnbescheid nutzen, statt zu klagen.
Wir übernehmen den Antrag und die Fristenüberwachung. Was neben der Hauptforderung verlangt werden kann, zeigt der Verzugszinsrechner; wie das Verfahren abläuft, steht unter Was ist ein Mahnbescheid. Mahnbescheid online beantragen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährung von Forderungen?
Im Regelfall drei Jahre, § 195 BGB. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie vom Schuldner Kenntnis hatten, § 199 Abs. 1 BGB. Für titulierte Ansprüche gelten dreißig Jahre, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Was ist der Unterschied zwischen Hemmung und Neubeginn?
Bei der Hemmung steht die Uhr still und läuft danach weiter; die bereits verstrichene Zeit bleibt angerechnet. Beim Neubeginn springt sie auf null, die volle Frist läuft erneut, § 212 Abs. 1 BGB.
Hemmt schon der Antrag auf Mahnbescheid die Verjährung?
Maßgeblich ist die Zustellung des Mahnbescheids, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Wer erst kurz vor dem Jahresende einreicht, sollte einplanen, dass zwischen Eingang und Zustellung Zeit vergeht.
Setzt eine Teilzahlung die Verjährung neu in Gang?
Ja. Eine Abschlagszahlung ist ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB und lässt die Frist für die Restforderung neu beginnen.
Kann ich eine verjährte Forderung noch einklagen?
Möglich ist es, aussichtsreich in der Regel nicht: Beruft sich der Schuldner auf die Verjährung, darf er die Zahlung verweigern, § 214 Abs. 1 BGB. Ohne diese Einrede bliebe eine Verurteilung denkbar.
Verjähren Zinsen zusammen mit der Hauptforderung?
Zinsen sind Nebenforderungen und verjähren nach denselben Regeln, jeweils bezogen auf das Jahr ihrer Entstehung. Zinsen zurückliegender Jahre können also verfallen, während die Hauptforderung noch durchsetzbar ist.