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Katalognummern im Mahnbescheid: was sie bedeuten

Stand
08.09.2026
Rechtsgrundlage
§ 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

Im Mahnantrag steht Ihre Forderung nicht als Fließtext, sondern als Nummer aus einem amtlichen Verzeichnis. Wer die falsche wählt, bekommt den Antrag zurück - und verliert Wochen, in denen die Verjährung weiterläuft.

Kurz gefasst

  • Die Katalognummer bezeichnet den Rechtsgrund Ihrer Forderung – Kaufvertrag, Werkvertrag, Miete und so fort.
  • Das Gesetz verlangt die Bezeichnung des Anspruchs „unter bestimmter Angabe der verlangten Leistung“, § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO.
  • Haupt- und Nebenforderungen werden getrennt bezeichnet, jede mit eigener Nummer.
  • Passt die Nummer nicht zum Sachverhalt, beanstandet das Gericht den Antrag, bevor es ihn zurückweist.

Warum der Antrag mit Nummern arbeitet

Das gerichtliche Mahnverfahren läuft maschinell. Das Mahngericht prüft nicht, ob Ihre Forderung berechtigt ist – es prüft, ob der Antrag vollständig und schlüssig ist. Damit das automatisiert geht, wird der Rechtsgrund nicht beschrieben, sondern verschlüsselt: Jeder Anspruchsart ist eine Nummer zugeordnet.

Rechtlich dahinter steht § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Danach muss der Anspruch „unter bestimmter Angabe der verlangten Leistung“ bezeichnet werden, und Haupt- und Nebenforderungen sind gesondert und einzeln aufzuführen. Die Katalognummer erfüllt genau diese Anforderung in maschinenlesbarer Form.

Hinweis

Die Nummer sagt nichts darüber aus, ob Ihre Forderung besteht. Sie ordnet sie nur ein. Ob der Schuldner zahlen muss, entscheidet erst ein Gericht – und auch das nur, wenn er widerspricht.

Wo die Nummer im Antrag steht

Im Vordruck für den Mahnbescheid stehen die Anspruchsbezeichnungen in den Zeilen 32 bis 35. Dort tragen Sie je Forderung die Katalognummer ein, dazu den Zeitraum oder das Datum und den Betrag.

Manche Nummern verlangen eine Zusatzangabe. Bei Mietforderungen gehört etwa die Wohnung mit Postleitzahl und Ort dazu – sie steht in Zeile 35. Fehlt sie, ist der Antrag unvollständig, obwohl die Nummer stimmt. Das ist einer der häufigsten Fehler überhaupt.

Alle Katalognummern im Überblick

Das Verzeichnis führt 56 Einträge. Suchen Sie nach der Forderung oder nach der Nummer; die Tabelle nennt dazu den Hinweis, den die Justiz zu dieser Position macht.

Nr.ForderungHinweis der Justiz
1Anzeigen in Zeitungen u.a.
2Ärztliche oder zahnärztliche Leistung
3Bürgschaft
4Darlehensrückzahlung
5DienstleistungsvertragKeine Ansprüche aus Arbeitsvertrag – Zuständigkeit des Arbeitsgerichts
6Frachtkosten
7Geschäftsbesorgung durch Selbständigez. B. Rechtsanwälte, Steuerberater
8Handwerkerleistung
9Heimunterbringung
10Hotelkostenz. B. Übernachtung, Verzehr, Getränke
11Kaufvertrag
12Kontokorrentabrechnung
13Krankenhauskosten – Pflege/Behandlung –
14Lagerkosten
15Leasing/Mietkauf
16Lehrgangs-/Unterrichtskosten
17Miete für Geschäftsraum einschl. Nebenkosten
18Miete für Kraftfahrzeug
19Miete für Wohnraum einschl. NebenkostenPLZ und Ort der Wohnung sind im Vordruck Zeile 35 einzutragen. Wollen Sie die Nebenkosten getrennt geltend machen, siehe Katalog-Nr. 20.
20Mietnebenkosten – auch Renovierungskosten –nur für Wohnraum*; falls keine Miete geltend gemacht wird, sind PLZ und Ort der Wohnung im Vordruck Zeile 35 einzutragen.
21Mietesonstige
22Mitgliedsbeitrag
23Pacht
24Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandshonorar
25Rentenrückstände
26Reparaturleistung
27Rückgriff aus Versicherungsvertrag wegen Unfall/Vorfall
28Schadenersatz aus -VertragDie Vertragsart ist im Vordruck Zeile 35 zweite Hälfte einzutragen.
29Schadenersatz aus Unfall/Vorfall
30Scheck/WechselFügen Sie bitte keine Scheck-/Wechselabschrift bei.
31Scheck-/Wechselprovision1/3 %
32Scheck-/Wechselunkosten – Spesen/Protest –
33Schuldanerkenntnis
34Speditionskosten
35Tilgungs-/Zinsraten
36Überziehung des BankkontosKonto-Nr. in Zeile 32-34 in der 3. Spalte angeben.
37Ungerechtfertigte Bereicherung
38Unterhaltsrückstände
39Vergleich, außergerichtlicher
40Vermittlungs-/Maklerprovisionnicht aus Ehemaklervertrag
41Versicherungsprämie/-beitragohne Beiträge zur privaten Pflegeversicherung, vgl. Nr. 95
42Versorgungsleistung – Strom, Wasser, Gas, Wärme –Abn./Zähler-Nr. in Zeile 32-34 in der 3. Spalte eintragen.
43Warenlieferung/-en
44Werkvertrag/Werklieferungsvertrag
45Zeitungs-/Zeitschriftenbezug
46Zinsrückstände/VerzugszinsenGilt nur für Zinsen, bei denen die zugrundeliegende Forderung nicht gleichzeitig geltend gemacht wird. Zinsen in diesen Fällen nicht in Zeile 40-43 bezeichnen.
61Wahlleistungen bei stationärer BehandlungArt der Wahll. in Zeile 32-34 in der 2. Spalte eintragen.
70KindertagesstättenbeitragZeitraum vom – bis angeben
75Reisevertrag
76Telekommunikationsleistungen
77Krankentransportkosten
78Tierärztliche Leistung
79Verpflegungskosten
80Rückgriff aus Bürgschaft oder Garantie
90Wohngeld/Hausgeld für WohnungseigentümergemeinschaftPLZ und Ort des Wohnungseigentums sind im Vordruck in Zeile 35 einzutragen.
95Beiträge zur privaten PflegeversicherungZuständigkeit des Sozialgerichts für das streitige Verfahren

Ohne eigene Nummer:

  • Hausgeld – siehe Wohngeld
  • Pflegeversicherung – siehe Beiträge zur privaten Pflegevers.
  • Wechsel – siehe Scheck

Hinweis oder Ergänzung der Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren. Stand 04.09.2026, Quelle: Hauptforderungs-Katalog der Mahngerichte. Der Katalog wird gepflegt; im Online-Antrag wird die Bezeichnung zur Auswahl angeboten.

Achtung

Verbindlich ist immer das aktuelle Verzeichnis der Justiz. Der Katalog wird gepflegt und ändert sich; unter der Tabelle steht deshalb das Datum unseres Abrufs. Im Online-Antrag wird die passende Bezeichnung ohnehin zur Auswahl angeboten.

Wie Sie die richtige Nummer finden

Fragen Sie nicht, wie die Rechnung heißt, sondern woraus der Anspruch entsteht. Nicht „offene Rechnung“ ist der Rechtsgrund, sondern der Vertrag dahinter: Wer eine Ware geliefert hat, wählt den Kaufvertrag; wer eine Leistung erbracht hat, je nach Ausgestaltung Dienst- oder Werkvertrag.

  • Ware geliefert, Eigentum verschafft – Kaufvertrag.
  • Ein Werk hergestellt oder ein Erfolg geschuldet, etwa Handwerk oder Reparatur – Werkvertrag.
  • Eine Tätigkeit geschuldet ohne bestimmten Erfolg, etwa Beratung – Dienstvertrag.
  • Geld überlassen mit Rückzahlungsabrede – Darlehen.

Findet sich keine passende Nummer, gibt es Auffangbezeichnungen – etwa für ungerechtfertigte Bereicherung oder für Ansprüche aus einem außergerichtlichen Vergleich. Sie sind die letzte Wahl, nicht die bequeme: Je genauer die Bezeichnung, desto reibungsloser läuft der Antrag durch.

Die Fehler, die das Gericht beanstandet

  • Sammelposten. Mehrere Rechnungen unter einer Nummer zusammengefasst, statt jede Forderung einzeln zu bezeichnen.
  • Haupt- und Nebenforderung vermischt. Zinsen, Mahnkosten und Pauschale gehören getrennt beziffert, nicht in die Hauptforderung eingerechnet.
  • Fehlende Zusatzangabe. Bei Miete die Wohnung, bei Verbraucherdarlehen Vertragsdatum und effektiver Jahreszins, § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO.
  • Nummer passt nicht zum Sachverhalt. Etwa Kaufvertrag, wo tatsächlich ein Werkvertrag vorliegt.

Frist

Ein beanstandeter Antrag hemmt die Verjährung nicht rückwirkend, solange er nicht zugestellt ist. Wer knapp vor dem Jahresende einreicht, sollte die Bezeichnung besonders sorgfältig prüfen. Wann Ihre Forderung verjährt, zeigt der Beitrag Wann verjährt eine Rechnung.

Was passiert, wenn die Nummer nicht passt

Das Mahngericht weist den Antrag nicht sofort zurück. Es beanstandet ihn zunächst – in der Praxis Monierung genannt – und gibt Ihnen Gelegenheit, nachzubessern. Das ist keine Höflichkeit, sondern Gesetz: § 691 Abs. 1 ZPO bestimmt, dass der Antragsteller vor der Zurückweisung zu hören ist.

Reagieren Sie nicht oder bleibt der Antrag mangelhaft, wird er zurückgewiesen. Dann greift eine Schutzvorschrift: Nach § 691 Abs. 2 ZPO bleiben Fristwirkungen erhalten, wenn Sie innerhalb eines Monats Klage erheben und diese zugestellt wird.

Wir übernehmen die Bezeichnung des Anspruchs für Sie und überwachen die Fristen. Wie das Verfahren insgesamt abläuft, steht unter Was ist ein Mahnbescheid; Begriffe aus dem Verfahren erklärt das Glossar.

Häufige Fragen

Was ist eine Katalognummer im Mahnbescheid?

Eine Kennziffer aus einem amtlichen Verzeichnis, die den Rechtsgrund Ihrer Forderung bezeichnet – etwa Kaufvertrag oder Werkvertrag. Sie erfüllt die Anforderung des § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, den Anspruch bestimmt zu bezeichnen.

Wo trage ich die Katalognummer ein?

In den Zeilen 32 bis 35 des Antragsvordrucks, jeweils mit Zeitraum oder Datum und Betrag. Einzelne Nummern verlangen eine Zusatzangabe, bei Wohnraummiete etwa die Wohnung mit Postleitzahl und Ort.

Was passiert bei einer falschen Katalognummer?

Das Mahngericht beanstandet den Antrag und gibt Gelegenheit zur Korrektur. Vor einer Zurückweisung ist der Antragsteller zu hören, § 691 Abs. 1 ZPO. Erst wenn der Mangel bleibt, wird der Antrag zurückgewiesen.

Brauche ich für Zinsen eine eigene Nummer?

Zinsen und Kosten sind Nebenforderungen und werden gesondert beziffert, nicht in die Hauptforderung eingerechnet. Was daneben verlangt werden kann, zeigt der Verzugszinsrechner.

Gibt es eine Nummer für „sonstige Forderungen“?

Es gibt Auffangbezeichnungen, etwa für ungerechtfertigte Bereicherung oder für Ansprüche aus einem außergerichtlichen Vergleich. Sie sollten die Ausnahme bleiben: Je genauer der Anspruch bezeichnet ist, desto weniger Rückfragen entstehen.

Wer wählt die Nummer, wenn ich den Antrag über Sie stelle?

Wir. Sie beschreiben den Sachverhalt, wir ordnen die Forderung ein und bezeichnen Haupt- und Nebenforderungen getrennt.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Rechtsstand zum genannten Bearbeitungsstand wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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