Mahngericht Aschersleben
Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen
- Stand
- 09.09.2026
- Rechtsgrundlage
- § 689 Abs. 3 ZPO
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Das Amtsgericht Aschersleben ist das zentrale automatisierte Mahngericht für die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Hier werden Mahnbescheide für alle Antragsteller bearbeitet, die ihren Wohn- oder Firmensitz in einem dieser Länder haben.
Ob Handwerkerrechnung, offene Kaufpreisforderung oder Mietrückstand: Wir bereiten Ihren Mahnantrag formgerecht auf und reichen ihn beim zuständigen Mahngericht ein – Sie müssen sich um Formulare und Fristen nicht kümmern.
Häufige Fragen
Für welche Bundesländer ist das Mahngericht Aschersleben zuständig?
Das Mahngericht Aschersleben ist das zentrale Mahngericht für Antragsteller mit Sitz oder Wohnsitz in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen. Maßgeblich ist der Sitz des Antragstellers, nicht der des Schuldners, § 689 Abs. 2 ZPO.
Richtet sich die Zuständigkeit nach dem Antragsteller oder nach dem Schuldner?
Nach dem Antragsteller: Zuständig ist das Mahngericht des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Sitz oder Wohnsitz haben, § 689 Abs. 2 ZPO. Wo der Schuldner wohnt, entscheidet erst nach einem Widerspruch über das Streitgericht.
Wo befindet sich das Mahngericht Aschersleben?
Das Gericht befindet sich in Lehrter Str. 15, 39418 Staßfurt.
Auf welchen Wegen nimmt das Mahngericht Aschersleben Anträge an?
Das Gericht unterstützt: Online-Mahnantrag, Barcode-Mahnantrag, EGVP / sichere Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, OSCI). Wir reichen Ihren Antrag elektronisch ein und übernehmen den Schriftverkehr mit dem Gericht.
Wie erreiche ich das Mahngericht Aschersleben?
Sie erreichen das Gericht per telefon 03925/876-0, fax 03925/876-252 oder e-mail [email protected].