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Vollstreckungsbescheid: beantragen, Fristen und Kosten

Stand
08.09.2026
Rechtsgrundlage
§ 699 Abs. 1 ZPO

Der Vollstreckungsbescheid ist der zweite Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren. Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid nicht, erlässt das Mahngericht auf Ihren Antrag einen Titel - und aus einem Titel wird vollstreckt, notfalls durch Pfändung.

Kurz gefasst

  • Der Antrag ist erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist möglich, § 699 Abs. 1 ZPO. Sie beträgt zwei Wochen ab Zustellung, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO.
  • Nach sechs Monaten ohne Antrag fällt die Wirkung des Mahnbescheids weg, § 701 ZPO.
  • Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich, § 700 Abs. 1 ZPO, und ist Vollstreckungstitel, § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO.
  • Der Schuldner kann Einspruch einlegen, Notfrist zwei Wochen ab Zustellung, § 339 Abs. 1 ZPO.
  • Titulierte Ansprüche sind 30 Jahre vollstreckbar, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB.

Wann Sie den Vollstreckungsbescheid beantragen können

Sobald die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, nicht vorher. § 699 Abs. 1 ZPO erlaubt den Antrag ausdrücklich nicht vor deren Ablauf, und die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheids, § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Gerechnet wird ab dem Tag, an dem zugestellt wurde – nicht ab dem Erlass und nicht ab Ihrem Antrag.

Ein Antrag, der zu früh bei Gericht eingeht, wird nicht erlassen. Wovon der Fristbeginn abhängt und wie Sie das Zustelldatum erfahren, steht in der Zustellung des Mahnbescheids.

Umgekehrt endet die Möglichkeit des Schuldners nicht mit dem Kalender. Nach § 694 Abs. 1 ZPO kann er schriftlich widersprechen, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist. Ein Widerspruch, der nach zwei Wochen und einem Tag eingeht, ist also nicht automatisch wertlos – er zählt, wenn das Gericht den Bescheid noch nicht auf den Weg gebracht hat. Wer wartet, verschenkt diese Tage.

Frist

Sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids fällt seine Wirkung weg, wenn kein Antrag auf den Vollstreckungsbescheid gestellt ist, § 701 ZPO. Dann ist die Gebühr verbraucht, die Hemmung der Verjährung endet, und das Verfahren beginnt von vorn. Diese Frist läuft still: Das Gericht erinnert nicht daran.

Was der Vollstreckungsbescheid kann

Er ist ein Titel. § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO nennt ihn unter den Vollstreckungstiteln, und § 700 Abs. 1 ZPO stellt ihn einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. Praktisch heißt das: Sie brauchen keinen weiteren Beschluss, um zu vollstrecken.

Und er wirkt lange. Ein titulierter Anspruch verjährt in 30 Jahren, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB – aus der regelmäßigen Frist von drei Jahren wird das Zehnfache. Wann die kurze Frist endet, steht unter Wann verjährt eine Rechnung.

MerkmalMahnbescheidVollstreckungsbescheid
WirkungZahlungsaufforderung des GerichtsVollstreckungstitel, § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO
Rechtsmittel des SchuldnersWiderspruch, § 694 Abs. 1 ZPOEinspruch, § 700 Abs. 1 ZPO
Fristzwei Wochen ab Zustellungzwei Wochen ab Zustellung, Notfrist
Daraus vollstreckenneinja
Wirktsechs Monate, § 701 ZPO30 Jahre, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB
Gegenüberstellung nach § 694 Abs. 1, § 700 Abs. 1, § 701 und § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO sowie § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB.

Was er kostet

Das Mahnverfahren kostet eine halbe Gebühr, mindestens aber 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG. Diese Gebühr deckt das Verfahren, nicht den einzelnen Schritt – für den Vollstreckungsbescheid wird sie also nicht ein zweites Mal erhoben.

Beim maschinell erstellten Mahnbescheid verschiebt sich nur der Zeitpunkt: Grundsätzlich soll der Mahnbescheid erst nach Zahlung der Gebühr erlassen werden, doch im maschinellen Verfahren gilt das erst für den Vollstreckungsbescheid, § 12 Abs. 3 GKG. Die Rechnung des Gerichts kommt entsprechend später.

Bei berechtigter Forderung trägt der Schuldner diese Kosten am Ende. Die vollständige Aufstellung samt Nebenforderungen steht unter Kosten des Mahnbescheids.

Der Einspruch des Schuldners

Gegen den Vollstreckungsbescheid gibt es ein Rechtsmittel, und es heißt nicht Widerspruch, sondern Einspruch. Weil der Bescheid einem Versäumnisurteil gleichsteht, § 700 Abs. 1 ZPO, gelten dessen Regeln: Einspruch nach § 338 ZPO, Notfrist zwei Wochen ab Zustellung, § 339 Abs. 1 ZPO.

Legt der Schuldner Einspruch ein, geht die Sache in das streitige Verfahren. Der Anspruch muss dann begründet werden wie in einer Klage – was das bedeutet und welche Fristen dort laufen, steht im Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Hinweis

Ob und wie lange aus dem Bescheid vollstreckt werden darf, während ein Einspruch läuft, entscheidet das Gericht auf Antrag. Diese Frage gehört in anwaltliche Hände; wir sind Inkassodienstleister nach § 10 RDG und rechnen keine Prozessaussichten vor.

Von der Zustellung zur Vollstreckung

Zugestellt wird von Amts wegen, § 699 Abs. 4 ZPO – es sei denn, Sie beantragen die Zustellung im Parteibetrieb. Für die Zwangsvollstreckung brauchen Sie beides: den Bescheid und den Nachweis, dass er zugestellt ist.

Danach entscheidet die Lage des Schuldners, welcher Weg trägt. Eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber greift nur oberhalb der Pfändungsfreigrenzen, eine Kontopfändung nur, wenn Guthaben da ist. Wir übernehmen den Antrag und die Fristenüberwachung, vom Mahnbescheid bis zum Vollstreckungsbescheid. Mahnbescheid online beantragen.

Häufige Fragen

Was ist ein Vollstreckungsbescheid?

Der Titel, der aus einem unbestrittenen Mahnbescheid entsteht. Er steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich, § 700 Abs. 1 ZPO, und zählt zu den Vollstreckungstiteln, § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Aus ihm lässt sich pfänden.

Wie beantrage ich einen Vollstreckungsbescheid?

Mit einem Antrag beim Mahngericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, nach Ablauf der Widerspruchsfrist, § 699 Abs. 1 ZPO. Der Antrag ist Teil desselben Verfahrens; ein neues Aktenzeichen entsteht nicht. Wir stellen ihn für Sie und überwachen die Frist.

Was kostet ein Vollstreckungsbescheid?

Keine eigene Gebühr. Das Mahnverfahren kostet eine halbe Gebühr, mindestens 38,00 €, Nr. 1100 KV GKG, und diese deckt beide Schritte. Beim maschinell erstellten Mahnbescheid wird sie erst für den Vollstreckungsbescheid fällig, § 12 Abs. 3 GKG.

Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?

Sechs Monate ab Zustellung des Mahnbescheids. Danach fällt seine Wirkung weg, § 701 ZPO – die Gebühr ist verbraucht und das Verfahren beginnt von vorn.

Kann der Schuldner nach zwei Wochen noch widersprechen?

Ja, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist, § 694 Abs. 1 ZPO. Die zwei Wochen sind die Frist, nach deren Ablauf Sie beantragen dürfen – kein Riegel für den Schuldner.

Wie lange ist ein Vollstreckungsbescheid gültig?

30 Jahre. Titulierte Ansprüche verjähren in 30 Jahren, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB, gerechnet ab Rechtskraft.

Was passiert, wenn der Schuldner Einspruch einlegt?

Die Sache geht in das streitige Verfahren. Der Einspruch richtet sich nach den Regeln zum Versäumnisurteil, § 700 Abs. 1 ZPO, mit einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung, § 339 Abs. 1 ZPO.

Brauche ich für die Vollstreckung einen Anwalt?

Für den Antrag beim Mahngericht nicht. Sobald es streitig wird oder über die Einstellung der Vollstreckung zu entscheiden ist, gehört die Sache in anwaltliche Hände – wir sind Inkassodienstleister nach § 10 RDG.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Rechtsstand zum genannten Bearbeitungsstand wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Verantwortlich: COM Claims GmbH, registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG. Impressum