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Zentrales Mahngericht · Berlin, Brandenburg und Antragsteller ohne Sitz in Deutschland

Amtsgericht Wedding: Mahngericht für Berlin und Brandenburg

Stand
08.09.2026
Rechtsgrundlage
§ 689 Abs. 3 ZPO

Das Amtsgericht Wedding ist das Zentrale Mahngericht für Berlin und Brandenburg und das einzige Mahngericht für Antragsteller ohne Gerichtsstand in Deutschland. Dazu führt es das Europäische Mahnverfahren.

Anschrift und Kontakt

Amtsgericht Wedding - Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg Schönstedtstr. 5 13357 Berlin
Postanschrift
13343 Berlin
Fax
030 90156-203
Kartenausschnitt: Lage des Amtsgericht Wedding in Berlin, Schönstedtstr. 5

Zuständig für

Zuständigkeitsgebiet des Amtsgericht Wedding: Mahngericht für Berlin und BrandenburgHervorgehoben: Berlin, Brandenburg, Antragsteller ohne Sitz in Deutschland.
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Antragsteller ohne Sitz in Deutschland

Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, § 689 Abs. 2 ZPO. Alle Mahngerichte nach Bundesland

Einreichung

  • Online-Mahnantrag
  • Barcode-Mahnantrag
  • EGVP / sichere Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, OSCI)

Ist das Amtsgericht Wedding Ihr Mahngericht?

Maßgeblich ist Ihr eigener Sitz oder Wohnsitz als Antragsteller, § 689 Abs. 2 ZPO - nicht der des Schuldners.

Fünf Ziffern. Oder wählen Sie Ihr Bundesland.

Was der Mahnbescheid kostet

Gerichtsgebühr für Ihre Forderung

Die Hauptforderung ohne Zinsen und Nebenkosten.

Streitwertstufe bis
Gerichtsgebühr
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Die Gerichtsgebühr richtet sich nach dem Streitwert, Nr. 1100 KV GKG, Stand 01.06.2025. Bei berechtigter Forderung trägt sie am Ende der Schuldner. Hinzu kommen die Kosten der Zustellung.

Drei Zuständigkeiten des Amtsgerichts Wedding als Mahngericht

Berlin und Brandenburg betreiben ihr Mahngericht gemeinsam; die Ermächtigung dazu steht in § 689 Abs. 3 ZPO, der es mehreren Ländern erlaubt, die Zuständigkeit eines Amtsgerichts über die Landesgrenzen hinaus zu vereinbaren. Sitz des Zentralen Mahngerichts Berlin-Brandenburg ist das Amtsgericht Wedding im Dienstgebäude Schönstedtstraße 5 in Berlin-Gesundbrunnen. Ein Handwerksbetrieb aus Potsdam und eine Vermieterin aus Charlottenburg stellen ihren Antrag also beim selben Gericht.

Die zweite Zuständigkeit ist bundesweit einmalig: Hat der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist das Amtsgericht Wedding ausschließlich zuständig, § 689 Abs. 2 ZPO. Ein Lieferant aus Österreich, der einem Kunden in Frankfurt eine Rechnung schickt, beantragt seinen deutschen Mahnbescheid deshalb in Berlin – nicht in Hünfeld, wo das Mahngericht für Hessen sitzt. Dritte Aufgabe ist das Europäische Mahnverfahren nach der EU-Verordnung über den Europäischen Zahlungsbefehl; für Deutschland ist auch dafür das Amtsgericht Wedding zuständig, wie das Gericht selbst ausweist.

Antragsteller im Ausland, Schuldner in Deutschland

Das ist der Fall für Wedding. Umgekehrt – Sie sitzen in Deutschland, der Schuldner im Ausland – bleibt Ihr Mahngericht das Ihres Bundeslandes; für die Zustellung ins Ausland gelten dann eigene Vordrucke, § 703c Abs. 1 ZPO. Ob ein Mahnverfahren dort überhaupt sinnvoll ist, klären wir vor dem Antrag mit Ihnen.

Der Weg des Antrags nach Berlin

Das Amtsgericht Wedding nimmt Anträge über die sicheren Übermittlungswege der Justiz an – beA, beN, beBPo und OSCI-konforme Verfahren -, über den Online-Mahnantrag der Länder und als Barcode-Antrag auf Papier. Der klassische Papiervordruck ist hier ebenfalls noch genannt; für Unternehmen und Vertreter ist er aber nicht der Weg: Wer wie wir als registrierter Inkassodienstleister auftritt, muss die maschinell lesbare Form nutzen, § 702 Abs. 2 ZPO. Per E-Mail sind Verfahrensanträge derzeit nicht zulässig, per Fax nur solche ohne Vordruckzwang.

Für Sie heißt das: Sie tragen die Forderung in unser Formular ein, wir prüfen die Angaben und übermitteln den Antrag elektronisch nach Berlin. Zwei Punkte, an denen Anträge aus Berlin und Brandenburg besonders häufig moniert werden, prüfen wir dabei zuerst: die genaue Bezeichnung des Antragsgegners samt Rechtsform, § 690 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, und die Angabe des Rechtsgrundes bei Forderungen, die unter „Sonstiger Anspruch“ laufen.

Kosten des Mahnverfahrens beim Amtsgericht Wedding

Das Gericht in Berlin rechnet nach demselben Kostenverzeichnis ab wie jedes andere Mahngericht: eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Da der Mahnbescheid maschinell erstellt wird, muss die Gebühr erst vor dem Vollstreckungsbescheid bezahlt sein, § 12 Abs. 3 GKG. Der Gebührenrechner oben zeigt, was Ihre Forderung an Gerichtsgebühr auslöst; alle weiteren Posten – Zinsen, Auslagen, unsere Vergütung – erklärt der Beitrag zu den Kosten des Mahnbescheids.

Vom Mahnbescheid zur Abgabe an das Streitgericht

Nach dem Erlass stellt das Gericht den Mahnbescheid zu und unterrichtet den Antragsteller, § 693 Abs. 2 ZPO. Der Schuldner hat ab Zustellung zwei Wochen, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Widerspricht er, teilt das Gericht das mit, § 695 ZPO, und gibt den Rechtsstreit auf Antrag an das Gericht ab, das im Mahnbescheid als Streitgericht steht, § 696 Abs. 1 ZPO. Bei einem Schuldner aus Brandenburg ist das häufig ein Amtsgericht im Land Brandenburg – die Abgabenachricht unten zeigt so einen Fall.

Bleibt der Widerspruch aus, beantragen wir nach Ablauf der Frist den Vollstreckungsbescheid, § 699 Abs. 1 ZPO, spätestens binnen sechs Monaten, § 701 ZPO. Das Gericht stellt ihn von Amts wegen zu, § 699 Abs. 4 ZPO. Die einzelnen Stationen mit ihren Fristen beschreibt der Beitrag zum Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens; was der Vollstreckungsbescheid dann wert ist, der Beitrag dazu.

Amtsgericht Wedding: Anschrift und Kontakt des Mahngerichts

Das Zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg ist im Dienstgebäude in der Schönstedtstraße im Wedding untergebracht, mit eigener Postanschrift.

KontaktAmtsgericht Wedding
GerichtAmtsgericht Wedding – Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg
AnschriftSchönstedtstr. 5, 13357 Berlin
Postanschrift13343 Berlin
Telefon030 90156-0
Fax030 90156-203

Für Fragen zum elektronischen Datenaustausch führt mahngerichte.de eine eigene Durchwahl. Eine E-Mail-Adresse für Verfahrensanträge gibt es nicht – das ist kein Versehen, sondern folgt aus dem Vordruckzwang, § 703c Abs. 2 ZPO.

Häufige Fragen

Ich wohne in Brandenburg. Ist das Amtsgericht Wedding wirklich mein Mahngericht?

Ja. Berlin und Brandenburg haben ein gemeinsames Mahngericht beim Amtsgericht Wedding, vereinbart nach § 689 Abs. 3 ZPO. Ein Antragsteller aus Cottbus, Potsdam oder Frankfurt (Oder) stellt seinen Antrag dort.

Ich sitze in der Schweiz, mein Kunde in Stuttgart. Wo beantrage ich den Mahnbescheid?

Beim Amtsgericht Wedding. Ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland ist es ausschließlich zuständig, § 689 Abs. 2 ZPO. Das Mahngericht des Kunden in Baden-Württemberg spielt dabei keine Rolle.

Was ist der Unterschied zwischen deutschem und Europäischem Mahnverfahren?

Das deutsche Mahnverfahren endet in einem Vollstreckungsbescheid, der in Deutschland vollstreckt wird. Das Europäische Mahnverfahren führt zu einem Europäischen Zahlungsbefehl, der in anderen EU-Staaten ohne weiteres Verfahren anerkannt wird. Beides bearbeitet in Deutschland das Amtsgericht Wedding.

Warum steht auf Post vom Mahngericht Berlin und nicht Wedding?

Wedding ist ein Berliner Ortsteil; das Amtsgericht trägt dessen Namen und sitzt in der Schönstedtstraße in Gesundbrunnen. Auf Schreiben steht die Postanschrift 13343 Berlin.

Kann ich den Widerspruch meines Schuldners vermeiden, indem ich in Wedding beantrage?

Nein. Der Schuldner kann jedem Mahnbescheid binnen zwei Wochen widersprechen, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, gleich welches Gericht ihn erlassen hat. Danach entscheidet das Streitgericht an seinem Sitz.

An welches Gericht gibt Wedding nach einem Widerspruch ab?

An das Gericht, das Sie im Antrag als Streitgericht benannt haben, § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO – in der Regel das Amtsgericht oder Landgericht am Sitz des Schuldners, je nach Höhe der Forderung. Die Abgabe ist unanfechtbar, § 696 Abs. 1 ZPO.

Wie beantrage ich einen Mahnbescheid in Berlin?

Beim Amtsgericht Wedding, dem Mahngericht für Berlin und Brandenburg – nicht beim Amtsgericht Ihres Bezirks. Der Antrag geht elektronisch ein: über den Online-Mahnantrag, als Barcode-Antrag oder über die sicheren Übermittlungswege. Stellen wir ihn für Sie, erfassen Sie Forderung und Schuldner online; den Schriftverkehr mit dem Gericht führen wir.

Rechtlicher Hinweis

Die Angaben zum Gericht sind zum genannten Stand anhand der Veröffentlichungen der Landesjustizverwaltung geprüft. Zuständigkeit und Erreichbarkeit können sich ändern; maßgeblich ist die Auskunft des Gerichts. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Die Zuordnung der Postleitzahlen ist unverbindlich; maßgeblich sind die Zuständigkeitsverordnungen der Länder. Datenquellen und Lizenzen nennt das Impressum.