Ablauf
Das gerichtliche Mahnverfahren ist der schnelle und kostengünstige Weg, offene Forderungen durchzusetzen – ganz ohne aufwendigen Gerichtsprozess. Am Ende steht ein vollstreckbarer Titel, mit dem Sie Ihr Geld notfalls per Zwangsvollstreckung eintreiben können.
Damit Sie sich um nichts kümmern müssen, übernehmen wir den gesamten Schriftverkehr mit dem Amtsgericht für Sie. Der folgende Überblick zeigt Schritt für Schritt, wie Ihr Mahnverfahren von der Beauftragung bis zur Vollstreckung abläuft – und mit welchen Zwischenschritten Sie rechnen können.
Beauftragung
Sie geben die für den Mahnbescheid benötigten Daten bequem ins Online-Formular ein und beauftragen uns den Mahnbescheid zu beantragen.
Prüfung Ihrer Eingaben
Ihre Eingaben werden von unseren Experten überprüft und bei Fragen oder Unstimmigkeiten kontaktieren wir Sie.
Mahnbescheid wird beantragt
Wir erstellen den Mahnbescheid und reichen diesen beim zuständigen Amtsgericht für Sie ein.
Mahnbescheid wird erlassen
Das Gericht prüft den Antrag formal, erlässt den Mahnbescheid und leitet die Zustellung an die gegnerische Partei ein.
Gerichtskostenbescheid
Wir leiten Ihnen den Gerichtskostenbescheid weiter, so dass Sie die Gerichtskosten direkt ans Amtsgericht überweisen können. Sofern Ihre Forderung berechtigt ist, muss der Schuldner Ihnen die Gerichtskosten ebenfalls erstatten.
Mahnbescheid wird zugestellt
Sobald der Mahnbescheid dem Antragsgegner zugestellt wurde, hat die gegnerische Partei 14 Tage Zeit, um Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann sofort den Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
Vollstreckungsbescheid beantragen
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden mit Hilfe dessen Sie einen vollstreckbaren Titel erhalten.
Vollstreckungsbescheid wird erlassen & zugestellt
Sobald der Vollstreckungsbescheid erlassen wurde, wird dieser sowohl dem Antragsgegner als auch uns zugestellt. Selbstverständlich leiten wir Ihnen den Vollstreckungsbescheid umgehend im Original weiter.
Vollstreckung
Mit Erhalt des Vollstreckungsbescheids kann bspw. eine Kontopfändung betrieben werden.