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Ratgeber

Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren von der Antragstellung bis zum Titel – Zustellung, Fristen, Katalognummern und die Beanstandungen des Gerichts.

Stand 08.09.2026 Mahnverfahren § 688 Abs. 1 ZPO

Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens: Schritte und Fristen

Das gerichtliche Mahnverfahren führt in acht Stationen vom Antrag beim Mahngericht zum vollstreckbaren Titel. Ob es zwei Monate dauert oder ein halbes Jahr, entscheiden zwei Punkte: wie schnell der Mahnbescheid zugestellt wird und ob …

Stand 08.09.2026 Mahnverfahren § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

Katalognummern im Mahnbescheid: was sie bedeuten

Im Mahnantrag steht Ihre Forderung nicht als Fließtext, sondern als Nummer aus einem amtlichen Verzeichnis. Wer die falsche wählt, bekommt den Antrag zurück - und verliert Wochen, in denen die Verjährung weiterläuft.

Stand 08.09.2026 Mahnverfahren § 691 Abs. 1 ZPO

Monierung beim Mahnbescheid: was das Gericht beanstandet

Eine Monierung ist keine Ablehnung. Das Gericht sagt Ihnen, was am Antrag fehlt, und lässt Sie nachbessern. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert diese Gelegenheit allerdings.

Stand 08.09.2026 Mahnverfahren § 693 ZPO

Mahnbescheid-Zustellung: gelber Brief und Fristbeginn

Der Mahnbescheid wirkt erst, wenn er zugestellt ist. Von diesem Tag an läuft die Frist für den Widerspruch - und Sie erfahren als Antragsteller, wann es so weit war.

Stand 08.09.2026 Mahnverfahren § 688 Abs. 1 ZPO

Was ist ein Mahnbescheid? Einfach erklärt

Ein Mahnbescheid ist eine gerichtliche Zahlungsaufforderung: Das Gericht fordert den Schuldner zur Zahlung auf und setzt ihm zwei Wochen für den Widerspruch. Bleibt der Widerspruch aus, wird daraus ein vollstreckbarer Titel.